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Soziale Marktwirtschaft

Die Bezeichnung soziale Marktwirtschaft geht auf Alfred Müller-Armack zurück, der darin eine irenische Formel sah, deren Sinn darin bestehe, „das Prinzip der …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernidee und Bedeutung
  2. 2. Grundmerkmale des Konzepts
  3. 3. Entstehung und politische Durchsetzung
  4. 4. Theoretische Grundlagen und Streitpunkte
  5. 5. Entwicklung in Deutschland
  6. 6. Europa und Wandel seit 1990

Kernidee und Bedeutung

Soziale Marktwirtschaft ist ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild. Ihr Ziel ist es, „auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die wirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden“. Gemeint ist also eine Wirtschaftsordnung, in der Märkte, Wettbewerb, Privateigentum und unternehmerische Initiative wichtig sind, der Staat aber einen rechtlichen Rahmen setzt und soziale Folgen der Marktwirtschaft ausgleicht.

Der Begriff wird unterschiedlich bewertet. Einerseits ist er eine etablierte Bezeichnung für die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland, außerdem auch für Österreich und die Schweiz. Andererseits gilt er manchen als politisch verschieden deutbarer oder sogar inhaltsleerer Begriff. International wird die damit verbundene Wirtschaftsordnung teilweise auch „Rheinischer Kapitalismus“ genannt.

Die Bezeichnung geht auf Alfred Müller-Armack zurück. Er verstand sie als „irenische Formel“, also als friedensstiftende Verbindung zweier Ziele: Freiheit auf dem Markt und sozialer Ausgleich. Die Soziale Marktwirtschaft wurde als „dritte Form“ neben rein liberaler Marktwirtschaft und staatlicher Wirtschaftslenkung gedacht. Wichtige gedankliche Einflüsse kamen aus dem Ordoliberalismus, besonders von Walter Eucken, Franz Böhm und Leonhard Miksch, sowie von Alexander Rüstow und Wilhelm Röpke. Im Vergleich zu streng ordoliberalen Vorstellungen ist das Konzept pragmatischer, vor allem bei Konjunktur- und Sozialpolitik.

Grundmerkmale des Konzepts

Die Soziale Marktwirtschaft verbindet die Vorteile einer freien Marktwirtschaft, besonders Leistungsfähigkeit und gute Güterversorgung, mit dem Sozialstaat als Korrektiv. Der Sozialstaat soll negative Folgen von Marktprozessen begrenzen. Zu den zentralen Elementen gehören freie Preisbildung, Privateigentum an Produktionsmitteln und Gewinnstreben als Leistungsanreiz.

Der Staat soll persönliche Freiheitsrechte sichern, etwa Gewerbe-, Konsum-, Vertrags-, Berufs- und Koalitionsfreiheit. Gleichzeitig soll staatliche Wettbewerbspolitik verhindern, dass private Marktmacht entsteht, zum Beispiel durch Monopole oder Kartelle. Monopole sind Anbieter mit beherrschender Stellung; Kartelle sind Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken.

Ein Grundgedanke lautet: Die Marktwirtschaft kann ihre wohlstandsmehrende und koordinierende Funktion nur entfalten, wenn eine staatliche Ordnungspolitik den Wettbewerb schützt. Ordnungspolitik bedeutet, Regeln und Institutionen für die Wirtschaft festzulegen. Daneben kann der Staat auch direkt ergänzen oder korrigieren, etwa durch Sozialpolitik, Konjunkturpolitik oder Arbeitsmarktpolitik. Diese Eingriffe sollen aber die Wettbewerbswirtschaft nicht lahmlegen und Eigenverantwortung sowie Initiative der Bürger nicht durch einen Versorgungsstaat ersetzen. Wo genau die Grenze liegt, bleibt im Konzept offen und auslegungsbedürftig.

Entstehung und politische Durchsetzung

Alfred Müller-Armack verwendete die Wortverbindung erstmals 1946 in seinem Werk „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft“, das 1947 erschien. Er wollte den Markt als „tragendes Gerüst“ in eine bewusst und sozial gesteuerte Marktwirtschaft einbetten. Leonhard Miksch verwendete den Begriff ebenfalls früh; eine öffentliche Verwendung ist laut Uwe Fuhrmann jedoch nicht vor Juni 1948 belegt.

Zunächst war der Ausdruck kaum verbreitet. Die CDU machte ihn mit den „Düsseldorfer Leitsätzen“ zur Bundestagswahl am 14. August 1949 einem größeren Publikum bekannt. Sie setzte „Soziale Marktwirtschaft“ als Gegenbegriff zur „unsozialen Planwirtschaft“ ein. Der Begriff war anfangs umstritten: Sozialdemokraten, Gewerkschaften und Teile des Arbeitnehmerflügels der CDU kritisierten ihn als Euphemismus oder Propagandawort; Unternehmer und Wirtschaftsliberale fürchteten, das Wort „sozial“ könne zu hohe Erwartungen an den Staat wecken.

Nach der Bundestagswahl 1949 wurde Ludwig Erhard Wirtschaftsminister. In den 1950er Jahren wurde der Begriff politisch sehr erfolgreich und prägte Wahlkämpfe. In Westdeutschland war er in der Ära Adenauer von 1949 bis 1966 und in der Ära Kohl von 1982 bis 1998 eine wichtige Richtschnur der Regierungspolitik.

Die SPD lehnte den Begriff zunächst ab und sprach 1949 vom „sinnlosen Wort der sozialen Marktwirtschaft“. Mit dem Godesberger Programm von 1959 übernahm sie jedoch zunehmend Elemente dieses Leitbilds. Seit den 1990er Jahren nutzt auch die SPD den Ausdruck in Programmen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verwendet ihn seit dem Dresdner Grundsatzprogramm von 1996. Seitdem ist eine positive Bezugnahme auf Soziale Marktwirtschaft über politische Grenzen hinweg verbreitet.

Theoretische Grundlagen und Streitpunkte

Die Soziale Marktwirtschaft beruht auf mehreren theoretischen Quellen. Besonders wichtig war der Ordoliberalismus der Freiburger Schule. Ordoliberalismus bedeutet: Der Staat soll nicht die Wirtschaft zentral lenken, aber eine starke Wettbewerbsordnung schaffen und sichern. Walter Eucken forderte eine Wirtschaftsordnung, die funktionsfähig und menschenwürdig ist. Zu seinen Prinzipien gehörten ein funktionsfähiges Preissystem, Vorrang der Währungspolitik, freier Marktzugang, Privateigentum, Vertragsfreiheit, Haftung und verlässliche Wirtschaftspolitik.

Eucken sah auch Bereiche, in denen Wettbewerb allein nicht genügt: Sozialpolitik, Monopole, Einkommensverteilung, Arbeitsmärkte und Umweltprobleme. Er befürwortete zum Beispiel eine ordnungspolitische Korrektur für Haushalte mit geringem Einkommen, etwa durch eine progressive Einkommensteuer. Auch Mindestlöhne hielt er unter bestimmten Umständen für möglich. Wichtig war ihm, wirtschaftliche Machtkonzentrationen durch Monopole, Kartelle und Marktbeherrschung zu verhindern.

Wilhelm Röpke und Alexander Rüstow betonten stärker gesellschaftliche und moralische Grundlagen der Marktwirtschaft. Für sie kann eine Marktwirtschaft nur bestehen, wenn sie auf einer ethisch-moralischen Basis ruht, die der Markt selbst nicht erzeugt, etwa Selbstdisziplin, Ehrlichkeit, Fairness und Maßhalten. Rüstow und Röpke entwickelten die Idee der „Vitalpolitik“: Der Markt braucht eine ordnungspolitische Ausrichtung, die dem Leben der Menschen dient.

Umstritten ist das Verhältnis zur Österreichischen Schule um Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek. Einige Autoren sehen Hayek und Mises als Einflüsse; andere betonen starke Unterschiede. Besonders strittig ist die Rolle sozialer Gerechtigkeit und Umverteilung. Hayek kritisierte den Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ und sah soziale Umverteilung skeptisch, während Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft staatliche Rahmensetzung und soziale Korrekturen stärker einbezogen.

Auch das Verhältnis zum Sozialismus wurde diskutiert. Franz Oppenheimer, ein liberaler Sozialist und Lehrer Erhards, wird teilweise zu den Vordenkern gezählt. Erhard verschob den Akzent jedoch vom „liberalen Sozialismus“ zu einem „sozialen Liberalismus“. Müller-Armack grenzte die Soziale Marktwirtschaft später deutlich vom freiheitlichen Sozialismus ab: Sie sei „primär eine Marktwirtschaft“.

Entwicklung in Deutschland

Seit den 1950er Jahren wurde „Soziale Marktwirtschaft“ zur Bezeichnung der realen Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Diese Ordnung entwickelte sich weiter, ohne dass nach Ansicht vieler Autoren die Grundstruktur des Wirtschaftssystems aufgegeben wurde. Zu den Gestaltungsmerkmalen gehören freie Preisbildung, Gewinnstreben, unabhängige Zentralbank, Tarifautonomie, aktive staatliche Wirtschafts-, Konjunktur-, Steuer- und Bildungspolitik sowie ein soziales Netz.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand zunächst noch ein Bewirtschaftungssystem mit Planung, Lenkung und Preisüberwachung. Am 20. Juni 1948 erfolgte die Währungsreform; Ludwig Erhard ließ im Zusammenhang damit schrittweise Preise freigeben. Das von Leonhard Miksch erarbeitete „Leitsätzegesetz“ war dabei wichtig. Die Währungsreform galt vielen Zeitgenossen als Start des Wirtschaftswunders, doch die Industrieproduktion war bereits von Januar 1947 bis Juli 1948 von 34 % auf 57 % des Niveaus von 1936 gestiegen; bis zur Gründung der Bundesrepublik stieg sie auf 86 %. Nach der Preisfreigabe kam es zur „Durchbruchskrise“: Die Lebenshaltungskosten stiegen schneller als die Stundenlöhne, und die Arbeitslosigkeit stieg von 3,2 % auf 12,2 % Anfang 1950.

Wichtige Weichenstellungen waren das Tarifvertragsgesetz von 1949, das die Tarifautonomie verankerte, das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, das Mitbestimmung und Mitwirkung regelte, das Bundesbankgesetz von 1957 und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1958, mit dem das Bundeskartellamt gegründet wurde. Das Kartellverbot enthielt allerdings zahlreiche Ausnahmen und blieb hinter ordoliberalen Vorstellungen zurück.

Sozialpolitisch besonders wichtig war die Rentenreform von 1957. Die Altersrente wurde nicht mehr nur als Zuschuss zum Unterhalt verstanden, sondern als Lohnersatz. Die Standardrente sollte 60 % des aktuellen Durchschnittslohns aller Versicherten umfassen; 1956 waren es 34,5 %. Dadurch wurde die Soziale Marktwirtschaft stärker als Marktwirtschaft mit eigenständiger Sozialstaatlichkeit verstanden.

Das „Wirtschaftswunder“ bezeichnet den Nachkriegsboom mit hohen Wachstumsraten, steigenden Einkommen, sinkender Arbeitslosigkeit und relativer Preisstabilität. Erhard selbst lehnte den Ausdruck ab. Die Ursachen sind umstritten: Einige erklären den Boom mit ordoliberaler Ordnungspolitik und Währungsreform, andere mit Rekonstruktion nach Kriegsschäden und dem Aufholen gegenüber den USA. Für die 1950er Jahre gilt der Rekonstruktionseffekt als wichtig, für die 1960er Jahre der Aufholeffekt.

Ab 1967 begann mit dem Stabilitätsgesetz eine Phase aktiver Konjunkturpolitik, auch Globalsteuerung genannt. Sie orientierte sich am „Magischen Viereck“ wirtschaftspolitischer Ziele. 1976 wurde die Mitbestimmung ausgeweitet: In Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern wurden Aufsichtsräte paritätisch mit Vertretern von Anteilseignern und Arbeitnehmern besetzt, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des von Arbeitgeberseite gestellten Vorsitzenden entschied. Ab 1982/83 verlagerte sich die Politik stärker zu Ordnungspolitik und Angebotspolitik. Nach 1990 wurde die Soziale Marktwirtschaft im Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 als gemeinsame Wirtschaftsordnung des wiedervereinigten Deutschlands bestimmt.

Europa und Wandel seit 1990

Seit 1990 veränderte sich die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland deutlich. Nach der Wiedervereinigung hofften viele Politiker und Wirtschaftswissenschaftler auf ein neues Wirtschaftswunder in den fünf neuen Bundesländern. Das trat nicht ein. Ein wichtiger Grund war der hohe Umtauschkurs der Ostmark zur D-Mark, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Unternehmen stark belastete. Mit dem Ende der Transferrubel-Verrechnung am 31. Dezember 1990 brach der ostdeutsche Export schlagartig ein.

Ab Mitte der 1990er Jahre beschleunigten sich Privatisierung, Deregulierung und Entstaatlichung. Besonders wichtig war die Liberalisierung des Finanzsektors. Mit der Steuerreform 2000 und der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes sollte die „Deutschland AG“, also das enge Netzwerk aus Banken, Unternehmen, Politik und Aufsichtsräten, aufgebrochen werden. Unternehmen orientierten sich stärker am Shareholder-Value-Ansatz, also an kurzfristiger Gewinnerwartung, statt am Stakeholder-Value-Ansatz mit langfristiger Unternehmensperspektive.

Die Bewertung dieses Wandels ist umstritten. Karl-Heinz Paqué sieht eine weitgehend gelungene „Regeneration der Sozialen Marktwirtschaft“. Werner Abelshauser warnt dagegen vor einer tiefgreifenden Übernahme angelsächsischer Regeln und betont, dass produktive Ordnungspolitik und staatliche Rahmensetzung gerade seit der Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 wichtiger geworden seien.

Auch die Europäische Union bezieht sich auf das Leitbild. Nach Art. 3 Abs. 3 EU-Vertrag wirkt die EU auf „eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt“, hin. Diese Formulierung wurde zunächst 2004 im EU-Verfassungsvertrag eingeführt und nach dessen Scheitern in den Vertrag von Lissabon übernommen, der 2009 in Kraft trat. Gleichzeitig bezeichnet der AEU-Vertrag die Wirtschaftsordnung der EU mehrfach als „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“. Der Schutz des Wettbewerbs gehört seit den frühen europäischen Verträgen zu den Grundideen der europäischen Wirtschaftspolitik.

Lernvideos zu Soziale Marktwirtschaft

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