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Soziale Inklusion

Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können sollen.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Zugehörigkeit und Abbau von Ausgrenzung
  3. 3. Inklusion als sozialpolitisches Konzept
  4. 4. Schulische Inklusion
  5. 5. Projekte und praktische Beispiele
  6. 6. Förderung, Ausbildung und Kritik

Grundidee und Bedeutung

Soziale Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität gesellschaftlich akzeptiert wird und in vollem Umfang an der Gesellschaft teilhaben kann. Unterschiede werden bewusst wahrgenommen, aber weder infrage gestellt noch als Besonderheit bewertet. Vielfalt gilt als normal; Gleichwertigkeit setzt deshalb keine Anpassung an eine einheitliche Norm voraus.

Nicht der einzelne Mensch muss unerreichbare Normen erfüllen. Vielmehr soll die Gesellschaft Strukturen schaffen, in denen Menschen mit unterschiedlichen Eigenschaften ihre Fähigkeiten einbringen können. Dazu gehört Barrierefreiheit in sämtlichen Lebensbereichen. Sie umfasst körperliche Hindernisse, etwa nicht rollstuhlgerechte Gebäude, aber auch Barrieren im übertragenen Sinn.

Die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung greifen Inklusion mehrfach auf. Ziel 4 fordert inklusive, hochwertige Bildung und lebenslanges Lernen, Ziel 11 inklusive, sichere, belastbare und nachhaltige Städte und Ziel 16 gerechte, friedliche und inklusive Gesellschaften.

Zugehörigkeit und Abbau von Ausgrenzung

Das Prinzip der sozialen Inklusion hat eine zentrale Bedeutung in der UN-Behindertenrechtskonvention. Deren Präambel nennt in lit. m als Ziel ein verstärktes Zugehörigkeitsgefühl (englisch „enhanced sense of belonging“). Damit wird gesellschaftlicher Ausgrenzung die Forderung nach freiheitlicher und gleichberechtigter Teilhabe entgegengestellt.

Inklusion soll sechs Formen sozialer Exklusion, also gesellschaftlicher Ausgrenzung, aufheben:

  • Exklusion vom Arbeitsmarkt
  • ökonomische Exklusion
  • institutionelle Exklusion
  • Exklusion durch soziale Isolierung
  • kulturelle Exklusion
  • räumliche Exklusion

Die Europäische Kommission bezeichnet Arbeitsmärkte als inklusiv, wenn alle Menschen im erwerbsfähigen Alter eine hochwertige, bezahlte Beschäftigung ausüben können. Dies gilt insbesondere für gefährdete und benachteiligte Menschen.

Inklusion als sozialpolitisches Konzept

Als sozialpolitisches Konzept orientiert sich Inklusion an der Norm der Gleichstellung und an umfassender Solidarität. Menschen können Unterstützung benötigen, ohne in einem umfassenden Sinn „hilfsbedürftig“ zu sein, etwa im Sinne des Merkzeichens „H“ im Schwerbehindertenrecht.

Wo Inklusion gelingt, sollen trennende Einrichtungen überflüssig werden. Bestehende Sondereinrichtungen wie Heime für Menschen mit Behinderung müssten entsprechend verändert werden. Das betrifft nicht nur Bildung, sondern alle Lebensbereiche, besonders Arbeiten, Wohnen und Freizeit.

Der Begriff beschränkt sich nicht auf Menschen mit Behinderungen. Er umfasst beispielsweise auch Senioren, Migranten sowie Kinder und Jugendliche mit besonderen Herausforderungen. Eine mögliche Maßnahme wäre, Asylbewerber nicht in eigens für sie eingerichteten Heimen unterzubringen. Das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung nennt Migranten, Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und funktionale Analphabeten als Gruppen, deren Inklusion durch Weiterbildung unterstützt werden müsse.

Schulische Inklusion

Schulische Inklusion zielt auf ein gemeinsames Bildungsumfeld von Beginn an. Bei einer Expertenanhörung am 6. Juni 2008 im Berliner Kleisthaus erklärte die damalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, Sonderwege und Sonderwelten für behinderte Menschen müssten überprüft werden. Deutschland habe mit einer Integrationsquote von rund 13 Prozent im Vergleich zu seinen westlichen Nachbarn seit Jahrzehnten weit hinten gelegen. Nach ihrer Argumentation führt frühe Trennung zu Stigmatisierung und macht eine spätere Wiedereingliederung notwendig.

Ein Gutachten der Max-Traeger-Stiftung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft stellte die Frage, ob das deutsche selektive Schulsystem zugleich inklusiv sein könne und ob die Rechtsgrundlagen den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ermöglichten.

Am 26. März 2009 erlangte die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland Rechtskraft. Seitdem haben Eltern behinderter Kinder das Recht, eine Beschulung an einer Regelschule durchzusetzen. Nach Ansicht vieler Interpreten der Konvention haben sie auch die Aufgabe, dieses Recht im Namen ihrer Kinder wahrzunehmen.

Die niedersächsische „Fachkommission Inklusion“ forderte in einem im Oktober 2016 veröffentlichten Aktionsplan, dass alle Schülerinnen und Schüler eine allgemeine Regelschule besuchen und dort von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden.

Projekte und praktische Beispiele

Manche Projekte stellen das übliche Verständnis von „Behinderung“ infrage. In Dunkelrestaurants können blinde Menschen die fehlende Sicht kompensieren, während Sehende in der Dunkelheit Schwierigkeiten haben. Bei Rollstuhlball-Spielen zwischen gelähmten und „normalen“ Sportlern kommen rollstuhlgewöhnte Personen mit dem Sportgerät besser zurecht.

Das EU-Projekt YUSEDER („Youth Unemployment and Social Exclusion: Dimensions, Subjective Experiences and Institutional Responses in Six Countries of the EU“) befasste sich mit Jugendlichen, denen Langzeit- oder Dauerarbeitslosigkeit und damit soziale Exklusion drohten. Generationenübergreifende und gemeinschaftliche Wohnprojekte können Menschen mit und ohne besondere Herausforderungen zusammenbringen.

Der 2003 erschienene „Index für Inklusion“ ist ein Fragenkatalog, mit dem Schulen ihren Stand auf dem Weg zur inklusiven Bildung bestimmen können. 2011 entwickelte die Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft einen „Kommunalen Index für Inklusion“. Sein Fragenkatalog untersucht in den Kategorien Kultur, Strukturen und Praktiken, wie weit eine Kommune soziale Inklusion umgesetzt hat.

In einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Studie entwickelten Hamburger Wissenschaftler außerdem ein Modell zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz im Museumsraum. Daran nahmen bundesweit 12 renommierte Museen teil.

Förderung, Ausbildung und Kritik

An der Evangelischen Hochschule Bochum wird der Masterstudiengang „Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung“ angeboten. Preise sollen die Inklusion einzelner oder aller Gruppen fördern; als bekannte Beispiele nennt der Artikel den bayerischen „JobErfolg“ und den „Inklusionspreis Berlin“.

Kritik richtet sich gegen Inklusionspolitik und die damit verbundenen Vorstellungen in Wissenschaft und Gesellschaft. S. Cechura legte mit dem Buch „Inklusion: Die Gleichbehandlung Ungleicher – Recht zur Teilhabe an der Konkurrenz“ eine fundamental kritische Bestandsaufnahme vor.

2018 erklärte die Initiative Nachrichtenaufklärung die „Inklusion der Arbeitswelt“ zu einem von deutschen Massenmedien vernachlässigten Top-Thema. Nach ihrer Einschätzung wurde vor allem regional über erfolgreiche Inklusion berichtet, wobei der Schwerpunkt meist auf Schulen lag.

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