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Schule
Kinder aus wohlhabenden Familien gehen zumeist in England zur Schule. ... Zu den Schulsystemen in europäischen Staaten siehe die Navigationsleiste unten.
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Begriff und Bildungsauftrag
Eine Schule ist eine Institution, auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt. Ihr Bildungsauftrag besteht im Lehren und Lernen: Lehrer und Pädagogen vermitteln Schülern Wissen und Können. Zugleich hat Schule einen Erziehungsauftrag. Sie soll Werte vermitteln und zur Bildung mündiger Persönlichkeiten beitragen, die Verantwortung übernehmen und sich in die Gesellschaft einbringen.
Im deutschen Sprachraum unterscheidet man Schulen nach dem Schulträger in öffentliche Schulen und Privatschulen. Das Schul- und Bildungssystem umfasst Primär-, Sekundär-, Postsekundär- und Tertiärbereich. Die International Standard Classification of Education (ISCED) unterteilt diese Bildungsstufen noch genauer; jede Stufe kann mehrere Jahrgangsstufen umfassen.
Historische Entwicklung
Schulen sind sehr alt: Wortlisten aus Sumer lassen vermuten, dass es sie schon seit dem 4. Jahrtausend v. Chr. gab. Direkte Belege sind Schultexte aus dem 3. Jahrtausend v. Chr. aus Schuruppak im heutigen Irak. Sumerische Schulen hießen Tafelhäuser; Schulbänke bestanden aus Lehmziegeln. Unterrichtsfächer waren Rechnen, Zeichnen und Sumerisch, also Lesen und Schreiben. Schüler verfassten unter anderem Aufsätze, Fabeln, Weisheitslehren, Hymnen und Epen.
Im Alten Ägypten konnten vor allem Kinder wohlhabender Familien die Schule besuchen, weil Kinder ärmerer Familien meist arbeiten mussten. Schreiben zu können brachte hohes Ansehen und eröffnete Wege zum Priester- oder Beamtenberuf. Mädchen besuchten ebenfalls Schulen, aber seltener als Jungen. Unterrichtet wurde meist in Tempelschulen und Verwaltungsgebäuden. Die Erziehung war streng, körperliche Züchtigung gehörte dazu. Schreibübungen erfolgten auf Ostraka, weil Papyrus zu teuer war. Unterrichtsgegenstände waren Lesen und Schreiben, Mathematik, Geographie, Geschichte, Astronomie, Bildhauerei, Malerei und Sport.
Im antiken Griechenland gab es wegen der vielen Stadtstaaten keine einheitliche Schulform. In Sparta war die Ausbildung der Jungen stark militärisch ausgerichtet. In Athen konnten Kinder wohlhabender Familien allgemeinbildende Schulen besuchen, es gab aber keine Schulpflicht und keine öffentlichen Schulgebäude; unterrichtet wurde beim Lehrer zu Hause. Lehrer hatten zunächst geringes Ansehen und wurden schlecht bezahlt. Neben Lesen und Schreiben spielten Musik, Gesang und Sport eine wichtige Rolle.
In der Römischen Republik unterrichteten Eltern ihre Kinder selbst oder bezahlten Lehrer. Schulpflicht und ein öffentliches Schulwesen gab es nicht; erst in der Kaiserzeit entstanden wenige öffentliche Schulen. Schüler schrieben auf Wachstafeln, Mathematik hatte eher geringe Bedeutung, und körperliche Züchtigung war keine Seltenheit.
Im mittelalterlichen Europa gab es zunächst vor allem kirchliche Schulen in Klöstern. Cassiodor verfasste im 6. Jahrhundert eine Studienordnung, die später als „Lehrplan“ bezeichnet wurde. Karl der Große ließ Schulen an allen Bischofssitzen einrichten. Ab dem 13. Jahrhundert entstanden langsam öffentliche Schulen in Städten. Eine allgemeine Schulpflicht wurde in einigen kleineren Gebieten früh eingeführt, etwa im calvinistischen Genf 1536, im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 1592 und in Straßburg 1598. In den meisten europäischen Staaten entstand eine flächendeckende Unterrichts- oder Bildungspflicht erst ab dem 18. Jahrhundert, zum Beispiel in Österreich 1774; in Liechtenstein 1805, Frankreich 1882 und Deutschland 1919.
Auftrag und Funktionen in Deutschland
In Deutschland ist der gesellschaftliche Auftrag der Schule meist im Schulgesetz eines Bundeslandes festgelegt. Schule soll Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten entwickeln. Sie vermittelt Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte, im Unterricht gezielt. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Weitere Aufgaben können die Erziehung zur Ehrfurcht vor dem Leben, zur Bewahrung der Umwelt und zur Verantwortung für künftige Generationen sein.
Der Staat hat in der Schule neben den Eltern ein gleichberechtigtes Erziehungsrecht. Die schulische Persönlichkeitsbildung ersetzt den Erziehungsauftrag der Eltern nicht, sondern ergänzt ihn. Bei Konflikten zwischen Eltern und Schule, etwa über Sexualität, Schwimmunterricht für muslimische Mädchen oder Hausunterricht, soll eine Lösung im Sinne des Kindes gesucht werden. Wenn nötig, kann schulische Bildung auch gegen den Willen der Eltern durchgeführt werden; Streitfälle entscheiden Verwaltungsgerichte.
Die klassische Schultheorie nennt vier Funktionen der Schule. Qualifikation bedeutet Vorbereitung auf spätere Anforderungen in Beruf, Privatleben und Gesellschaft. Sozialisation meint die Vermittlung gesellschaftlich erwünschten Verhaltens. Selektion bezeichnet die Auslese und Zuweisung einer sozialen Position oder Berechtigung, zum Beispiel durch Schulabschlüsse. Legitimation bedeutet die Vermittlung gesellschaftlicher Grundwerte, damit Loyalität und Integration gesichert werden.
Zur Qualifikation und Sozialisation gehört auch die Weitergabe kulturellen Kapitals, von Grundfähigkeiten wie Lesen und Schreiben bis zu Formen erfolgreichen Auftretens. Kritiker sprechen zusätzlich von einem „heimlichen Lehrplan“, also von dem, was neben dem offiziellen Lernprogramm gelernt wird, etwa Netzwerke zu bilden oder Schummelstrategien zu entwickeln.
Die Selektionsfunktion ist besonders umstritten. Schule bewertet Leistungen, vergibt Abschlüsse und beeinflusst dadurch weitere Bildungswege und soziale Chancen. In demokratischen Gesellschaften soll jedem Schüler eine faire Chance gegeben werden; die tatsächliche Chancengleichheit und der richtige Zeitpunkt der Selektion sind jedoch zentrale Streitpunkte. Kritiker meinen, Schule reproduziere häufig die soziale Schicht, in die jemand hineingeboren wurde.
Schule stabilisiert außerdem Gesellschaften, indem sie Loyalität zu gesellschaftlichen und politischen Normen vermittelt. In demokratischen Systemen ist die Ausbildung eines Demokratiebewusstseins besonders Aufgabe der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. In der DDR war Schule stark darauf ausgerichtet, die Existenz des Staates zu rechtfertigen.
Recht, Pflicht und Organisation
In Deutschland besteht eine gesetzliche Schulpflicht. Sie bindet sowohl den Schulträger als auch die Eltern. Üblicherweise gilt die Vollzeit-Schulpflicht bis zum neunten oder zehnten Pflichtschuljahr, also vom sechsten bis zum fünfzehnten oder sechzehnten Lebensjahr. Rückstellungen sind möglich; zugleich gibt es Tendenzen zu einem Schulbeginn schon im fünften Lebensjahr. Danach schließt sich meist die Berufsschulpflicht an, in der Regel bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder bis zum Ende des zwölften Schulbesuchsjahres.
Die deutsche Schulpflicht schreibt nicht nur vor, dass Bildung stattfindet, sondern auch wie und in welcher Form. Hausunterricht durch Eltern oder Privatlehrer ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unzulässig. Aus der Schulpflicht folgt eine Aufsichtspflicht der Schule. Schule ist daher nicht nur eine staatliche Dienstleistung, sondern übt auch legitime staatliche Macht aus und kann bestimmte Grundrechte von Eltern und Kindern nach gesetzlichen Normen einschränken. Das Verbot der Kinderarbeit steht in engem Zusammenhang mit der Vollzeit-Schulpflicht.
Das Schulrecht regelt die rechtlichen Beziehungen in der Schule. Schulgesetze, Erlasse, Verordnungen und Lehrpläne werden von Landesparlamenten und Kultusministerien bestimmt. Der Schulleiter sorgt für die rechtsstaatliche Einhaltung der Bestimmungen und nimmt Beschwerden gegen Lehrer entgegen. In der Leitung einer Schule treffen hierarchisches Schulverwaltungsrecht und demokratische Schulmitbestimmung aufeinander. Über einzelne Schulen wachen Schulaufsicht und zuständige Ministerien; Rechtsstreitigkeiten werden vor Verwaltungsgerichten ausgetragen.
Die Organisation einer Schule beruht auf der Schulgemeinschaft. Dazu gehören je nach Schulart und Ausstattung Schulleiter, Stellvertreter, Lehrpersonal und weitere Fachkräfte, zum Beispiel Sozialpädagogen, Schulpsychologen, pädagogische Unterrichtshilfen, Schulassistenten, Sekretariat, Hausmeister und Personal für Ganztagsangebote. Demokratische Beteiligung geschieht über Lehrerrat, Elternvertretung und Schülervertretung.
Die Zusammenarbeit ist in Konferenzen organisiert, deren Beratungen nicht öffentlich sind. Wichtige Formen sind Schulkonferenz, Lehrerkonferenz oder Gesamtkonferenz, Fachkonferenz, Abteilungskonferenz, Klassenkonferenz, Jahrgangskonferenz und Stufenkonferenz. Die Schulkonferenz ist meist das höchste beschlussfassende Gremium; Lehrer, Eltern und Schüler sind vertreten, den Vorsitz führt in der Regel der Schulleiter.
Schultypen, Länder und Kosten
Das deutsche Schulwesen ist in Primar- beziehungsweise Grundschulen und Sekundarschulen in mehreren Schulformen gegliedert. 2019/20 gab es in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 42.660 Schulen: 32.332 allgemeinbildende Schulen, 8534 berufsbildende Schulen und 1794 Schulen des Gesundheitswesens. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich Bezeichnungen und Unterrichtsinhalte der Schultypen von Bundesland zu Bundesland. Die Kultusministerkonferenz vereinbart Regeln zur Vergleichbarkeit von Abschlüssen und weitere Eckpunkte.
Zu den genannten Schultypen gehören Vorschule, Grundschule, Förderschule oder Sonderschule, Hauptschule beziehungsweise Mittelschule, Realschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Fachoberschule, Berufsschule, Gymnasium, Fachgymnasium, Kolleg oder Berufskollegschule, Krankenpflegeschule und Berufsfachschule. Mögliche Abschlüsse sind unter anderem Hauptschulabschluss oder Berufsreife, Mittlere Reife, Fachhochschulreife, Abitur sowie Berufs- und Fachschulabschlüsse.
In Österreich ist das Schulwesen bundeseinheitlich geregelt. In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Im Fürstentum Liechtenstein ist das Schulwesen einheitlich geregelt.
2019 gab Deutschland durchschnittlich etwa 8200 Euro pro Schüler an einer öffentlichen Schule aus. Davon entfielen rund 6600 Euro auf Personalkosten, 1000 Euro auf Lehrmittel und 600 Euro auf Bau- und Sachinvestitionen. Die Ausgaben unterscheiden sich stark nach Schultyp und Bundesland. Für Schüler an allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 8900 Euro ausgegeben, an beruflichen Schulen 5700 Euro. Für Grundschulen betrugen die Durchschnittskosten 7100 Euro, für integrierte Gesamtschulen 9500 Euro, für Gymnasien 9300 Euro, für Hauptschulen 11.200 Euro und für Berufsschulen im dualen System 3500 Euro.
Unter den Flächenländern hatte Bayern mit 9300 Euro die höchsten Ausgaben pro Schüler, gefolgt von Baden-Württemberg mit 8800 Euro; Nordrhein-Westfalen lag mit 7200 Euro am niedrigsten. Bei allgemeinbildenden Schulen reichte die Spanne von 10.300 Euro in Bayern bis 7800 Euro in Nordrhein-Westfalen. Bei beruflichen Schulen lag Thüringen mit 7200 Euro vorn, Mecklenburg-Vorpommern mit 4500 Euro hinten. Schüler-BAföG ist in diesen Zahlen nicht enthalten. Der Artikel weist außerdem darauf hin, dass nach der Hattie-Studie Ausgaben nicht unmittelbar mit Lernerfolg oder Qualität zusammenhängen; entscheidend sei besonders der lernwirksame Einsatz von Mitteln im Unterricht und damit das Können und die Persönlichkeit der Lehrkräfte.
Schulentwicklung und Kritik
Schulentwicklung bezeichnet die Weiterentwicklung von Schulen in personeller und organisatorischer Hinsicht. Ziel ist die inhaltliche Veränderung von Schule als Reaktion auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Das Konzept entsteht aus der internen Diskussion der an Schule beteiligten Akteure.
Seit dem 19. Jahrhundert wurde Schulzeit für immer mehr Kinder länger, höhere Abschlüsse breiteten sich aus, Schulformen und Abschlüsse differenzierten sich stärker, und die gesellschaftlichen Ansprüche an Schulergebnisse wuchsen. Die Art der Wissensvermittlung und der Erziehungsauftrag der Schule wurden immer wieder kritisiert. Reformpädagogik stellte traditionelle Schulformen wie Volksschule, Realschule, Gymnasium und Berufsschule infrage. Bereits im Kaiserreich entstanden Landerziehungsheime; 1919 entstand die Waldorfschule. In den 1970er Jahren wurden Gesamtschulen mit dem Ziel größerer Chancengleichheit diskutiert und Alternativschulen wie die Glockseeschule in Hannover gegründet. Zugleich wuchs die Bedeutung konfessioneller Schulen und privater internationaler Schulen. Dadurch steht die staatliche Schule dauerhaft unter Reformdruck von verschiedenen, teils widersprüchlichen Seiten.
Eine zentrale Kritik richtet sich gegen Stofffülle und rein reproduktives Lernen. Kritiker sprechen von „Bulimielernen“, wenn Stoff kurzfristig für Prüfungen gelernt und danach schnell vergessen wird. Thomas Städtler fordert in seinem Buch „Die Bildungshochstapler: Warum unsere Lehrpläne um 90 % gekürzt werden müssen“ eine umfassende Kürzung der Lehrpläne. Andere entgegnen, dass Lehrpläne durch Kompetenzorientierung bereits stoffärmer geworden seien und mehr Freiheiten böten. Gerhard Roth kritisiert, das Schulsystem habe bei Wissen fünf Jahre nach Schulabschluss einen „Wirkungsgrad“, der „gegen null strebt“, und fordert weniger Stoff mit systematischer Wiederholung. Gerald Hüther meint, Abiturienten wüssten zwei Jahre nach dem Abitur nur noch zehn Prozent des Gelernten, und betont Interesse, Leidenschaft und Eigenverantwortung. Richard David Precht kritisiert starre Lehrpläne, Auswendiglernen, Fächertrennung und die Regelung von 45-Minuten-Unterrichtsstunden.
Eine weitere Kritik betrifft den Anwendungsbezug und die Vorbereitung auf künftige Lebens- und Arbeitswelt. Schüler, Lehrer und Eltern bemängeln, manche Unterrichtsinhalte hätten zu wenig Alltagsbezug oder zu kleine Anwenderbasis, während wichtige Themen nicht unterrichtet würden. Bei einer Umfrage der österreichischen Bundesschülervertretung mit 4.500 Oberstufenschülern gaben 87 Prozent an, den Lehrstoff nicht sinnvoll zu finden; 50 Prozent fühlten sich durch den Schulalltag demotiviert; 50 Prozent empfanden die Schule als gute Vorbereitung; 63 Prozent wussten das Gelernte kurz nach der Prüfung nicht mehr. Der Ökonom Gerald Lembke kritisiert, das Bildungssystem bereite nicht ausreichend auf Digitalisierung und veränderte Arbeitskultur vor. Andere fordern mehr Wirtschaftswissen, Gesundheitserziehung, Sport, ästhetische Erziehung oder demokratische Erziehung.
Allgemeinbildende Schulen werden außerdem kritisiert, weil Unterricht Angst, Stress und Druck erzeugen könne und Lernen dadurch eher verhindere als fördere. Pädagogen wie Francisco Ferrer und Alexander Sutherland Neill gründeten freiere Schulen; John Caldwell Holt sah im Unschooling eine Alternative. Der Zusammenhang solcher Belastungen mit vermehrtem Drogenkauf wird im Artikel als umstritten dargestellt.
Auch Alternativschulen stehen in der Kritik. Ihnen wird teils vorgeworfen, Bedürfnisse von Kindern und Gesellschaft zu missachten. Alice Miller sah in manchen Ansätzen eine bloße Umkehrung von „Herrschaftsverhältnissen“ vom Erzieher auf das Kind. Bernhard Bueb sprach von der „Pflicht zu führen“ und davon, Heranwachsenden ethische Orientierung zu geben. Einige Alternativschulen verloren Schüler und Lehrkräfte oder mussten schließen, etwa wegen nicht bewährter antiautoritärer Praxis, starker ideologischer Orientierung oder fehlender staatlicher Anerkennung von Abschlüssen. Missbrauchsfälle, unter anderem an der Odenwaldschule, brachten den Reformcharakter zusätzlich in Verruf.
In Deutschland verbieten die meisten Bundesländer Werbung an Schulen, Sponsoring ist jedoch erlaubt. Kritiker bemängeln, dass Schulgesetze Schulleitern und Lehrern nur grobe Vorgaben zum Umgang mit Werbung und Sponsoring machen. Als spezielle Schulen nennt der Artikel unter anderem Abendschule, Einheitsschule, Europäische Schule, Hochbegabten-Schule, Mädchenschule, Privatschule, Sudbury-Schulen und Waldorfschule.
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