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Ware
Für Vertrauensangelegenheiten wie „wahr“, „Ware“, „Wert“, „Wart“, „Wirt“, „Wirtschaft“ verbindet eine begrifflich gemeinsame Etymologie zur Wortfamilie. Die …
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Begriff und Grundbedeutung
Eine Ware ist ein bewegliches wirtschaftliches Gut mineralischer, pflanzlicher oder tierischer Herkunft oder ein technisch daraus verarbeitetes Erzeugnis. Sie dient der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse und ist Gegenstand des Handels.
In den Naturwissenschaften wird eine Ware nach ihren stofflichen Eigenschaften, ihrer Herkunft und ihrem Verarbeitungsgrad betrachtet. Die Warenlehre untersucht vor allem Zusammensetzung, Verarbeitung, Gebrauchseigenschaften und Qualität von Waren.
In den Wirtschaftswissenschaften ist eine Ware ein materielles Wirtschaftsgut, also ein körperliches Gut im Unterschied zum immateriellen Gut. Sie ist Gegenstand des Warenhandels und kann als Wareneinsatz verwendet werden.
Einteilung von Waren
Alle Waren stammen unmittelbar oder mittelbar aus einem der drei Naturreiche: Mineralreich, Pflanzenreich oder Tierreich. Historisch wurden Waren auch nach chemischer Zusammensetzung oder nach Handelsgebrauch eingeteilt. Eine wissenschaftlich korrekte Behandlung erfolgt nach naturwissenschaftlichen Kriterien.
Wichtige Einteilungsweisen sind:
- Herkunft: Waren aus dem Mineralreich, Pflanzenreich oder Tierreich.
- Chemie: anorganische Waren und organische Waren.
- Verarbeitungsgrad: Rohwaren, Naturwaren und Kunstwaren.
- Handel: Kolonialwaren, Materialwaren, Kurzwaren und Manufakturwaren.
- Branche: zum Beispiel Lebensmittel, Eisenwaren, Textilien, Sportgeräte, Spielwaren und Elektrogeräte.
Kunstwaren sind Fabrikate, die aus Rohwaren hergestellt werden. Das kann durch mechanische Bearbeitung geschehen, also durch Formänderung: aus Eisen wird Draht, aus Getreide Mehl, aus Seide Seidensamt. Es kann auch durch chemische Bearbeitung geschehen: aus Steinsalz wird Salzsäure, aus Baumwolle Schießbaumwolle, aus Teer Farben.
Warenlehre und wirtschaftliche Bedeutung
Artur Kutzelnigg beschreibt „Ware“ als Oberbegriff der Realwirtschaft und als Gegenstand des Wirtschaftens in der realen Warenwelt. Er geht vom physischen Verhältnis zwischen Mensch und Umwelt aus. In dieser Sicht ist Ware ein Mittel zur Lebenserhaltung; unter dem Gedanken der Nachhaltigkeit hat diese bioökonomische Grundbedeutung in der Warenlehre Vorrang.
Die naturwissenschaftliche Warenlehre war lange vor allem auf die stofflichen Eigenschaften von Waren gerichtet. Carl Günther Ludovici forderte 1752 erstmals auch eine wirtschaftliche Warenlehre. Johann Beckmann stellte 1793 in seinem Buch „Vorbereitung zur Waarenkunde“ wirtschaftliche Aspekte der Waren umfassend dar und gilt seitdem als Vater dieses Fachgebiets. Seitdem ist Warenkunde eine wichtige Qualifikation für Einkäufer und Verkäufer. 1961 entstand an der Universität zu Köln der erste Lehrstuhl für „Wirtschaftliche Warenlehre“, den Kutzelnigg übernahm.
Kutzelniggs bis heute gebräuchliche Definition lautet: Waren sind „in der Natur in begrenzter Menge vorhandene oder vom Menschen technisch gefertigte, bewegliche wirtschaftliche Güter, die zur Befriedigung von Bedürfnissen dienen. Sie besitzen Tauschwert und sind Gegenstand des Handels oder kommen dafür in Betracht“.
In der Betriebswirtschaftslehre wird für Waren als Mittel zur Bedarfsdeckung und als Träger monetären Gewinns im Tauschwert häufig der Begriff „Produkt“ verwendet. Markenwaren sind standardisierbare Erzeugnisse und in der Regel als Warenzeichen eingetragene Marken. Das Markengesetz schützt Marken für Waren und Dienstleistungen und nennt in § 3 Abs. 1 MarkenG Zeichen, die geeignet sind, „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“. Als Handelsware ist die Ware Träger von Tauschwerten; bestimmte standardisierbare Handelswaren heißen Commodities.
Waren in Wirtschaftstheorien
In der marxistischen Wirtschaftstheorie unterscheidet sich die vorkapitalistische Produktion von der kapitalistischen Warenproduktion. In vorkapitalistischen Gesellschaften produzierten Bauern überwiegend für den Eigenbedarf; ihre Güter hatten vor allem einen individuellen Gebrauchswert. Im Kapitalismus werden Arbeitsprodukte über Märkte getauscht und dadurch zu Waren. Marx zählte im Kapitalismus auch die menschliche Arbeitskraft zu den Waren.
Für den Tausch braucht man einen Maßstab. Deshalb wird Waren ein Tauschwert zugesprochen, der stark vom Gebrauchswert abweichen kann. Marx bezeichnete diese zugesprochene Wirklichkeit als Warenfetisch. Der Doppelcharakter der Arbeit, der in der Ware als Gebrauchswert und Tauschwert sichtbar wird, ist ein zentrales Thema der marxistischen Ökonomie.
In der Wirtschaftstheorie der Marktwirtschaft bewegt sich zwischen Unternehmen, also Produktion, und Haushalten, also Konsum, ein Güterstrom. Dieser umfasst Waren als materielle Güter und Dienstleistungen als immaterielle Güter. Der Marktpreis entsteht grundsätzlich aus dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Auf der Seite der Haushalte beeinflussen Einkommensveränderungen, Einkommensteuersätze und Erwartungen zur Konjunktur den Preis. Auf der Seite der Unternehmen wirken Materialkosten, Steuern, Produktivität und Löhne. Frei handelnde Unternehmen sollen durch Gewinnmaximierung und Wettbewerb für eine effiziente Versorgung der Konsumenten mit Waren sorgen.
Warenwirtschaft und Abgrenzungen
Warenwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Lagerhaltung in Unternehmen. Sie umfasst Beschaffung und Vertrieb in Handel und Industrie. Der Wareneingang prüft beschaffte Waren durch die Wareneingangskontrolle, der Warenausgang verbucht verkaufte Waren. Für die Steuerung dieses Warenkreislaufs werden Warenwirtschaftssysteme genutzt.
Von Dienstleistungen unterscheiden sich Waren dadurch, dass bei ihnen die materielle Produktion oder der materielle Wert im Vordergrund steht. In Teilen der Volkswirtschaftslehre kann „Ware“ auch allgemein alle Güter meinen, die auf einem Markt angeboten und nachgefragt werden.
Rechtlich hängt die Abgrenzung vom Gebiet ab. Beim Kauf oder Tausch von Waren gelten in Deutschland Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des UN-Kaufrechts. Im Handelsrecht gehört Elektrizität nur im weiteren Sinne zum Warenbegriff, Grundstücke dagegen nicht. Im Zollrecht gelten alle körperlichen Gegenstände als Ware, nicht aber fest mit dem menschlichen Körper verbundene Sachen wie Herzschrittmacher und Implantate. Dort wird außerdem zwischen Unionsware und Nichtunionsware unterschieden. Im Alltag wird „Ware“ meist enger verwendet und auf Konsumgüter bezogen.
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