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Laden (Geschäft)
Laden (Geschäft). Räumlichkeiten, in denen Waren oder Dienstleistungen gewerblich zum Verkauf angeboten werden. Artikel · Diskussion.
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Begriff und Funktion
Ein Laden, auch Geschäft, Ladengeschäft oder Ladenlokal genannt, ist ein Geschäftsraum, in dem Waren oder Dienstleistungen gewerblich zum Verkauf angeboten werden. Er gehört zum stationären Einzelhandel und ermöglicht dem Kunden, Waren vor Ort zu sehen, zu beurteilen und zu erwerben. Diese Form des Präsenzhandels unterscheidet sich dadurch vom reinen Versand- oder Onlinehandel, dass die Waren durch Lagerung oder Präsentation unmittelbar sichtbar sind. Auch Verkaufsstände auf Ausstellungen und Messen gelten als Läden.
Die Ladeneinrichtung umfasst die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sie ermöglicht den Warenverkauf technisch und soll durch ihre Gestaltung, etwa durch ein Schaufenster, auch verkaufsfördernd wirken. Als Ladenhüter oder „Penner“ bezeichnet man Waren mit einer im Vergleich zu anderen Waren geringen Lagerumschlagshäufigkeit. Ihr Gegensatz sind die Schnelldreher oder „Renner“, die sich schnell verkaufen. Ladenangestellte müssen nach handelsrechtlichem Verständnis nicht zwingend einen Arbeitsvertrag besitzen; auch Angehörige des Ladeninhabers können im Laden tätig sein.
Formen und Ausprägungen
Läden lassen sich nach verschiedenen Merkmalen unterscheiden. Nach der Größe gehören dazu beispielsweise Kioske, Tante-Emma- oder Krämerläden, Verbrauchermärkte, Supermärkte, Warenhäuser und Selbstbedienungswarenhäuser. Nach der Lage gibt es unter anderem Dorfläden und Hofläden. Nach dem Marktsegment finden sich Bioläden, Boutiquen für vornehmlich Modeartikel wie Kleidung oder Schmuck, Convenience Shops, Discounter, Kolonialwarenläden, Secondhandläden, Unverpacktläden und Weltläden.
Weitere Formen sind nach der Produktspezialisierung Bäckerladen, Fischladen, Fleischerladen, Friseurladen, Gemüse- beziehungsweise Obst- und Gemüseladen, Haushaltswarenladen, Milchladen und Möbelladen. Zu den sonstigen Ausprägungen zählen ambulanter Handel, Bauchladen und Flohmarkt. Historische Handelsformen der DDR waren Delikat-Laden, Exquisit-Laden und Kaufhalle. Spielzeugnachbildungen von Geschäften heißen meist Kaufläden; im Zusammenhang mit dem Onlinehandel wird gelegentlich von virtuellen Läden gesprochen.
Ein Laden muss nicht genau dem Verkaufsraum entsprechen. Er kann weitere Geschäftsteile umfassen. Bei einem Autohaus können dazu beispielsweise der Verkaufsraum für Neuwagen, der Ausstellungsplatz für Gebrauchtwagen und die Werkstätte gehören.
Entwicklung vom Marktstand zum modernen Einzelhandel
Im Mittelalter bestand ein Verkaufsstand zunächst aus einer Latte oder einem Brett, das als Ladentheke diente. Feste Kramläden gab es bereits seit dem frühen 13. Jahrhundert auf städtischen Märkten. In diesen Gemischtwarenhandlungen verkauften Krämer zahlreiche gängige Waren. Auch Apotheken boten neben Arzneimitteln Gewürze oder Hülsenfrüchte an; eine Urkunde von 1294 setzte „apothece“ mit Gaden, Krambuden oder Kaufladen gleich. Der Ausdruck „Kaufladen“ ist erstmals für 1571 belegt.
In der Kolonialzeit verkauften Kolonialwarenläden unter anderem Gewürze, Kaffee, Kakao, Reis, Tabak, Zucker und Tee. Nach Napoleons Dekreten von Saint-Cloud vom Juni 1810 wurde der Import von Kolonialwaren nach Frankreich zugelassen. Leipzig wurde 1810/1811 kurzzeitig zu einem europäischen Umschlagplatz. Bei der Michaelismesse am 29. September 1810 betrug die Gesamtzufuhr 16,3 Mio. Taler. Im Oktober 1898 entstand die „Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler im Halleschen Torbezirk zu Berlin“, kurz Edeka. Während der Gründerzeit verbreitete sich außerdem der Dorfladen, teilweise als Franchising mit Edeka.
Der Begriff Kolonialwarenladen wurde in Deutschland noch bis in die 1970er-Jahre verwendet. Gemeint waren inzwischen vor allem Grundnahrungsmittel sowie Seife, Waschmittel und anderer Haushaltsbedarf. In Deutschland und der Schweiz entsprach diese Form dem Tante-Emma-Laden, in Österreich dem Greißler. Der im April 1874 eröffnete Kolonialwarenladen Wilhelm Holtorf in Bremen gilt als Deutschlands letzter Kolonialwarenladen.
1968 gab es in der Bundesrepublik erstmals mehr Selbstbedienungsläden als Bedienungsgeschäfte. Supermärkte entwickelten sich binnen weniger Jahre zum zentralen Ort des Einkaufs und verdrängten viele kleinere Läden. Überlebensfähig blieben vor allem Fachgeschäfte. Der umsatzbezogene Marktanteil kleinerer Lebensmittelgeschäfte sank von 43 % im Jahr 1985 auf 23 % im Jahr 1995. Seitdem verstärkten Supermärkte, Discounter und seit den 1990er-Jahren auch der Internethandel die Reduzierung von Ladengeschäften, die als Ladensterben bezeichnet wird.
Kooperation und Ladengestaltung
Der Laden im Laden, englisch Shop-in-Shop, ist ein Konzept der horizontalen Kooperation im Einzelhandel. Ein großflächiger Handelsbetrieb stellt einem kleineren selbstständigen Handels- oder Dienstleistungsbetrieb Verkaufsflächen zur Verfügung und übernimmt gegebenenfalls Teile der Abwicklung des Ein- und Verkaufs. Ergänzende Sortimente sollen die Akquisitionskraft jedes beteiligten Verkäufers steigern.
Eine weitere horizontale Kooperation ist die Ladengemeinschaft. Mehrere selbstständige, sortimentsmäßig ergänzende Läden arbeiten räumlich, organisatorisch und/oder werblich zusammen. Eine Sonderform ist das Gemeinschaftswarenhaus: Die einzelnen Abteilungen werden von selbstständigen Einzelhändlern geführt, während ein zentrales Management den Gesamtauftritt bestimmt.
Bei der vertikalen Kooperation werden Teilsortimente von Herstellern, häufig von Markenproduzenten, in die Verkaufsflächen integriert und meist von den Herstellern selbst bewirtschaftet. Dadurch sollen sowohl die Herstellermarke als auch das Handelsunternehmen profiliert werden. Eine Sonderform bilden Regalpfleger oder Rack-Jobber. Diese externen Spezialisten füllen Teile des Sortiments nach und übernehmen gegebenenfalls nach Vorgaben des Einzelhändlers auch die Preisauszeichnung.
Ladenäußeres und Ladeninneres sind wichtige Entscheidungsfelder des Handelsmanagements. Beide können die Stimmung potenzieller Käufer beeinflussen und werden deshalb unter handelspsychologischen Gesichtspunkten gestaltet. Da die Stimmungslagen der Kunden nicht einheitlich und meist nicht bekannt sind, werden häufig aktivierende Elemente wie helle Ausleuchtung, intensive warme Farben und originelle Warenpräsentationen mit deaktivierenden, entspannenden Elementen wie dezenter Beleuchtung, kalten Farben und übersichtlichen Warenbereichen kombiniert.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Der Laden ist auch ein Rechtsbegriff. Die Waren gehören dem Ladeninhaber und nicht den Ladenangestellten. Nach § 56 HGB gilt jedoch, dass eine Person, die in einem Laden oder offenen Warenlager angestellt ist, zu Verkäufen und Empfangnahmen ermächtigt ist, die dort gewöhnlich geschehen. Als Laden gilt dabei eine Verkaufsstätte, die zum freien Eintritt des Publikums und zum Abschluss von Geschäften mit dem Ladenpersonal bestimmt ist. Diese sogenannte Scheinhandlungsvollmacht kann auch ohne Arbeitsverhältnis greifen; daher fallen auch Angehörige des Ladeninhabers unter die Vorschrift. Es genügt, dass jemand mit Wissen und Wollen des Geschäftsinhabers im Laden tätig ist. § 56 HGB begründet eine unwiderlegbare Vermutung für die Vollmacht. Spezialgesetze begrenzen die Ladenöffnungszeiten.
Läden gehören wirtschaftlich zum Einzelhandel. Die Betriebsgröße wird anhand der Verkaufsfläche gemessen. Nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO gelten Einzelhandelsbetriebe als großflächig, wenn sie eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m² überschreiten. Zur Verkaufsfläche gehören der eigentliche Verkaufsraum, die Theke, die Kassenzone oder der Frontstore sowie das Lager mit dem Bereich für Verpackung und Entsorgung, dem Backstore. Die Verkaufsfläche besteht aus Regalen und den dazwischenliegenden Kontaktstrecken.
Warenhäuser, Verbrauchermärkte, Einkaufszentren und Supermärkte zählen als großflächiger Einzelhandel nicht zu den Läden im engeren Sinne. Typische Läden sind dagegen inhabergeführte, beratungsorientierte Geschäfte mit bis zu 100 m² Verkaufsfläche, etwa Bioläden, Bistros, Cafés, Ein-Euro-Läden, Imbissbuden und Kioske. Eine kleinere Verkaufsfläche geht mit höherer sozialer Interaktion einher. Besonders günstig ist eine Lage mit hoher Konzentration von Läden, etwa in einer Ladenpassage; für die Passantenfrequenz ist die Lage entscheidend.
Die Ladenfläche bestimmt wesentlich den Umfang des Sortiments und damit bei gleichbleibender Lagerumschlagshäufigkeit die maximal erzielbaren Umsatzerlöse. Die Lagerumschlagshäufigkeit kann durch Just-in-time-Belieferung, kürzere Bestellzyklen, Versandhandel oder eine konsequente Sortimentspolitik verbessert werden. Dabei werden „Renner und Penner“-Listen genutzt, um Schnelldreher zu bevorzugen und Langsamdreher auszulisten. Neben der Passantenfrequenz sind die Ladenöffnungszeiten das wichtigste Kriterium für die Umsatzerlöse.