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Schwarz-Rot-Gold
Das Ziel der Studenten waren auch Freiheitsrechte und politische Mitbestimmung. Beim Hambacher Fest 1832 wurde die schwarz-rot-goldene Fahne erstmals (auch) in …
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Bedeutung und heutige Form
Schwarz-Rot-Gold sind die deutschen Nationalfarben. Nach Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes lautet die verbindliche Regel: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Die waagerechte Trikolore – eine Flagge aus drei Streifen – steht historisch vor allem für deutsche Einheit, Freiheitsrechte, politische Mitbestimmung, Republik und parlamentarische Demokratie.
Die Nationalflagge besteht nur aus den drei Farben. Die Bundesdienstflagge trägt zusätzlich den Bundesschild mit einem schwarzen, rotbewehrten und rotgezungten Adler auf goldenem Grund. Sie darf nur von amtlichen Stellen des Bundes geführt werden; eine unbefugte öffentliche Verwendung kann nach § 124 OWiG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine ähnliche, inoffizielle Flagge mit dem Bundeswappen wird besonders bei Sportveranstaltungen häufig geduldet, weil ihre Nutzung dort als sozialadäquat gilt.
In der Praxis erscheint der untere Streifen meist gelb, heißt rechtlich und traditionell aber Gold. Die Heraldik – die Lehre von Wappen und ihren Gestaltungsregeln – unterscheidet zwischen Farben und den Metallen Gold und Silber, die gewöhnlich als Gelb und Weiß dargestellt werden. Die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 spricht ausdrücklich von „goldfarben“. Für das Erscheinungsbild der Bundesregierung werden Schwarz als RAL 9005, Rot als RAL 3020 und Gold als RAL 1021 festgelegt. Die Bezeichnung „Schwarz-Rot-Gelb“ wurde früher zur politischen Herabsetzung der demokratischen Flagge benutzt. Der Bundesgerichtshof bewertete dies 1959 entsprechend streng; das Bundesverfassungsgericht gab dagegen am 15. September 2008 der Beschwerde eines Neonazis statt, der „Schwarz-Rot-Senf“ gesagt hatte.
Ursprung der Farben
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation besaß keine Nationalfarben. Schwarz und Gold galten jedoch als kaiserliche Farben: Seit dem 12. Jahrhundert erschien ein schwarzer Adler auf goldenem Schild. Ab dem 14. Jahrhundert wurden Fänge und Schnabel rot dargestellt. Der früheste Beleg für dieses dreifarbige Wappen findet sich um 1300 im Codex Manesse. Spätere Erzählungen leiteten Schwarz-Rot-Gold daraus oder sogar von der Königswahl Friedrich Barbarossas 1152 ab. Solche mittelalterlichen Ursprünge gelten jedoch als nachträgliche Konstruktionen, auch wenn sie im 19. Jahrhundert die Popularität der Farben förderten.
Im Zusammenhang mit einem deutschen Nationalstaat erschienen die drei Farben erstmals während der Befreiungskriege gegen Napoléon I. von 1813 bis 1815. Das Lützowsche Freikorps trug schwarze Uniformen mit roten Vorstößen und goldfarbenen Messingknöpfen. Dafür gab es praktische Gründe: Die Freiwilligen mussten sich selbst ausrüsten, unterschiedliche Kleidung ließ sich leicht schwarz färben, und Messingknöpfe waren gut erhältlich. Eine schwarz-rote Fahne mit goldenen Fransen ist für 1813 belegt; der preußische König erlaubte dem Freikorps allerdings nicht, unter ihr zu kämpfen.
1815 übernahm die Jenaer Urburschenschaft die Farben. Diese studentische Vereinigung wollte die vielen nach Herkunft gegliederten Verbindungen ebenso überwinden, wie die etwa 40 deutschen Staaten in einem Nationalstaat aufgehen sollten. Ihre 1816 gestickte Fahne war Rot-Schwarz-Rot und zeigte einen goldenen Eichenzweig sowie goldene Fransen. Beim Wartburgfest 1817 wurde sie öffentlich gezeigt. August Daniel von Binzers Liedzeile „Stoßt an, Schwarz-Rot-Gold lebe!“ ist die früheste Nennung des Dreiklangs; sein Lied von 1819 enthält die älteste schriftlich festgehaltene Erwähnung in der heutigen Reihenfolge. Ob die Farben ausschließlich vom Freikorps oder teilweise von älteren Studentenverbindungen stammen, wurde später unterschiedlich erklärt. Von 1819 bis 1848 verbot der Deutsche Bund durch die Karlsbader Beschlüsse selbstverwaltete studentische Zusammenschlüsse.
Freiheitsbewegung und Revolution
Beim Hambacher Fest 1832 wurden zahlreiche schwarz-rot-goldene Flaggen als Zeichen für Freiheit, Bürgerrechte und deutsche Einheit getragen. Viele zeigten noch die aus der Burschenschaft stammende umgekehrte Anordnung. Johann Philipp Abresch fertigte mit der Aufschrift „Deutschlands Wiedergeburt“ die erste Trikolore in der heute üblichen Reihenfolge. Diese sogenannte Ur-Fahne befindet sich im Hambacher Schloss. Nach dem Fest und dem gescheiterten Frankfurter Wachensturm von 1833 blieben die verbotenen Farben ein Symbol der Demokratie und der republikanischen Opposition.
Zu Beginn der Märzrevolution erklärte der Bundestag des Deutschen Bundes Schwarz-Rot-Gold am 9. März 1848 zu Bundesfarben; am 20. März ordnete er ihre Verwendung in den Bundesfestungen und bei den Bundestruppen an. In Wien wehte die Flagge am 10. März vom Stephansdom. Nach den Berliner Barrikadenkämpfen vom 18. März musste König Friedrich Wilhelm IV. den mit schwarz-rot-goldenen Fahnen geschmückten Särgen der Toten seine Reverenz erweisen. Am 21. März ritt er mit einer entsprechenden Armbinde durch Berlin und schloss sich damit symbolisch der Freiheitsbewegung an.
Am 18. Mai 1848 trat die Frankfurter Nationalversammlung in der schwarz-rot-gold geschmückten Paulskirche zusammen. Sie erließ am 12. November 1848 ein Gesetz über eine schwarz-rot-goldene Kriegs- und Handelsflagge. Die Kriegsflagge zeigte zusätzlich einen doppelköpfigen schwarzen Adler. Die Zentralgewalt konnte die Handelsflagge gegen die Einzelstaaten jedoch nicht durchsetzen; hauptsächlich führte sie die Reichsflotte. Weil andere Staaten nicht offiziell informiert worden waren, betrachtete etwa Großbritannien diese zeitweise als „Piratenflagge“. Die Reichsflotte wurde 1852 aufgelöst.
Die am 28. März 1849 beschlossene Frankfurter Reichsverfassung trat nie in Kraft und enthielt keine ausdrückliche Bestimmung zu den Farben. Nach der gewaltsamen Niederschlagung der Revolution wurden die Flaggen 1850 von der Paulskirche und 1852 vom Frankfurter Bundespalais entfernt; einzelne Staaten verboten sie. Dennoch blieben sie ein republikanisches, revolutionäres und antimonarchisches Symbol. Beim Frankfurter Fürstentag 1863 wurden sie erneut gehisst.
Kaiserreich und Weimarer Republik
Nach dem Deutschen Krieg von 1866 setzte Preußen bei der kleindeutschen Einigung – ohne Österreich – Schwarz-Weiß-Rot durch. Diese Kombination vereinte die preußischen Farben Schwarz-Weiß mit Weiß-Rot der norddeutschen Hansestädte. Sie wurde Flagge des Norddeutschen Bundes und ab 1871 Handelsflagge des Deutschen Kaiserreichs. Eine eigentliche Nationalflagge schrieb die Reichsverfassung zunächst nicht fest. Schwarz-Rot-Gold blieb besonders in großdeutschen Kreisen beliebt, die auch die deutschsprachigen Gebiete Österreichs einbeziehen wollten. In Österreich verwendeten Burschenschaften, Turner und deutschnationale Bewegungen die Farben; zeitweise dienten sie dort auch nationalistischen und antisemitischen Gruppen.
Die Weimarer Republik erklärte Schwarz-Rot-Gold in ihrer Verfassung vom 11. August 1919 zu den Reichsfarben. Die Nationalversammlung hatte dies am 3. Juli 1919 mit 211 gegen 90 Stimmen beschlossen. Sozialdemokraten, Katholiken und Linksliberale verbanden damit die Revolution von 1848/1849 und die Frankfurter Nationalversammlung. Gegner aus Militär, Beamtenschaft, monarchistischen und nationalistischen Kreisen bevorzugten Schwarz-Weiß-Rot und sahen die neue Flagge als Zeichen der Revolution von 1918. Für Handels- und Reichskriegsflagge entstanden Kompromisse: Ein schwarz-weiß-rotes Grundtuch erhielt Schwarz-Rot-Gold in der oberen Ecke.
Der Flaggenstreit wurde zu einem Grundkonflikt der Republik. Schwarz-Rot-Gold kennzeichnete zunehmend die von gemäßigten Kräften getragene parlamentarische Ordnung; Schwarz-Weiß-Rot wurde zum Erkennungszeichen der antirepublikanischen Rechten. Auch die Nationalsozialisten verwendeten diese Farben ab 1920 in ihrer Hakenkreuzfahne.
Zum Schutz der Demokratie gründeten Liberale, katholisches Zentrum, SPD und Gewerkschaften am 22. Februar 1924 in Magdeburg das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. Der Bund republikanischer Kriegsteilnehmer wandte sich gegen Nationalsozialismus und Kommunismus und hatte 1932 mehr als drei Millionen Mitglieder. In den zunehmend gewaltsamen Auseinandersetzungen starben 47 Angehörige des Reichsbanners. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wurde Schwarz-Rot-Gold sofort abgeschafft. Zunächst wurden Schwarz-Weiß-Rot und die Hakenkreuzfahne gemeinsam gezeigt; durch das Reichsflaggengesetz von 1935 wurde die Hakenkreuzflagge zur alleinigen Reichsflagge.
Zwei deutsche Staaten und Wiedervereinigung
Nach dem Zweiten Weltkrieg hob das erste Kontrollratsgesetz vom 20. November 1945 die nationalsozialistischen Hoheitssymbole auf. Deutsche Handelsschiffe nutzten vorübergehend einen veränderten blau-weiß-rot-weiß-blauen Signalstander. Bei der Gründung der Bundesrepublik wurden auch Entwürfe mit einem skandinavischen Kreuz diskutiert. Der Parlamentarische Rat beschloss jedoch am 8. Mai 1949 die Rückkehr zur schwarz-rot-goldenen Trikolore. Sie sollte an die Tradition von Einheit und Freiheit sowie an die persönliche Freiheit als Grundlage des Staates anknüpfen.
Auch die DDR bestimmte Schwarz-Rot-Gold zu ihren Farben. Otto Grotewohl erklärte am 18. Mai 1948, nur diese Farben könnten alle Deutschen einigen; der Beschluss war zunächst auf ein ungeteiltes oder wiedervereinigtes Deutschland bezogen. Nach der Gründung beider Staaten 1949 hatten Bundesrepublik und DDR daher ungefähr zehn Jahre lang dieselbe Flagge. Am 1. Oktober 1959 ergänzte die DDR ihr Tuch zur Abgrenzung um Hammer, Zirkel und Ährenkranz. Diese Zeichen sollten Arbeiter, Intelligenz und Bauern darstellen. Von 1956 bis 1964 verwendete die gemeinsame deutsche Olympiamannschaft Schwarz-Rot-Gold, ab 1960 mit weißen olympischen Ringen im roten Streifen; diese Form blieb für die getrennten Mannschaften bis 1968 bestehen.
In der Bundesrepublik wurde die DDR-Flagge zunächst als „Spalterflagge“ bekämpft und ihr Zeigen zeitweilig bestraft. Im Zuge der Neuen Ostpolitik seit 1969/1970 änderte sich der Umgang. Bei Erich Honeckers Empfang durch Bundeskanzler Helmut Kohl 1987 wurden Flagge und Hymne der DDR protokollarisch anerkannt.
Während der Proteste gegen das SED-Regime 1989 entfernten viele DDR-Bürger das Staatswappen aus ihren Flaggen und bekannten sich damit zu Schwarz-Rot-Gold ohne sozialistisches Emblem. Die Wiedervereinigung wurde in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 durch das Hissen der besonders großen „Fahne der Einheit“ vor dem Reichstagsgebäude gefeiert. Später blieb der Umgang mit Nationalfarben wegen des Missbrauchs nationaler Symbole im 20. Jahrhundert zunächst zurückhaltend. Seit den 1990er Jahren wurden sie besonders bei Sportveranstaltungen alltäglicher; bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 kam es zu einem ausgeprägten Flaggen-Boom. Zugleich verwenden seit dem Aufkommen von Pegida auch rechtspopulistische und rechtsextreme Demonstranten Schwarz-Rot-Gold. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier betonte deshalb am 9. November 2018 die demokratische Bedeutung der Farben: „Demokratie und Recht und Freiheit“.
Weitere historische und internationale Verwendung
Schwarz-Rot-Gold war nicht ausschließlich eine gesamtdeutsche Farbkombination. Die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, Reuß-Greiz und Reuß-Gera führten sie als Landesfarben. Waldeck verwendete ab 1830 im Bundesheer eine waagerechte Trikolore und behielt sie nach 1918 als Freistaat bis zur Eingliederung in Preußen 1929. In den reußischen Fürstentümern wurden Schwarz-Rot-Gold 1820 als Landesfarben festgelegt: Die ältere Linie ordnete sie waagerecht, die jüngere senkrecht an. Der 1919 gebildete Volksstaat Reuß führte eine waagerechte Trikolore, bis er 1920 in Thüringen aufging.
Daneben existieren private Abwandlungen. Bei Fußballspielen wird etwa eine nicht amtliche deutsch-türkische Flagge mit weißem Halbmond und Stern im roten Streifen verwendet. Ähnliche Farbkombinationen anderer Staaten und Gruppen haben meist keinen deutschen Bezug. Belgiens senkrechte schwarz-gelb-rote Trikolore beruht auf dem Wappen des Herzogtums Brabant und besitzt dadurch nur eine historische Verbindung. Bei Papua-Neuguinea, dem venezolanischen Bundesstaat Miranda, der Gemeinde Tetovo, Parteien und indigenen Gruppen stehen die Farben jeweils für andere örtliche Traditionen oder Bevölkerungsgruppen; äußerliche Ähnlichkeit bedeutet daher nicht dieselbe politische oder geschichtliche Bedeutung.