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Schleswig-Holsteinischer Landtag

Präsidentin des Landtags: Kristina Herbst (CDU) · Erste Vizepräsidentin: Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen) · Vizepräsident: Peter Lehnert (CDU) …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgaben und aktuelle Zusammensetzung
  2. 2. Wahlrecht und Fraktionen
  3. 3. Landeshaus und Kunst
  4. 4. Präsidium und parlamentarische Gremien
  5. 5. Geschichtliche Entwicklung und Besonderheiten
  6. 6. Partnerschaften und Parlamentszeitung

Aufgaben und aktuelle Zusammensetzung

Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament Schleswig-Holsteins und übernimmt im politischen System des Landes die Rolle der gesetzgebenden Gewalt (Legislative). Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt und bestimmt den Ministerpräsidenten; zum Zeitpunkt des Artikels ist dies Daniel Günther.

Der Landtag hat 69 Abgeordnete. Seine wichtigsten Zuständigkeiten liegen – ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten – in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik. Die erste Sitzung fand 1947 statt. Die aktuelle, 20. Wahlperiode begann nach der Wahl vom 8. Mai 2022; die nächste Wahl ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen.

In der 20. Wahlperiode bilden CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Regierung mit zusammen 48 Sitzen: CDU 34, Grüne 14. Die Opposition verfügt über 21 Sitze: SPD 12, FDP 5 und SSW 4.

Wahlrecht und Fraktionen

Seit dem Jahr 2000 wird der Landtag nach einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen und einer Fünf-Prozent-Hürde gewählt, ähnlich dem Wahlrecht zum Deutschen Bundestag. Bei der Wahl 2012 zogen 35 Kandidaten über ein Direktmandat und weitere 34 über eine Landesliste in den Landtag ein.

Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Diese Sonderregelung geht auf die Verhandlungen im Zusammenhang mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen zurück. Eine Klage des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Jungen Union gegen die Ausnahme wies das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 13. September 2013 ab.

Zur Bildung einer Landtagsfraktion sind mindestens vier Abgeordnete erforderlich. Der SSW erhält als Vertreter einer nationalen Minderheit unabhängig von der Zahl seiner Abgeordneten immer die Rechte einer Fraktion. In der aktuellen Wahlperiode bestehen Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW.

Landeshaus und Kunst

Seit dem 3. Mai 1950 tagt der Landtag im Landeshaus Kiel. Das Gebäude wurde 1888 als Marineakademie der kaiserlichen Marine errichtet. Es wurde mehrfach umgebaut; im April 2003 wurde ein neuer Plenarsaal nach einem Entwurf des hannoverschen Architektenteams Anja Brüning und Wolfgang-Michael Pax fertiggestellt.

Von 1946 bis 1950 tagte der Landtag an verschiedenen Orten: im Kieler Stadttheater, in der Milchforschungsanstalt und in der Pädagogischen Akademie, außerdem im Lübecker Rathaus sowie in Flensburg und Eckernförde. Eine Sitzung wurde in Kiel unterbrochen und in Surendorf, Gemeinde Schwedeneck, fortgesetzt.

Im Landeshaus finden wechselnde Kunstausstellungen statt. Sie können kostenlos besichtigt werden.

Präsidium und parlamentarische Gremien

Das Präsidium der 20. Wahlperiode besteht aus der Landtagspräsidentin Kristina Herbst (CDU) sowie den Vizepräsidenten Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen), Peter Lehnert (CDU), Beate Raudies (SPD), Annabell Krämer (FDP) und Jette Waldinger-Thiering (SSW).

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Landtag in der 20. Wahlperiode gemäß § 9 seiner Geschäftsordnung neun ständige Ausschüsse gebildet. Sie befassen sich mit Innen- und Rechtsfragen; Finanzen; Bildung, Wissenschaft und Kultur; Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Fischerei, Forsten, Natur und Umwelt; Wirtschaft, Digitalisierung, Technik, Verkehr, Tourismus, Energie, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz; Arbeit und Soziales, Familie, Jugend, Gleichstellung und Gesundheit; Bürgerinitiativen, Petitionen und Anhörungen; Bundes- und Europaangelegenheiten, Kooperationen im Ostsee- und Nordseeraum sowie Minderheiten; außerdem mit der Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg.

Weitere Gremien sind das Parlamentarische Kontrollgremium, das Datenschutzgremium, die G 10-Kommission gemäß § 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein, das Gremium nach § 8a Absatz 3 Landesministergesetz, Gremien für friesische, deutsche, Sinti- und Roma-Minderheitenfragen, der Beirat Niederdeutsch sowie weitere entsprechende Beratungsgremien.

Geschichtliche Entwicklung und Besonderheiten

Von 1868 bis zur Auflösung am 1. Januar 1934 bestand in der damaligen Provinz Schleswig-Holstein ein Provinziallandtag. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte Schleswig-Holstein zur britischen Besatzungszone. Die britische Militärregierung schuf mit Verordnung vom 7. Februar 1946 ein beratendes Gremium mit 60 ernannten Mitgliedern. Dieses tagte neun Mal und bestand bis zur ersten Landtagswahl am 20. April 1947. Die erste Sitzung des gewählten Landtags fand am 8. Mai 1947 statt.

Die Zahl der Abgeordneten und die Sitzverteilung änderten sich im Lauf der Wahlperioden. Der erste Landtag hatte 70 Sitze, ab der zweiten Wahlperiode zunächst 69. In der 6. und 7. Wahlperiode gab es 73 Sitze, in der 9. 72, in der 10. bis 12. 74, in der 13. und 15. 89, in der 17. 95 und in der 19. 73 Sitze. Die 16., 18. und 20. Wahlperiode hatten jeweils 69 Sitze.

Mehrere Wahlperioden waren durch politische Ereignisse geprägt: 1964 wechselte der Ministerpräsident in die Bundesregierung; 1979, 1992 und 2009 erhielten die Oppositionsparteien zusammen mehr Wählerstimmen, aber weniger Landtagssitze als die Regierungsparteien. 1988 folgte auf die Barschel-Affäre eine vorzeitige Auflösung. 1996 trat Ministerpräsident Engholm zurück. 2005 scheiterte die Wahl des Ministerpräsidenten; nach einer verlorenen Vertrauensfrage wurde der Landtag vorzeitig aufgelöst.

Die Sitzverteilung des 2009 gewählten Landtags wurde gerichtlich angefochten. Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht erklärte am 30. August 2010 das damalige Wahlrecht für unvereinbar mit der Landesverfassung, weil Überhang- und Ausgleichsmandate den Landtag stark vergrößert hatten und damit gegen die festgelegte Größe von 69 Abgeordneten verstießen. Daraufhin wurde die Zahl der Direktmandate von 40 auf 35 verringert. Außerdem wurde die festgelegte Landtagsgröße aus der Verfassung gestrichen. Im Mai 2012 wurde nach dem neuen Wahlrecht neu gewählt.

Partnerschaften und Parlamentszeitung

Partnerschaftsabkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit des Landtags mit anderen Regionalparlamenten. Dazu gehören grenzüberschreitende Projekte, Kultur- und Wissenschaftsaustausch sowie Kontakte zwischen Verwaltungen. Partner sind die Sejmiks der Woiwodschaften Westpommern und Pommern in Polen sowie die Gebietsduma der Oblast Kaliningrad in Russland. Seit 2016 besitzt der Landtag außerdem Beobachterstatus beim Nordischen Rat.

Die Parlamentszeitung „Der Landtag“ wird auf der Website des Landtags viermal jährlich aktualisiert und zum Download angeboten.

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