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Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Der Rat verfolgt die als Magisches Viereck bezeichneten vier wirtschaftspolitischen Ziele: Stabilität des Preisniveaus (Geldwertstabilität), hoher …
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Aufgabe und Arbeitsweise
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Er soll regelmäßig die gesamtwirtschaftliche Lage und ihre absehbare Entwicklung darstellen und dadurch wirtschaftspolitisch verantwortlichen Stellen sowie der Öffentlichkeit die Urteilsbildung erleichtern.
Jährlich erstellt der Rat ein Gutachten und leitet es der Bundesregierung bis zum 15. November zu. Spätestens acht Wochen danach nimmt die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht dazu Stellung. Außerdem kann die Bundesregierung Sondergutachten in Auftrag geben. Der Rat darf auch selbst ein Sondergutachten vorlegen, wenn er auf einzelnen Gebieten eine Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Ziele erkennt.
Im Mittelpunkt steht das sogenannte Magische Viereck:
- Stabilität des Preisniveaus, also Geldwertstabilität,
- hoher Beschäftigungsstand,
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht,
- stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum.
Zusätzlich berücksichtigt der SVR die Verteilung von Einkommen und Vermögen, untersucht mögliche Spannungen zwischen Nachfrage und Angebot und erörtert wirtschaftliche Fehlentwicklungen. Diese Ziele sollen im Rahmen der freien Marktwirtschaft verfolgt werden. In seinen Gutachten darf der Rat keinen bestimmten Lösungsweg empfehlen.
Entstehung und gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Der Artikel nennt als Verabschiedungsdatum zunächst den 26. Juni 1963 und später den 14. August 1963, an dem das Gesetz im Bundestag einstimmig verabschiedet worden sei. Unterzeichnet wurde es von Bundespräsident Heinrich Lübke und Vizekanzler Ludwig Erhard, nicht von Bundeskanzler Konrad Adenauer.
Vorbild war das US-amerikanische Council of Economic Advisers. Der deutsche Rat sollte jedoch ausdrücklich unabhängig und öffentlich wirksam sein, also sich in die wirtschaftspolitische Diskussion einschalten. Bereits am 8. Juli 1956 schlugen die Wissenschaftlichen Beiräte des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums ein jährliches „Gesamtbild“ der Wirtschaftslage und der geplanten Wirtschaftspolitik vor. Außerdem sollte eine Zentralbehörde für volkswirtschaftliche Gesamtrechnung statistische Grundlagen liefern und Regierung sowie andere öffentliche Stellen beraten.
Ähnliche Vorschläge hatten zuvor FDP und SPD gemacht. Die FDP beantragte im Dezember 1955 einen „Konjunkturbeirat“, während die SPD einen „volkswirtschaftlichen Beirat“ vorschlug. Beide Vorhaben fanden im Bundestag keine Mehrheit. Ludwig Erhard befürchtete bei manchen Modellen planwirtschaftliche Tendenzen, befürwortete aber neutrale und sachliche Informationen. Er wollte die wissenschaftliche Stimme in der öffentlichen Debatte bündeln und dadurch wirtschaftspolitische Diskussionen versachlichen. 1958 schlug er gemeinsam mit Theodor Blank ein „Sachverständigengremium für Wirtschafts- und Sozialpolitik“ vor; Bundeskanzleramt und CDU/CSU lehnten dies ab.
Nachdem die Idee zunächst verworfen worden war, wurde sie 1961 angesichts eines starken Wirtschaftsbooms und der Gefährdung von Preisstabilität und Lohnentwicklung wieder aufgenommen. Anfang 1962 schlug Erhard Adenauer erneut einen Rat vor, der politischen Entscheidungsträgern und Tarifpartnern Orientierung geben und öffentlichen Druck ausüben sollte. Adenauer befürchtete dadurch eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Regierung. Im Oktober 1962 brachten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und FDP dennoch einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
Während der Beratungen wurde das zunächst vorgesehene generelle Empfehlungsverbot abgeschwächt. Außerdem wurde das Kooptationsverfahren gestrichen, nach dem der Rat neue Mitglieder selbst hätte berufen können. Stattdessen sollte der Bundespräsident neue Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Als Beratungsort wurde bewusst das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gewählt, um durch die räumliche Entfernung von der Bundesregierung die politische Unabhängigkeit zu betonen. Seit Mitte 2024 besitzt der SVR zusätzlich einen Standort in Berlin.
Zusammensetzung und Berufung
Der Rat besteht aus fünf Mitgliedern, weshalb er umgangssprachlich „fünf Wirtschaftsweise“ genannt wird. Sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils für fünf Jahre berufen. Wiederberufungen sind möglich. Die Amtszeiten enden im Rahmen rollierender Wahlperioden jeweils zum 1. März, dem Ende des Ratsjahres.
Mitglieder dürfen grundsätzlich weder der Bundesregierung, einem Parlament des Bundes oder eines Landes, dem öffentlichen Dienst noch einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts angehören. Ausgenommen sind Hochschullehrer und Wissenschaftler. Traditionell wird jeweils ein Mitglied auf Vorschlag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft („Arbeitgeberticket“) und eines auf Vorschlag der Gewerkschaften („Gewerkschaftsticket“) berufen.
Zum im Artikel genannten Zeitpunkt gehören dem Rat an:
- Achim Truger, seit März 2019,
- Veronika Grimm, seit April 2020,
- Monika Schnitzer, seit April 2020 und seit Oktober 2022 Vorsitzende,
- Martin Werding, seit September 2022,
- Gabriel Felbermayr, seit März 2026.
Martin Werding ist das Mitglied auf dem Arbeitgeberticket, Achim Truger sitzt auf Vorschlag der Gewerkschaften im Rat. Seit seiner Gründung wechselten zahlreiche Mitglieder. Zu den früheren Vorsitzenden gehörten unter anderem Wilhelm Bauer, Norbert Kloten, Olaf Sievert, Hans Karl Schneider, Herbert Hax, Juergen B. Donges, Bert Rürup, Wolfgang Wiegard, Wolfgang Franz, Christoph M. Schmidt und Lars Feld. Der Artikel führt die vollständigen Amtszeiten der ehemaligen Mitglieder einzeln auf.
Kritik und Minderheitspositionen
Der SVR wird regelmäßig wegen eines Spannungsverhältnisses zwischen seinem gesetzlichen Auftrag und seiner tatsächlichen Arbeit kritisiert. Eine grundsätzliche Kritik lautet, dass er seine gesetzlichen Aufgaben nur unzureichend erfülle. Zugleich missachte er häufig das Verbot, Empfehlungen auszusprechen. Der ehemalige Wirtschaftsweise Hans-Jürgen Krupp bezeichnete unabhängige und neutrale Wirtschaftswissenschaft als Fiktion. Er forderte, den Rat in ein Beratungsgremium umzuwandeln, das die jeweilige Regierung bei ihren Zielen unterstützt. Eine andere Position verlangt eine breitere Zusammensetzung und einen weiteren Blick auf das Aufgabenfeld, der dem Stand der Wissenschaft entspricht.
Die Mitglieder streben grundsätzlich einhellige Gutachten an. Dennoch gab es wiederholt unterschiedliche wirtschaftspolitische Deutungen. Peter Bofinger bestand mehrfach auf Minderheitsvoten, die deshalb im Jahresgutachten abgedruckt wurden. Dadurch konnten die Gutachten neben der Mehrheitsposition auch abweichende Einschätzungen sichtbar machen.
Kritisiert wurde außerdem eine Empfehlung des Jahresgutachtens 2013/2014. Der Rat bezeichnete wegen der sogenannten kalten Progression, also einer höheren Steuerbelastung durch steigende Einkommen bei unveränderten Tarifen, eine Anpassung des Einkommensteuertarifs als „überfällig“. Drei Ökonomen hielten die Argumentation für zweifelhaft und beanstandeten besonders die Wahl des Jahres 2006 als Vergleichsjahr. Das Handelsblatt deutete die Kritik als indirekte Unterstellung einer Manipulationsabsicht und berichtete über weitere Ungereimtheiten.
Dieter Plehwe schrieb 2024, der Rat habe seit den 1980er Jahren durch ein dauerhaftes ökonomisches Krisenbewusstsein beinahe den Status einer wirtschaftsliberalen „Glaubenskongregation“ erlangt. Nach seiner Einschätzung hätten die Mitglieder zwischen 1982 und 2017 fast durchgehend wirtschaftsliberale Konzepte empfohlen. Dadurch sei der Rat wirtschaftspolitisch einseitig wahrgenommen worden und der Eindruck von Alternativlosigkeit entstanden.
Vergleichbare Einrichtungen
Ähnliche Aufgaben erfüllen der Rat für Wirtschaftsanalyse in Frankreich und das Council of Economic Advisers in den USA. Der Wirtschaftsrat von Kanada wurde 1992 aufgelöst. Als historisches Beispiel eines wirtschaftspolitischen Beratungsgremiums nennt der Artikel außerdem das 1842 in Preußen gegründete Landesökonomiekollegium.