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Bundeskanzleramt (Deutschland)

Das Bundeskanzleramt (BKAmt) ist eine oberste Bundesbehörde, die den deutschen Bundeskanzler in seinen Aufgaben unterstützt. Es hat seinen Hauptsitz bzw.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kernaufgabe und Stellung
  2. 2. Aufgaben und Arbeitsweise
  3. 3. Aufbau des Amtes
  4. 4. Leitung und politische Koordination
  5. 5. Chef des Bundeskanzleramtes und weitere Ämter
  6. 6. Personal und Dienstsitze

Kernaufgabe und Stellung

Das Bundeskanzleramt (BKAmt) ist eine oberste Bundesbehörde des Bundes. Es unterstützt den deutschen Bundeskanzler bei seinen Aufgaben und bereitet dafür Informationen, Koordination und Verwaltungshandeln vor. Gegründet wurde es 1949; als Vorgänger wird die Reichskanzlei genannt. Der Hauptsitz beziehungsweise erste Dienstsitz liegt in Berlin, der zweite Dienstsitz in Bonn. Chefin des Bundeskanzleramtes ist Nina Warken (CDU), zugleich Bundesministerin für besondere Aufgaben.

Das Kanzleramt beschäftigt rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand: 2024; an anderer Stelle Stand April 2024) und hat einen Jahresetat von rund fünf Milliarden Euro für 2026, einschließlich Bundeskanzler. Die einzige nachgeordnete Behörde ist der Bundesnachrichtendienst (BND). Dem Bundeskanzleramt sind außerdem die Stiftung Wissenschaft und Politik und die DigitalService GmbH des Bundes zugeordnet.

Aufgaben und Arbeitsweise

Die zentrale Aufgabe des Bundeskanzleramtes ist es, die Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten, die der Bundeskanzler für seine Arbeit braucht. Dafür steht das Kanzleramt in engem Kontakt mit den Bundesministerien, denn diese besitzen die fachlichen Informationen aus ihren jeweiligen Politikbereichen.

Eine wichtige Funktion ist die Koordination der Bundesministerien, zum Beispiel bei Großen Anfragen. Die innere Struktur des Kanzleramtes ist deshalb an den Ministerien ausgerichtet. Solche zuständigen Einheiten werden „Spiegelreferate“ genannt: Sie begleiten die Arbeit der Fachministerien und ermöglichen dem Bundeskanzler, deren Arbeit kompetent zu verfolgen. Diese politischen Abteilungen wurden von Hans Globke geschaffen. Beispielsweise entspricht die Abteilung 2 den Bereichen des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Daneben übernimmt das Bundeskanzleramt administrative Aufgaben der Bundesregierung. Durch Organisationserlass vom 6. Mai 2025 wurden seinem Geschäftsbereich zusätzlich Zuständigkeiten für Sportpolitik, Ehrenamt und Engagementpolitik zugeordnet. Diese Aufgaben werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

Aufbau des Amtes

Wie andere Behörden ist das Kanzleramt in einen Leitungsbereich und einen Arbeitsbereich gegliedert. Die verwaltungsmäßige Arbeit erledigen sieben Abteilungen, die wiederum aus Gruppen und Referaten bestehen. Ein Referat ist eine kleinere Arbeitseinheit innerhalb einer Behörde.

Die Abteilung 1 ist die Zentralabteilung und befasst sich unter anderem mit Kabinett und Parlament, Bund-Länder-Angelegenheiten, Personal, Haushalt, Organisation, Verwaltung, Infrastruktur, Justiziariat und der Leitung des Dienstsitzes Bonn. Die Abteilung 2 behandelt Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Die Abteilung 3 ist für Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Umwelt- und Gesellschaftspolitik zuständig. Die Abteilung 4 bearbeitet Wirtschafts- und Finanzpolitik und umfasst auch den Persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers für die G7/G20-Gipfel sowie den G7/G20-Sherpa-Stab.

Die Abteilung 5 ist für Europapolitik zuständig, darunter EU-Grundsatzfragen, europapolitische Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten, EU-Außenbeziehungen und die Koordinierung der Europapolitik. Die Abteilung 6 behandelt Digitales, Staatsmodernisierung, Innen- und Rechtspolitik. Die Abteilung 7 ist für den Bundesnachrichtendienst und die Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes zuständig.

Leitung und politische Koordination

Zum Leitungsbereich gehören der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie Staatssekretäre und Staatsminister, die im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Kanzleramtschefs angesiedelt sind. Ihnen unterstehen die Abteilungsleiter, meist im Amt eines Ministerialdirektors. Die gesammelten Informationen der Abteilungen werden über den Chef des Bundeskanzleramtes in Lagebesprechungen eingebracht, etwa in der wöchentlichen „Großen Lage“.

Der Bundeskanzler wird durch das Kanzlerbüro unterstützt. Dieses wird von Philipp Birkenmaier geleitet und umfasst vier Organisationseinheiten (011–014). Der Chef des Bundeskanzleramtes wird durch das Büro Chef BK mit fünf Organisationseinheiten (021–025) unterstützt. Dem Kanzlerbüro ist außerdem die Stabstelle Nationaler Sicherheitsrat angegliedert, mit den Referaten 031 (Geschäftsstelle), 032 (Strategische Vorausschau und Planung) und 033 (Integriertes Lagebild).

Chef des Bundeskanzleramtes und weitere Ämter

Das Bundeskanzleramt wird nicht direkt vom Bundeskanzler geleitet, sondern vom Chef des Bundeskanzleramtes, abgekürzt ChefBK. Nach § 7 Abs. 1 GOBReg nimmt er zugleich die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahr. Der Bundeskanzler kann dafür entweder einen Staatssekretär ernennen oder einen Bundesminister für besondere Aufgaben zum ChefBK bestellen. In der Öffentlichkeit wird dafür auch die inoffizielle Bezeichnung „Kanzleramtsminister“ verwendet.

Der ChefBK ist die zentrale Koordinierungsstelle für das Zusammenwirken der Bundesministerien. Die Ministerien informieren ihn laufend über ihre Arbeit und damit über das Regierungshandeln des Bundes. Er kann Entscheidungen der Bundesminister im Umlaufverfahren einholen, wenn die ganze Bundesregierung zustimmen muss, aber keine mündliche Beratung nötig ist. Er informiert die Ministerien über Ergebnisse und über Entscheidungen des Bundeskanzlers.

Außerdem plant der ChefBK langfristige politische Vorhaben der Bundesregierung und verbindet die Bundesregierung mit Bundestag und Bundesrat, den Bundesländern, gesellschaftlichen Gruppen, Einzelpersonen sowie zusammen mit dem Auswärtigen Amt mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Staaten. Er kann nach § 7 Abs. 2 GOBReg Schreiben an den Bundeskanzler oder vom Bundespräsidenten überwiesene Schreiben direkt an den zuständigen Bundesminister weiterleiten.

Wenn der Bundeskanzler nicht selbst entscheidet, legt der ChefBK die Sitzungstermine und Tagesordnungen des Bundeskabinetts fest und lädt zu den Sitzungen ein. Er leitet die Runde der beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien, die regelmäßig zwei Tage vor jeder Kabinettssitzung stattfindet. Nach § 23 Abs. 1 GOBReg nimmt er an Sitzungen des Bundeskabinetts und seiner Ausschüsse teil, einschließlich des Nationalen Sicherheitsrats. Hat er den Rang eines Bundesministers, besitzt er dort Stimmrecht. Vorlagen müssen ihm mindestens eine Woche vor den Sitzungen zugeleitet werden.

Der ChefBK bereitet auch die zweimal jährlich stattfindenden Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie Senatspräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler vor. Zudem leitet er die wöchentlichen Besprechungen zur nationalen Sicherheitslage, die ND-Lage. Ihm ist der BND unterstellt. Wird er auch zum Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste bestimmt, wirkt er an der Koordinierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes mit. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gehört zu seinem Geschäftsbereich.

Personal und Dienstsitze

Die Zahl der Beschäftigten ist seit der Gründung deutlich gestiegen. 1949 ging man von 120 Mitarbeitern zuzüglich Arbeitshilfen aus. Danach wuchs die Belegschaft von 150 innerhalb von 20 Jahren auf 250. In der Zeit von Bundeskanzler Willy Brandt (1969–1974) stieg sie auf 450. Bis 2016 erhöhte sie sich kontinuierlich auf 640, Anfang 2019 waren es 750. Für sie sollte ein mindestens 460 Millionen Euro teurer Neubau errichtet werden. Im April 2024 wurden rund 900 Mitarbeiter genannt. Viele Beschäftigte werden von Ministerien entsendet und auch von diesen finanziert.

In Bonn nutzte das Bundeskanzleramt 1949 zunächst einige Räume des Museum Koenig. Am 3. November 1949 übergab das belgische Militär das Palais Schaumburg an die Bundesregierung. Es war von 1949 bis 1976 Hauptsitz und wurde 1954 und 1955 um zwei Erweiterungsbauten ergänzt. Von 1976 bis 1999 befand sich der Sitz in einem Neubau der Planungsgruppe Stieldorf. Nach dem Umzug blieb Bonn zunächst Zweitsitz. Von Mai 2001 bis Juli 2013 war das Palais Schaumburg zweiter Dienstsitz. Seit August 2013 befindet sich der Bonner Dienstsitz übergangsweise im Gebäude des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, weil das Palais saniert werden sollte. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass das Bundeskanzleramt das Palais Schaumburg als zweiten Dienstsitz aufgeben wird, da die Sanierung wegen wiederholter Kostensteigerungen nicht mehr wirtschaftlich sei. Der zweite Dienstsitz soll in den Räumen des Presse- und Informationsamtes in Bonn bleiben.

In Berlin war das Bundeskanzleramt von 1999 bis zum Einzug in den Neubau vorübergehend im ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR am Berliner Schloßplatz untergebracht. Seit 2001 dient ein von Axel Schultes entworfener Neubau im Berliner Spreebogen als Behördensitz. Er liegt durch den Platz der Republik vom Reichstagsgebäude getrennt, öffnet sich zu einem zentralen Platz gegenüber dem Paul-Löbe-Haus und gehört zur Gebäudegruppe „Band des Bundes“ am Spreebogenpark. In dem Gebäude arbeiten derzeit auch Mitarbeiter des Kulturstaatsministers.

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