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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Stellung
  2. 2. Historische Entwicklung
  3. 3. Standorte und nachgeordnete Behörden
  4. 4. Förderprogramme
  5. 5. Information und Beratung
  6. 6. Beratungsgremien und Leitungspersonen

Aufgabe und Stellung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es wird auch Bundeswirtschaftsministerium genannt. Sein Hauptsitz und erster Dienstsitz liegt in Berlin, der zweite Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Behördenleiterin ist die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU). Im Oktober 2025 hatte das Ministerium 2513 Bedienstete; für 2026 ist ein Haushaltsvolumen von 5,90 Mrd. EUR angegeben.

Das Ministerium ist für zentrale Bereiche der Wirtschafts- und Energiepolitik des Bundes zuständig. Seine genaue Aufgabenverteilung hat sich mehrfach geändert, weil einzelne Politikfelder je nach Bundesregierung anderen Ministerien zugeordnet oder von ihnen übernommen wurden. Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 wurde das Ministerium wieder in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umbenannt. Dabei gab es Zuständigkeitsverschiebungen: Transformationspolitik, Klimaschutz und Klimapartnerschaften, Raumfahrt einschließlich DLR, Innovations- und Technologiepolitik, digitale Technologien, Hightech-Agenda, Gigafactories, SPRIND, Games, Digitalpolitik, Datenfragen, Bürokratieabbau, Investitionsprüfungen und der Digitalgipfel wurden an andere Ministerien übertragen.

Historische Entwicklung

Der Vorläufer des heutigen Ministeriums war das 1917 gegründete Reichswirtschaftsamt. Daraus entstand 1919 das Reichswirtschaftsministerium, das bis 1945 bestand. Von 1946 bis 1949 übernahm das Verwaltungsamt für Wirtschaft entsprechende Aufgaben. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestand von 1949 bis 1998 das Bundesministerium für Wirtschaft.

Von Mai 1971 bis Dezember 1972 war das Wirtschaftsministerium vorübergehend mit dem Bundesministerium der Finanzen zum Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen zusammengelegt. 1998 kam der Technologiebereich aus dem Forschungsministerium hinzu; das Ministerium hieß danach Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Zwischen 2002 und 2005 wurde es mit Teilen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vereinigt. 2005 wurden die Bereiche wieder getrennt, und das Ministerium erhielt erneut den Namen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Mit dem Kabinett Merkel III wurde das Ministerium am 17. Dezember 2013 in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umbenannt. Mit dem Kabinett Scholz erhielt es am 8. Dezember 2021 den Namen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Damals kamen unter anderem Zuständigkeiten für Computerspiele sowie Klimaschutz einschließlich europäischer und internationaler Bezüge hinzu, mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik. Am 6. Mai 2025 benannte Bundeskanzler Friedrich Merz das Ministerium wieder in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um und übertrug mehrere Aufgabenbereiche an andere Ressorts.

Für 2023 nennt der Artikel eine Gliederung in zehn Fachabteilungen und eine Zentralabteilung: Zentralabteilung, Europapolitik, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsstabilisierung und Energiesicherheit, Klimaschutz, Wärme/Wasserstoff/Effizienz, Strom, Industriepolitik, Außenwirtschaftspolitik, Digital- und Innovationspolitik sowie Mittelstandspolitik. Eine Anpassung dieser Abteilungen an den neuen Zuschnitt im Kabinett Merz I war laut Artikel bislang noch nicht erfolgt.

Standorte und nachgeordnete Behörden

Der Berliner Hauptsitz befindet sich in einem Gebäudekomplex aus historischen Gebäuden der ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Akademie, Resten des ehemaligen Invalidenhauses und ergänzenden Neubauten. Das Invalidenhaus stammt in seiner Grundsubstanz aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Kaiser-Wilhelm-Akademie wurde um 1900 errichtet. Bereits 1994 wurde ein ehemaliger Internatstrakt als Bürogebäude wiederhergestellt und vom Ministerium genutzt. Von Juli 1996 bis Dezember 2000 fanden weitere Umbauten unter Leitung der Architektengemeinschaft Baumann und Schnittger statt. Ziel war es, möglichst viel vom ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die Projektkosten des zweiten Bauabschnitts betrugen 194,3 Millionen Euro.

Dem BMWE sind mehrere Behörden und Einrichtungen nachgeordnet. Dazu gehören das Bundeskartellamt (BKartA) in Bonn, die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in Bonn, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit Hauptsitz Braunschweig und Zweitsitz Berlin, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit Hauptsitz Hannover und Zweitsitz Berlin-Spandau, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn und Bochum sowie Germany Trade and Invest (GTAI), das sich 2010 in das Ministerium in Bonn eingegliedert hat. Die Bundesnetzagentur führt außerdem die Geschäfte des Deutschen Marktüberwachungsforums auf Grundlage von § 12 MüG; seit 2021 gilt die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten.

Förderprogramme

Das BMWE unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit mehreren Förderprogrammen. Genannt werden Mittelstand-Digital, go-digital, go-Inno, INNO-KOM und WIPANO.

Mittelstand-Digital informiert KMU über Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Mittelstand-Digital-Zentren in ganz Deutschland bieten Expertenwissen, Demonstrationszentren, Netzwerke zum Erfahrungsaustausch, Veranstaltungen und praktische Beispiele. Die Nutzung der Angebote ist kostenfrei.

go-digital richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks. Unternehmen mit Sitz in Deutschland und weniger als 100 Mitarbeitern können für die Digitalisierung ihrer Prozesse einen Kostenzuschuss von 50 % erhalten. Das Programm umfasst fünf Bereiche: Digitalisierungsstrategien, IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und digitale Markterschließung. Dazu gehören die Optimierung von Geschäftsprozessen, zusätzliche Marktanteile und Schutz vor Systemausfällen und Cyberkriminalität. Die Antragstellung übernimmt das Beratungsunternehmen, das die Maßnahmen umsetzt.

go-Inno fördert KMU, die Innovationen entwickeln wollen. Besonders angesprochen sind kleine Firmen, denen aktuelles Wissen zu Methoden und Instrumenten fehlt, um interne Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen zu managen. Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung solcher Ideen werden zu 50 % gedeckt.

INNO-KOM begann 2009 als INNO-KOM-Ost für gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland mit keiner oder nur sehr geringer institutioneller Förderung bis 20 %. Seit dem 1. Januar 2017 gilt das Programm als INNO-KOM für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Vorlaufforschung (VF), der marktorientierten Entwicklung (MF) sowie investive Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur (IZ). Die maximale Förderung beträgt 550.000 € und erfolgt anteilig zu 70 % oder 90 %.

WIPANO steht für Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen. Anders als go-Inno fördert es vor allem die Verbreitung von Innovationen. Es unterstützt die Sicherung und Nutzung geistigen Eigentums kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Überführung von Forschungsergebnissen in Normen und Standards. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 35 % Anteilsfinanzierung erhalten. KMU können gefördert werden, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse erstmals durch gewerbliche Schutzrechte sichern oder wenn ihre letzte Schutzrechtsanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Hier beträgt die Förderung 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 16.575 €.

Information und Beratung

Das BMWE bietet in seiner Bürgerkommunikation selbst oder gemeinsam mit anderen Institutionen verschiedene Beratungsangebote an. Bürgerinnen und Bürger können sich zu Themenbereichen des Ministeriums sowie über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten informieren.

Für Mittelstand und Existenzgründung nennt der Artikel das Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung, die Förder- und Finanzierungsberatung des BMWE und die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. Für internationale Fachkräfte gibt es die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Im Bereich Energieeffizienz werden die Förderberatung Energieeffizienz und Informationen zum Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen genannt.

Zum Themenfeld Energie und Klimaschutz führt der Artikel mehrere Anlaufstellen auf, darunter die Agentur für kommunalen Klimaschutz, den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, eine Stelle für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, den Bürgerdialog zum Ausbau des Stromnetzes, die Lotsenstelle Wasserstoff sowie Angebote für Exporteure von erneuerbaren Energie-Technologien.

Beratungsgremien und Leitungspersonen

Das Ministerium verfügt über insgesamt sechs Beiräte. Ein Beirat ist ein beratendes Gremium, das Fachwissen in politische Entscheidungen einbringen soll. Der Wissenschaftliche Beirat berät den Bundesminister in allgemeinen Fragen der Wirtschaftspolitik. Der Beirat Junge Digitale Wirtschaft besteht aus Experten und Sachverständigen und berät zu wirtschaftspolitischen Fragen im Zusammenhang mit Digitalisierung und New Economy. Er wurde 2013 durch Bundesminister Philipp Rösler geschaffen, tagt mehrmals im Jahr und veröffentlicht Ergebnisse unter anderem als gutachterliche Äußerungen. Im Juli 2021 gab es Kritik an einer Forderung nach „Disziplinierung der Presse“ im Zusammenhang mit Börsengängen; das entsprechende Positionspapier wurde nach der Kritik zurückgezogen.

Weitere Beiräte sind der Mittelstandsbeirat von 1956 für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe, der Tourismusbeirat von 1977 für Fragen des Tourismus, der Akkreditierungsbeirat von 2010 für Akkreditierungsfragen gemäß Akkreditierungsstellengesetz und der TTIP-Beirat von 2014.

Seit 1949 hatten viele Personen das Ministeramt inne, teils unter unterschiedlichen Ressortnamen. Zu den Bundesministern für Wirtschaft gehörten unter anderem Ludwig Erhard, Kurt Schmücker, Karl Schiller, Helmut Schmidt, Hans Friderichs, Otto Graf Lambsdorff, Martin Bangemann, Helmut Haussmann, Jürgen Möllemann und Günter Rexrodt. Spätere Amtsinhaber waren Werner Müller, Wolfgang Clement, Michael Glos, Karl-Theodor zu Guttenberg, Rainer Brüderle, Philipp Rösler, Sigmar Gabriel, Brigitte Zypries, Peter Altmaier, Robert Habeck und seit dem 6. Mai 2025 Katherina Reiche. Daneben nennt der Artikel lange Listen parlamentarischer Staatssekretäre und beamteter Staatssekretäre, die die politische und administrative Leitung des Ministeriums unterstützten.

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