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Säkularisation in Bayern
Im Rahmen der Säkularisation in Bayern fand in den Jahren 1802 und 1803 eine Säkularisation kirchlicher Güter im Kurfürstentum Bayern statt.
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Gegenstand und Voraussetzungen
Die Säkularisation in Bayern war die staatliche Einziehung und Neuordnung kirchlicher Güter in den Jahren 1802 und 1803. Sie betraf sowohl Klöster und ihre Vermögen als auch geistliche Staaten, also Territorien von Bischöfen und Reichsabteien. Ihr Ziel war es, die staatliche Souveränität auszuweiten, neue Einnahmen und Besitz zu gewinnen und die bisherige politische Stellung der Kirche zu beseitigen.
Schon im 16. Jahrhundert baute Bayern seine Aufsicht über die Kirche aus. Herzog Max I. richtete ein geistliches Ratskollegium ein. Seit 1608 beanspruchte der Kurfürst bei unklaren Rechtsverhältnissen das Patronatsrecht über Stifte und Klöster. Im 18. Jahrhundert verbreitete sich die Vorstellung, die Kirche bilde einen reichen „Staat im Staate“, dessen Besitz zugunsten des Staates und der Fürsten neu geordnet werden müsse.
Die Kurfürsten schränkten das Klosterwesen zunehmend ein. Zwischen 1749 und 1770 wurden die Kollekturen der Bettelorden verboten. Das Amortisationsdekret von 1764 begrenzte die Mitnahme von Erbgut in ein Kloster. Ein Generalmandat von 1769 untersagte auswärtige Ordensvisitationen, begrenzte den Anteil nichtbayerischer Ordensangehöriger auf 1/6 und verpflichtete die Klöster, ihre Personalstände zu melden. Die Klöster protestierten, erhielten aber kaum Unterstützung der höheren Geistlichkeit.
Nach der Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV. im Jahr 1773 wurden die bayerischen Jesuitengüter dem kurfürstlichen Schulfonds überlassen. Der Versuch, die Augsburger Jesuitengüter einzuziehen, scheiterte jedoch am Widerstand des Fürstbischofs und des Reichshofrats.
Frühe Säkularisationsversuche und das Staatsziel
Erste Eingriffe gab es auch in geistlichen Staaten. 1778 zog der Mainzer Fürsterzbischof Friedrich Karl Joseph von Erthal den Klostergarten der Kapuziner in Aschaffenburg gegen geringe Entschädigung ein und nutzte ihn für seine weltliche Regierung. In Bayern wurden 1783 die verschuldete Prämonstratenserabtei Osterhofen und 1784 das Augustinerchorherrenstift Indersdorf aufgehoben. Diese Fälle dienten als Präzedenzfälle.
Kurfürst Karl Theodor suchte wegen finanzieller Schwierigkeiten nach Einnahmen aus dem Kirchenbesitz. 1796 ließ der päpstliche Nuntius Emidio Graf Ziucci hinter dem Rücken der Klöster deren Vermögen erheben und erwirkte zunächst die päpstliche Zustimmung zu Geldforderungen. Die bayerischen Bischöfe und Stände wehrten sich erfolgreich gegen diese Einmischung. 1798 erlaubte Papst Pius VI. dennoch eine Sondersteuer von 15 Millionen Gulden; 1799 wurde sie auf 5 Millionen Gulden herabgesetzt. Eine Kommission unter Stephan Freiherr von Stengel bereitete seit 1798 die Erhebung einer außerordentlichen Kontribution von geistlichen Gütern vor.
Eine wichtige Grundlage bildete die Denkschrift Maximilian von Montgelas’ von 1789. Er forderte, kirchliche Institutionen zurückzudrängen und insbesondere kirchlichen Grundbesitz auf den Staat zu übertragen. Nach seiner Begründung erfüllten inzwischen Staat, Städte und Ortsgeistliche Aufgaben wie Bildung, Wissenschaft, Krankenpflege und Armenfürsorge, die früher vor allem von Klöstern getragen worden seien.
Franz von Krenners Erhebung für das Jahr 1800 umfasste 29.807 Bauernhöfe, die von 115.777 Familien bewirtschaftet wurden. Montgelas erklärte, 56 v. H. aller Höfe Bayerns befänden sich im kirchlichen Obereigentum. In Krenners Aufstellung gehörten 9.523 Höfe den Prälaten, Orden und Damenstiften (32,0 v. H.), 3.247 ausländischen Geistlichen, Klöstern und Domkapiteln (10,9 v. H.) sowie weitere Höfe Kirchen, Pfarrern, Spitälern und geistlichen Gemeinschaften. Die Besitzer, die wenig oder keine Abgaben entrichteten, besaßen insgesamt 80 % der Höfe; viele abgabenpflichtige Familien bewirtschafteten dagegen kleinere Flächen.
Rechtliche Grundlage und Zugriff
Nach dem Frieden von Lunéville vom 9. Februar 1801 fielen die linksrheinischen Gebiete an Frankreich. Die dadurch geschädigten Fürsten sollten im gesamten Reich entschädigt werden. Bayern verzichtete im geheimen Vertrag mit Frankreich vom 24. August 1801 auf linksrheinische Wittelsbacher-Besitzungen. Napoleon bestimmte die Entschädigungen; dadurch verstärkte sich der Druck, kirchliche Territorien und Güter zu verteilen.
Am 25. Februar 1803 regelte der Reichsdeputationshauptschluss die Neuordnung. § 35 überließ die Güter der fundierten Stifte, Abteien und Klöster der freien und vollen Verfügung der jeweiligen Landesherren. Auf bayerisches Betreiben wurde klargestellt, dass nicht nur linksrheinisch geschädigte Fürsten, sondern alle Landesherren sämtliche Klöster und Stifte in ihrem Gebiet aufheben und die Säkularisierung auch in ererbten Besitzungen durchführen durften.
Die geistlichen Staaten wurden dabei mediatisiert: Der Kaiser entzog den Bischöfen ihre als Reichslehen vergebenen Territorien und übertrug sie weltlichen Reichsfürsten. Mehr als 20 Bischofsstaaten und mehr als 40 Reichsabteien verloren ihre Hoheits- und Eigentumsrechte. Eine zeitliche Ausnahme war das Fürstentum Regensburg, das erst später an Bayern fiel. Zugleich wurde mit dem Prälatenstand ein zentraler Bestandteil der alten landständischen Verfassung beseitigt.
Durchführung in Bayern
Am 25. Januar 1802 setzte der Kurfürst eine Klosterkommission ein. Eine Kabinettsorder Max IV. Josephs verfügte die Aufhebung fast aller Klöster in Kurbayern, soweit sie nicht der politischen Vertretung der Stände angehörten. Besonders betroffen waren die Bettelorden der Dominikaner, Franziskaner, Kapuziner, Augustiner-Eremiten und Karmeliten. Nichtbayerische Ordensangehörige wurden bis auf eine Ausnahme ausgewiesen; mehrere Orden wurden in einzelnen Klöstern zusammengelegt.
Im Herbst 1802 besetzte Bayern bereits vor dem Reichsdeputationshauptschluss die Hochstifte Augsburg, Bamberg, Freising und Würzburg sowie Teile von Eichstätt und Passau. Außerdem nahm es neun schwäbische und vier fränkische Reichsabteien sowie das Fürststift Kempten in Besitz. Die Annexion von acht schwäbischen und sieben fränkischen Reichsstädten führte ebenfalls zur Aufhebung dortiger Klöster. Am 3. November 1802 stellte Max Joseph 57 ständische Klöster und 7 Kollegiatstifte unter seine endgültige Verfügung. Das Angebot der Äbte von Benediktbeuern und Prüfening, 7 Millionen Gulden als Anleihe bereitzustellen, blieb unbeantwortet. Im März 1803 wurden auch die Prälatenklöster der Benediktiner, Augustiner-Chorherren, Zisterzienser und Prämonstratenser aufgehoben.
Nur einige Zentral- oder Aussterbeklöster blieben vorläufig bestehen. Sie durften keine neuen Mitglieder aufnehmen. Ordensleute erhielten entweder eine jährliche Unterstützung oder eine einmalige Abfindung, mussten das Ordensgewand ablegen und konnten sich als Seelsorger oder Lehrer bewerben.
Klosterbesitz wurde enteignet, versteigert oder verkauft. Das große Angebot von mehr als 300 Immobilien ließ die Preise stark sinken. Käufer waren unter anderem Grunduntertanen, wohlhabende Handwerker, Wirte, Kaufleute, Adelige und Ausländer. In manchen Klosterdörfern verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage; beim Kloster Niederaltaich verloren beispielsweise 200 Häusler und Tagwerker sowie 43 selbständige Handwerker mit klösterlicher Konzession durch den neuen Grundbesitz einen Teil ihrer früheren Einkommensmöglichkeiten. Luise Jörissen beziffert den Überschuss des bayerischen Staates auf annähernd 13.430.000 Gulden, ohne die bis heute staatlich erhaltenen Gebäude, Grundstücke, Wälder, Seen und nicht verkauften Kunstwerke oder Bücher.
Auch die Klosterbibliotheken wurden aufgelöst. Die Münchner Hofbibliothek erhielt zahlreiche Handschriften; Johann Christoph von Aretin entdeckte in Benediktbeuern die Carmina Burana. Zugleich gingen viele Kulturgüter verloren.
Folgen und spätere Wiedergründungen
Die Säkularisation war einer der stärksten Umbrüche der bayerischen Geschichte. Mit den Klöstern verschwanden wichtige wirtschaftliche Zentren sowie Einrichtungen für Wissenschaft, Bildung und soziale Fürsorge. Deshalb waren die kurz- und mittelfristigen Folgen für die ländliche Bevölkerung teilweise gravierend. Die Zusammenführung vieler Kulturgüter in München förderte andererseits den Ausbau der Stadt zu einer europäischen Kulturmetropole.
Politisch und konfessionell erleichterte die Säkularisation die Neuordnung Bayerns. Das Königreich bestand neben dem streng katholischen Altbayern auch aus konfessionell gemischten Gebieten in Franken und Schwaben. Eine größere Parität der Konfessionen wurde möglich; Bayern entwickelte sich zu einem katholisch-protestantisch gemischten Staat, der im Sinne der Aufklärung regiert werden konnte.
Das klösterliche Leben kehrte später teilweise zurück. Im Zusammenhang mit dem Konkordat von 1817 wurden unter König Ludwig I. ab 1825 mehrere Klöster wiederhergestellt. 1830 entstand Kloster Metten neu. Bestehende Aussterbeklöster dienten vielfach als Ausgangspunkt für Neugründungen. Das Konkordat verpflichtete den bayerischen Staat außerdem, als Entschädigung für die Enteignungen die Besoldung der Erzbischöfe, Bischöfe und Domkapitelsmitglieder sowie den baulichen Unterhalt der Kathedralen und Diözesangebäude zu finanzieren.