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Kurfürstentum Bayern
Kurfürstentum Bayern bezeichnet das Herzogtum Bayern seit der Erlangung der Kurwürde für die Herzöge von Bayern im Jahr 1623 bis zum Erlöschen der …
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Begriff und Entwicklung
Das Kurfürstentum Bayern bezeichnet das Herzogtum Bayern in der Zeit von der Verleihung der Kurwürde an die bayerischen Herzöge im Jahr 1623 bis zum Ende der bayerischen Kurwürde 1806. Es war ein katholisches Territorium des Heiligen Römischen Reiches, wurde von den Wittelsbachern regiert und hatte München als Hauptstadt und Residenz. Die Herrscher waren zunächst Herzöge und seit 1623 zugleich Kurfürsten.
1777 wurde Bayern mit der Kurpfalz in Personalunion verbunden und als Pfalz-Bayern beziehungsweise Pfalzbaiern bezeichnet. 1806 wurde das Kurfürstentum zum Königreich Bayern erhoben. Mit dem Beitritt zum Rheinbund im Juli 1806 schied Bayern formell aus dem Reich aus und verzichtete auf die Kurwürde. Das Heilige Römische Reich endete am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II.
Von der Vorgeschichte zur Kurwürde
Nach dem Hausvertrag von Pavia sollte die Kurwürde ursprünglich abwechselnd von der pfälzischen und der bayerischen Linie der Wittelsbacher ausgeübt werden. Die Goldene Bulle von 1356 verlieh sie jedoch nur den pfälzischen Wittelsbachern. Bayerische Herzöge versuchten mehrfach erfolglos, ebenfalls Kurfürsten zu werden. Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg wurde Bayern durch den Kölner Schiedsspruch vom 30. Juli 1505 unter Gebietsverlusten wiedervereinigt, während die Pfalz in mehrere Linien geteilt blieb. Auch die Beteiligung Herzog Wilhelms IV. am Schmalkaldischen Krieg 1546–1547 führte nicht zum Erwerb der Kurwürde. Durch die Unterstützung des Kurfürstlichen Krieges von 1583 konnten die bayerischen Wittelsbacher jedoch bis 1761 ununterbrochen den Kölner Kurfürsten und Erzbischof stellen.
Herzog Maximilian I., der seit 1597 regierte, baute ein schlagkräftiges Heer auf, sanierte die Finanzen und stärkte die zentrale Verwaltung. Er schränkte die Mitwirkungsrechte der Landstände ein und schuf mit dem Codex Maximilianeus eine neue Gesetzessammlung. In der Schlacht am Weißen Berg bei Prag besiegten Truppen der Katholischen Liga unter dem bayerischen Feldherrn Tilly 1620 die böhmisch-pfälzischen Protestanten. Als Belohnung erhielt Maximilian 1623 die persönliche Kurfürstenwürde, 1628 die erbliche Kurwürde sowie zunächst verpfändete kurpfälzische Gebiete der Oberpfalz.
Im Westfälischen Frieden von 1648 wurden die bayerische Kurwürde und die Gebietsgewinne bestätigt. Nach dem Krieg begann Maximilian den Wiederaufbau, entließ die Armee möglichst schnell und sanierte trotz der Kriegsfolgen den Staatshaushalt. Unter Kurfürst Ferdinand Maria folgte eine vorsichtige Neutralitätspolitik zwischen Habsburg und Frankreich. Seine Bewerbung um die Kaiserfolge lehnte er am 24. August 1657 ab; im Vertrag von Waldmünchen vom 12. Januar 1658 unterstützte er stattdessen die Wahl Leopolds zum Kaiser. Im Gegenzug erhielt Bayern im Streit mit der Pfalz um das Reichsvikariat die Unterstützung der Habsburger. Im Inneren standen der Wiederaufbau, eine sparsame Finanzpolitik, Verbesserungen von Behörden und Heer sowie die Förderung der Landwirtschaft im Mittelpunkt. 1669 wurde der Landtag der Stände letztmals einberufen.
Großmachtpolitik und innere Reformen
Maximilian II. Emanuel strebte im Gegensatz zu seinem Vater nach einer Rangerhöhung Bayerns. Als Verbündeter des Wiener Hofes erhielt er 1688 den Oberbefehl im Türkenkrieg und eroberte Belgrad. Ab 1690 deckte er die Rheingrenze gegen Frankreich; ab 1691 war er Generalstatthalter der Spanischen Niederlande. Sein Sohn Joseph Ferdinand wurde von Karl II. zum Universalerben des spanischen Weltreichs bestimmt, starb jedoch 1699 früh. Damit scheiterten Max Emanuels wichtigste Aufstiegspläne.
Durch das Bündnis mit Frankreich gegen den Kaiser, die sogenannte Bayerische Diversion, wurde Max Emanuel mit der Reichsacht belegt. 1704 besetzte Österreich Bayern; Bayern verlor vorübergehend die Kurwürde und die Oberpfalz an den pfälzischen Wittelsbacher Johann Wilhelm. Eine kaiserliche Administration regierte Ober- und Niederbayern zehn Jahre lang. 1715 kehrte Max Emanuel als Kurfürst zurück. Die Wittelsbacher Hausunion von 1724 beendete den wichtigsten innerfamiliären Streit mit der pfälzischen Linie. Seine aufwendige Hofhaltung, Schlossbauten und Kunstsammlungen prägten die Kultur, hinterließen Bayern jedoch eine Schuldenlast von 26 Millionen Gulden.
Karl Albrecht setzte die Großmachtpolitik fort. Er erneuerte 1727 das Bündnis mit Frankreich, lehnte die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion ab und rüstete trotz der hohen Schulden sein Heer auf. Im Türkenkrieg 1736–1739 wurden die bayerischen Regimenter fast vollständig aufgerieben. 1741 erlangte Karl Albrecht die böhmische Königskrone, 1742 die Kaiserkrone als Karl VII. Dafür musste Bayern erneut eine habsburgische Besetzung hinnehmen. Nach seinem Tod Anfang 1745 endete das kurzzeitige Kaisertum der Wittelsbacher.
Kurfürst Maximilian III. Joseph verzichtete 1745 im Frieden von Füssen auf die Großmachtambitionen und konzentrierte sich auf innere Reformen. Unter Leitung Wiguläus von Kreittmayrs wurden das Bürgerliche Recht und das Strafrecht kodifiziert. Der Staat sparte, förderte die Wirtschaft und gründete die Akademie der Bildenden Künste München sowie die Bayerische Akademie der Wissenschaften. Während des Siebenjährigen Krieges blieb Bayern zunächst zurückhaltend, stellte aber der Reichsarmee 5000 Mann und Frankreich 1757 weitere 4000 beziehungsweise 2800 Mann als Auxiliarkorps zur Verfügung. 1759 wurden die Reste dieser Truppen zurückgerufen. Am 6. Januar 1763 erklärte Bayern seine Neutralität; am 11. Februar erklärte sich auch das Reich neutral.
Pfalz-Bayern und das Ende des Kurfürstentums
Nach dem Aussterben der bayerischen Wittelsbacher Linie wurde Bayern Anfang 1778 unter Kurfürst Karl Theodor mit der Kurpfalz vereinigt. Im Bayerischen Erbfolgekrieg und durch den Fürstenbund verhinderte Preußen den Anschluss Bayerns an Österreich. Bayern musste jedoch 1779 das Innviertel an Österreich abtreten. Welche der beiden Kurwürden nach der Vereinigung erlosch, war in der Reichspublizistik umstritten. Nach dem Westfälischen Frieden sollte im Fall einer Vereinigung die später für die Pfalz geschaffene achte Kurwürde erlöschen; im Kurfürstenkollegium wurde ab 1778 dennoch nur noch „Pfalz“ aufgerufen, während der bayerische Herrscher weiterhin Kurfürst blieb.
Karl Theodor bemühte sich gemeinsam mit den Landständen um den Abbau der Staatsschulden. Benjamin Thompson, Reichsgraf von Rumford, reformierte das Heer und leitete Sozialmaßnahmen ein, darunter Wärmedämmung, die Rumfordsuppe, den Rumfordherd, Schulen für Soldatenkinder, Armenhäuser und Manufakturen. 1784 und 1785 verbot Karl Theodor nicht genehmigte Vereinigungen; im Edikt von 1785 wurden besonders die Illuminaten und die Freimaurer als „landesverräterisch“ und „religionsfeindlich“ bezeichnet.
Seit 1793 veränderte und erweiterte die Französische Revolution und die napoleonische Zeit das Staatsgebiet. Im Ersten Koalitionskrieg kämpfte Kurpfalz-Bayern auf Seiten der Koalition. Frankreich besetzte 1794 das Herzogtum Jülich und später den linksrheinischen Teil der Kurpfalz. Im Frieden von Lunéville 1801 verlor Kurfürst Maximilian IV. Joseph diese Gebiete. Durch Mediatisierung und Säkularisation im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 konnte Bayern sein Gebiet dennoch erheblich vergrößern; den rechtsrheinischen Teil der Kurpfalz verlor es an Baden. Unter Maximilian IV. Joseph und Minister Maximilian von Montgelas begannen seit 1799 umfassende Verwaltungsreformen und seit 1802 die Säkularisation der Klöster.
Im September 1805 schloss Bayern den Bogenhausener Vertrag mit Frankreich und unterstützte Napoleon militärisch. Der Frieden von Pressburg vom 26. Dezember 1805 brachte Bayern Tirol und Vorarlberg. Maximilian IV. Joseph wurde am 1. Januar 1806 als Maximilian I. Joseph zum König von Bayern ausgerufen. Der formelle Verzicht auf die Kurwürde erfolgte erst mit der Rheinbundakte im Juli 1806.
Reichsstellung und Verwaltung
Mit der bayerischen Kurwürde war das Erztruchsessamt verbunden. Dieses Amt fiel 1623 von Friedrich V. von der Pfalz an Bayern, ging 1706 nach der Ächtung des bayerischen Kurfürsten wieder an die Pfalz und 1714 erneut an Bayern zurück. Nach der Vereinigung von Bayern und Kurpfalz 1777 lag es bis zur Auflösung des Reiches 1806 wieder bei der pfälzischen Linie.
Der bayerische Kurfürst gehörte dem Rat der Kurfürsten im Reichstag an. Gemeinsam mit dem Kurfürsten von Sachsen war er kaiserlicher Reichsvikar. Dieses Amt übte Bayern in den Jahren 1657–1658, 1740–1742, 1745, 1790 und 1792 aus. Im Bayerischen Reichskreis war der Kurfürst Kreisobrist und zusammen mit dem Erzbischof von Salzburg ausschreibender Fürst. Außerdem besaß Bayern kleinere Gebiete im Schwäbischen Reichskreis.
Die wichtigsten bayerischen Kurfürsten waren Maximilian I. (1597–1651), Ferdinand Maria (1651–1679), Maximilian II. Emanuel (1679–1726), Karl I. Albrecht (1726–1745), Maximilian III. Joseph (1745–1777), Karl II. Philipp Theodor (1777–1799) und Maximilian IV. Joseph (1799–1806). Zwischenzeiten waren durch Kuradministratoren oder die kaiserliche Administration in Bayern geprägt.
Seit 1507 war Bayern in die vier Rentämter Landshut, Straubing, München und Burghausen gegliedert. München und Burghausen bildeten das Oberland, Landshut und Straubing das Unterland. Nach dem Erwerb großer Teile der Oberpfalz kam 1628 das Rentamt Amberg hinzu. Der Ingolstädter Gezirk hatte eine beinahe gleichrangige Stellung. Den Rentämtern waren Land- und Pfleggerichte sowie landständische Märkte und Städte mit eigener Gerichtsbarkeit untergeordnet. Die Gerichte waren meist in Schergenämter gegliedert; auf der untersten ländlichen Ebene bestanden Obmannschaften. Daneben gab es adelige und geistliche Hofmarken mit meist niederer, teilweise auch hoher Gerichtsbarkeit.