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Maximilian von Montgelas
Montgelas war ausgebildeter Jurist und Historiker. Der Schwerpunkt seiner Aktivitäten lag auf den Gebieten der Außen- und Innenpolitik, aber sein …
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Bedeutung und Grundidee
Maximilian Carl Joseph Franz de Paula Hieronymus Freiherr, seit 1809 Graf von Montgelas (* 12. September 1759 in München; † 14. Juni 1838 ebenda) war von 1799 bis 1817 Außenminister unter Kurfürst und später König Maximilian I. Joseph von Bayern. Als ausgebildeter Jurist und Historiker wurde er zum zentralen Staatsreformer Bayerns. Sein Einfluss reichte, abgesehen vom Militärwesen, in fast alle Politikfelder; zeitweise hatte er nach heutigem Verständnis ungefähr die Stellung eines Ministerpräsidenten.
Von Aufklärung und Französischer Revolution geprägt, wollte Montgelas Bayern zu einem leistungsfähigen, einheitlichen und modernen Staat umgestalten. Sein „System Montgelas“ beruhte auf Zentralismus: Staatliche Entscheidungen und Verwaltung sollten von einer starken Zentrale ausgehen. Wichtig waren für ihn Staatssovereänität, also die Unabhängigkeit staatlicher Gewalt besonders gegenüber der Kirche, die Gleichheit vor dem Gesetz, eine möglichst gleichmäßige Steuerpflicht und die Auswahl von Beamten nach Leistung statt Herkunft. Frühe weitergehende Vorstellungen, etwa die vollständige Gleichstellung aller Bürger, eine konstitutionelle Monarchie und ein modernes Zivilrecht, setzte er jedoch nicht oder nur teilweise um.
Ausbildung und Weg an die Spitze
Montgelas besuchte von 1764 bis 1770 ein Kolleg in Nancy und studierte von 1770 bis 1776 Jurisprudenz an der Universität Straßburg. Nach Studien des bayerischen Rechts in München und Ingolstadt erhielt er 1777 ein Diplom „mit außerordentlichem Lob“. Im selben Jahr wurde er Hofrat in München. Wegen seiner Zugehörigkeit zum Illuminatenorden geriet er in Konflikt mit Kurfürst Karl II. Theodor und trat 1787 in den Dienst des Herzogs Karl II. August von Pfalz-Zweibrücken.
In Zweibrücken arbeitete er außenpolitisch und bereitete mit Plänen und Denkschriften die spätere Reform Bayerns vor. Nach 1795 wurde er wichtigster Berater des Herzogs Max Joseph. Als Max Joseph nach dem Tod Karl Theodors am 16. Februar 1799 Kurfürst von Bayern wurde, ernannte er Montgelas am 21. Februar 1799 zum Minister der Auswärtigen Angelegenheiten. Die enge Zusammenarbeit beider prägte Bayern bis 1817: Montgelas entwickelte meist die Konzepte, während der Herrscher die Entscheidungen formal selbst traf.
Seine Programmschrift Mémoire présenté à Mgr le Duc le 30 septembre 1796, auch Ansbacher Memoire genannt, verlangte geordnete Ministerzuständigkeiten, gut bezahlte und qualifizierte Staatsdiener, gleiche Steuern, religiöse Toleranz, Reformen von Gerichten, Schulen und Universitäten sowie Pressefreiheit. Vorgesehen waren fünf Ministerien: Außen-, Finanz-, Justiz-, geistliches und Kriegsministerium.
Außenpolitik und Entstehung des Flächenstaats
Montgelas’ außenpolitisches Hauptziel war ein selbstständiges, territorial zusammenhängendes Bayern zwischen den Großmächten Frankreich, Österreich, Preußen und Russland. Nach dem Frieden von Luneville sicherte ein Vertrag mit Frankreich vom 24. August 1801 Bayern die rechtsrheinischen Wittelsbacher Gebiete und Entschädigung für linksrheinische Verluste.
Durch den Reichsdeputationshauptschluss, der am 27. April 1803 in Kraft trat, erhielt Bayern unter anderem die Hochstifte Würzburg, Bamberg, Augsburg und Freising, Teile Schwabens sowie Reichsabteien und Reichsstädte. Im Gegenzug ging die rechtsrheinische Pfalz mit Mannheim und Heidelberg an Baden. 1805 schloss Bayern im Bogenhausener Vertrag ein Bündnis mit Frankreich. Bayern wurde 1806 Königreich, trat dem Rheinbund bei und gewann weitere Gebiete wie Nürnberg und Regensburg.
Die Bindung an Napoleon belastete Bayern durch die Kontinentalsperre und hohe Truppenverluste: Im Russlandfeldzug von 1812 verlor Bayern fast sein gesamtes Heer von etwa 30.000 Mann. Am 8. Oktober 1813 wechselte Bayern mit dem Vertrag von Ried auf die Seite Österreichs, Preußens und Russlands. Nach den napoleonischen Kriegen musste Bayern Tirol und Vorarlberg abtreten, erhielt aber Würzburg, Aschaffenburg und 1816 unter anderem die linksrheinische Pfalz. Die Gebietserweiterungen und -tausche schufen im Wesentlichen den bis heute bestehenden bayerischen Flächenstaat.
Finanzen, Säkularisation und Verwaltung
Ein Kernproblem war die hohe Staatsverschuldung. Montgelas wollte die Finanzen durch zentralisierte Behörden, systematische Erhebungen und gerechtere Steuern ordnen. Nach den Reformen beruhten Einnahmen auf Grundsteuer, Dominikalsteuer auf grundherrliche Einnahmen, Häusersteuer, Gewerbesteuer und Familienschutzgeld. Ab 1814 sollten Kataster, also genaue Verzeichnisse von Grundstücken, eine zuverlässige Grundsteuer ermöglichen. Trotzdem überstiegen die Ausgaben oft die Einnahmen: 1808/09 standen 25,6 Mio. Gulden Einnahmen 37,5 Mio. Gulden Ausgaben gegenüber.
Die Säkularisation bedeutete die Aufhebung von Klöstern und die Einziehung ihres Besitzes durch den Staat. Sie wurde in Bayern besonders radikal durchgeführt. Montgelas verband damit finanzielle Ziele, die Schwächung der alten Stände und teilweise die Befreiung der Bauern von grundherrlichen Bindungen. Die erwarteten Einnahmen fielen jedoch gering aus, weil der Staat auch Schulden und bisherige soziale Aufgaben der Klöster übernehmen musste.
Die Staatsdienerpragmatik von 1805 regelte Anstellung und Besoldung der Beamten und Richter anhand von Qualifikation und Prüfungen. Die Konstitution von 1808 sicherte unter anderem Gleichheit vor dem Gesetz, gleichmäßige Besteuerung, Zugang zu Ämtern, Eigentumsschutz, Gewissensfreiheit und die Gleichberechtigung der christlichen Konfessionen. Sie versprach auch eine Landesvertretung und ein neues Zivilrecht; beides wurde unter Montgelas nicht verwirklicht.
Innere Reformen, Grenzen und Ende der Amtszeit
Montgelas führte religiöse Toleranz und die rechtliche Parität der christlichen Konfessionen ein. Protestanten erhielten Gottesdienste, Niederlassungsfreiheit und Gleichberechtigung. Das Edikt über die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Juden vom 10. Juni 1813 gewährte Juden unter anderem Gewerbefreiheit, Grundbesitz und Religionsfreiheit, verband dies aber mit staatlichen Kontrollen und einer Matrikelregelung zur Begrenzung ihrer Zahl.
Die allgemeine Schulpflicht wurde am 23. Dezember 1802 eingeführt: Kinder von sechs bis zwölf Jahren mussten die Elementarschule besuchen. Auch das Gesundheitswesen wurde reformiert; Bayern führte die gesetzliche Pockenimpfung ein. In der Rechtspflege wurden die Folter endgültig am 4. Juli 1806 abgeschafft, Richter stärker abgesichert sowie Justiz und Verwaltung grundsätzlich getrennt. Das neue bayerische Strafrecht entstand 1813. Ein modernes Zivilgesetzbuch kam dagegen erst mit dem BGB von 1900 zustande.
Viele Reformen stießen auf Widerstand. Die zentralistische Gemeindereform von 1808 erwies sich als teuer und schwer durchführbar. Montgelas gab außerdem später dem Adel wieder teilweise Privilegien zurück. Die Finanzkrise, die Hungerkrise nach den Missernten von 1816 und seine als unzureichend dargestellten Maßnahmen schwächten seine Stellung. Am 2. Februar 1817 wurde er auf Betreiben von Kronprinz Ludwig, Wrede und weiteren Gegnern entlassen. Später wirkte er als Reichsrat weiter. In der historischen Bewertung gilt er trotz überstürzter oder unvollendeter Reformen als „Architekt des modernen bayerischen Staates“.