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Rosa Liste

Sie dienten der Gestapo und der Kripo zur Verfolgung der Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus. Aufgrund dieser historischen Erfahrung blieben …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Zweck
  2. 2. Frühe polizeiliche Erfassung
  3. 3. Verfolgung im Nationalsozialismus
  4. 4. Fortführung nach 1945
  5. 5. Debatte über Transgeschlechtliche
  6. 6. Datensammlung im IGVP

Begriff und Zweck

Als „Rosa Listen“ werden Listen und Karteien bezeichnet, in denen Strafverfolgungsbehörden Daten über tatsächliche oder vermeintliche Homosexuelle sammeln. In Deutschland dienten solche Verzeichnisse seit dem Kaiserreich vor allem dazu, Männer wegen Verstößen gegen § 175 zu verfolgen. Dieser Paragraf stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Weibliche Homosexuelle wurden im 19. Jahrhundert nicht entsprechend registriert, weil § 175 Handlungen zwischen Frauen nicht erfasste.

Die Entstehung dieser Listen hing mit der Modernisierung der Kriminalpolizei zusammen. Seit den 1870er Jahren nutzte sie Fotografien, seit den 1890er Jahren das von Alphonse Bertillon entwickelte Verfahren zur Vermessung unveränderlicher Körpermerkmale und seit Anfang des 20. Jahrhunderts Fingerabdrücke, die sogenannte Daktyloskopie. Dabei entstanden zunehmend spezialisierte Karteien. Die damaligen Bezeichnungen lauteten „Homosexuellenlisten“ oder „Listen der homosexuell Verdächtigen“.

Der Ausdruck „Rosa Liste“ entstand vermutlich erst nach der Zeit des Nationalsozialismus. Er nimmt wahrscheinlich Bezug auf den Rosa Winkel, den männliche Homosexuelle in Konzentrationslagern tragen mussten.

Frühe polizeiliche Erfassung

Karl Heinrich Ulrichs erwähnte 1869 erstmals geheime „Urningslisten“ der Berliner Polizei. Nach seinen Angaben enthielten sie fortlaufende Notizen über mehr als 2.000 in Berlin lebende homosexuelle Männer. August Bebel, Vorsitzender der SPD und Unterzeichner der ersten Petition des Wissenschaftlich-humanitären Komitees zur Abschaffung des § 175, sprach 1898 im Reichstag ebenfalls über solche Listen. Weil die erfassten Personen aus allen Gesellschaftsschichten stammten und eine konsequente Strafverfolgung kaum möglich war, forderte er die Streichung des § 175.

Die Berliner Homosexuellenliste wurde von Leopold von Meerscheidt-Hüllessem angelegt, dem Begründer des Berliner Erkennungsdienstes und ersten namentlich bekannten Leiter der Homosexuelleninspektion der Kriminalpolizei. Sein Nachfolger Hans von Tresckow bestätigte während des Eulenburg-Prozesses, dass im Polizeipräsidium eine solche Liste existierte.

Viele zeitgenössische Veröffentlichungen erwähnen diese Verzeichnisse, doch konkrete Originalunterlagen sind fast vollständig verloren. Nach Angaben des Wissenschaftlich-humanitären Komitees soll das Berliner Verbrecheralbum Ende 1905 Fotografien von 663 sogenannten Päderasten enthalten haben; diese und die meisten weiteren Angaben stammen jedoch nur aus zweiter Hand. Eine erhaltene Ausnahme bilden mehr als 120 Seiten Akten aus den Jahren 1912 bis 1914. Sie dokumentieren den Versuch des Kölner Hutfabrikanten Albert Mertés, seinen Namen aus den Listen von Köln und Düsseldorf entfernen zu lassen.

Verfolgung im Nationalsozialismus

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 gelangten die von der Polizei der Weimarer Republik gesammelten Daten in die Hände des NS-Staates. Gestapo und Kriminalpolizei verwendeten sie zur Verfolgung homosexueller Menschen. Einfache Karteien wurden bei den Staatspolizei- und Kriminalpolizeibehörden durch Lichtbildkarteien ergänzt. Damit konnten Personen auch dann identifiziert werden, wenn Sexualpartner ihre Namen und privaten Adressen nicht kannten. In Düsseldorf musste etwa der Strichjunge und Erpresser Franz A. eine solche Bildkartei durchsuchen und Freier sowie Kollegen benennen.

Neben allgemeinen Homosexuellenkarteien entstanden Spezialkarteien, beispielsweise für Strichjungen. Diese wurden als besondere Gefahr angesehen, weil man sie für die angebliche „Verbreitung“ von Homosexualität mitverantwortlich machte.

Ein Geheimerlass ordnete 1936 die Errichtung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung an. Ihre Kartei sollte nicht sämtliche Homosexuellen erfassen. Im Mittelpunkt standen vielmehr die Bekämpfung des sogenannten „Strichjungenunwesens“ und der sogenannten Verführer. Außerdem wurden Angaben über abweichendes sexuelles Verhalten von Mitgliedern der NSDAP und ihrer Organisationen sowie von politischen Gegnern gesammelt. Die Daten dienten damit auch dem politischen Kampf und sollten das angebliche „Eindringen“ der Homosexualität in die eigenen Reihen verhindern.

Fortführung nach 1945

Nach 1945 blieb § 175 in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung in Kraft. Nicht im Krieg zerstörte Karteien wurden von der Kriminalpolizei in der Bundesrepublik weiterverwendet. Noch 1969, als einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen straffrei wurden, waren in München 3.000 und in West-Berlin 4.500 Männer in polizeilichen Karteien erfasst.

Auch nach der Reform sammelten Behörden weiterhin Daten über Homosexuelle. Ein Staatsanwalt sprach sich kurz zuvor für ein sorgfältig geführtes Homosexuellenregister aus und begründete dies mit dem Schutz der Allgemeinheit und der männlichen Jugend vor pädophilen Tätern. Noch 1978 betrachtete das „Handbuch der Kriminalistik“ Homosexuellenkarteien als notwendige polizeiliche Sicherungsmaßnahme.

Einträge im Strafregister wurden nach 1969 gelöscht, polizeiliche Datensammlungen dagegen gar nicht oder nur teilweise vernichtet. Der Datenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalens bestätigte 1980, dass es wegen des Umfangs der Aktenbestände keine allgemeine Bereinigung der Altakten gegeben habe. Auch Europol verwendet Informationen über „das Sexualleben einer Person“.

Debatte über Transgeschlechtliche

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt beabsichtigte 2025, durch eine Änderung der Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen ehemalige Namen und frühere Geschlechtseinträge transgeschlechtlicher Menschen gemeinsam mit den aktuellen Angaben zu speichern. Diese dauerhafte Verbindung wurde als „Lebensakte Trans*“ bezeichnet.

Betroffenenverbände wie der Bundesverband Trans* und LSVD+ sahen darin eine faktische Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes. Sie warnten vor neuen rosa Listen: Die zusammengeführten Daten könnten bewusst oder missbräuchlich zur Verfolgung transgeschlechtlicher Menschen verwendet werden und dazu beitragen, sie als „Feindbild“ darzustellen.

Datensammlung im IGVP

Ein späteres Beispiel für die besondere Registrierung homosexueller Menschen war das polizeiliche Vorgangs- und Verwaltungsprogramm IGVP. Es wurde in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen verwendet und erfasste unter anderem Verkehrsunfälle, Strafanzeigen, Ordnungswidrigkeiten sowie vollständige Daten von Tatverdächtigen, Geschädigten und Zeugen. Personen und Orte konnten mit dem Merkmal „homosexuell“ klassifiziert und gezielt danach durchsucht werden.

Bekannt wurde dies im Mai 2005 durch eine Beschwerde des Verbands lesbischer und schwuler Polizeibediensteter, VelsPol Nordrhein-Westfalen. Über die Schlüsselnummer 901 beziehungsweise den Suchbegriff „*omosex“ konnten Aufenthalte homosexueller Menschen an bestimmten Orten gespeichert und recherchiert werden. Eine Suche nach Tatort und Zeitraum machte sichtbar, welche Personen sich wann und wie oft an Treffpunkten von Schwulen aufgehalten hatten. Mit dem Zahlencode 902 ließen sich außerdem Daten von Passanten mit einem der Straßenprostitution dienenden „Strichplatz“ verknüpfen. Nach Veröffentlichungen des „Spiegel“ konnten auch Arbeitsämter und Meldestellen auf die Dateien zugreifen sowie entsprechend gekennzeichnete Personen identifizieren und beobachten. Während Nordrhein-Westfalen das Merkmal „Aufenthalt von Homosexuellen“ im IGVP stoppte, blieb im Eingabeprogramm PVP zunächst die Tätergruppen-Option „Homosexueller“ vorhanden.

Auf Aufforderung von VelsPol sperrte Nordrhein-Westfalen die Schlüsselnummern 901 und 902 sowie den Suchbegriff „*omosex“. Bayern und Thüringen lehnten dies zunächst mit der Begründung ab, die Speicherung diene dem Schutz Homosexueller. Nach öffentlichem Druck und parlamentarischen Anfragen blockierten auch sie die betreffenden Speicher- und Suchfunktionen. In Nordrhein-Westfalen hatten Polizeibeschäftigte sie nach Angaben des Artikels nicht benutzt; in Bayern und Thüringen mussten bereits vorhandene Datensätze gelöscht werden.

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