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Roman Reusch

Roman Johannes Reusch (* 3. Februar 1954 in Düsseldorf) ist ein deutscher Jurist und Politiker der Partei Alternative für Deutschland.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick
  2. 2. Juristische Laufbahn
  3. 3. Kontroversen zu Intensivtätern
  4. 4. Öffentliche Reaktionen
  5. 5. Parteiarbeit und Bundestag
  6. 6. Ämter nach 2018

Überblick

Roman Johannes Reusch (* 3. Februar 1954 in Düsseldorf) ist ein deutscher Jurist und Politiker der Alternative für Deutschland (AfD). Er war beruflich Staatsanwalt in Berlin und wurde dort später Leitender Oberstaatsanwalt. Politisch war er von 2017 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags. Von Februar 2018 bis 2021 gehörte er dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert. Von 2022 bis 2026 war er Beisitzer im Bundesvorstand der AfD.

Reusch wurde in Medien und politischen Debatten besonders durch seine harte Haltung gegenüber jugendlichen Intensivtätern bekannt. Als „Intensivtäter“ werden Personen bezeichnet, denen wiederholt Straftaten zugeschrieben werden und die deshalb besonders im Blick von Polizei und Justiz stehen. Seine Aussagen zu Migration, Kriminalität und möglichen ausländerrechtlichen Folgen führten ab 2007 zu deutlichen Kontroversen.

Juristische Laufbahn

Nach dem Abitur 1973 in Berlin war Reusch ab 1975 Soldat auf Zeit und beendete diese Laufbahn 1978 als Leutnant. Von Ende 1978 bis Mitte 1983 studierte er in Berlin Rechtswissenschaft. Nach dem 2. Staatsexamen 1986 wurde er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Ab Juni 2003 leitete Reusch als Oberstaatsanwalt eine neu gegründete Spezialabteilung für jugendliche Intensivtäter. In dieser Funktion äußerte er sich öffentlich in einer Weise, die die damalige Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue zu einem Disziplinarverfahren veranlasste. Sie begründete dies damit, dass „seine Worte das Gesetz überdehnt hätten“, und legte ihm eine Versetzung nahe. Im Januar 2008 wurde Reusch nach Angaben der Behörde „auf eigenen Wunsch“ zur Generalstaatsanwaltschaft versetzt.

Im März 2016 wurde Reusch auf Betreiben des Berliner Generalstaatsanwalts Ralf Rother zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt. Ihm wurde die Leitung der Abteilung Auslieferung ausländischer Straftäter und Internationale Rechtshilfe übertragen. Diese Abteilung setzt auch EU-Rahmenbeschlüsse zur Strafverfolgung und Strafvollstreckung um und koordiniert das Europäische Justizielle Netz für Berlin. Die Beförderung wurde von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und vom Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg kritisiert. Christian Bommarius verwies dagegen auf das Mäßigungsgebot: Solange ein Beamter seine Arbeit ordentlich erledige, dürfe ein Protest gegen seine Beförderung keinen Erfolg haben.

Kontroversen zu Intensivtätern

Im Mai 2007 sagte Reusch in einem Spiegel-Gespräch mit Bernd-Rüdeger Sonnen, knapp 80 % der jungen Intensivtäter in Berlin hätten einen Migrationshintergrund. Außerdem sagte er, „jeder Einzelne dieser ausländischen Täter“ habe seiner Ansicht nach „in diesem Land nicht das Geringste verloren“. Er hielt Untersuchungshaft für besonders gewaltbereite Intensivtäter für eine mögliche sinnvolle Erfahrung.

Kritiker wie Sonnen und der Jurist Udo Vetter verwiesen darauf, dass Untersuchungshaft rechtlich nur dazu dient, die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Sie ist nicht dafür da, jemanden allgemein „aus dem Verkehr zu ziehen“. Eine Praxis, die Untersuchungshaft zu diesem Zweck nutzt, wäre nach dieser Kritik rechtswidrig. Justizsenatorin Gisela von der Aue nannte Reuschs Äußerungen „inakzeptabel“ und leitete ein Disziplinarverfahren ein.

Im Dezember 2007 hielt Reusch auf Einladung der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung einen Vortrag über „Migration und Kriminalität“. Er griff erneut den Migrationshintergrund vieler jugendlicher Intensivtäter auf und forderte ausländerrechtliche Konsequenzen bis hin zu Ausweisungen, auch für in Deutschland geborene Personen, wie im Fall Mehmet. Nach Reuschs Darstellung waren von 495 in Berlin als junge Intensivtäter klassifizierten Personen 49 % deutsche Staatsangehörige. Ohne Berücksichtigung von Russlanddeutschen stammte aber bei 79,8 % aller jungen Intensivtäter mindestens ein Elternteil aus dem Ausland. Die Göttinger Kulturanthropologin und Medizinhistorikerin Susanne Ude-Koeller wies jedoch darauf hin, dass die Zuverlässigkeit der zugrunde gelegten Daten und Instrumente von Kennern bezweifelt werde.

Öffentliche Reaktionen

Reusch räumte selbst ein, dass seine „Vorschläge ja alle verfassungswidrig“ seien. Trotzdem wurden seine Positionen breit diskutiert. Der Strafrechtsexperte Günter Tondorf (SPD) bezeichnete ihn als „geistigen Brandstifter“. Die türkische Zeitung Hürriyet nannte ihn einen „rassistischen Staatsanwalt“. In Teilen der Boulevardpresse des Springer-Verlags wurde Reusch dagegen als „Berlins“ beziehungsweise „Deutschlands mutigster Staatsanwalt“ dargestellt; die Bild-Zeitung behandelte seine Aussagen mehrfach auf der Titelseite.

Tondorf kritisierte auch die Darstellung in der Bild-Zeitung scharf und sah Sprache und Aufmachung in der Nähe des Stürmer. Er warf dem Journalisten vor, sich „in die Nähe einer Volksverhetzung“ begeben zu haben oder zumindest dessen verdächtig zu sein. Reusch warf er vor, Emotionen in der Bevölkerung einseitig und skrupellos zu schüren. Außerdem hieß es, Reusch ignoriere den in der Kriminologie bestehenden Konsens, wie ihn Wolfgang Heinz formuliert habe.

Anfang Januar 2008 wurde Reusch fast gleichzeitig in die Talkshows hart aber fair und Anne Will eingeladen. Er erhielt dafür jedoch keine Genehmigung seiner Behörde. Ein Produzent von hart aber fair sagte gegenüber der Bild-Zeitung, Reusch habe von einem „Maulkorb“ gesprochen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Behm bestritt ein Redeverbot. Er begründete die Entscheidung damit, dass es in den Sendungen um allgemeine Jugendkriminalität gehe, während Reusch nur einen speziellen Bereich dieses Themas abdecke. Kurz darauf wurde bekannt, dass Reusch „auf eigenen Wunsch“ in die Berliner Generalstaatsanwaltschaft versetzt werde.

Parteiarbeit und Bundestag

Im Sommer 2013 trat Reusch in die AfD ein. 2014 wurde er Vorsitzender Richter des Schiedsgerichts der AfD Brandenburg. Von November 2015 bis August 2023 war er Beisitzer im Vorstand der AfD Brandenburg. Außerdem war er Sprecher des Landesfachausschusses Bevölkerung und sozialer Zusammenhalt. Ab Anfang 2016 leitete er eine umfassende Überarbeitung der Programmarbeit der AfD Brandenburg.

Im Januar 2017 wurde Reusch auf Platz 2 der Brandenburger Landesliste für die Bundestagswahl 2017 gewählt. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt kündigte an, Reusch im Wahlkampf hinsichtlich der Vereinbarkeit seiner Äußerungen mit dem Mäßigungsgebot zu beobachten. Die AfD Berlin reichte daraufhin eine Organklage beim Berliner Verfassungsgerichtshof ein, weil sie die Chancengleichheit gefährdet sah. Bei der Bundestagswahl 2017 zog Reusch über die Landesliste der AfD Brandenburg in den Bundestag ein.

Im November 2017 brachte Reusch zusammen mit Waldemar Herdt und Norbert Kleinwächter einen Antrag zur Förderung der Rückkehr syrischer Flüchtlinge ein. Darin behaupteten sie, die Sicherheitslage in großen Teilen Syriens habe sich verbessert, und beriefen sich auf Zahlen der International Organization for Migration (IOM). Nach dem Artikel beschrieb der IOM-Bericht jedoch nicht eine bessere Sicherheitslage, sondern eine schwierige Lage: 93 % der genannten über 600.000 Menschen hatten Syrien gar nicht verlassen, sondern waren innerhalb des Landes geflüchtet; mehr als 800.000 Syrer seien im selben Zeitraum vertrieben worden; 10 % der Rückkehrer hätten erneut fliehen müssen. Der Bericht hielt fest, eine Rückkehr sei „not necessarily voluntary, safe or sustainable“, also nicht unbedingt freiwillig, sicher oder nachhaltig. Abgeordnete anderer Fraktionen warfen der AfD daraufhin „Zynismus“ und „Taschenspielertricks“ vor.

Ämter nach 2018

Im Januar 2018 stellte die AfD-Fraktion Reusch als Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium auf. Im ersten Wahlgang erhielt er 210 Stimmen, nötig gewesen wären 355. Zeit Online berichtete, viele Parlamentarier hätten Bedenken gegen eine Beteiligung der AfD an diesem Gremium; einige befürchteten, die AfD könne Details nachrichtendienstlicher Aktivitäten gegen Rechtsextreme weitergeben. Am 1. Februar 2018 wurde Reusch schließlich mit 378 Stimmen in das neunköpfige Gremium gewählt.

Im Bundestag war Reusch ordentliches Mitglied im Wahlausschuss und im Rechtsausschuss. Außerdem gehörte er dem Parlamentarischen Kontrollgremium an und war stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat. Zur Bundestagswahl 2021 trat er nicht erneut an.

Auf dem 13. Bundesparteitag der AfD im Juni 2022 wurde Reusch als Beisitzer in den Bundesvorstand gewählt. Diesem gehörte er bis zum 17. Bundesparteitag im Juli 2026 an. Im August 2023 trat er als Beisitzer im AfD-Landesvorstand Brandenburg zurück. Nach Recherchen von rbb24 soll dem ein Antrag Reuschs auf ein Parteiausschlussverfahren gegen ein Bundesvorstandsmitglied der Jungen Alternative vorausgegangen sein, dem der Landesvorstand Brandenburg nicht folgte. Der Verfassungsschutz hatte bei der Einstufung der Jungen Alternative als „gesichert extremistisch“ auch Äußerungen dieses Bundesvorstandsmitglieds herangezogen.

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