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Restorative Justice

Restorative Justice (englisch: to restore: wiederherstellen; justice: Justiz; Gerechtigkeit) ist eine auch außerhalb des angelsächsischen Sprachraums …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Bedeutung und Grundprinzipien
  2. 2. Entwicklung und historische Grundlagen
  3. 3. Formen, Themen und Beteiligte
  4. 4. Einbindung in Strafverfahren und Strafvollzug
  5. 5. Gesellschaft, Gemeinschaften und Institutionen
  6. 6. Erfolg und Grenzen der Bewertung

Begriff, Bedeutung und Grundprinzipien

Restorative Justice ist eine Form der Konflikttransformation durch ein Wiedergutmachungsverfahren. Sie kann als Ergänzung oder Alternative zu einem gewöhnlichen gerichtlichen Strafverfahren dienen, aber auch außerhalb des staatlichen Justizsystems stattfinden. Direkt Beteiligte – insbesondere Geschädigte und Beschuldigte – suchen gemeinsam nach Lösungen; teilweise wird außerdem die betroffene Gemeinschaft einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Wiedergutmachung materieller und immaterieller Schäden sowie die Wiederherstellung positiver sozialer Beziehungen.

Die UN-Resolution von 2002 baut auf einer Empfehlung des Europarats von 1999 auf. Darin wird Mediation in Strafsachen als flexible, umfassende, lösungsorientierte und partizipative Ergänzung oder Alternative zum klassischen Strafverfahren beschrieben.

Drei Grundelemente kennzeichnen Restorative Justice:

  • Das soziale Element betrachtet ein Ereignis in seinen Beziehungen und emotionalen Zusammenhängen, nicht nur als abstrakten Straftatbestand. So sollen besonders Geschädigte ihre materiellen und emotionalen Bedürfnisse äußern können.
  • Das partizipatorische Element verlangt die aktive Beteiligung der betroffenen Parteien. Entscheidungen sollen nicht ausschließlich von Autoritäten ohne Mitspracherecht oder Einwilligung der unmittelbar Betroffenen getroffen werden. Die Teilnahme aller Seiten muss freiwillig sein.
  • Das Element der Wiedergutmachung richtet Handlungen und Leistungen darauf aus, das verursachte Leid oder den Schaden auszugleichen. Anstelle zusätzlichen Leids für den Täter soll eine möglichst konkrete Wiedergutmachung für das Opfer treten.

Wichtige Ziele sind die Stärkung der Geschädigten und ihrer Bedürfnisse, etwa nach einer Entschuldigung oder materieller Entschädigung, sowie die Verantwortungsübernahme durch die Verursacher in Worten und Taten. Dies kann auch ihre spätere Wiedereingliederung in das soziale Gefüge unterstützen. Die Bewegung verbindet unterschiedliche Motive: eine stärkere Rolle der Geschädigten, menschliche Alternativen zur Strafe sowie geringere Kosten und Arbeitsbelastungen und eine höhere Wirksamkeit des Justizsystems.

Entwicklung und historische Grundlagen

Regelungen zur Wiedergutmachung und teilweise auch zur Verständigung und Heilung sozialer Beziehungen bestehen seit Jahrtausenden. Ausgearbeitete Formen gab es beispielsweise bei den Māori in Aotearoa beziehungsweise Neuseeland sowie bei Bewohnern Australiens und Hawaiis. Nordamerikanische Gemeinschaften kannten und kennen Councils, also Räte oder Redekreise. Diese Tradition beeinflusste die neuere Restorative-Justice-Bewegung in Kanada und den USA stark.

Auch alte Gesetzessammlungen regelten Schadenersatz: der sumerische Codex Ur-Nammu um 2100 v. Chr., der babylonische Codex Hammurabi um 1700 v. Chr., die altirischen Brehon Laws sowie Gesetze unter dem Frankenkönig Chlodwig I. um 500 n. Chr. und unter Ethelbert von Kent um 600 n. Chr. Im europäischen Mittelalter breiteten sich dagegen zunehmend auf Vergeltung ausgerichtete Rechtssysteme aus. Vergehen galten nun weniger als Verletzung der Rechte eines Geschädigten, sondern als Verletzung eines abstrakten, durch den Staat vertretenen Rechtsprinzips.

Besonders seit Mitte des 20. Jahrhunderts wird versucht, Restorative Justice in Europa und Nordamerika wiederzubeleben und in staatlichen Rechtsordnungen zu verankern. Häufig begann dies mit kleinen Projekten und Versuchsstudien, bevor gesetzliche Regelungen und eine Ausweitung der Anwendungsbereiche folgten. Heute enthalten die Rechtsordnungen vieler westlicher Länder entsprechende Elemente, beispielsweise den Tatausgleich in Österreich und den Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland.

Formen, Themen und Beteiligte

Restorative-Justice-Programme unterscheiden sich nach behandelten Taten, beteiligten Personen, Art der Moderation und Einbindung in das Justizverfahren.

Viele Programme in Europa und Nordamerika begannen mit leichten Straftaten wie Sachbeschädigung oder leichter Körperverletzung. Schwere Taten wie Mord und andere Tötungsdelikte sind häufig weiterhin ausgeschlossen. Andere Programme befassen sich jedoch gerade mit schwersten Verbrechen. Ein bekanntes Beispiel ist die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika, die nach dem Ende der Apartheid systematische Menschenrechtsverletzungen aufarbeiten und eine friedliche Zukunft ermöglichen sollte.

Bei einer Zwei-Parteien-Mediation treffen nur die unmittelbar Geschädigten und die direkt der Tat Verdächtigten zusammen. Beispiele sind der Tatausgleich in Österreich und der Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland. Conferencing und Circles beziehen dagegen weitere Menschen oder Einrichtungen ein: etwa Angehörige und Freunde, Nachbarn, Unterstützungspersonen, das Jugendamt oder Polizisten. Entscheidend ist, wer für das Verständnis des Geschehens und den zukünftigen Rechtsfrieden wichtig ist.

Auch die Moderation ist unterschiedlich organisiert. In Österreich übernehmen sie beispielsweise hauptamtliche Fachkräfte mit einer langen vorgeschriebenen Ausbildung. In Finnland können geschulte Freiwillige aus einem ähnlichen sozialen und kulturellen Umfeld wie die Beteiligten moderieren. Ihr Zugang beruht stärker auf Begegnung auf Augenhöhe; nach einer kürzeren Schulung erhalten sie begleitende Supervision und Möglichkeiten zur Reflexion.

Einbindung in Strafverfahren und Strafvollzug

Restorative Justice kann zu verschiedenen Zeitpunkten eines Strafverfahrens stattfinden. Als Diversion ersetzt ein erfolgreiches Wiedergutmachungsverfahren die weitere Strafverfolgung. In Österreich kann nach der Anklageerhebung eine Mediation angeboten werden. Gelingt sie, wird die Strafverfolgung eingestellt; scheitert sie, wird das gerichtliche Strafverfahren fortgesetzt.

Ein Verfahren kann aber auch zusätzlich zu einer Strafe nach der Verurteilung stattfinden, etwa im Gefängnis oder vor der Entlassung. Freiwillige Begegnungen zwischen Verurteilten und Geschädigten sollen beiden Seiten helfen, mit dem vergangenen Geschehen so weit abzuschließen, dass Zukunftsorientierung möglich wird. Verurteilte erhalten eine weitere Gelegenheit, aktiv Verantwortung zu übernehmen. Geschädigte können zusätzliche materielle oder immaterielle Wiedergutmachung erfahren; außerdem lassen sich möglicherweise Ängste vor der Entlassung verringern. Beispiele dafür gibt es unter anderem in den USA. Solche Begegnungen können auch unabhängig vom Rechtssystem auf Initiative der Betroffenen zustande kommen.

Gesellschaft, Gemeinschaften und Institutionen

Außerhalb des staatlichen Justizsystems bestehen Restorative-Justice-Praktiken als fortgeführte Traditionen oder neue, informelle oder formalisierte Initiativen. Sie sollen zur friedlichen Bearbeitung soziopolitischer, religiöser, kultureller, ethnischer oder innerstaatlicher Konflikte beitragen. Manche Ansätze verbreiten sich stark, beispielsweise Peer-Mediation an Schulen, oder stoßen Veränderungen im staatlichen Recht an.

Damit eine Praxis als Restorative Justice gelten kann, muss sie Partizipation, Ermächtigung und Verantwortungsübernahme ermöglichen; die Wiedergutmachung materieller und immaterieller Schäden muss zentral sein. Zugleich ist zu prüfen, ob informelle Machtstrukturen lediglich reproduziert werden. Als gesellschaftliches Ziel soll Restorative Justice Menschen befähigen, Konflikte eigenverantwortlich und konstruktiv zu bearbeiten, statt ihre Handlungsmacht regelmäßig an eine übergeordnete Autorität abzugeben.

Mediation, Gemeinschaftskreise und Gruppenberatungen haben in vielen Regionen Tradition und bestehen neben staatlichen Rechtsordnungen fort. Dazu kommen neu entwickelte Formen wie Restorative Circles: Sie entstanden als Initiative einer Einzelperson in brasilianischen Favelas, verbreiteten sich in unterschiedlichen brasilianischen Zusammenhängen und wurden auch von Übungsgruppen unter anderem in Deutschland aufgegriffen.

Seit Mitte der 1990er Jahre haben sich Restorative-Justice-Programme an Schulen vervielfacht. Sie werden vorbeugend und als Reaktion auf konkrete Konflikte zwischen Jugendlichen oder zwischen Lehrenden und Kindern eingesetzt und fördern soziale und emotionale Fähigkeiten. Das Restorative Justice Consortium nennt vier zentrale Werte: Dialog, Wiedergutmachung und Entschuldigung, Reintegration sowie ein möglichst hohes Maß an Beteiligung. Empirische Untersuchungen zeigen bei beteiligten Jugendlichen eine Tendenz zu grundlegenden Veränderungen von Verhalten und Einstellung. Eine Evaluation eines dänischen Schulmediationsprogramms berichtet beispielsweise von weniger destruktivem Handeln und möglichen Erfahrungen der Selbstermächtigung.

Auch Wohnanlagen und Stadtviertel können institutionalisierte Mediationsangebote besitzen. In Wien unterstützt Wohnpartner – Das Nachbarschafts-Service im Wiener Gemeindebau nach eigener Angabe Mieter bei Nachbarschaftskonflikten und will Zusammenleben und Dialog stärken. Daneben gibt es Einzelinitiativen, etwa wenn Hinterbliebene eines Mordopfers den Täter treffen möchten, um das Geschehen zu verarbeiten und einen Weg in ihr weiteres Leben zu finden.

Erfolg und Grenzen der Bewertung

Der Erfolg von Restorative Justice wird nicht nur an der Rückfallquote gemessen. Weitere Kriterien sind die Zufriedenheit der Beteiligten, besonders der Geschädigten, und die Frage, in welchem Umfang vereinbarte Wiedergutmachung oder Schadenersatz tatsächlich geleistet werden.

Untersuchungen aus verschiedenen westlichen Ländern ergaben, dass Teilnehmende an Restorative-Justice-Prozessen seltener erneut straffällig wurden als Personen mit vergleichbaren Delikten, die gerichtlich verurteilt und bestraft worden waren. Teilweise waren die Ergebnisse deutlich besser. Die Ursache ist jedoch nicht eindeutig: Weil die Teilnahme freiwillig ist, könnten sich besonders Menschen beteiligen, die auch ohne das Programm nicht rückfällig geworden wären. Ein Anstieg der Rückfälligkeit durch Restorative Justice zeigte sich jedenfalls nicht.

Meta-Studien bescheinigen den Programmen auch bei der Zufriedenheit der Beteiligten und der tatsächlich erhaltenen Wiedergutmachung oder Entschädigung höhere Erfolge. Zudem ist die Bereitschaft sowohl von Geschädigten als auch von Beschuldigten häufig groß, an einem Restorative-Justice-Verfahren statt an einem Strafprozess teilzunehmen. Die Ergebnisse sprechen damit für mögliche Vorteile, müssen wegen der freiwilligen Auswahl der Teilnehmenden aber vorsichtig bewertet werden.

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