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Resolution 2758 der UN-Generalversammlung

Die Resolution 2758 der UN-Generalversammlung betraf die Instandsetzung der Rechte der Volksrepublik China in den Vereinten Nationen in der 1976.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern und Beschluss
  2. 2. Entstehung und Abstimmung
  3. 3. Abstimmungsergebnis
  4. 4. Politische und rechtliche Folgen
  5. 5. Taiwans Versuche zur Wiederaufnahme

Kern und Beschluss

Die Resolution 2758 der UN-Generalversammlung regelt die Vertretung Chinas in den Vereinten Nationen. Sie wurde am 25. Oktober 1971 in der 1976. Sitzung der Generalversammlung unter der Kennung A/RES/2758(XXVI) angenommen. Gegenstand war die Vertretung Chinas im Sicherheitsrat und in den Vereinten Nationen.

Die Generalversammlung beschloss, die Volksrepublik China als einzig rechtmäßigen Vertreter des chinesischen Volkes anzuerkennen. Ihre Regierungsvertreter sollten die bisherigen Vertreter der „nationalchinesischen“ Republik China ersetzen. Der Beschluss stellte dies argumentativ nicht als Ausschluss Taiwans nach Artikel 6 der UN-Charta dar, denn ein solcher Ausschluss wäre nur bei einer „beharrlichen Verletzung der Grundsätze der UN-Charta“ vorgesehen. Tatsächlich verlor Taiwan (Republik China) dadurch jedoch seine Vertretung in der UNO.

Die entscheidende Passage lautet: „Die Vollversammlung der Vereinten Nationen […] beschließt, all die Rechte der Volksrepublik China instandzusetzen und die Vertreter ihrer Regierung als die einzigen legitimierten Vertreter Chinas in den Vereinten Nationen anzuerkennen und von nun ab die Vertreter Chiang Kai-sheks von dem Platz zu entfernen, den sie zu Unrecht in den Vereinten Nationen und all ihren Organisationen einnehmen.“

Entstehung und Abstimmung

Die Frage, ob die Volksrepublik China die Republik China in den Vereinten Nationen vertreten sollte, beschäftigte die UNO bereits seit 1950. Anträge Indiens und der Sowjetunion wurden damals mit 33 zu 16 beziehungsweise 37 zu 11 Stimmen abgelehnt. Weitere Anträge wurden wiederholt vertagt.

1971 erhielt ein Antrag Albaniens vom 25. September, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen, eine Mehrheit von 51 zu 49 Stimmen. Weil die Generalversammlung die Frage zuvor als „wichtige Frage“ eingestuft hatte, wäre eigentlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich gewesen. Die USA gaben ihre bisherige Blockadehaltung auf und ermöglichten damit die Abstimmung über die Aufnahme der Volksrepublik China. Sie lehnten jedoch einen Ausschluss Taiwans ab und wollten, dass beide Staaten Mitglieder der Vereinten Nationen bleiben. Die Volksrepublik China wies diesen Vorschlag am 29. September mit dem Hinweis zurück, dass es keine zwei Chinas gebe.

Vor der endgültigen Abstimmung am 25. Oktober wurde ein US-Antrag abgelehnt, die Angelegenheit mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu entscheiden. Ein weiterer US-Antrag, beide Staaten in der UNO zu belassen, scheiterte mit 61 zu 51 Stimmen bei 16 Enthaltungen. Der taiwanische Botschafter Liu Chieh kritisierte das Verfahren als „irrational“ und erklärte, die „Ideale, auf denen die UNO gegründet wurde“, seien verraten worden. Die Delegation Taiwans verließ den Sitzungssaal und nahm an der anschließenden Abstimmung nicht mehr teil.

Abstimmungsergebnis

Die Resolution wurde mit 76 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen angenommen. Drei Staaten waren abwesend: die Republik China (Taiwan), die Malediven und Oman. Insgesamt umfasste die Abstimmung 131 Staaten.

Für die Resolution stimmten unter anderem die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Indien, Kanada, Japan? Nein, Japan stimmte dagegen. Zu den Ja-Stimmen gehörten außerdem die Volksrepublik Jemen, Pakistan, Mexiko, die Niederlande und die meisten sozialistischen Staaten. Die 76 Ja-Stimmen entsprachen 59,4 Prozent der abgegebenen Stimmen und 58,0 Prozent der UN-Mitgliedsstaaten.

Gegen die Resolution stimmten 35 Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, Japan, Australien, Brasilien, Kanada? Nein, Kanada stimmte dafür, sowie die Philippinen, Saudi-Arabien, Südafrika und Venezuela. Die Nein-Stimmen machten 27,3 Prozent der abgegebenen Stimmen und 26,7 Prozent der UN-Mitgliedsstaaten aus. 17 Staaten enthielten sich, darunter Argentinien, Griechenland, Indonesien, Spanien und Thailand; dies entsprach 13,3 beziehungsweise 13,0 Prozent. Neun Gebiete oder Staaten waren zu diesem Zeitpunkt keine UN-Mitglieder, darunter die Volksrepublik China, die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, Nordkorea, Südkorea und die Schweiz.

Politische und rechtliche Folgen

Seit der Resolution ist Taiwan nicht mehr in der UNO vertreten. Eine erneute Aufnahme wird wegen des zu erwartenden Vetos der Volksrepublik China als wenig erfolgversprechend angesehen. Die Ein-China-Politik erschwert beziehungsweise blockiert Taiwans Wiederaufnahme, obwohl die Republik China keinen Alleinvertretungsanspruch für ganz China mehr stellt.

Die Resolution übertrug der Volksrepublik China das Alleinvertretungsrecht für China und entzog dieses Recht der Republik China. Sie legte jedoch nicht ausdrücklich fest, welche Gebiete mit dem Begriff „Volksrepublik China“ territorial gemeint sind. 1971 ging man davon aus, dass damit das heutige Festlandchina einschließlich Taiwan bezeichnet sei. Deshalb ist umstritten, ob die Generalversammlung mit der Resolution auch eine Regelung für Taiwan und die Pescadoren-Inseln treffen wollte. Nach einer anderen Auffassung wurde gerade nicht ausdrücklich geklärt, wer Taiwan und die Pescadoren-Inseln vertritt.

Die Republik China beansprucht die Hoheitsgewalt über Taiwan, die Pescadoren-Inseln sowie kleine Teile der Provinz Fujian mit den Inselgruppen Kinmen und Matsu. Seit der Flucht der Kuomintang nach Taiwan 1949 kontrollierte die Volksrepublik China diese Gebiete nicht. Der damit verbundene Streit ist Teil des China-Taiwan-Konflikts. Die spätere Regierung unter dem pan-grünen Ex-Präsidenten Chen Shui-bian erklärte, Taiwan könne nicht als Teil der Volksrepublik China gelten, da es nie von ihr kontrolliert worden sei. Nach dieser Auffassung würde eine Unabhängigkeitserklärung Taiwans nicht gegen die Resolution verstoßen.

Taiwan wurde durch die Resolution außerdem in vielen Bereichen von der internationalen Gemeinschaft isoliert. Es kann sich formal nicht mehr an internationalen Vereinbarungen wie der Chemiewaffenkonvention beteiligen. Dies betrifft auch ein Gebiet, in dem Taiwan laut Artikel weltweit führend in der Entwicklung von Spitzentechnologien und Dual-Use-Gütern ist.

Taiwans Versuche zur Wiederaufnahme

Seit 2007 setzte sich der damalige Präsident Chen Shui-bian aktiver für eine formelle Unabhängigkeit Taiwans und ein Referendum ein. Taiwan sollte sich bei der UNO nicht mehr unter dem Namen „Republik China“, sondern als „Taiwan“ bewerben. Die USA sowie die EU, insbesondere Deutschland und Frankreich, kritisierten diesen Kurs heftig, weil sie ihn als Provokation der Volksrepublik China betrachteten.

Mit einer Namensänderung und einer formellen Unabhängigkeitserklärung sollten die Chancen auf eine Aufnahme verbessert werden. Ein formeller Antrag Chens wurde jedoch vom UN-Generalsekretär Ban Ki-moon unter Hinweis auf die Resolution 2758 ungeöffnet zurückgeschickt. Weitere diplomatische Bemühungen Taiwans blieben erfolglos.

Der Antrag wurde entgegen der üblichen Praxis nicht an den Sicherheitsrat weitergeleitet, sondern vom Generalsekretariat erledigt. Nach Regel 59 der Verfahrensordnung des Sicherheitsrates hätte ein Antrag auf UN-Mitgliedschaft grundsätzlich an den Sicherheitsrat weitergeleitet werden müssen. Mehrere Völkerrechtler und die USA kritisierten deshalb Ban Ki-moon und stellten insbesondere seine Zuständigkeit infrage. Das Aufnahmegesuch der Republik China wird intern weiterhin behandelt, erscheint jedoch nicht auf den Tagesordnungen der Generalversammlung.

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