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Renate Künast
Renate Elly Künast (* 15. Dezember 1955 in Recklinghausen) ist eine deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen). Sie war von 2002 bis 2025 Mitglied des …
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Überblick und Werdegang
Renate Elly Künast (* 15. Dezember 1955 in Recklinghausen) ist eine deutsche Politikerin von Bündnis 90/Die Grünen. Sie gehörte von 2002 bis 2025 dem Deutschen Bundestag an, war von 2001 bis 2005 Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und führte von 2005 bis 2013 die grüne Bundestagsfraktion. Von 2014 bis Januar 2018 leitete sie außerdem den Rechtsausschuss des Bundestages.
Künast wuchs in einer Arbeiterfamilie auf. Nach der Mittleren Reife erwarb sie 1973 das Fachabitur und studierte von 1973 bis 1976 Sozialarbeit an der Fachhochschule Düsseldorf. Nach einem Anerkennungsjahr arbeitete sie von 1977 bis 1979 als Sozialarbeiterin in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel. Parallel begann sie 1977 ein Jurastudium an der Freien Universität Berlin. Das erste juristische Staatsexamen legte sie 1982, das zweite 1985 ab. Anschließend arbeitete sie als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Ausländerrecht, Strafrecht und Bürgerrechte.
Anfänge in der Berliner Politik
1979 trat Künast in die Berliner Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz (AL) ein, die später Teil der Grünen wurde. Sie engagierte sich in der Anti-Atomkraft-Bewegung und lebte zeitweise in der „Republik Freies Wendland“ bei Gorleben. Wegen dieses Engagements stand sie einige Jahre lang unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Künast gehörte erstmals von 1985 bis 1987 dem Berliner Abgeordnetenhaus an und schied entsprechend dem damaligen Rotationsprinzip ihrer Partei aus. Von 1989 bis 1999 war sie erneut Abgeordnete. Nach der Wahl vom 29. Januar 1989 wirkte sie an den Verhandlungen über die erste rot-grüne Berliner Regierungskoalition unter Walter Momper mit. Im März 1990 übernahm sie den Vorsitz der AL-Fraktion. Ihre Zusammenarbeit mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Ditmar Staffelt stabilisierte zunächst das Regierungsbündnis; nach der Räumung der Mainzer Straße beteiligte sie sich jedoch maßgeblich an dessen Aufkündigung.
Bis 1993 blieb sie Fraktionsvorsitzende. Von 1991 bis 1994 leitete sie die Enquête-Kommission Verfassungsreform, also ein parlamentarisches Gremium zur gründlichen Untersuchung und Vorbereitung von Reformen. Von 1993 bis 1998 war sie rechtspolitische Sprecherin und von 1998 bis 2000 erneut Fraktionsvorsitzende. Bei der Berlinwahl 1999 trat sie als Spitzenkandidatin an. Die Grünen verloren 3,3 Prozentpunkte und erreichten 9,9 Prozent; eine rot-grüne Mehrheit kam nicht zustande.
Im Juni 2000 wurde Künast neben Fritz Kuhn zur Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen gewählt. Obwohl sie ursprünglich der Parteilinken zugerechnet worden war, verfolgte sie zunehmend einen von den Parteiflügeln unabhängigen Kurs und wurde auch von Vertretern des Realo-Flügels unterstützt. Wegen der damaligen Trennung von Parteiamt und Parlamentsmandat gab sie ihr Berliner Mandat und den Fraktionsvorsitz auf.
Bundesministerin und Abgeordnete
Vom 12. Januar 2001 bis zum 4. Oktober 2005 gehörte Künast den von Bundeskanzler Gerhard Schröder geführten rot-grünen Kabinetten Schröder I und Schröder II an. Anlass ihrer Berufung waren die Rücktritte des Landwirtschaftsministers Karl-Heinz Funke und der Gesundheitsministerin Andrea Fischer infolge eines BSE-Skandals. Auf Künasts Anregung wurde der Verbraucherschutz ausdrücklich in das bisherige Landwirtschaftsministerium aufgenommen; es hieß anschließend „Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft“.
Als Ministerin setzte sie die „Agrarwende“ durch. Dieses Reformpaket sollte den Verbraucherschutz stärken, die ökologische Landwirtschaft fördern und den Tierschutz ausweiten. Am 27. September 2005 kündigte sie ihren Rücktritt an, nachdem sie am selben Tag zur Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion gewählt worden war. Ihre Entlassung erfolgte am 4. Oktober; anschließend führte Jürgen Trittin die Amtsgeschäfte bis zum Regierungswechsel weiter.
Künast zog erstmals nach der Bundestagswahl 2002 über die Berliner Landesliste in den Bundestag ein und gewann auch alle späteren Mandate über diese Liste. Bis 2013 war sie jeweils Berliner Spitzenkandidatin. Sie gehörte dem Wahlausschuss an, der bis 2015 die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts bestimmte und sie seither dem Bundestagsplenum zur Wahl vorschlägt.
Am 27. September 2005 wurde Künast gemeinsam mit Fritz Kuhn zur Fraktionsvorsitzenden gewählt. Im zweiten Wahlgang erhielt sie 33 von 51 Stimmen und setzte sich gegen Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Trittin durch. Dieses Amt übte sie bis 2013 aus. Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 18. September 2011 kandidierte sie für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin. Die Grünen erreichten 17,6 Prozent und wurden hinter SPD mit 28,3 Prozent und CDU mit 23,3 Prozent Dritte; Klaus Wowereit blieb Regierungschef.
Bei der Urabstimmung über das grüne Spitzenduo zur Bundestagswahl 2013 unterlag Künast Jürgen Trittin und Katrin Göring-Eckardt. Als Berliner Spitzenkandidatin erreichte sie in ihrem Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg 20,3 Prozent der Erststimmen. Nach dem enttäuschenden Wahlergebnis trat sie nicht erneut für den Fraktionsvorsitz an. 2017 kandidierte sie nur auf Listenplatz 3 und zog knapp wieder ein. Im 20. Deutschen Bundestag war sie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie im Rechtsausschuss und agrar- und ernährungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Im Juli 2024 kündigte sie an, bei der Bundestagswahl 2025 nicht wieder anzutreten.
Politische Standpunkte
Künast fordert eine „Einbürgerung“ des Islam in Deutschland und befürwortet Islamunterricht an deutschen Schulen. In der Debatte über pädophile Strömungen bei den Grünen erklärte sie 2013, sie habe sich zu spät davon abgegrenzt, diese Strömungen aber niemals befürwortet.
2020 verlangte sie ein Demokratiefördergesetz, das die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und Antifagruppen langfristiger absichern sollte. Bei der Suizidassistenz lehnt sie eine strafrechtliche Regelung ab und unterstützt stattdessen ein Beratungsmodell. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 6. Juli 2023 im Bundestag abgelehnt; auch ein unter anderem von Lars Castellucci eingebrachter Gegenentwurf fand keine Mehrheit.
In der Landwirtschaftspolitik wandte sich Künast 2013 gegen Massentierhaltung. Sie begründete dies mit Tierquälerei und Antibiotika-Missbrauch und forderte höhere Tierwohlstandards sowie teureres Fleisch.
Kontroversen und Schutz vor Hass im Netz
Künasts öffentliche Äußerungen lösten mehrfach Kritik aus. Nach einem Polizeieinsatz gegen den Täter des Angriffs in einer Regionalbahn bei Würzburg fragte sie 2016 auf Twitter, warum der Angreifer nicht lediglich angriffsunfähig geschossen worden sei. Vertreter der Polizei, Bayerns Innenminister und auch Parteikollegen widersprachen ihr oder distanzierten sich. Kritik erhielt sie außerdem für den Vorschlag, Polizisten sollten bei Einsätzen in Moscheen ihre Schuhe ausziehen.
Im Kampf gegen Falschmeldungen stellte Künast als erste Politikerin wegen einer solchen Meldung Strafanzeige. Eine Facebook-Seite hatte ihr nach einem Mordfall ein erfundenes Zitat zugeschrieben. Facebook löschte den Beitrag erst drei Tage nach ihrer Beanstandung und entschuldigte sich; im Dezember 2016 erstattete Künast Strafanzeige gegen die Betreiber der Seite und gegen Unbekannt.
2019 klagte sie mit Unterstützung der Organisation HateAid gegen Facebook, um die Identität von Nutzern zu erfahren, die sie schwer angegriffen hatten. Das Landgericht Berlin sah die 22 beanstandeten Kommentare zunächst vollständig als zulässige Meinungsäußerungen an, obwohl es manche als „sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch“ bezeichnete. Nach öffentlicher Kritik und Künasts Beschwerde bewertete es sechs Kommentare als strafbare Beleidigungen. Das Kammergericht stufte sechs weitere Äußerungen als nicht mehr geschützte Schmähkritik oder Formalbeleidigung ein, sah bei den übrigen zehn trotz erheblicher Herabsetzungen die Schwelle zur Beleidigung nach § 185 StGB aber zunächst nicht überschritten.
Auf Künasts Verfassungsbeschwerde hob das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidungen in einem Anfang Februar 2022 veröffentlichten Beschluss auf und verwies die Sache an das Kammergericht zurück. Am 31. Oktober 2022 entschied dieses, dass Facebook auch die Daten der weiteren zehn Nutzer herausgeben müsse. Das Verfahren wurde damit zu einem wichtigen Teil von Künasts öffentlichem Einsatz gegen Hass und Beleidigungen im Internet.