Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Staatsexamen

Ein Staatsexamen (Plural Staatsexamina; von lateinisch examen ‚Verhör' oder ‚Untersuchung'; kurz Stex oder StEx; auch Staatsprüfung) ist eine von einer …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und Funktion
  2. 2. Recht, Verwaltung und Lehramt
  3. 3. Medizin und Tiermedizin
  4. 4. Zahnmedizin und Pharmazie
  5. 5. Lebensmittelchemie, Forst- und Archivdienst
  6. 6. Auswirkungen des Bologna-Prozesses

Definition und Funktion

Ein Staatsexamen (Plural: Staatsexamina; auch Staatsprüfung) ist eine Prüfung, die von einer staatlichen Behörde, meist einem Prüfungsamt, abgenommen wird. Die Brockhaus Enzyklopädie definiert es als eine „von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommene Prüfung für den Eintritt in einen staatlichen oder staatlich überwachten Beruf“. In der Regel bildet es den Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder einer anderen staatlich beaufsichtigten Institution.

Staatsexamina gibt es in Deutschland unter anderem in Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft. Auch die Weiterbildungsstudiengänge Psychologische Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließen mit einem Staatsexamen ab. In Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen endet das Lehramtsstudium mit zwei Staatsexamina. In anderen Ländern kann eine Bachelor- und Masterprüfung das erste Staatsexamen ersetzen; dann wird nur das zweite Staatsexamen nach dem Referendariat abgelegt.

Die staatliche Kontrolle soll sicherstellen, dass in öffentlich besonders wichtigen oder gesetzlich regulierten Berufen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden. Das Staatsexamen ist daher eine Qualitätskontrolle durch den Staat, der normalerweise nicht selbst als Ausbildungsinstitution auftritt.

Der Begriff wird auch bei nichtakademischen Berufen verwendet, etwa bei Gesundheits- und Krankenpflegern, Altenpflegern, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, staatlich geprüften Technikern, Betriebswirten und Gestaltern. Die Bezeichnung und Struktur unterscheiden sich je nach Fach und Bundesland. Eine Erste Staatsprüfung kann durch einen Vorbereitungsdienst ergänzt werden, der mit einer Zweiten Staatsprüfung endet. Außer im Lehramt verleiht die Erste Staatsprüfung in der Regel weder das Recht, eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung zu führen, noch einen akademischen Grad. Manche Hochschulen vergeben auf Antrag einen akademischen Grad; ein qualifizierter Abschluss, etwa mit der Note „gut“ oder besser, berechtigt in der Regel zur Promotion.

Das theologische Examen ist ähnlich aufgebaut wie die Staatsprüfungen für Lehrer: Das erste theologische Examen folgt auf das Studium, das zweite auf das Vikariat. Im wörtlichen Sinn handelt es sich jedoch nicht um ein Staatsexamen, weil die Prüfung von Prüfern der jeweiligen Landeskirche und nicht von staatlichen Vertretern abgenommen wird.

Recht, Verwaltung und Lehramt

Die deutsche Juristenausbildung besteht aus einer universitären und einer postuniversitären Phase. Die erste Prüfung enthält seit dem 1. Juli 2003 einen staatlichen und einen universitären Teil und ist deshalb kein reines Staatsexamen mehr. In der Gesamtnote zählen die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % und die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 %. Nur die Pflichtfachprüfung wird von den Justizprüfungsämtern der Länder gestellt und bewertet; die Schwerpunktbereichsprüfung findet an der Universität statt. Die zweite Staatsprüfung, die Assessorprüfung, enthält im Gegensatz zur ersten Prüfung keinen universitären Teil. Die Einzelheiten regeln die Länder durch Juristenausbildungs- und -prüfungsgesetze sowie Verordnungen.

Ein Prädikatsexamen liegt ab „vollbefriedigend“ vor; in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen genügt bereits „befriedigend“. Ein Ergebnis von mindestens „vollbefriedigend“ wird im öffentlichen Dienst häufig als Einstellungsvoraussetzung und von Universitäten als Voraussetzung für eine Promotion verlangt. Für Nordrhein-Westfalen nennt der Artikel für 2023 eine Durchfallquote von 34,23 % bei Frauen und 22,32 % bei Männern. Ein Prädikatsexamen erreichten 26,74 % der Männer, aber 16,05 % der Frauen. Auch die Zwischen- und Abschlussprüfungen der akademischen Verwaltungsausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) beziehungsweise Diplom-Finanzwirt (FH) werden vor staatlichen Prüfungsbehörden abgelegt und eröffnen den Zugang zum jeweiligen Berufsbild.

Die Lehramtsausbildung umfasst zwei Phasen. In der ersten Phase studieren die angehenden Lehrer zwei Schulfächer sowie Erziehungswissenschaften, darunter Pädagogik und pädagogische Psychologie, an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. Sie endet mit der Ersten Staatsprüfung, die zunehmend durch den Master of Education ersetzt wird. Ein Drittfach kann über eine Erweiterungsprüfung hinzukommen. Die zweite Phase ist das ein- bis zweijährige Referendariat beziehungsweise der Vorbereitungsdienst und endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Das Erste Staatsexamen schließt das Hochschulstudium ab. Es berücksichtigt die Ergebnisse der Vorprüfungen und besteht in der Regel aus Klausuren, mündlichen Prüfungen in den Fachdisziplinen und in Erziehungswissenschaft sowie einer Staatsexamensarbeit, die auch Zulassungsarbeit oder Abschlussarbeit heißen kann. Diese Hausarbeit entspricht in den Anforderungen ungefähr einer Magisterarbeit. Bei mindestens achtsemestrigen Studien können die Prüfungsleistungen auf Antrag ganz oder teilweise für einen Magister- oder Masterabschluss anerkannt werden. Das Diplom des Handelslehrers in der Wirtschaftspädagogik ist dem Ersten Staatsexamen gleichgestellt und berechtigt damit auch zum Eintritt in eine Laufbahn im Höheren Dienst.

Der Vorbereitungsdienst für Lehrämter dauert je nach Land 12 bis 24 Monate. Das Zweite Staatsexamen prüft besonders Unterrichts-, Erziehungs-, Beratungs- und Reflexionskompetenz. Es umfasst die zweite Staatsexamensarbeit, Prüfungsunterricht und eine anschließende mündliche Prüfung. Die Einzelheiten sind landesspezifisch. Hochschulabsolventen mit Erstem Staatsexamen können außerdem über ein Doktoratsstudium und eine Dissertation promovieren.

Medizin und Tiermedizin

In der Humanmedizin verwendet die Studien- beziehungsweise Approbationsordnung von 2012 nicht den Ausdruck „Staatsexamen“, sondern „Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“. Auch das Abschlussdokument heißt „Zeugnis über die Ärztliche Prüfung“. Im studentischen Sprachgebrauch wird „Staatsexamen“ dennoch verbreitet verwendet, teilweise auch für die einzelnen Teilprüfungen.

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird umgangssprachlich Physikum genannt. Er findet frühestens nach zwei Jahren Regelstudienzeit, also nach dem 1. bis 4. Semester, statt. Er besteht aus einem zweitägigen schriftlichen und einem eintägigen mündlich-praktischen Teil. Geprüft werden Physik, Biologie und Chemie für Mediziner, Biochemie und Molekularbiologie, Physiologie, makroskopische Anatomie, mikroskopische Anatomie (Histologie) sowie Grundlagen der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie.

Der Zweite Abschnitt kann frühestens nach drei weiteren Studienjahren, also im 5. bis 10. Semester, abgelegt werden. An drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen jeweils fünf Stunden lang insgesamt 320 Fragen beantwortet werden. Schriftlich geprüft werden alle klinischen Fächer. Umgangssprachlich heißt dieser Abschnitt Hammerexamen.

Nach dem Praktischen Jahr im 11. und 12. Semester folgt der Dritte Abschnitt. Er wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mündlich-praktisch geprüft, meist in Gruppen von bis zu vier Studierenden. Die Mindestdauer beträgt pro Prüfling und Tag 45 bis 60 Minuten. Prüfungsfächer sind Innere Medizin, Chirurgie, ein gewähltes Wahlfach und ein weiteres zugelostes Fach. Der Dritte Abschnitt beendet das Medizinstudium. Nach dem Bestehen kann die Approbation beantragt werden; erst damit ist die Berufsausübung als Arzt und das Führen dieser Berufsbezeichnung erlaubt. Außerdem berechtigt der bestandene Abschnitt zur Promotion zum Dr. med.

In der Tiermedizin unterscheidet die Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (TAppV) zwischen der Tierärztlichen Vorprüfung und der Tierärztlichen Prüfung. Die Vorprüfung umfasst den Naturwissenschaftlichen Abschnitt (Vorphysikum) und den Anatomisch-physiologischen Abschnitt (Physikum). Die Tierärztliche Prüfung besteht aus mehreren, nach der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule organisierten Blöcken. Zu den in § 30 TAppV genannten Fächern gehören unter anderem Tierhaltung und Tierhygiene, Tierschutz und Ethologie, Tierernährung, klinische Propädeutik, Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Radiologie, Pathologie, Lebensmittel- und Fleischhygiene, Reproduktionsmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie sowie gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht. Nach allen Teilprüfungen wird ein Zeugnis über das Ergebnis und das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Prüfung ausgestellt. Damit kann die Approbation beantragt werden, die zur Berufsausübung und zum Führen der Berufsbezeichnung Tierarzt berechtigt.

Zahnmedizin und Pharmazie

Die Approbationsordnung für Zahnärzte kennt den Ausdruck „Staatsexamen“ nicht. Sie unterscheidet vielmehr zwischen zwei Vorprüfungen und einer Abschlussprüfung. Sie spricht jedoch von staatlichen Prüfungen und einer staatlichen Prüfungskommission.

Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, umgangssprachlich Vorphysikum, kann frühestens nach dem zweiten Semester abgelegt werden. Sie besteht aus drei mündlichen Prüfungen in Chemie, Physik und Biologie beziehungsweise Zoologie. Nach dem fünften Semester folgt die Zahnärztliche Vorprüfung, auch Physikum genannt. Sie umfasst mündliche Prüfungen in Anatomie, Histologie und Embryologie, Biochemie, Physiologie sowie Zahnersatzkunde und Werkstoffkunde. Zahnersatzkunde enthält zusätzlich eine mehrere Tage dauernde praktische Prüfung. Mit dem Physikum endet der vorklinische Studienabschnitt und das Studium kann in der Zahnklinik fortgesetzt werden.

Die Zahnärztliche Prüfung findet in der Regel nach dem zehnten Semester statt. Mündlich geprüft werden unter anderem Zahnerhaltungskunde einschließlich Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Kariologie, Zahnersatzkunde, allgemeine und zahnärztliche Chirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Radiologie, Kieferorthopädie, HNO, Dermatologie, Innere Medizin, Hygiene und Mikrobiologie, Pharmakologie und Pathologie. Hinzu kommen schriftliche und praktische Prüfungen: Die praktische Prüfung in Zahnersatzkunde dauert zehn Tage, die Prüfung in Zahnerhaltung fünf Tage. In der Chirurgie werden Patienten untersucht, Anamnese und Diagnose erhoben, Therapievorschläge begründet und gegebenenfalls Eingriffe ausgeführt; außerdem ist eine schriftliche Krankengeschichte anzufertigen. Die Kieferorthopädieprüfung soll vier Tage dauern und umfasst unter anderem eine Regulierungsapparatur, einen schriftlichen Krankheitsfall sowie eine mündliche Prüfung. Nach der Abschlussprüfung kann die Approbation beantragt werden. Sie berechtigt außerdem zur Promotion zum Dr. med. dent.

Die Pharmazeutische Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) besteht aus drei Abschnitten. Der Erste Abschnitt ist schriftlich, der Zweite und Dritte sind mündlich. Im Ersten Abschnitt werden allgemeine, anorganische und organische Chemie, Grundlagen der pharmazeutischen und Humanbiologie, Grundlagen der Physik, physikalischen Chemie und Arzneiformenlehre sowie pharmazeutische Analytik geprüft. Der Zweite umfasst pharmazeutische und medizinische Chemie, pharmazeutische Biologie, pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, Pharmakologie und Toxikologie sowie klinische Pharmazie. Im Dritten werden pharmazeutische Praxis und spezielle Rechtsgebiete für Apotheker geprüft.

Die Gesamtnote wird aus dem Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt im Verhältnis 2:3:2 gebildet. Mit dem Bestehen ist die akademische Voraussetzung für die Approbation als Apotheker erfüllt. Der Zweite Abschnitt beendet die universitäre Ausbildung und kann an einigen Universitäten zur Anfertigung einer Diplomarbeit sowie zum Führen des Grades Diplom-Pharmazeut berechtigen. Außerdem sind eine Dissertation und der Erwerb eines naturwissenschaftlichen Doktorgrades (Dr. rer. nat.) möglich.

Lebensmittelchemie, Forst- und Archivdienst

In der Lebensmittelchemie unterscheiden sich die Prüfungsordnungen nach Bundesland, weil das Recht der Lebensmittelchemiker Landesrecht ist. Die zuständigen Landesminister einigten sich 1994 auf einen einheitlichen Rahmen. Das dargestellte Beispiel Baden-Württemberg besteht aus drei Prüfungsabschnitten und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit.

Der Erste Prüfungsabschnitt folgt nach vier Semestern und prüft anorganische und analytische Chemie, organische Chemie, physikalische Chemie, Physik und Biologie. Der Zweite Abschnitt folgt nach weiteren vier Semestern und umfasst Chemie und Analytik sowie Technologie der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel, sonstigen Bedarfsgegenstände und des Wassers, außerdem angewandte Biochemie und Ernährungslehre, Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene sowie Toxikologie und Umweltanalytik. Beide Abschnitte werden von Hochschullehrern abgenommen. Der Dritte Abschnitt folgt auf eine einjährige praktische Ausbildung bei einem Lebensmitteluntersuchungsamt. Er besteht aus einer praktischen Untersuchung und Begutachtung, drei Aufsichtsarbeiten zu Sachverständigengutachten anhand vorgegebener Analysendaten und einer mündlichen Prüfung zu Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht, Überwachung, Organisation und Qualitätssicherung. Zuständig ist ein Prüfungsausschuss an staatlichen Lebensmittelüberwachungsämtern. Eine Abschlussarbeit ist nach dem zweiten oder dritten Abschnitt innerhalb von sechs Monaten an einer Universität oder geeigneten Einrichtung vorzulegen und wird von zwei Prüfern bewertet, von denen mindestens einer Professor sein muss.

Die Große Forstliche Staatsprüfung qualifiziert für höhere Funktionen in der Forstverwaltung von Ländern und Bund, etwa als Leiter eines Forstamtes. Voraussetzung für das Referendariat ist ein forstwissenschaftliches Studium mit Diplom-Forstwirt- oder Masterabschluss. Der obligatorische Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Die Prüfung entspricht dem Zweiten Staatsexamen vergleichbarer Fachrichtungen und berechtigt zum Führen der Bezeichnung Assessor des Forstdienstes beziehungsweise Forstassessor. Eine Übernahmegarantie besteht nicht. Die Prüfung enthält schriftliche Klausuren, eine ein- oder zweitägige praktische Waldprüfung und eine meist ein- oder zweitägige mündliche Prüfung. Besonders Wald- und mündliche Prüfung verlangen schnelle Entscheidungen in komplexen Situationen. Fächer sind unter anderem Waldbau, Forsteinrichtung, Forstnutzung, Betriebswirtschaft, Waldschutz, Forstpolitik, Ökologie, Naturschutz, Raumordnung, Forstverwaltung, Jagd- und Fischereikunde sowie verschiedene Rechtsgebiete und Personalführung.

Für den höheren Archivdienst wird in Staats- und Landesarchiven sowie im Bundesarchiv in der Regel die Laufbahnprüfung für den höheren Archivdienst, auch archivarische Staatsprüfung oder Zweites Staatsexamen, vorausgesetzt. Sie wird an der Archivschule Marburg oder für Bayern an der Bayerischen Archivschule in München absolviert. Heute werden meist ein Masterabschluss oder gleichwertiger Abschluss und fast immer eine Promotion in Geschichte verlangt. Das zweijährige Marburger Referendariat umfasst acht Monate Praxis, ein einjähriges Studium in drei Trimestern und eine dreimonatige Transferphase mit einer Transferarbeit. Inhalte sind Archivwissenschaft, archivbezogenes Recht, Verwaltungsgeschichte, archivspezifische Informatik, historische Hilfswissenschaften, Records Management, Archivmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesamtnote setzt sich aus Praxisphase (30 %), Hochschulstudium (30 %), Examensarbeit (20 %) sowie mündlicher Prüfung und Leitungsübung (je 10 %) zusammen. Der Abschluss berechtigt zur Bezeichnung Assessor(in) des Archivdienstes, garantiert aber keine Übernahme.

Auswirkungen des Bologna-Prozesses

Im Zuge des Bologna-Prozesses, der Studienabschlüsse in Europa vereinheitlichen sollte, wurde diskutiert, Staatsexamina als Hochschulabschluss bis zum Jahr 2010 abzuschaffen und durch konsekutive Bachelor- und Masterabschlüsse zu ersetzen. Konkrete Umsetzungspläne gab es jedoch nicht.

Die Übertragung des Bologna-Modells war insbesondere in Medizin und Rechtswissenschaft umstritten. Auch für das Lehramtsstudium hielten viele Experten das Modell für ungeeignet. Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD lehnte 2005 den Bedarf neuer Abschlüsse zur Übertragung des Bologna-Prozesses auf die Medizin- und Juristenausbildung ab.

Weiterlesen

Plural Der englische Plural auf -(e)s ist eine Weiterentwicklung dieses skandinavischen Plurals. Vergleiche hierzu das Wort für den „Arm“: Niederländisch: arm … Prüfung Eine Prüfung ist ein Verfahren, bei dem Kenntnisse oder Fertigkeiten, allgemein eine Leistung, durch bestimmte Aufgabenstellungen oder Fragen festgestellt … Universität Rudolf Stichweh: Der frühmoderne Staat und die europäische Universität – Zur Interaktion von Politik und Erziehungssystem im Prozeß ihrer Ausdifferenzierung. Berufsausbildung Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird im weiteren Sinne jede Ausbildung bezeichnet, die jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben. Anorganische Chemie Die Anorganische Chemie (kurz AC) oder Anorganik ist die Chemie aller kohlenstofffreien Verbindungen sowie einiger Ausnahmen (siehe Anorganische Stoffe). Analytische Chemie Die Analytische Chemie beschäftigt sich als Teilgebiet der Chemie mit der qualitativen und quantitativen Analyse von chemischen und biochemischen Substanzen … Organische Chemie Einteilung nach funktioneller Gruppe · Alkohole · Aldehyde · Ester · Ether · Ketone · Carbonsäuren. Physikalische Chemie Naturwissenschaftler erkannten, dass bei Stoffumwandlungen mit Wärmeabnahme die Entropie für chemische Prozesse eine wichtige Rolle spielen musste. Die … Physik Die Arbeitsweise der Physik besteht in einem Zusammenwirken experimenteller Methoden und theoretischer Modellbildung. Physikalische Theorien bewähren sich in … Biologie Auf dem Gebiet der Pharmazie werden Medikamente, wie beispielsweise Insulin oder zahlreiche Antibiotika, aus genetisch veränderten Mikroorganismen statt aus … Wasser Wasser (lateinisch Aqua; altgriechisch hydor) ist die chemische Verbindung H 2O, bestehend aus den Elementen Sauerstoff (O) und Wasserstoff (H). Biochemie der Untersuchung des Stoffwechsels: welche Stoffe werden von Lebewesen wie umgesetzt, welche bioenergetischen Voraussetzungen sind nötig, welche …