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Religionen in Nordrhein-Westfalen

Ein methodischer Unterschied, der Unterschiede zu ... Anders als die evangelische Kirche ist die katholische Kirche deutlich hierarchischer organisiert.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Religionslandschaft und Bevölkerungsanteile
  2. 2. Historische Entwicklung
  3. 3. Religionsfreiheit und Schule
  4. 4. Kirchliche und religiöse Organisationen
  5. 5. Islam, Judentum und weitere Religionsgemeinschaften
  6. 6. Religiös geprägtes Brauchtum

Religionslandschaft und Bevölkerungsanteile

Nordrhein-Westfalen besitzt eine vielgestaltige Religionslandschaft. Die größten Gruppen sind die römisch-katholische und die evangelische Kirche; zugleich nimmt der Anteil der Kirchenmitglieder ab und die bewusste Konfessionslosigkeit zu. Der Kölner Dom ist das größte Kirchengebäude und die größte Touristenattraktion des Landes.

Laut Zensus 2022 waren 34,0 % der Einwohner römisch-katholisch, 21,8 % evangelisch. 44,1 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe. Ende 2025 waren von 17.986.214 Einwohnern 31,2 % (5.607.657) katholische Kirchenmitglieder und 19,7 % (3.541.985) evangelische Kirchenmitglieder. 49,1 % gehörten entweder einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe. Der Anteil der katholischen und evangelischen Kirchenmitglieder sank damit weiter.

Historische Entwicklung

Das linksrheinische Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen kam um die Zeitenwende unter römische Herrschaft und dadurch erstmals mit der Römischen Religion in Berührung. Die gallisch beziehungsweise germanisch geprägten Religionen wurden in den römisch beherrschten Gebieten durch die Romanisierung schrittweise zurückgedrängt. Seit der Konstantinischen Wende im 4. Jahrhundert verbreitete sich das Christentum im Römischen Reich. Östlich des Rheins und nördlich des Limes blieb die Religion der Germanen bestehen, weil diese Gebiete nicht dauerhaft römisch unterworfen wurden.

Nach dem Zusammenbruch der römischen Provinzen um 400 bauten die christianisierten Franken ihre Herrschaft aus. In den Sachsenkriegen um 800 unterwarfen sie die Sachsen in Westfalen und zwangen ihnen das Christentum auf. Klöster und Bischofssitze wie Minden, Corvey, Paderborn und Herford dienten als Missions-, Verwaltungs- und Machtzentren. Daraus entwickelten sich geistliche Territorien, in denen Bischöfe und Äbte ähnlich wie weltliche Herrscher regierten. Bedeutend waren vor allem Kurköln und das Hochstift Münster; außerdem bestanden geistliche Herrschaften in Paderborn und Minden. Der äußerste Westen gehörte kirchlich zur Diözese Lüttich.

Im 16. Jahrhundert führte die Reformation durch Martin Luther, Johannes Calvin und andere zur Ausbreitung evangelischer Konfessionen. Große Teile des Landes wurden lutherisch, teilweise calvinistisch; einzelne Gemeinden schlossen sich der Täuferbewegung an. Die römisch-katholische Kirche reagierte mit der Gegenreformation, besonders durch die Jesuiten, die Kirchen und Schulen gründeten. Im Dreißigjährigen Krieg verschärften sich die konfessionellen Spannungen. Der Westfälische Frieden stabilisierte anschließend die konfessionelle Landkarte: Lippe, Minden-Ravensberg, das Bergische Land, das märkische Sauerland und ein Teil des Siegerlandes wurden dauerhaft protestantisch, während unter anderem das übrige Sauerland, das kurkölnische Rheinland, Aachen, das Münsterland, das Paderborner Land und große Teile des Niederrheins katholisch blieben.

Aufklärung und Französische Revolution förderten die Forderung nach einer Säkularisierung des öffentlichen Lebens. 1803 wurden durch den Reichsdeputationshauptschluss die geistlichen Territorien und Besitzungen aufgelöst; 1806 endete das Heilige Römische Reich. Im 19. und 20. Jahrhundert veränderten Industrialisierung, Migration und politische Umbrüche die konfessionellen Verhältnisse. Im preußisch geprägten Staat kam es in den 1870er Jahren zum Kulturkampf zwischen protestantischer Staatsführung und katholischen Kräften. Das Judentum im Rheinland und in Westfalen wurde während des Dritten Reichs durch Vertreibung und Ermordung weitgehend zerstört. Nach 1945 kamen Flüchtlinge und später jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion hinzu. Seit der Anwerbung von „Gastarbeitern“ ab den 1960er Jahren entstanden islamische Gemeinden; seit den 1990er Jahren nahm die religiöse Vielfalt durch weitere Migration zu.

Religionsfreiheit und Schule

Nordrhein-Westfalen garantiert die Religionsfreiheit. Die Landesverfassung verweist in Artikel 4 auf die Grundrechte des Grundgesetzes; insbesondere Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Religionsfreiheit uneingeschränkt auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesverfassung schützt in den Artikeln 19 bis 23 die besondere und unabhängige Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Artikel 22 bestätigt die Gültigkeit von Artikel 140 des Grundgesetzes, der unter Rückgriff auf die Weimarer Verfassung das Verhältnis von Staat und Kirche sowie die freie Religionsausübung regelt.

Für Schulen bestimmt die Landesverfassung verschiedene Organisationsformen. Artikel 12 erlaubt Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen. Zu den Bekenntnisschulen gehören derzeit römisch-katholische, evangelische, jüdische, mennonitische und russisch-orthodoxe Schulen. Weltanschauungsschulen sind bekenntnisfreie Schulen ohne bekenntnisgebundenen Religionsunterricht. Hauptschulen müssen von Amts wegen als Gemeinschaftsschulen errichtet werden. Die Konfession eines Schülers darf kein Aufnahmehindernis sein, wenn keine entsprechende Bekenntnisschule vorhanden ist (Artikel 13). 1968 wurde geändert, dass an weiterführenden Schulen die konfessionelle Trennung nicht mehr die Regel ist; in Lippe galt bis dahin aufgrund der Lippischen Punktationen eine Sonderregelung.

Religionsunterricht ist an allen Schulen außer Weltanschauungsschulen ordentliches Lehrfach. Religionsgemeinschaften wirken nach Artikel 14 an Lehrplänen, Durchführung und Auswahl der Lehrkräfte mit. Schülerinnen und Schüler können vom Religionsunterricht befreit werden; Ersatzfach ist praktische Philosophie. Religionsgemeinschaften dürfen eigene Hochschulen oder hochschulähnliche Einrichtungen zur Ausbildung ihrer Geistlichen betreiben (Artikel 16 Absatz 2), sind als Träger der Erwachsenenbildung anerkannt (Artikel 17) und erhalten Zugang zur Lehrbefugnis für Religion an wissenschaftlichen Hochschulen (Artikel 15).

Kirchliche und religiöse Organisationen

Die römisch-katholische Kirche ist die größte kirchliche Gruppe Nordrhein-Westfalens. Ihre Bistümer sind das Erzbistum Köln, das Bistum Aachen, das Bistum Essen, das Bistum Münster und das Erzbistum Paderborn. Die Bistumsgrenzen orientieren sich teilweise bis heute an mittelalterlichen Territorien und reichen vielfach über die Landesgrenzen hinaus. Die Kirchenprovinz Köln umfasst neben Teilen Nordrhein-Westfalens auch Gebiete in Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz; das Bistum Münster besitzt eine Exklave im ehemaligen Land Oldenburg. Die Kirchenprovinz Paderborn reicht bis nach Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg.

Das Erzbistum Köln geht als Bischofssitz auf die spätrömische Zeit zurück. Das Bistum Essen entstand erst in den 1950er Jahren als Reaktion auf die Entstehung der Metropolregion Ruhrgebiet, das Bistum Aachen wurde 1930 eingerichtet. Das Bistum Minden ging in der Reformation unter; das kleine Bistum Corvey wurde 1803 aufgehoben und fiel an Paderborn zurück. Die Diözesen unterhalten in Düsseldorf ein katholisches Büro und in Dortmund ein Katholisches Datenschutzzentrum.

Die evangelischen Protestanten bilden die zweitgrößte religiöse Gruppe. Es gibt drei Landeskirchen: die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche. Sie gehören der Union Evangelischer Kirchen und der Evangelischen Kirche in Deutschland an. Ihre Gebiete entsprechen ungefähr den früheren preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen sowie dem ehemaligen Fürstentum Lippe. Die Lippische Landeskirche ist überwiegend reformiert und bezeichnet sich als reformierte Kirche. Alle drei Landeskirchen umfassen reformierte und lutherische, teilweise auch unierte Gemeinden.

Zu den evangelischen Freikirchen gehören Mennoniten, Baptisten, Freie evangelische Gemeinden, Adventisten, Methodisten, Evangeliums-Christen, Herrnhuter, Heilsarmee und Pfingstgemeinden. Die erste Freie evangelische Gemeinde Deutschlands entstand 1854 in Elberfeld; eine Baptistengemeinde wurde 1852 in Barmen gegründet. Außerdem bestehen Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelisch-altreformierten Kirche. Seit 2007 haben einige Freikirchen einen eigenen Beauftragten bei der Landesregierung.

Islam, Judentum und weitere Religionsgemeinschaften

Die Muslime in Nordrhein-Westfalen gehören überwiegend zu den Sunniten und stellen rund ein Drittel der Muslime Deutschlands. Der Ballungsraum Rhein-Ruhr zog wegen seiner starken Industrialisierung und Urbanisierung viele muslimische Migranten an. Einer Publikation der Landesregierung von 2010 zufolge betrug der muslimische Bevölkerungsanteil etwa 7 bis 8 %; rund 80 % davon bezeichneten sich als Sunniten. Die Erhebung beruhte auf bedingungsloser Selbstauskunft und nicht auf dem Kriterium einer regelmäßigen aktiven Teilnahme an einer religiösen Gemeinschaft.

Seit 2003 entstanden in Nordrhein-Westfalen etwa 20 Moscheen, weitere sind geplant. Moscheebauten führten teilweise zu heftigen Kontroversen; bundesweites Aufsehen erregte die Zentralmoschee Köln. Die 2008 eröffnete Merkez-Moschee in Duisburg-Marxloh gilt als der bis dahin größte Moscheebau Deutschlands. Eine einheitliche Organisation der Muslime gibt es wegen ihrer kulturellen, sprachlichen und herkunftsbezogenen Vielfalt nicht. Die DİTİB ist insbesondere bei Moscheebauvorhaben ein wichtiger Repräsentant vieler, häufig türkischer oder türkischstämmiger Muslime.

Die Aleviten bilden eine größere Religionsgemeinschaft. Ihre ältere Generation kam im Zuge der Anwerbung von Gastarbeitern aus der Türkei nach Deutschland. Rund die Hälfte der Aleviten ist in der Alevitischen Gemeinde Deutschland organisiert. Diese ist unter anderem Träger des alevitischen Religionsunterrichts, der in Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2008/2009 angeboten wird.

Die jüdischen Gemeinden sind im Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein und im Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe zusammengeschlossen. Seit 2012 besteht außerdem ein Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden mit Gemeinden in Unna, Oberhausen und Köln. Die Synagogen-Gemeinde Köln bildet einen eigenständigen Landesverband innerhalb des Zentralrats der Juden in Deutschland. 2005 gehörten rund 30.000 Einwohner, weniger als 0,2 % der Gesamtbevölkerung, den jüdischen Gemeinden an. Die größte jüdische Gemeinde des Landes besteht in Düsseldorf und hatte rund 6500 Mitglieder.

Zu den orientalisch-orthodoxen Kirchen gehören vor allem die syrisch-orthodoxen Assyrer; sie bilden mit über 20.000 Mitgliedern die größte Gruppe. Nordrhein-Westfalen verlieh der syrisch-orthodoxen Kirche 2018 die Körperschaftsrechte. Auch Kopten und Armenier haben aktive Gemeinden. Im Buddhismus betreibt Soka Gakkai International – Deutschland ein Kulturzentrum in Düsseldorf. Einige Tausend Menschen sind in atheistischen oder humanistischen Organisationen organisiert, etwa im Humanistischen Verband Nordrhein-Westfalen oder im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten; der Deutsche Freidenker-Verband hat zwei Ortsgruppen in NRW.

Religiös geprägtes Brauchtum

In Nordrhein-Westfalen sind neben den bundesweit geltenden Feiertagen Neujahr, Karfreitag, Ostern, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Tag der Deutschen Einheit und Weihnachten auch Fronleichnam und Allerheiligen gesetzliche Feiertage. Allerheiligen ist ein katholisches Hochfest; der protestantische Reformationstag ist dagegen kein gesetzlicher Feiertag. Die Feiertagsordnung zeigt damit die christliche Prägung Deutschlands und die katholische Prägung großer Teile Nordrhein-Westfalens.

Konfessionelle Unterschiede zeigen sich besonders im Brauchtum. In katholischen Gegenden, vor allem im Rheinland, wird zur Karnevalszeit ausgelassen gefeiert; in protestantischen Gebieten ist eine vergleichbare Karnevalstradition weitgehend unbekannt. Sternsinger sind hauptsächlich in katholischen Regionen verbreitet, während Sünne Märten als ausgesprochen protestantischer Brauch gilt. Zu den katholisch geprägten Bräuchen gehören außerdem zahlreiche Wallfahrten, darunter die Telgter Wallfahrt sowie die Aachener und Mönchengladbacher Heiligtumsfahrt.

Der jahrhundertealte Osterräderlauf in Lügde gehört zum christlichen, möglicherweise sogar vorchristlichen Brauchtum. Er ist eine besonders spektakuläre Sonderform der in ganz Nordrhein-Westfalen verbreiteten Osterfeuer.

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