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Germanische Religion
Die Germanische Religion ist ein Sammelbegriff für die polytheistischen religiösen Kulte und Riten der germanischen Stämme und Völker von der jüngeren …
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Gegenstand und Einordnung
Die Germanische Religion ist ein Sammelbegriff für polytheistische, also an mehrere Götter gebundene, Kulte und Riten germanischer Stämme und Völker von der jüngeren Bronzezeit bis zum ausgehenden Frühmittelalter. Sie ist von der germanischen Mythologie zu unterscheiden. Wegen zeitlicher und örtlicher Unterschiede werden Nordgermanische Religion, Südgermanische Religion und die Angelsächsische Religion unterschieden.
Die religiösen Vorstellungen waren weder im gesamten germanischen Gebiet einheitlich noch bei allen Menschen gleich stark ausgeprägt. Einzelne örtliche Überlieferungen dürfen nur dann verallgemeinert werden, wenn mehrere unabhängige Quellen sie stützen. Behandelt werden vor allem Menschen, die an Übernatürliches glaubten und ihre Lebensweise danach ausrichteten.
Quellen und ihre Grenzen
Die Quellenlage ist lückenhaft. Erkenntnisse stammen aus archäologischen Funden wie Kultorten, Opferplätzen, Gräbern, Bildsteinen, Felsbildern, Kultfiguren, Amuletten, Votiv- und Opfergaben sowie Gegenständen mit religiösen Inschriften. Hinzu kommen ikonografische Bildquellen, literarische, sprachliche und volkskundliche Quellen.
Wichtig sind außerdem Runenmagie und runische religiöse Texte, Orts- und Personennamen, religiöse Dichtung, Zaubersprüche, Volkserzählungen und Volksbräuche. Außendarstellungen antiker und christlicher Autoren, christliche Bearbeitungen sowie frühchristliche Gesetze liefern weitere Hinweise. Gerade Gesetze, Predigten, Synodenbeschlüsse und Missionarsviten nennen Praktiken häufig deshalb, weil sie verboten oder bestraft wurden.
Geister und Gestaltwechsel
Der Glaube an Geister war weit verbreitet. Dazu gehörten Mahre, denen man Gestaltwandel zuschrieb. In altnorrønen Texten heißt eine Person, die auf übernatürliche Weise in anderer Gestalt umhergeht, „hamhleypa“.
Dabei verlässt der „hugr“ den eigenen Körper und fährt in einen anderen. „Hugr“ ist weiter gefasst als der christliche Seelenbegriff: Er umfasst Gedanken, Wünsche, Geist und Erinnerung, also die menschlichen psychischen Funktionen als Einheit. „Hamr“ bezeichnet die jeweils angenommene Gestalt. Odin wird als Beispiel genannt: Während sein Körper wie schlafend oder tot daliegt, kann er Vogel, wildes Tier, Fisch oder Schlange sein und ferne Länder erreichen.
Der Mahr ist ein Sonderfall des hamhleypa. Ein weiterer ist der Werwolf, ein Mensch, der sich zeitweise in einen Wolf verwandelt. Kveld-Úlfr wird in der Egils saga als jemand beschrieben, der beim Abendwerden schläfrig und unwirsch wurde und nachts häufig verwandelt umging.
Magische Praktiken und Heiligtümer
Man schrieb bestimmten Personen Wahrsagerei zu. Das langobardische Recht, Gesetze Liutprands, 15. Jahr, 84 I, bedrohte den Gang zu Wahrsagern oder Wahrsagerinnen, das Beten zu heiligen Bäumen und Quellen sowie Loszauber und Zaubersprüche mit einer Zahlung in Höhe des halben Wergelds an den Heiligen Palast und mit kirchlicher Buße.
Baumheiligtümer gelten als sehr alte Elemente. Adam von Bremen berichtet von einem heiligen Hain beim Opferfest in Upsala; Bonifatius fällte die Donareiche. Solche Nachrichten zeigen, dass religiöse Orte und magische Handlungen auch in späteren christlichen Quellen erkennbar bleiben.
Opfer, Feste und häuslicher Kult
Das Opfer war die zentrale religiöse Praxis. Man opferte Tiere, seltener Menschen, außerdem Waffen und andere wertvolle Gebrauchsgegenstände. Politik und Kult waren nicht getrennt: Eine politische Gemeinschaft war zugleich ein religiöser Bezirk. In Friedenszeiten prägten Kultfeste das religiöse Leben; ihre Form hing von Größe und Art der politischen Gemeinschaft ab.
Tacitus schildert in Germania, Kapitel 39, den Semnonenhain. Dort versammelten sich Abgesandte von Stämmen desselben Blutes zu einer festgesetzten Zeit und töteten öffentlich einen Menschen. Den Hain durfte man nur gefesselt betreten; wer stürzte, durfte nicht aufstehen, sondern musste herauskriechen. Die Semnonen bewohnten nach Tacitus hundert Gaue und sahen sich deshalb als Haupt der Sueben. Die Forschung lokalisiert den Hain in Nordostdeutschland. Eine Verbindung zum „Fiöturlindi“ der Helgi-Lieder und zum heiligen Speer Odins wird als Deutung genannt.
Hauptfeste lagen im Spätherbst beziehungsweise zu Wintersbeginn, zur Mittwinterszeit Mitte Januar, im Spätfrühling und zu Beginn der Sommerzeit; hinzu kam das Mittsommerfest. Als Jahreskreisfeste sollten sie Wachstum, Ernte und Frieden, gelegentlich Sieg, fördern. In einem wiederkehrenden Festmuster wird ein Vertreter der Fruchtbarkeit getötet, symbolisch verbrannt, begraben oder dem Wasser übergeben; im Frühling erscheint ein neuer Fruchtbarkeitsgeist. Beim Herbstritual kann zunächst ein Wintergraf folgen, der im Frühjahr vom Maigraf getötet wird. Die Verbindung des Wachstumsgeistes mit einem Mädchen als Mutter Erde ist eine Form der Hierogamie, einer heiligen Verbindung.
Vor allem Pferde wurden als Opfertiere verwendet. Es folgten Kultmahl und „Minnebecher“ mit meist Met; die Becher waren mit heiligen Formeln Göttern oder Verstorbenen geweiht. Tierblut wurde im Opferkessel gesammelt und auf Altar und Kultgemeinde versprengt. Tanz und Gesang gehörten ebenfalls dazu. Menschenopfer gab es laut den Quellen nur bei Landes- und Bundesfesten und betrafen normalerweise Sklaven oder Gefangene. Eine Ausnahme war ein Stammes- oder Sippenmitglied, das wegen einer Untat „unheilig“ und damit rechtlos gesprochen worden war.
Häusliche Feste begleiteten etwa Geburt, Namensgebung und Aufnahme eines Kindes in die Sippe; dafür entstanden kleine Opferhäuser. Nerthus galt als Erd- und Fruchtbarkeitsgöttin. Bei einem jährlichen Umzug fuhr sie verdeckt auf einem von Kühen gezogenen Wagen. Anschließend wurden Göttin und Beteiligte an einem See rituell gewaschen beziehungsweise untergetaucht.
Recht, Eid und Krieg
Das germanische Rechtswesen hatte ursprünglich eine religiöse Grundlage. Thinge waren Gerichtsversammlungen, die an geheiligten Thingstätten stets bei Tag abgehalten wurden. So sollte göttliche Hilfe für die Rechtsprechung gesichert werden. Rechtseide leistete man auf einem „heiligen Altarring“ unter Anrufung der Götter; dies sollte Eidbruch und Rechtsverletzung verhindern.
Ein sakrales Strafrecht bestand nicht. Auch Meineid war straflos, weil die angerufenen Götter den Täter selbst bestrafen sollten. Der Ankläger konnte jedoch den Zorn der Götter auf einen Rechtsbrecher herabrufen; dies war eine wichtige Form der Verfluchung.
Vor Kriegen oder kriegerischen Handlungen gelobte man den Göttern an den Thingstätten den Sieg. Nach einer Schlacht wurden Kriegsgefangene als Votivopfer aufgehängt. Siegesfeiern verbanden Ehrungen des Anführers mit Totenfeiern für Gefallene.