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Religionen in Israel

Gemäß Angaben des israelischen Zentralbüros für Statistik waren im Jahr 2005 insgesamt 75,4 % der Bevölkerung Juden, 16,9 % Muslime, 2,0 % Christen und 1,6 % …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Religiöse Zusammensetzung und staatlicher Rahmen
  2. 2. Jüdische Religion und Identität
  3. 3. Islam, Christentum und weitere Gemeinschaften
  4. 4. Ehe, Scheidung und Bestattung
  5. 5. Schulen und Militärdienst
  6. 6. Religion im öffentlichen Raum

Religiöse Zusammensetzung und staatlicher Rahmen

Israel definiert sich seit seiner Unabhängigkeitserklärung als jüdischer und demokratischer Staat. Religion prägt deshalb sowohl nationale Symbole und Feiertage als auch wichtige Rechtsbereiche und öffentliche Debatten. Nach Angaben des israelischen Zentralbüros für Statistik waren 2005 insgesamt 75,4 % der Bevölkerung Juden, 16,9 % Muslime, 2,0 % Christen und 1,6 % Drusen. Weitere 4 % waren keiner Religion zugeordnet oder gehörten kleineren Gemeinschaften wie den Bahai an.

Der Staat erkennt mehrere Religionsgemeinschaften offiziell an und überträgt ihren religiösen Gerichten Zuständigkeiten, besonders bei Heirat und Scheidung. Gleichzeitig besteht Religionsfreiheit. Spannungen entstehen vor allem dort, wo religiöse Vorschriften und die Lebensweise säkularer Menschen aufeinandertreffen, etwa bei Eheschließung, Schulbildung, Militärdienst, Bestattung und Sabbatruhe.

Jüdische Religion und Identität

Die jüdische Religion ist in den nationalen Symbolen sichtbar: Die Flagge erinnert an den Gebetsschal Tallit, das Staatswappen zeigt die Menora. Jüdische Feiertage sind nationale Feiertage, und der Schabbat ist der öffentliche Ruhetag. Jerusalem besitzt nationale und religiöse Bedeutung. Auf dem Tempelberg stand das zentrale jüdische Heiligtum, bis es 70 n. Chr. zerstört wurde; die Westmauer ist ein Überrest der äußeren Umfassungsmauer des herodianischen Tempels.

Für die Einwanderung und das Religionsrecht gelten unterschiedliche Definitionen des Judeseins. Das unter dem Eindruck des Holocaust formulierte Rückkehrgesetz gibt jedem Menschen mit mindestens einem jüdischen Großelternteil sowie dessen Ehepartner ein Einwanderungsrecht. Seit einem Zusatz von 1970 gilt dies nicht für Personen, die freiwillig zu einer anderen Religion übergetreten sind. Nach jüdischem Religionsgesetz bleibt ein Konvertit dagegen jüdisch.

Das orthodoxe Oberrabbinat erkennt als jüdisch grundsätzlich nur Menschen mit jüdischer Mutter oder einer von ihm anerkannten Konversion an. Daher können Personen mit jüdischem Vater und nichtjüdischer Mutter sowie manche außerhalb Israels liberal oder konservativ Konvertierte zwar aufgrund des Rückkehrgesetzes einwandern, aber nicht als Juden heiraten. Das Oberste Gericht hat nicht-orthodoxe Konversionen bisher nicht allgemein anerkannt.

Nach einer Pew-Befragung von 2014/2015 bezeichneten sich 49 % der jüdischen Israelis als säkular (chiloni), 29 % als traditionell (masorti), 13 % als modern-orthodox (dati) und 9 % als ultraorthodox (charedi). Seit 2002 stieg der Anteil der meist kinderreichen Charedim von 6 auf 9 %. Ultraorthodoxe zeigen die höchste religiöse Observanz, also die konsequenteste Befolgung religiöser Gebote. Die Masortiim bilden dagegen eine uneinheitliche Gruppe.

69 % der Orthodoxen und 86 % der Ultraorthodoxen befürworteten, die Halacha, das jüdische Religionsgesetz, zum staatlichen Recht zu machen. Das lehnten 57 % der Traditionellen und 90 % der Säkularen ab. Auch über Geschlechtertrennung und die Befugnis nicht-orthodoxer Rabbiner zu Trauungen bestehen deutliche Meinungsunterschiede.

Islam, Christentum und weitere Gemeinschaften

Die meisten israelischen Muslime sind ethnische Araber oder arabischsprachig und sunnitisch. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung stieg von 9 % im Jahr 1949 auf 18 % im Jahr 2014. Sie leben besonders in Galiläa, in der Region Meschullasch und im Negev, dort überwiegend als Beduinen. Die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem gilt nach den Moscheen in Mekka und Medina als drittwichtigste Moschee des Islam. In der Pew-Befragung 2014/2015 waren Muslime die religiös aktivste der vier Hauptgruppen: 61 % beteten täglich, ungefähr die Hälfte besuchte mindestens wöchentlich eine Moschee. Jüngere Muslime praktizierten deutlich weniger als ältere. 79 % der befragten Araber, aber nur 21 % der Juden meinten, muslimische Israelis würden diskriminiert; etwa ein Drittel der Muslime berichtete eigene aktuelle Diskriminierung. In Haifa steht die einzige Moschee der Ahmadiyya-Bewegung im Nahen Osten; auf den Golanhöhen gibt es ein alawitisches Dorf.

Ende 2019 lebten 177.000 Christen in Israel, entsprechend 2,0 % der Bevölkerung. Davon waren 137.000 beziehungsweise 77,5 % arabische und 40.000 beziehungsweise 22,5 % nichtarabische Christen. Die größten christlichen Gruppen waren nach staatlicher Schätzung die melkitische griechisch-katholische Kirche mit 42 %, das Griechische Patriarchat von Jerusalem mit 32 % und das Lateinische Patriarchat von Jerusalem mit 13 %. Zehn christliche Konfessionen sind offiziell anerkannt und dürfen Amtshandlungen wie Eheschließungen und Scheidungen durchführen. Die Grabeskirche in Jerusalem und die Geburtskirche in Bethlehem gehören zu den heiligsten christlichen Pilgerstätten.

Seit 2014 können sich Mitglieder bestimmter orientalischer Kirchen als Aramäer statt als Araber eintragen lassen; ungefähr 200 Familien im Norden nutzten dies. Die Regierung sieht ihre Identität in historischer Kontinuität zu den antiken Aramäern. Daneben leben unter anderem armenische, koptische und äthiopische Christen in Israel. Für messianische Juden gibt es keine verlässliche Gesamtzahl. Das Oberste Gericht entschied 1989, das messianische Judentum sei eine andere Religion als das Judentum; Übergetretene besitzen daher keinen Anspruch auf Einwanderung nach dem Rückkehrgesetz.

2019 lebten 143.000 Drusen in Israel, also 1,6 % der Bevölkerung. Die Karäer gehören nicht zum rabbinischen Judentum, werden vom Staat aber als Juden anerkannt und besitzen das Recht zur Alija, der Einwanderung nach Israel. Die etwa 800 Samaritaner bilden Gemeinden in Cholon und im Westjordanland. Der Oberste Gerichtshof bestätigte 1997 ihren Anspruch aus dem Rückkehrgesetz; das Oberrabbinat verlangt jedoch vor einer Heirat mit einem Juden eine formelle Konversion. Einige hundert Bahai leben vor allem in Haifa und Akko. Ihr dortiges Weltzentrum wurde 2008 UNESCO-Weltkulturerbe. Buddhistische Kreise entstanden in den 1990er Jahren unter Vermittlung euro-amerikanischer Gruppen.

Ehe, Scheidung und Bestattung

In Israel besitzen anerkannte Religionsgemeinschaften ein Monopol im Eherecht. Nach dem Gesetz über die Jurisdiktion rabbinischer Gerichte von 1953 fallen Heirat und Scheidung jüdischer Bürger oder Einwohner ausschließlich unter die Zuständigkeit rabbinischer Gerichte und müssen nach jüdischem Religionsgesetz erfolgen. Für Muslime, Drusen, Bahai und Angehörige von zehn anerkannten christlichen Konfessionen sind die jeweiligen religiösen Gerichte zuständig. Dadurch wird die Freiheit nichtgläubiger oder nicht-orthodoxer Angehöriger dieser Gemeinschaften eingeschränkt.

Das jüdische Religionsgesetz kennt keine Ehe zwischen Angehörigen verschiedener Religionen. Auch Menschen, deren jüdischer Status unklar ist, können keine jüdische Ehe schließen. Bei orthodoxen Trauungen bestehen zudem Vorschriften zur Partnerwahl; beispielsweise darf ein Kohen keine geschiedene Frau heiraten. Die Braut muss zuvor ein Ritualbad, die Mikwe, besuchen, und die Zeremonie enthält patriarchale Elemente.

1962 entschied das Oberste Gericht im Fall Funk-Schlesinger, dass eine im Ausland geschlossene Zivilehe registriert werden müsse, ohne damit über ihre Gültigkeit nach israelischem Recht zu entscheiden. Ein rabbinisches Gericht erklärte 2003 eine auf Zypern geschlossene Zivilehe für geschieden. Das oberste Rabbinatsgericht begründete dies damit, dass Juden im Ausland auch nach den für Nichtjuden geltenden Noachidischen Geboten heiraten könnten. In der späteren Praxis blieb der halachische Status solcher Ehen jedoch uneindeutig; bei einer Scheidung wird häufig zusätzlich ein religiöser Scheidebrief empfohlen. Seit 2010 verleiht das Gesetz über nichtreligiöse Lebenspartnerschaft Paaren, die keinem jüdischen, muslimischen, drusischen oder christlichen Heiratsritus unterliegen, weitgehend dieselben Rechte wie Ehepaaren.

Seit 1996 besteht ein gesetzliches Recht auf alternative zivile Bestattung. Weil es nur wenige säkulare Friedhöfe gibt, besteht im Bestattungswesen dennoch faktisch weiterhin ein starkes Monopol rabbinischer Autoritäten.

Schulen und Militärdienst

Im ultraorthodoxen Schulwesen ist umstritten, ob der Staat auch privaten religiösen Schulen ein Kerncurriculum vorschreiben darf. Befürworter verweisen darauf, dass fehlende säkulare Bildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Etwa 20 % der ultraorthodoxen Elementarschulen und 40 % der entsprechenden Oberschulen sind „exempt“: Das Erziehungsministerium hat dort kaum Einfluss auf Lehrplan, Methoden, Lehrkräfte oder Schulleitung. 2019 waren 332.000 Schüler an ultraorthodoxen Schulen registriert. Die meisten besuchten allerdings Schulen in parteinahen Netzwerken, bei denen eine ausreichende Allgemeinbildung angenommen wird.

Der Religiöse Zionismus betrachtet den Militärdienst als religiöse Pflicht beziehungsweise Mitzwa, weil die Verteidigung des Staates dem Gebot der Lebensrettung, Pikuach Nefesch, entspricht. Zugleich kann der Militäralltag Gebet, Speisevorschriften, Geschlechtertrennung und andere religiöse Pflichten erschweren. Besondere Hesder-Programme verbinden deshalb Militärdienst und religiöse Bildung. Religiös-zionistische Frauen beantragen meist eine religiös begründete Befreiung; etwa 25 % der Absolventinnen orthodoxer Oberschulen dienen dennoch in der Armee.

Jeschiwa-Studenten wurden ursprünglich vom Militärdienst befreit, um nach dem Holocaust die bedrohte Tradition der Toragelehrsamkeit zu erhalten. Seit den 1970er Jahren lehnten ultraorthodoxe Gemeinschaften den Dienst zunehmend ab. Das in den 1990er Jahren neu aufgelegte Programm Nachal Charedi sollte einen an ihre Lebensweise angepassten Dienst ermöglichen, hatte aber nur begrenzten Erfolg. Die Befreiung wird öffentlich kritisiert, zumal religiös-zionistische Israelis stark in der Armee vertreten sind.

Religion im öffentlichen Raum

Die vorsätzliche grobe Verletzung religiöser Überzeugungen oder Gefühle ist strafbar. Mit bis zu einem Jahr Haft kann bestraft werden, wer ein entsprechend verletzendes Werk veröffentlicht oder an einem öffentlichen Ort hörbar Worte oder Geräusche äußert, die religiösen Glauben oder religiöse Gefühle grob verletzen können.

Ein wichtiger Streitfall betraf die Rechov Bar-Ilan, eine Hauptverkehrsstraße im Norden Jerusalems durch zu 95 % orthodox und ultraorthodox bewohnte Viertel. Die Bewohner verlangten eine Sperrung am Sabbat, während säkulare Gruppen dagegen protestierten. 1997 bestätigte das Oberste Gericht die Entscheidung, die Straße an Sabbaten und Feiertagen während der Gottesdienstzeiten zu schließen. Es erkannte an, dass Straßenlärm die von den Anwohnern gewünschte Sabbatatmosphäre im öffentlichen Raum beeinträchtigen könne.

Der Sabbat ist allgemein ein Konfliktfeld zwischen religiösen und säkularen Lebensweisen. Nach dem Gesetz über die Stunden der Arbeit und der Ruhe von 1951 wünschen Orthodoxe eine Sabbatordnung nach der Halacha, einschließlich geschlossener Restaurants, Kinos und Freizeiteinrichtungen. Säkulare Israelis betrachten verfügbare und erreichbare Freizeitangebote dagegen als Teil des Ruhetags. Die Öffnungszeiten werden kommunal geregelt und unterscheiden sich daher: In linksliberalen Städten wie Tel Aviv sind viele Geschäfte und Einkaufszentren geöffnet. Der öffentliche Busverkehr ruht am Sabbat weitgehend, während Taxiunternehmen arbeiten; Haifa und Eilat bildeten schon während früher Kompromissregelungen Ausnahmen beim öffentlichen Nahverkehr.

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