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Religiöse Speisevorschriften

Was in einer Religion als Speise verboten ist, wird in einer anderen Religionsgemeinschaft bevorzugt verzehrt. · Was sonst erlaubt und üblich ist, darf in einer …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und religiöse Funktion
  2. 2. Christliche Traditionen
  3. 3. Judentum und Kaschrut
  4. 4. Islam, Hinduismus und Sikhismus
  5. 5. Buddhismus, Bahaitum und Jainismus
  6. 6. Umsetzung in Staat und Alltag

Grundidee und religiöse Funktion

Religiöse Speisevorschriften regeln die Auswahl, Zubereitung und den Genuss oder Nicht-Genuss von Nahrung. Dazu gehören Nahrungstabus, Fastenregeln und bestimmte Schlachtmethoden wie Schächten im Judentum und Islam, Jhatka im Hinduismus und Sikhismus sowie Ersticken im tibetischen Buddhismus. Besonders häufig wird der Fleischkonsum geregelt. Christentum, Hinduismus, Buddhismus, Sikhismus und Jainismus bewerten zeitweiligen oder dauerhaften Fleischverzicht positiv. Im Judentum, Hinduismus und Jainismus tragen die Zubereitenden besondere religiöse Verantwortung; im Judentum und Hinduismus gelten außerdem Vorschriften für Koch- und Essgeschirr.

Speisevorschriften stiften religiöse und kulturelle Identität. Sie unterscheiden Gemeinschaften voneinander und schaffen Gegensätze: Wein besitzt im jüdischen und christlichen Ritual positive Bedeutung, ist Muslimen aber verboten. Beim jüdischen Pessachfest ist Gesäuertes (Chametz) verboten, obwohl Brot sonst zur normalen Ernährung gehört. Häufig sind die Regeln mit Reinheitsvorstellungen verbunden. Reinheit ist meist kein dauerhafter Zustand, sondern ein Ideal, dem man sich durch regelgerechtes Verhalten annähert. Weitere Gebote können beim Essen Abstand zu Menschen außerhalb der eigenen Gemeinschaft schaffen. Zugleich stehen Speisevorschriften mit Tischgebet, Gastfreundschaft und der Unterstützung von Armen in Verbindung.

Christliche Traditionen

Das Christentum kennt mit der Eucharistie eine heilige Speise, die anfangs mit der gemeinsamen Agape-Mahlzeit verbunden war. In der Urgemeinde mussten die Ernährungsweisen von Juden verschiedener Observanz und Nichtjuden vereinbart werden. Das Apostelkonzil formulierte dafür die Jakobusklauseln. In der Alten Kirche wurde besonders das Verbot des Blutgenusses beachtet. Regelmäßiges christliches Fasten ist bereits in Mk 2,18–20 belegt; wahrscheinlich handelte es sich zunächst um ein Freitagsfasten. Die Didache nennt zusätzlich den Mittwoch. Angestrebt wurde eine maßvolle Ernährung, die weder durch Völlerei noch durch übermäßiges Fasten den Geist schwächt.

Fisch entwickelte sich erst nach der Antike zur klassischen Fastenspeise. Im Mittelalter galten nach damaliger Zoologie sogar Wale, Delfine, Weißwangengänse und Biber als Wasserlebewesen und damit teilweise als erlaubte Fastenspeisen. Regional wurden auch Frösche und Schnecken gegessen. Seit dem späten 15. Jahrhundert konnten Dispense wie die sogenannten Butterbriefe das Fasten erleichtern und dienten zugleich als kirchliche Einnahmequelle.

Im Katholizismus bestätigte das Konzil von Trient die Verbindlichkeit der Fastengebote. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde die Praxis neu geregelt: Nach der Apostolischen Konstitution Paenitemini von 1966 gilt an Freitagen, sofern sie keine gebotenen Feiertage sind, und am Aschermittwoch ein Abstinenzgebot. Fleisch ist verboten, Eier und Milchspeisen sind erlaubt. Bischofskonferenzen können andere Formen des Konsumverzichts oder der christlichen Lebensgestaltung als Freitagsopfer zulassen. Die Vorschriften erklären Traditionen wie Fischgerichte an Karfreitag und Aschermittwoch sowie Karpfen am Heiligen Abend, der früher ein Buß- und Fastentag war.

In der Orthodoxie sind Mittwoch und Freitag wöchentliche Fastentage; hinzu kommen mehrwöchige Fastenzeiten, besonders die 40-tägige Zeit vor Ostern. Je nach Kategorie entfallen alle tierischen Produkte sowie teilweise Öl, Wein und Fisch. Die Äthiopisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche verbindet lange Fastenzeiten mit biblischen Speisegeboten: Laien fasten etwa 180, Kleriker, Mönche und Nonnen etwa 240 Tage im Jahr. Schweinefleisch und andere als unrein geltende Tiere sind verboten.

Der Protestantismus verlagerte das Fasten grundsätzlich in den privaten Bereich. Artikel 26 des Augsburger Bekenntnisses verwirft nicht das Fasten selbst, sondern seine Festlegung als notwendigen Gottesdienst für bestimmte Tage und Speisen. Manche Freikirchen verlangen oder empfehlen zusätzlich Alkohol- und Tabakverzicht. Siebenten-Tags-Adventisten betonen gesunde Ernährung, befolgen beim Fleischverzehr die biblische Unterscheidung reiner Tiere und empfehlen überwiegend pflanzliche Kost. Im Mormonismus schreibt das „Wort der Weisheit“ den Verzicht auf Alkohol, Kaffee, Tee, Tabak und Drogen vor; seit 1921 ist seine Befolgung Voraussetzung für die Zulassung zum Tempel.

Judentum und Kaschrut

Die jüdischen Speisevorschriften heißen Kaschrut. Sie gelten grundsätzlich als Hörigkeitsgebote, die aus Gehorsam gegenüber Gottes Willen befolgt werden. Zugleich wurden sie als Regeln gesunder Ernährung, als Hilfe zur seelischen Entwicklung und als Schutz vor Assimilation gedeutet. Reinheitsvorschriften, die ursprünglich besonders für Priester und Opferfleisch galten, wurden in der Antike auf alltägliche Mahlzeiten übertragen. Dazu gehörten die rituelle Reinigung der Hände (Netilat Jadajim) und des Geschirrs. Nach der Zerstörung des Tempels im Jahr 70 n. Chr. verwandelte das rabbinische Judentum diese Reinheitsregeln in ein vom Tempel unabhängiges Heiligkeitskonzept.

Im orthodoxen Judentum dürfen nur als rein eingestufte Tiere gegessen werden. Rinder, Schafe und Geflügel werden geschächtet. Danach werden die Organe untersucht (bedikah), bestimmte Blutgefäße, Nerven und Fettstücke entfernt (nikkur) und das Blut etwa durch Einsalzen und Abspülen beseitigt. Fleisch ohne entsprechende Auffälligkeiten kann als glatt koscher gelten. Ein Hechscher, also ein Koscher-Zertifikat, bestätigt die regelgerechte Herstellung. Eier koscherer Vögel dürfen keine Blutspuren enthalten. Fische müssen Schuppen besitzen; Meeresfrüchte sind verboten. Obst und Gemüse sind erlaubt, müssen aber auf Schädlinge untersucht werden. Wein und viele verarbeitete Lebensmittel benötigen rabbinische Überwachung.

Fleisch- und Milchspeisen sowie die jeweils benutzten Geräte werden dauerhaft getrennt und auch getrennt gereinigt. Geräte, die mit unreinen Speisen in Kontakt kamen, müssen gekaschert, also rituell wieder verwendbar gemacht werden. Metall wird dazu großer Hitze, Glas einem Wasserbad ausgesetzt; elektrische Geräte werden in mehreren Stufen behandelt. Diese vollständig ausgeprägte Systematik ist seit dem 18. Jahrhundert nachweisbar und wurde wesentlich durch die religiöse Küchenpraxis jüdischer Frauen getragen.

Chassidische Juden in den Vereinigten Staaten verwenden oft ausschließlich Lebensmittel mit chassidischem Hechscher und lassen auch Produkte wie Gemüse und Milch zertifizieren. Im liberalen Judentum gelten Speisevorschriften meist als persönliche oder familiäre Entscheidung; wichtig sein können Gemeinschaft, Tradition, ethische Disziplin und die Möglichkeit, jüdische Gäste zu bewirten. Jewish Renewal verbindet Kaschrut als Eco-Kaschrut mit Nachhaltigkeit und fragt zusätzlich nach Pestiziden, Verpackungsmüll und Tierwohl.

Islam, Hinduismus und Sikhismus

Im Islam beruhen die Speisevorschriften auf Koran und Hadithen. Schweinefleisch, Blut, Aas und Alkohol sind verboten. Ḥalāl bedeutet „erlaubt“, ḥarām „verboten“; beide Begriffe gelten auch außerhalb der Ernährung. In Notlagen dürfen die koranischen Verbote übertreten werden. Bei der rituellen Schlachtung (ḏabḥ) sollen ein extrem scharfes Messer, ein richtiger Kehlschnitt und die bewusst gesprochene Formel Bismillah verwendet werden. Tierquälende Handlungen sind zu vermeiden. Eine vorherige Betäubung ist aus islamischer Sicht zulässig. Zu den empfohlenen Tischsitten nach dem Vorbild Mohammeds gehören Händewaschen, Sitzen, Tischgebet, Essen mit der rechten Hand und das Nehmen der nächstliegenden Speise. Seit Ende der 1990er Jahre entstand ein globaler Markt mit Halal-Standards und Zertifikaten. Der Begriff ṭayyib bezeichnet darüber hinaus gesunde, gute Nahrung und lenkt den Blick etwa auf Tierhaltung und Fütterung.

Zwischen den islamischen Rechtsschulen bestehen Unterschiede. Alle vier sunnitischen Schulen erlauben Hasen und Fische mit Schuppen. Bei Pferdefleisch, Stör und Meeresfrüchten weichen ihre Bewertungen voneinander ab. Die schiitischen Dschaferiten verbieten Hasenfleisch, erlauben Fische mit Schuppen und Garnelen, verbieten aber andere Meeresfrüchte. Der Stör gilt als makrūh, also missbilligt. Ayatollah Khomeini erlaubte dennoch Störarten aus dem Kaspischen Meer durch eine Fatwa, nachdem kleine Schuppen nahe der Schwanzflosse festgestellt worden waren.

Im Hinduismus unterscheiden sich Speisevorschriften nach Subkasten (Jati), Region und Reinheitsvorstellung. Entscheidend ist häufig, von wem man gekochte Speise annimmt und wer miteinander isst. Vegetarismus kann einen höheren Reinheitsstatus ausdrücken. Rohes Essen, ungekochte Milch und Wasser gelten meist als wenig problematisch. Speisen werden unter anderem als kacca („kalt“, etwa gekochter Reis, Milch, Ghee und Linsen) oder garam („heiß“, etwa Frittiertes, Fleisch, Eier und Zwiebeln) eingeordnet. Küche, Zubereitende und Geschirr müssen vor Verunreinigung geschützt werden. Gegessen wird traditionell allein an einem gereinigten Platz und mit der rechten Hand. Speisereste anderer Menschen gelten als stark unrein; als prasāda werden dagegen die einer Gottheit dargebotenen Speisen ehrfürchtig verzehrt.

Der Sikh Rehat Maryada verbietet Rauschmittel einschließlich Alkohol und Tabak. Mitglieder der Khalsa-Bruderschaft dürfen kein nach muslimischer Weise geschächtetes Fleisch essen. Viele leben vegetarisch. Wird Fleisch gegessen, soll das Tier durch Jhatka mit einem einzigen Schlag oder Schuss schnell getötet werden. Rindfleisch wird generell gemieden.

Buddhismus, Bahaitum und Jainismus

Im Buddhismus betreffen Speisevorschriften hauptsächlich Ordensmitglieder; keine der fünf Laienregeln (pañcaśīla) regelt Nahrung ausdrücklich. Im Theravada dürfen Mönche „dreifach reines Fleisch“ als Almosen essen: Sie dürfen die Schlachtung weder gesehen noch gehört haben und keinen Grund zur Annahme besitzen, dass das Tier eigens für sie getötet wurde. Vegetarismus ist angesehen, aber in Theravada-Ländern wenig verbreitet.

Im Mahāyāna wurde Vegetarismus besonders im chinesisch geprägten Buddhismus zum Kennzeichen von Mönchen, Nonnen und engagierten Laien. Als Begründungen dienen die Verwandtschaft aller Lebewesen, die erste Laienregel gegen das Nehmen von Leben, Karma, Gesundheit und Meditation. Zusätzlich werden Alkohol und in China fünf stark riechende Gemüse gemieden: Zwiebeln, Knoblauch, Ingwer, Lauch und Schalotten. In Tibet blieb Fleisch üblich; wegen der Abneigung gegen Blutvergießen wurde das Töten durch Ersticken bevorzugt. Ein großes Tier zu töten galt als günstiger als mehrere kleine, weil nur ein Lebewesen sterben müsse.

Das Bahaitum kennt keine verpflichtenden Speisevorschriften. ʿAbdul-Baha' empfahl Vegetarismus, einfache und maßvolle Ernährung, machte daraus aber kein Gebot. Vor dem Neujahrs- und Frühlingsfest liegt eine neunzehntägige Fastenzeit. Drogen, die den Verstand rauben, sind ausdrücklich verboten.

Im Jainismus beruht die Ernährung auf ahiṃsa, dem Prinzip des Nicht-Verletzens. Sichtbare und unsichtbare Lebewesen sollen möglichst weder getötet noch verletzt werden; Vegetarismus ist selbstverständlich. Nemichandra stellte im 11. Jahrhundert eine bis heute wichtige Liste von 22 nicht zu essenden Nahrungsmitteln zusammen, darunter Fleisch, Honig, Alkohol, Butter, Auberginen und samenreiche Pflanzen. Wurzelgemüse wie Kurkuma, Knoblauch, Zwiebeln, Rettich, Karotten und Kartoffeln wird gemieden, weil aus essbaren Pflanzenteilen neue Pflanzen entstehen können und darin nach jainistischer Vorstellung viele Seelen enthalten sind. Nach Sonnenuntergang wird nicht gegessen, da bei schlechtem Licht versehentlich Insekten verzehrt werden könnten. Trinkwasser wird abgekocht und gefiltert. Die strengen Regeln erschweren Restaurantbesuche und Reisen; dafür gibt es besondere Jain-Gaststätten und geeignete Reiseverpflegung.

Umsetzung in Staat und Alltag

Säkulare Staaten versuchen bei der Gemeinschaftsverpflegung, Religionsfreiheit und organisatorische Anforderungen miteinander zu verbinden. Im Militär gab es dafür schon früh besondere Lösungen. Im Ersten Weltkrieg richtete Großbritannien getrennte Schlachtplätze für Halal- und Jhatka-Fleisch ein; Vegetarier erhielten dal, gur und Milch. Österreich-Ungarn stellte jüdischen und muslimischen Soldaten besondere Küchen und eigenes Kochgeschirr bereit.

Heute bietet die Bundeswehr muslimgerechte Komponentenverpflegung an Land und im Einsatz, jedoch nicht auf Schiffen und Booten der Marine. Das österreichische Bundesheer gewährt besonders strenggläubigen jüdischen und muslimischen Soldaten in Wien besondere Versorgung; Sikhs erhalten nach Möglichkeit vegetarische oder rindfleischlose Kost. Die Schweizer Armee berücksichtigt religiöse Kostformen nicht gesondert, behandelt sie aber sinngemäß wie vegetarische Kost. Orthodoxe jüdische Soldaten können eigene koschere Lebensmittel nutzen und erhalten dafür Geld.

Im deutschen Strafvollzug verlangt § 21 StVollzG, Gefangenen die Befolgung religiöser Speisevorschriften zu ermöglichen. Ein Anspruch auf von der Anstalt religiös korrekt zubereitete Speisen besteht nicht; Selbstbeschaffung muss jedoch möglich sein. Ähnlich genügt es in Österreich nach § 12 Islamgesetz, das Mitbringen oder Beibringen geeigneter Speisen zu erlauben. In der Schweiz gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 15 BV auch in Haft.

Für deutsche Schulmensen empfiehlt der Aktionsplan IN FORM vegetarische Küche als größten gemeinsamen, praktisch umsetzbaren Nenner verschiedener Religionen. In Frankreich sollen aus Gründen der Laizität religiöse Vorschriften nicht maßgeblich sein; empfohlen werden dennoch Wahlmöglichkeiten mit und ohne Fleisch. Deutsche Krankenhäuser berücksichtigen religiöse Standards teilweise: 23 % bieten entsprechende Speisen, 18 % eine Patientenküche; 28 % kennzeichnen Alkohol. Schweizer Spitäler erfassen eher individuelle Essgewohnheiten und bieten mindestens vegetarische Menüs.

Fluggesellschaften liefern religiöse Sondermenüs durch Caterer. KOML bezeichnet vollständig rabbinisch beaufsichtigte, versiegelte koschere Mahlzeiten. MOML enthält weder Schweinefleisch, Schweinegelatine noch Alkohol, garantiert aber nicht immer transparent einen Halal-Standard. HNML verzichtet auf Rind, Kalb und Schwein sowie rohen oder geräucherten Fisch. VJML ist ein veganes Jain-Menü ohne Zwiebeln, Knoblauch und unterirdisch wachsende Pflanzen.

Lernvideos zu Religiöse Speisevorschriften

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