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Regierung des Saarlandes
Die Regierung des Saarlandes ist die Landesregierung und damit die Exekutive des Saarlandes. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.
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Aufgabe und Zusammensetzung
Die Regierung des Saarlandes ist die Landesregierung und damit die Exekutive, also die ausführende Gewalt, des Saarlandes. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Seit einer Verfassungsänderung von 2001 können außerdem Staatssekretäre als „weitere Mitglieder“ der Regierung berufen werden.
Seit dem 25. April 2022 regiert Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Es handelt sich um eine SPD-Alleinregierung; das Saarland ist damit das einzige deutsche Land, das von einer einzigen Partei mit eigener Mehrheit statt von einer Koalition regiert wird.
Verfassungsrechtliche Aufgaben
Die grundlegenden Regeln stehen in den Artikeln 86 bis 95 der Verfassung des Saarlandes. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten. Dieser ernennt und entlässt Minister sowie der Regierung angehörige Staatssekretäre, jeweils mit Zustimmung des Landtags.
Der Ministerpräsident führt den Vorsitz, vertritt das Saarland nach außen, bestimmt die Geschäftsbereiche der Minister und legt die Richtlinien der Politik fest. Außerdem leitet er die Regierungsgeschäfte nach der Geschäftsordnung. Die Landesregierung ernennt und entlässt Landesbeamte und Richter und übt das Begnadigungsrecht aus.
Vom Inkrafttreten der saarländischen Verfassung am 17. Dezember 1947 bis zur Bildung der ersten Landesregierung am 20. Dezember 1947 übernahm die Verwaltungskommission des Saarlandes diese Aufgaben.
Ende der Amtszeit
Bis 1979 war die Amtszeit einer Landesregierung nicht an die Legislaturperiode des Landtags gebunden. Das Gesetz Nr. 1102 trat am 28. Juli 1979 in Kraft und bestimmte: Die Amtsdauer der Regierung endet nun „mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages“.
Auslöser war die Landtagswahl vom 4. Mai 1975. Die allein regierende CDU erhielt 25 Mandate, SPD und FDP zusammen ebenfalls 25. Zunächst entstand keine Mehrheit für eine neue Regierung; Ministerpräsident Franz-Josef Röder (CDU) blieb im Amt. Nach dem Eintritt der FDP in die Regierung am 1. März 1977 gab es zwar eine Regierungsmehrheit, aber keine Neuwahl Röders. Die Regel wurde 1980 erstmals angewandt: Mit der konstituierenden Sitzung des 8. Landtags am 21. Mai 1980 endete die Amtszeit der Regierung. Werner Zeyer (CDU) musste erneut gewählt werden, um die CDU-FDP-Koalition fortzusetzen.
Staatssekretäre als Regierungsmitglieder
Durch Gesetz Nr. 1478 wurde Artikel 86 geändert. Seit dem 21. September 2001 dürfen Staatssekretäre weitere Mitglieder der Landesregierung sein; ihre Zahl darf höchstens ein Drittel der Zahl der Minister betragen. Monika Beck und Karl Rauber, beide CDU, wurden fünf Tage später als erste berufen.
Für diese Staatssekretäre gelten bei Berufung und Amtsbefugnissen dieselben Vorschriften wie für Minister. Sie leisten den Amtseid vor dem Landtag, ihre Ernennung und Entlassung muss der Landtag bestätigen, und sie haben Sitz und Stimme im Kabinett. Sie können ordentliche Mitglieder des Bundesrates und Stimmführer des Saarlandes sein. Ihre Amtszeit endet mit dem Zusammentritt eines neugewählten Landtags. Dies unterscheidet sie von übrigen Staatssekretären, die als oberste Beamte dem Land angehören, aber nicht der Regierung.
Seit 2022 sind David Lindemann als Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten sowie Thorsten Bischoff für Medienpolitik und als Bevollmächtigter beim Bund weitere Mitglieder der Regierung.
Ministerien und Regierungen seit 1947
Die Geschäftsverteilung umfasst die Ministerpräsidentin in der Staatskanzlei sowie Ministerien für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie; Finanzen und Wissenschaft; Inneres, Bauen und Sport; Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit; Bildung und Kultur; Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz; sowie Justiz.
Seit 1947 wechselten die Kabinette infolge neuer Mehrheiten nach Landtagswahlen und durch Umbildungen während einer Legislaturperiode. Auf die Kabinette Hoffmann I bis IV (1947–1955), Welsch (1955–1956), Ney (1956–1957), Reinert I und II (1957–1959) sowie Röder I bis VI (1959–1979) folgten Zeyer I und II (1979–1985), Lafontaine I bis III und Klimmt (1985–1999), Müller I bis III (1999–2011), Kramp-Karrenbauer I bis III (2011–2018), Hans (2018–2022) und Rehlinger (seit 2022). Die beteiligten Parteien reichten von Alleinregierungen über Koalitionen, darunter CDU-FDP/DPS, CDU-SPD und CDU-FDP/DPS-Grüne, bis zur heutigen SPD-Alleinregierung.