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Koalition (Politik)
Eine Koalition (von lateinisch coalitio ‚Zusammenwachsen', ‚Vereinigung', ‚Zusammenschluss') in der Politik ist ein temporäres Bündnis politischer Parteien, …
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Grundidee und Regierungsbildung
Eine Koalition ist in der Politik ein zeitlich begrenztes Bündnis politischer Parteien, Gruppierungen und Parlamentsfraktionen. Besonders häufig dient sie zur Bildung einer stabilen Regierung: Wenn keine Partei oder Fraktion allein die absolute Mehrheit der Abgeordneten besitzt, können mehrere Partner gemeinsam regieren. Das kommt oft bei Verhältniswahlrecht vor. Der Gegenbegriff zur Koalitionsregierung ist die Alleinregierung oder Einparteienregierung.
Eine Koalition kann auch eine Minderheitsregierung tragen. Dann hat sie keine eigene parlamentarische Mehrheit und muss bei jeder einzelnen Abstimmung zusätzliche Mehrheiten außerhalb der Koalitionsparteien suchen. Solche Regierungen gelten deshalb als instabiler.
Schon vor einer Wahl können Parteien erklären, mit welchen Parteien sie gemeinsam regieren würden oder welche Zusammenarbeit sie ausschließen. Diese positiven oder negativen Koalitionsaussagen sind rechtlich nicht bindend.
Vom Ausloten zur Vereinbarung
Koalitionsverhandlungen werden je nach politischem System unterschiedlich begonnen. In Systemen mit Formateur, etwa in Österreich, beauftragt das Staatsoberhaupt offiziell eine Person, mögliche Regierungsbündnisse auszuloten. Dieser Formateur muss nicht der Partei mit den meisten Mandaten angehören, wenn andere Parteien eher eine Mehrheit organisieren können. Meist wird jedoch zunächst der Parteichef oder Spitzenkandidat der mandatsstärksten Partei beauftragt.
In Deutschland gibt es keinen solchen formalen Auftrag. Parteien handeln mögliche Bündnisse frei untereinander aus. Häufig beginnen sie mit Sondierungsgesprächen. Dabei klären sie zunächst grobe inhaltliche Fragen und ob sie grundsätzlich zusammenarbeiten wollen. Bei erfolgreicher Sondierung folgen formelle Koalitionsverhandlungen. Diese Vorgehensweise wurde in Österreich bei der Regierungsbildung 1999/2000 durch Bundespräsident Klestil als neue Usance eingeführt und ist dort seitdem ebenfalls üblich.
In den Regierungsverhandlungen bestimmen Verhandlungsteams das Regierungsprogramm und die Regierungsmannschaft, also Kabinett, Ministerposten und deren Besetzung. Oft entsteht daraus ein schriftlicher Koalitionsvertrag. Er soll für die Regierungszeit politisch, aber nicht rechtlich bindend sein; wie genau die Maßnahmen festgelegt werden, ist unterschiedlich. Scheitern Verhandlungen, werden andere Koalitionsmöglichkeiten geprüft. In Systemen mit Formateur kann danach die nächststärkste Partei beauftragt werden. Neuwahlen sind erst nötig, wenn alle Möglichkeiten der Regierungsbildung ausgeschöpft sind. Nach einem erfolgreichen Misstrauensantrag kann das Staatsoberhaupt auch eine andere Person beauftragen; als Übergang ist etwa eine parteilose Beamten- oder Expertenregierung möglich, die aber das Einverständnis des Parlaments braucht.
Koalitionsvertrag, Führung und Typen
Ein Koalitionsvertrag regelt die mittel- bis langfristige Zusammenarbeit einer Regierung aus zwei oder mehr Parteien für die nächste Legislaturperiode. Er enthält gewöhnlich geplante Gesetzesvorhaben. Er kann außerdem die Aufteilung und den Zuschnitt der Ministerien sowie Verfahren für Konflikte festlegen, etwa einen Koalitionsausschuss. Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen für den Vertrag: Die Parteien können ihn frei formulieren und müssen ihn nicht veröffentlichen.
Üblich, aber nicht zwingend, ist, dass die stärkste Koalitionspartei den Regierungschef stellt. Bei einer großen Koalition aus ähnlich starken Parteien ist dieses Prinzip umstritten. Das israelische Koalitionsmodell sieht zur Lösung einen Wechsel des Regierungschefs in der Mitte der Wahlperiode vor.
Die Koalitionstheorie unterscheidet unter anderem minimale Gewinnkoalitionen, Koalitionen der knappsten Mehrheit, übergroße Koalitionen und minimale verbundene Gewinnkoalitionen. Rein ämterorientierte, also „politik-blinde“, Ansätze beachten politische Inhalte nicht; dazu zählt das Konzept der minimalen Gewinnkoalition. Andere Ansätze beziehen die Entfernung politischer Ideologien ein, etwa die minimale verbundene Gewinnkoalition.
Koalitionen in Deutschland und Österreich
In Deutschland kamen auf Bundes- oder Länderebene unter anderem schwarz-rote, rot-grüne, rot-rot-grüne, schwarz-gelbe, sozialliberale (Rot-Gelb), Ampel- (Rot-Gelb-Grün), schwarz-rot-gelbe, Kenia- (schwarz-rot-grün), rot-rote und schwarz-grüne Koalitionen vor.
In Österreich waren echte Koalitionen früher nur auf Bundesebene und sind dort die weitaus häufigere Regierungsform. Alleinregierungen gab es in der Republik – abgesehen von der Zeit des Austrofaschismus – nur kurz um 1930 unter Streeruwitz und Vaugoin sowie Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre unter Klaus beziehungsweise Kreisky. Die erste „kleine Koalition“ nach 1945 entstand 1983: SPÖ unter Fred Sinowatz mit FPÖ unter Norbert Steger. Weitere Beteiligungen kleinerer Parteien erfolgten 2000, 2017 und 2019.
Besonders wichtig sind dort die ausgehandelten Besetzungen der Bundesministerien. Bundesminister sind in ihrer Amtsführung weitgehend weisungsfrei; der Bundeskanzler ist im Ministerrat nur primus inter pares. In mehreren Bundesländern wurde das Proporzsystem abgeschafft, bei dem die Zusammensetzung der Landesregierung dem Mandatsverhältnis im Landtag entspricht. 2015 entstanden im Burgenland Rot-Blau und in der Steiermark Schwarz-Rot als echte Koalitionsregierungen. Der Proporz sollte Zusammenarbeit fördern, erschwerte aber seit den 1980er Jahren ohne klare Parteimehrheit Regierungsprogramme und effiziente Regierungsarbeit. Auf Gemeindeebene gilt allgemein weiterhin der Proporz.
Schweiz und kritische Beurteilung
Die Schweiz kennt keine formellen Koalitionen. Zusammenarbeit und Absprachen werden je nach Thema sowie von Wahl zu Wahl oder Abstimmung zu Abstimmung gebildet, sowohl bei Volkswahlen und Volksabstimmungen als auch in National- und Ständerat. Häufige Allianzen sind die Vernunft- oder Armenien-Koalition aus SP, FDP und Die Mitte sowie die bürgerliche Koalition aus SVP, FDP und Die Mitte. Stimmen SP und SVP gemeinsam gegen die Mitteparteien, heißt dies unheilige Allianz. In der 50. Legislaturperiode des Nationalrats standen sich zunehmend das rechtsbürgerliche Lager (SVP, FDP) und das Mitte-links-Lager (Die Mitte, SP, Grüne) gegenüber.
Stand Oktober 2020 lagen erfolgreiche Allianzen in der 50. Legislaturperiode bei 33,8 % für die bürgerliche Koalition, 29,2 % für die Koalition gegen die SVP, 9,0 % für Mitte-links, 4,8 % für sozialliberal, 1,7 % für links-grün, 1,0 % für die unheilige Allianz, 0,5 % für rechtsbürgerlich und 0 % für konservativ.
Theoretiker der Demokratie beurteilten politische Bündnisse in Wählervereinigungen oder Parteien häufig kritisch. Jean-Jacques Rousseau und James Madison befürchteten beispielsweise, organisierte Interessengruppen könnten sich Staat und Regierung bemächtigen und statt des Gemeinwohls partikulare Interessen verfolgen.