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Reformation und Gegenreformation in der Schweiz

Als Beginn kann das Wirken Huldrych Zwinglis ab 1519, als Ende der Konfessionalisierung der Zweite Villmergerkrieg 1712 gesehen werden. Auch die Reformation …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Zürich, Bern und die Ausbreitung
  3. 3. Bauern, Täufer und reformierte Lehren
  4. 4. Kriege und Konsolidierung
  5. 5. Gegenreformation, Dreissigjähriger Krieg und Bauernkrieg
  6. 6. Villmergerkriege und Ende der Konfessionalisierung

Kern und Bedeutung

Die Reformation und die katholische Gegenreformation in der Schweiz verliefen anders als im deutschen Reich. Als Beginn gilt das Wirken Huldrych Zwinglis ab 1519, als Ende der Konfessionalisierung der Zweite Villmergerkrieg 1712. Die Alte Eidgenossenschaft war ein Staatenbund mit vielen politischen Zentren; deshalb ging die Reformation nicht von einer einzigen Stelle aus, sondern von Zürich, Bern, Basel, Genf und weiteren Orten.

Weltgeschichtlich besonders wichtig wurden Ulrich Zwingli in Zürich, Johannes Calvin in Genf und Heinrich Bullinger, der 1549 mit Calvin im Consensus Tigurinus eine Einigung der Reformierten und Calvinisten in der Abendmahlsfrage erreichte. Die aus der schweizerischen Reformation hervorgegangenen evangelisch-reformierten Kirchen unterschieden sich von den evangelisch-lutherischen Kirchen der deutschen Reformation. Die schweizerische Reformation wirkte international über die Niederlande und Grossbritannien bis in die USA. Auch die Täuferbewegung, aus der später die Mennoniten hervorgingen, hatte ihre Wurzeln in der Schweiz.

Für die Schweizergeschichte bedeutete die Reformation das Ende der Expansionsphase der Alten Eidgenossenschaft und den Beginn innerer konfessioneller Konflikte. Zugleich beschleunigte der eigenständige reformatorische Weg die Trennung vom Heiligen Römischen Reich, sichtbar etwa in der Ablehnung des Augsburger Bekenntnisses und im Abseitsstehen beim Augsburger Religionsfrieden von 1555. Für reformierte Kantone war die Übernahme von Herrschaftsrechten und Einkünften der Kirche ein wichtiger Schritt zu vormoderner Staatlichkeit.

Zürich, Bern und die Ausbreitung

Huldrych Zwingli (1484–1531) begann am 1. Januar 1519 in Zürich zu predigen. Er war vom Humanismus des Erasmus von Rotterdam beeinflusst und erklärte wie Martin Luther die Bibel allein für unfehlbar. Zwingli dachte politischer als Luther: Er bekämpfte die Reisläuferei, also den Dienst Schweizer Söldner in fremden Heeren, weil er darin eine Quelle von Laster, Unglauben, Korruption und politischer Abhängigkeit sah.

1522 begann die Zürcher Reformation mit dem Konflikt um das Zürcher Wurstessen, einen Verstoss gegen das kirchliche Fastengebot. Zwingli lehnte eine Bestrafung ab, weil das Fastengebot nicht aus dem Evangelium stamme. Nach zwei Disputationen 1523 folgten die Zürcher Behörden seinen Lehren: Bilder und Altäre wurden entfernt, die Messe verändert, Klöster aufgehoben und kirchliche Güter beschlagnahmt. Diese Mittel dienten vor allem der Ausbildung von Theologen sowie der Armen- und Krankenfürsorge. Zürich wurde aber kein «Gottesstaat», denn die Entscheidungen traf der Stadtrat; Zwingli lieferte vor allem die theologische Grundlage.

1531 erschien die Zürcher Bibel als Gesamtausgabe in einer schweizerdeutschen Version, drei Jahre vor der Wittenberger Bibel. Für den Alltag war die Sittenzucht wichtig: Sittenmandate verboten unter anderem Schwören, Fluchen, Karten- und Würfelspiel, Luxus, Fasnacht, viele Volksbräuche, Prostitution und übermässigen Alkoholgenuss. Widerstand kam von Bauern und Täufern; ab 1529 wurden Pfarrzwang und das Verbot auswärtiger Messen eingeführt.

Bis 1529 verbreitete sich die Reformation stark. Politisch war Bern besonders wichtig, weil es der grösste Ort der Eidgenossenschaft war. Nach der Berner Disputation 1528 führte Bern die Reformation in seinem Machtbereich ein, wenn nötig mit Gewalt. Von Bern aus wurde sie im Aargau, nach 1536 im Waadtland und in Teilen des Fürstbistums Basel durchgesetzt. In Basel setzte sich die Reformation 1529 nicht zuerst durch die Regierung, sondern durch Unruhen der Stadtbevölkerung und der Zünfte durch. Auch Schaffhausen und St. Gallen wurden reformiert. In Landkantonen verbreitete sich der neue Glaube zögerlicher; Glarus und Appenzell liessen Gemeinden oder Kirchgemeinden wählen, was in Appenzell 1597 zur Landteilung führte.

Bauern, Täufer und reformierte Lehren

Zwischen 1523 und 1526 kam es in mehreren Gebieten zu Erhebungen der Bauern und Landleute. Sie verlangten die Aufhebung der Leibeigenschaft, geringere Abgaben, weniger Fronarbeit und politische Mitsprache. Zwingli lehnte wie Luther die Forderungen als Verstoss gegen die Eigentumsordnung ab, setzte sich aber für Zugeständnisse ein. In Zürich wurde 1525 die Leibeigenschaft aufgehoben; Abgaben blieben weitgehend bestehen, doch erhielt die Landbevölkerung Mitsprache in Steuerfragen und bei Entscheidungen über Krieg und Frieden. In Bern und Schaffhausen wurden Proteste dagegen gewaltsam unterdrückt.

Der Zürcher Zweig der Reformation, die Zwinglianer, lehnte alles ab, was nicht in der Bibel begründet werden konnte: Heiligenbilder, Klöster, Prozessionen, Wallfahrten, Fastenzeit, Zölibat, Kirchenmusik, Ablass und viele Sakramente. Zwingli ersetzte die Messe durch ein Abendmahl an vier Sonntagen im Jahr. Der wichtigste Streit mit Luther betraf das Abendmahl: Zwingli sah Brot und Wein als Symbole für Christi Leib und Blut, Luther beharrte auf der Realpräsenz, also der leiblichen Gegenwart Christi. Das Marburger Religionsgespräch 1529 brachte keine Einigung.

Die Täufer entstanden aus dem Umfeld der Zürcher Reformation. Konrad Grebel, Felix Mantz und Georg Cajakob forderten eine staatsfreie Kirche, verweigerten seit 1525 die Kindertaufe und praktizierten die Erwachsenentaufe. Sie verlangten das Recht zur Predigt, verweigerten Eid und Kriegsdienst und lehnten die Integration in die Staatskirche ab. Deshalb wurden sie hart verfolgt; Felix Mantz wurde 1527 in Zürich durch Ertränken hingerichtet. Viele Täufer wanderten aus, unter anderem nach Böhmen, Mähren, in den Berner Jura, ins Elsass, in die Pfalz und in die Niederlande. Erst das Duldungsedikt vom 3. November 1815 tolerierte die Schweizer Täufer endgültig.

In Genf prägte Johannes Calvin den Calvinismus. Seine Institutio Christianae Religionis von 1536 betonte Gottes Allmacht, sola gratia («allein aus Gnade»), sola scriptura («allein die Schrift») und solus Christus («Christus allein»). Calvin lehnte päpstliche Vorherrschaft, Ablass, Heiligen- und Marienvermittlung sowie die Messe in katholischer Form ab. Wichtig waren auch Arbeit als ehrenvolle Aufgabe, christliche Freiheit unter Beachtung der Gebote und die Prädestinationslehre, nach der Gott aus unergründlichem Entschluss Menschen zur Rettung erwählt. Calvin wollte die Kirche möglichst frei von staatlichem Einfluss halten; die Genfer Akademie machte Genf zu einem Zentrum reformierter Gelehrsamkeit.

Kriege und Konsolidierung

Die konfessionellen Gegensätze führten zu militärischen Bündnissen. Zürich schloss ab 1527 ein «Christliches Burgrecht» mit reformierten Partnern wie Konstanz, Bern, St. Gallen, Biel, Basel und Schaffhausen. Die katholischen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Unterwalden antworteten 1529 mit einer «Christlichen Vereinigung» mit Ferdinand von Habsburg-Österreich.

Der Erste Kappelerkrieg 1529 entstand aus Konflikten in Gemeinen Herrschaften, wo katholische Orte reformierte Prediger und Gläubige verfolgten. Nach dem Zug einer Zürcher Streitmacht kam es im Ersten Kappeler Landfrieden zu einem Kompromiss: Die katholischen Orte lösten ihren Sonderbund auf, und in Gemeinen Herrschaften durfte jede Gemeinde den Glauben wählen. Die «Kappeler Milchsuppe» wurde zum Sinnbild der Versöhnung.

Die Spannungen wuchsen jedoch weiter. 1531 verhängte Zwingli eine Lebensmittelblockade gegen die fünf katholischen Orte. Diese erklärten Zürich den Krieg. In der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 1531 starb Zwingli; die reformierte Niederlage beendete seine Vision einer Eidgenossenschaft unter reformierter Führung. Der Zweite Kappeler Landfriede vom 20. November 1531 anerkannte die konfessionelle Spaltung, schützte katholische Minderheiten und ermöglichte in manchen Gebieten Rekatholisierungen.

Nach Zwinglis Tod wurden gemeinsame Grundlagen der Reformierten wichtiger. 1536 einigten sich führende reformierte Theologen in Basel in der Confessio Helvetica prior auf 27 Glaubensartikel. Im selben Jahr setzte sich die Reformation in Genf durch. Bern führte in der Waadt und später 1555 in Teilen der Grafschaft Greyerz die Reformation zwangsweise ein. Mit der Vertreibung der Reformierten aus dem Tessin 1555 entstand weitgehend jene territoriale Konfessionsverteilung, die bis ins 19. Jahrhundert bestehen blieb.

Gegenreformation, Dreissigjähriger Krieg und Bauernkrieg

Die katholische Gegenreformation umfasste einerseits die Reform der katholischen Kirche, andererseits die Eindämmung der protestantischen Reformation. Das Konzil von Trient, das 1545 zusammentrat, klärte Lehrfragen und beschloss Reformen. Es bestätigte katholische Grundsätze wie die Bedeutung guter Werke neben göttlicher Gnade, die Autorität von Bibel und katholischer Tradition, die massgebende lateinische Bibel nach Hieronymus und das Auslegungsrecht der Kirche. Der Index librorum prohibitorum verzeichnete verbotene Bücher. Jesuiten, Inquisition und katholische Fürsten trugen die Gegenreformation.

In der Schweiz wurde Carlo Borromeo ab 1567 zum wichtigen Anreger der katholischen Reform. Luzern wurde Zentrum der Gegenreformation; 1579 eröffnete Borromeo in Mailand das Collegium Helveticum zur Priesterausbildung. Jesuiten- und Kapuzinerniederlassungen sowie Kollegien in Freiburg im Üechtland, Luzern und Porrentruy wurden Zentren der katholischen Erneuerung. Gleichzeitig verschärften Sonderbünde und ausländische Bündnisse die Spaltung. Der Goldene oder Borromäische Bund von 1586 besiegelte die konfessionelle Trennung politisch. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts entspannte sich die Lage etwas durch die Konversion Heinrichs IV. zum Katholizismus 1593 und die französische Soldallianz von 1602.

Während des Dreissigjährigen Krieges blieb die Eidgenossenschaft selbst weitgehend ausserhalb des Krieges. Besonders betroffen waren aber die Drei Bünde in Rätien. Dort führten konfessionelle Gegensätze, Adelsparteien und das Interesse ausländischer Mächte an den Alpenpässen zu den Bündner Wirren. Der Veltliner Mord, Besetzungen durch Spanien und Habsburg sowie wechselnde Bündnisse prägten den Konflikt. 1637 wechselte Jörg Jenatsch zum Katholizismus und ermöglichte ein Bündnis mit Habsburg; die Drei Bünde erhielten ihre Untertanengebiete zurück. 1647 schufen die Kantone mit dem Defensionale von Wil ein Bundesheer von 36'000 Mann. 1648 wurde im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich anerkannt.

Der Schweizer Bauernkrieg 1653 hatte wirtschaftliche und politische Ursachen. Nach Wohlstand während des Dreissigjährigen Krieges führten Preissturz, Schulden, Münzverschlechterung, neue Steuern und der Verlust kommunaler Rechte zu Unzufriedenheit. Die Erhebung begann im Luzerner Entlebuch und erfasste unter anderem Aargau, Basel, Solothurn und den westlichen Teil Berns. Unter Niklaus Leuenberger und Hans Emmenegger forderten Bauern mehr Volksrechte, finanzielle Erleichterungen und wirtschaftliche Freiheiten. Die Obrigkeiten schlugen den Aufstand blutig nieder, verzichteten danach aber weitgehend auf direkte Steuern, um neue Unruhen zu vermeiden.

Villmergerkriege und Ende der Konfessionalisierung

Nach 1653 lebten die konfessionellen Konflikte wieder auf. 1656 eskalierte die Vertreibung von 37 Reformierten aus Arth durch den Kanton Schwyz zum Ersten Villmergerkrieg. Zürich hoffte auf einen günstigeren Landfrieden, doch wegen der gescheiterten Belagerung von Rapperswil und mangelnder Zusammenarbeit mit Bern siegten die katholischen Orte. Im Dritten Landfrieden blieb die katholische Dominanz bestehen.

1663 schloss Frankreich eine Soldallianz mit allen 13 Alten Orten und Zugewandten. Die Eidgenossenschaft geriet durch finanzielle, wirtschaftliche und militärische Bindungen stark unter französischen Einfluss. 1674 erklärte die Tagsatzung im Französisch-Niederländischen Krieg die Neutralität der Eidgenossenschaft und verfolgte fortan im Söldnerwesen den Grundsatz, alle Kriegführenden gleichmässig zu begünstigen. Die Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 verschlechterte die Beziehungen der reformierten Orte zu Frankreich; über 60'000 Hugenotten flohen in die Eidgenossenschaft und belebten die Industrie.

Der Zweite Villmergerkrieg 1712 entstand aus dem Konflikt zwischen der katholischen Fürstabtei St. Gallen und reformierten Toggenburgern, die sich gegen einen Strassenbau wehrten. Bern und Zürich unterstützten das Toggenburg, die katholischen Orte den Abt. Bern und Zürich besetzten den Aargau und die Fürstabtei St. Gallen; im Juli 1712 erlitten die katholischen Orte bei Villmergen eine schwere Niederlage. Der Vierte Landfriede verteilte die Gemeinen Herrschaften neu, setzte dort stärker das Prinzip der Parität durch und brach die katholische Vormachtstellung.

Damit endete der dauernde konfessionelle Streit um die Gemeinen Herrschaften, auch wenn die Beziehungen zwischen katholischen und reformierten Kantonen abkühlten. Die konfessionelle Spaltung blieb bis weit über 1712 hinaus wirksam: Sie wurde auch durch die Franzosenzeit nach 1798 nicht beseitigt und trug zum Sonderbundskrieg von 1847 bei. Erst die äussere Bedrohung während des Zweiten Weltkriegs und die Geistige Landesverteidigung überwanden die innere Spaltung in eine reformierte und eine katholische Gesellschaft weitgehend.

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