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Warschauer Pakt

Er wurde mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand (kurz: Warschauer Vertrag – WV) gegründet und bildete im Kalten …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Entstehung und Vertrag
  3. 3. Ziele und militärische Ausrichtung
  4. 4. Krisen, Interventionen und Übungen
  5. 5. Organisation und Führung
  6. 6. Ende des Bündnisses

Grundidee und Bedeutung

Der Warschauer Pakt, offiziell in den Teilnehmerstaaten meist Warschauer Vertrag oder Warschauer Vertragsorganisation genannt, war ein Militärbündnis des Ostblocks unter Führung der Sowjetunion. Er bestand von 1955 bis 1991 und war im Kalten Krieg das Gegenstück zur NATO, dem von den USA geprägten Nordatlantikpakt. Gegründet wurde er durch den Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, kurz Warschauer Vertrag, der am 14. Mai 1955 in Warschau unterzeichnet wurde und am 4. Juni 1955 in Kraft trat.

Dem Bündnis gehörten acht Staaten an: Albanien, Bulgarien, die Deutsche Demokratische Republik, Polen, Rumänien, die Sowjetunion, die Tschechoslowakei und Ungarn. Albanien trat am 13. September 1968 aus, die DDR schied mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 aus. Sitz wichtiger Organe war Moskau, außerdem Lwiw. Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991 aufgelöst, der Warschauer Pakt selbst am 1. Juli 1991.

Seine Bedeutung lag nicht nur in der militärischen Abschreckung gegenüber dem Westen. Der Pakt sicherte auch den Führungsanspruch der Sowjetunion in Ost- und Ostmitteleuropa. Die Stationierung sowjetischer Truppen in fast allen Mitgliedstaaten und das Vereinte Oberkommando unter sowjetischer Kontrolle sorgten dafür, dass die Herrschaft der kommunistischen Parteien und die Bindung an Moskau erhalten blieben.

Entstehung und Vertrag

Der Warschauer Pakt entstand aus den wachsenden Spannungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Seit 1947 verschärfte sich der Gegensatz zwischen den früheren Alliierten sowie zwischen Westdeutschland und der Sowjetunion. Im Westen wurden die Ausdehnung sowjetischen Einflusses und die Bildung von Satellitenstaaten als Bedrohung wahrgenommen; darauf reagierten westliche Staaten 1949 mit der Gründung der NATO. Die Sowjetunion wiederum wollte eine Wiederbewaffnung Westdeutschlands und dessen NATO-Beitritt verhindern.

Ein wichtiger Auslöser waren die Pariser Verträge vom 23. Oktober 1954. Sie beendeten das Besatzungsstatut in Westdeutschland, stärkten die Westeuropäische Union und ermöglichten die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik. Die Sowjetunion reagierte mit einer Sicherheitskonferenz in Moskau vom 29. November bis 2. Dezember 1954. Dort nahmen Vertreter Albaniens, Bulgariens, der DDR, Polens, Rumäniens, der Tschechoslowakei, Ungarns und der Sowjetunion teil. In der Moskauer Erklärung kündigten sie ein eigenes Militärbündnis an. Damit die DDR aufgenommen werden konnte, wurde der Kriegszustand formell zum 21. Januar 1955 beendet.

Nach dem Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wurde vom 11. bis 14. Mai 1955 in Warschau die zweite „Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit Europas“ abgehalten. Dort unterzeichneten die Ministerpräsidenten den Warschauer Vertrag, der aus einer Präambel und elf Artikeln bestand. Die Volksrepublik China nahm durch Verteidigungsminister Peng Dehuai als Beobachter teil. Die DDR war anfangs vom militärischen Teil ausgenommen und trat diesem am 28. Januar 1956 bei, zehn Tage nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur Gründung der Nationalen Volksarmee.

Der Vertrag ähnelte in Teilen dem Nordatlantikvertrag. Die Mitgliedstaaten erklärten ihren Willen zur Friedenssicherung und zur gegenseitigen militärischen Hilfe im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Teilnehmerstaaten. Artikel 3 sah Beratungen vor, wenn ein Angriff absehbar war. Artikel 4 regelte den militärischen Beistand. Artikel 5 sah ein gemeinsames Kommando der nationalen Streitkräfte vor. Artikel 11 bestimmte, dass der Vertrag bei Abschluss eines gesamteuropäischen kollektiven Sicherheitspaktes seine Gültigkeit verlieren sollte.

Ziele und militärische Ausrichtung

Offiziell sollte der Warschauer Pakt Frieden sichern, Zusammenarbeit organisieren und gegenseitigen militärischen Beistand leisten. In der Praxis diente er als Stützpfeiler sowjetischer Politik. Das Bündnis band die Armeen der Mitgliedstaaten an die Sowjetunion und begrenzte politische Abweichungen innerhalb des Ostblocks. Wenn einzelne Staaten den von Moskau vorgegebenen Kurs verlassen wollten, konnte dies als Angriff auf das sozialistische Staatensystem gedeutet werden.

Die Militärdoktrin beruhte auf mehreren Grundsätzen. Erstens sollte das sozialistische Lager jedem denkbaren Angreifer überlegen sein, auch bei Kernwaffen, um durch Abschreckung Frieden zu erzwingen. Nikita Chruschtschow vertrat 1960 die These, dass die Sowjetunion genug Kernwaffen besitze, um angreifende Länder „buchstäblich von der Erde hinwegfegen“ zu können, während sie selbst trotz vieler Opfer überstehen würde. Zweitens galt eine sowjetische Angriffsdoktrin: Bei einem unmittelbar bevorstehenden gegnerischen Angriff sollten strategische Nuklearwaffen und entschlossene Offensivoperationen schon in der Anfangsphase entscheidende Erfolge bringen. Drittens sollte jeder Angreifer auf seinem eigenen Territorium vernichtend geschlagen werden; dies wurde als Lehre aus dem Deutsch-Sowjetischen Krieg verstanden.

Nach später veröffentlichten Planungen, die Hans Rühle und Michael Rühle 2008 darstellten, plante der Warschauer Pakt ab 1961 im Kriegsfall einen präventiven nuklearen Erstschlag gegen die NATO. In der Übung „Buria“ von 1961 sei trainiert worden, einen solchen Schlag drei Minuten vor einem beginnenden NATO-Angriff auszuführen; dabei sollten 422 nukleare Gefechtsköpfe auf westdeutschem Boden explodieren. Ab etwa 1964 seien mehr als 1000 Nuklearwaffen gegen Westeuropa vorgesehen gewesen. Erst unter Michail Gorbatschow seien diese Kriegspläne 1986 geändert worden; die DDR habe noch 1989 in der Übung „Stabstraining 1989“ auf alter Grundlage geplant.

Krisen, Interventionen und Übungen

Der Warschauer Pakt wurde nicht nur gegen äußere Gegner gedacht, sondern auch zur Kontrolle innerhalb des Ostblocks eingesetzt. Ein Beispiel ist der Ungarische Volksaufstand von 1956. Während des Reformkurses der ungarischen Regierung unter Imre Nagy und des Aufstands vom 23. Oktober bis 4. November 1956 erklärte Nagy am 1. November die Neutralität Ungarns und den Austritt aus dem Warschauer Pakt. Drei Tage später griff die Sowjetarmee ein und setzte Panzerverbände zur Niederschlagung des Aufstands ein. In Budapest dauerten die Kämpfe bis zum 15. November. Nach offiziellen Angaben starben 2.700 Menschen; später wurden 200 Menschen zum Tode verurteilt, Zehntausende kamen in Internierungslager.

Ein weiteres zentrales Ereignis war der Einmarsch in die Tschechoslowakei im August 1968 zur Niederschlagung des Prager Frühlings. Beteiligt waren Soldaten der Sowjetunion, Polens, Ungarns und Bulgariens. Dabei starben 98 Tschechen und Slowaken sowie etwa 50 Soldaten der Interventionstruppen. Albanien, dessen Mitgliedschaft seit dem 1. Februar 1962 bereits ruhte, trat am 13. September 1968 formell aus dem Bündnis aus. Nach dem Austritt wurde Albanien zunehmend von der Volksrepublik China gestützt.

Zur militärischen Zusammenarbeit gehörten auch Großmanöver. Vom 12. bis 18. Oktober 1970 fand in der DDR das bis dahin größte Manöver des Bündnisses statt, erstmals unter der Bezeichnung „Waffenbrüderschaft der Bruderarmeen der Länder der sozialistischen Gemeinschaft“. Im September 1980 wurde zum 25-jährigen Bestehen mit „Waffenbrüderschaft 80“ und 40.000 Soldaten aus sieben Teilnehmerstaaten das umfangreichste Manöver in der Geschichte des Warschauer Pakts durchgeführt.

Organisation und Führung

Das wichtigste politische Entscheidungsgremium war der Politische Beratende Ausschuss, der einmal jährlich in Moskau tagte und auch als Gipfeltreffen des Bündnisses galt. In ihm waren die Mitgliedstaaten durch die Ersten beziehungsweise Generalsekretäre der Zentralkomitees der sozialistischen und kommunistischen Parteien, die Regierungschefs und die Außenminister vertreten. Der Vorsitz wechselte. Der Generalsekretär des Ausschusses leitete zugleich das Vereinte Sekretariat, das als Exekutivorgan galt. Die erste Tagung fand vom 27. bis 28. Januar 1956 in Prag statt; Vertreter der Mongolischen Volksrepublik nahmen als Beobachter teil.

Nach der Niederschlagung des Prager Frühlings wuchs der Druck auf die Sowjetunion, den Mitgliedstaaten mehr Mitspracherechte zu geben. Ab 1969 wurde deshalb das Komitee der Verteidigungsminister als Koordinierungsstelle für militärische Fragen gebildet. Ihm gehörten die Verteidigungsminister, der sowjetische Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte und deren Generalstabschef an. Daneben bestand ein Militärrat des Vereinten Oberkommandos sowie ein Technisches Komitee.

Das Vereinte Oberkommando wurde 1955 auf Grundlage der Artikel 5 und 6 geschaffen. Die Mitgliedstaaten mussten Teile ihrer nationalen Streitkräfte für die Vereinten Streitkräfte bereitstellen. Die Sowjetunion stellte zu Beginn mit rund 75 Prozent des Personals das größte Kontingent. Die Kontingente der DDR wurden ab dem 24. Mai 1958 zugeordnet. Albanien unterstellte seine Streitkräfte nicht vollständig, sondern koordinierte nur bestimmte Maßnahmen. Der Oberkommandierende war immer ein sowjetischer General und zugleich erster Stellvertreter des sowjetischen Verteidigungsministers. Erster Oberkommandierender war Marschall Iwan Stepanowitsch Konew; letzter war Armeegeneral Pjotr Luschew. In Friedenszeiten koordinierte das Oberkommando Manöver, operative Planung, Ausbildung, Ausrüstung und Führungskontrolle. In Kriegszeiten hätte der Generalstab der Sowjetunion die vollständige Befehlsgewalt über alle Land-, Luft- und Seestreitkräfte der Mitgliedstaaten übernommen.

Ende des Bündnisses

Der Warschauer Vertrag wurde am 26. April 1985 zuletzt um 20 Jahre verlängert und hätte sich danach automatisch jeweils um weitere zehn Jahre verlängert. Doch unter Michail Gorbatschow und der Perestroika wurden die Grundlagen des Bündnisses zunehmend in Frage gestellt, besonders die Breschnew-Doktrin, also die Rechtfertigung sowjetischer Eingriffe zur Sicherung des sozialistischen Systems. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der sowjetischen Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde deutlich, dass Freiheitsbestrebungen in den Mitgliedstaaten nicht mehr gewaltsam unterdrückt werden konnten.

Die Mitgliedstaaten drängten nun auf den Abzug sowjetischer Truppen und die Auflösung des Bündnisses. Am 24. September 1990 unterzeichneten Rainer Eppelmann, Minister für Abrüstung und Verteidigung der DDR, und Armeegeneral Pjotr G. Luschew in Ost-Berlin ein Protokoll über die Herauslösung der Nationalen Volksarmee aus der militärischen Organisation. Am 2. Oktober 1990, unmittelbar vor der Wiedervereinigung, wurde die NVA aufgelöst.

Beim KSZE-Gipfeltreffen vom 19. bis 21. November 1990 in Paris erklärten die Staaten der Warschauer Vertragsorganisation und der NATO, dass sie einander nicht mehr als Gegner, sondern als Partner betrachteten. Am 19. November 1990 unterzeichneten die 22 Regierungschefs der NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten außerdem den Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa, der gegenseitige Rüstungsbeschränkungen vorsah. Er trat am 17. Juli 1992 vorläufig und am 9. November 1992 endgültig in Kraft.

Die militärischen Strukturen des Warschauer Pakts wurden am 31. März 1991 aufgelöst, der Pakt selbst am 1. Juli 1991. Sowjetische Truppen wurden aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn abgezogen. In Deutschland blieb die sowjetische, ab dem 22. Dezember 1991 russische, Westgruppe der Truppen bis Ende August 1994 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert. 1991 entstand mit dem Nordatlantischen Kooperationsrat ein Forum für sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten, GUS-Staaten und NATO-Staaten.

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