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Römischer Zentralismus

Als Römischer Zentralismus wird in katholischen Kreisen die seit dem 11. Jh. mit Papst Gregor VII. begonnene Durchsetzung der Autorität des Papsttums …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und geschichtliche Entwicklung
  2. 2. Kritik am Zentralismus
  3. 3. Konservative Begründung
  4. 4. Kollegialität, Dezentralisierung und Synodalität
  5. 5. Subsidiaritätsprinzip in der Kirche

Begriff und geschichtliche Entwicklung

Römischer Zentralismus bezeichnet in katholischen Kreisen die seit dem 11. Jahrhundert, besonders mit Papst Gregor VII., betriebene Durchsetzung der päpstlichen Autorität in der Kirche. Als wichtiger Ausdruck gilt der „dictatus papae“ von 1075. Die römische Papstidee hat Wurzeln im Imperium Romanum, versteht sich aber zugleich als Gegenposition zu Ansprüchen des Kaisertums und zu weltlich-totalen Staatsideen.

Der lange Konflikt zwischen Päpsten und staatlichen Autoritäten eskalierte im mittelalterlichen Investiturstreit. Vor der Französischen Revolution schien der Absolutismus gesiegt zu haben: Selbst die kirchlichen Befugnisse des Papstes in katholischen Monarchien wie Habsburg, Frankreich, Spanien und Portugal waren stark eingeschränkt. Das Jesuitenverbot von 1773 schwächte sie zusätzlich.

Ein Wiederaufstieg setzte schrittweise ein, als sich die Päpste stärker auf ihren geistlichen Führungsanspruch konzentrierten. Dazu gehört das Dogma von der Unfehlbarkeit von 1870. Im 20. Jahrhundert war das Papsttum universal so präsent wie nie zuvor, besonders während des Pontifikats von Johannes Paul II.

Kritik am Zentralismus

Weite Teile der wissenschaftlichen Theologie bewerten den Römischen Zentralismus im kirchlichen Alltag als Hindernis für Ökumene, Pluralismus und soziales Engagement vor Ort. Die „Kölner Erklärung“ von 1989, die von mehr als 200 Theologieprofessoren aus dem deutschsprachigen Raum unterstützt wurde, kritisierte eine „fortschreitende Entmündigung der Teilkirchen“.

Kern der Kritik ist, dass der Papst die lehramtliche, rechtliche und disziplinarische Kompetenz seines Amtes unzulässig ausweite. Rechte der Bischöfe zur Mitwirkung, die traditionell bestehen und teilweise rechtlich festgeschrieben sind, würden vom Vatikan missachtet. Nach dieser Sicht erstickt ein neuer römischer Zentralismus die Öffnung der katholischen Kirche.

Konservative Begründung

Die konservative Seite antwortet häufig mit starken Loyalitätsbekundungen gegenüber dem Papsttum. Zentralismus habe sich kulturgeschichtlich als einziger Weg erwiesen, den geistlichen Vorrang der Religion gegenüber politischen Angelegenheiten zu sichern. Dies wird als „Libertas ecclesiae“, also Freiheit der Kirche, bezeichnet.

Zentralismus müsse dabei nicht heißen, dass jedes bürokratische Detail in Rom entschieden werde. Der öffentlich erkennbare Unterschied zu anderen christlichen Konfessionen sei der geistliche Führungsanspruch des Papsttums; als bloß abstraktes Prinzip wäre dieser jedoch unfruchtbar. Mit Ausnahme mancher evangelischer Freikirchen habe innerhalb des Christentums keine „Kirche ohne Papst“ eine größere Widerstandsfähigkeit gegen totalitäre Ansprüche moderner Staaten erreicht als der Katholizismus.

Kollegialität, Dezentralisierung und Synodalität

Bei der Bewertung sind Reformschritte des Zweiten Vatikanischen Konzils in Richtung Kollegialität und Dezentralisierung zu berücksichtigen. Kollegialität meint die gemeinsame Verantwortung und Mitwirkung der Bischöfe. Die Kirchenkonstitution Lumen gentium beschreibt in Artikel 27 die Bischöfe als Leiter ihrer Teilkirchen: Sie handeln als „Stellvertreter und Gesandte Christi“ durch Rat, Zuspruch, Beispiel sowie Autorität und heilige Vollmacht, die sie allein zum Aufbau ihrer Herde in Wahrheit und Heiligkeit gebrauchen sollen.

Papst Franziskus bedauerte 2013 in Evangelii gaudium, dass Bischofskonferenzen trotz des Auftrags des Zweiten Vatikanischen Konzils noch keine Satzung besitzen, die sie als „Subjekte mit konkreten Kompetenzbereichen“ einschließlich einer gewissen authentischen Lehrautorität versteht. Er erklärte außerdem: „Es ist nicht angebracht, dass der Papst die örtlichen Bischöfe in der Bewertung aller Problemkreise ersetzt, die in ihren Gebieten auftauchen.“ Deshalb wolle er in einer heilsamen „Dezentralisierung“ voranschreiten.

Dieses Ziel soll auf dem „Weg der Synodalität“ erreicht werden. Synodalität bedeutet verstärktes Zusammenwirken in der Kirche. Franziskus sagte im Oktober 2015 zum 50-jährigen Bestehen der Bischofssynode, dies sei der Weg, den Gott von der Kirche des dritten Jahrtausends erwarte. In einer synodalen Kirche könne auch der petrinische Primat, also der besondere Vorrang des Papstes, besser geklärt werden: Der Papst stehe nicht allein über der Kirche, sondern als Getaufter unter den Getauften in ihr.

Subsidiaritätsprinzip in der Kirche

Die Aussagen zur Dezentralisierung stehen im Zusammenhang mit dem 1931 in der Sozialenzyklika Quadragesimo anno formulierten Subsidiaritätsprinzip. Danach sollen Aufgaben und Probleme möglichst von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisation erledigt werden. Erst wenn diese dazu nicht fähig ist, soll die nächsthöhere Ebene unterstützend eingreifen.

Dass dieses wichtige Prinzip der katholischen Soziallehre auch innerhalb der Kirche gelten müsse, wurde wiederholt gefordert, aber nur in geringem Maß verwirklicht. Pius XII. nannte die Subsidiaritätsdefinition „wahrhaft lichtvolle Worte!“ und erklärte, sie gelte für alle Stufen des gesellschaftlichen Lebens sowie „auch für das Leben der Kirche unbeschadet ihrer hierarchischen Struktur“. Oswald von Nell-Breuning, der maßgeblich an Quadragesimo anno beteiligt war, folgerte daraus: Das Subsidiaritätsprinzip vertrage sich nicht nur mit der hierarchischen Struktur der Kirche, sondern gehöre zu ihr.

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