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Absolutismus
Systematisch dargestellt und auch gerechtfertigt wurde diese Regierungsform im 16. und 17. Jahrhundert unter anderem von Jean Bodin (1529–1569) und Thomas …
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Begriff und historische Einordnung
Absolutismus oder absolute Monarchie bezeichnet eine monarchische Herrschaftsform, in der ein Herrscher aus eigener Machtvollkommenheit regiert und ständische oder demokratische Institutionen nicht wesentlich politisch mitentscheiden. Der Herrscher beansprucht die unbeschränkte, ungeteilte Staatsgewalt. Der Ausdruck hängt mit lateinisch legibus absolutus zusammen: „von den Gesetzen losgelöst“.
Zugleich wird damit oft eine frühneuzeitliche Epoche Europas zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts bezeichnet. Häufig wird sie vom Westfälischen Frieden 1648 bis zur Französischen Revolution 1789 eingegrenzt. Diese Epochenbezeichnung ist umstritten: Neben absolutistischen Fürstentümern bestanden erfolgreiche Republiken wie die Niederlande und konstitutionelle Monarchien wie England. Daher wird auch vom Zeitalter des Barocks gesprochen.
Der Absolutismus entstand beim Übergang vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit. Hoheitsaufgaben, die zuvor zwischen Adel, Klerus und Städten verteilt waren, wurden seit dem 15. Jahrhundert zunehmend beim Herrscher gebündelt, etwa Rechtsprechung und Verwaltung. Besonders in Spanien, Frankreich, Schweden und Brandenburg-Preußen trug dies zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert zur Bildung moderner Staaten bei.
Souveränität und Kennzeichen
Wichtige theoretische Begründungen lieferten Jean Bodin (1529–1569) und Thomas Hobbes (1588–1679). Bodin definierte maiestas, also Souveränität, als summa in cives ac subditos legibusque soluta potestas: „höchste und von den Gesetzen losgelöste Macht über Bürger und Untertanen“. Seine Theorie verlangte jedoch keine fürstliche Willkür: Der Monarch sollte Naturrechte, göttliche Gebote sowie Familie und Eigentum achten.
Hobbes erklärte im Leviathan von 1651 den Staat durch einen Gesellschaftsvertrag. Um Frieden und Sicherheit zu erhalten, treten Menschen ihre individuellen Freiheitsrechte an einen Souverän ab. Dieser wird zur Quelle des Rechts, ist aber selbst an keinen Vertrag gebunden. In Deutschland entwickelten Samuel von Pufendorf und Christian Wolff die Lehre eines Gesellschaftsvertrags zur Staatsgründung und eines anschließenden Herrschaftsübertragungsvertrags. Dadurch konnten auch Grundgesetze, Staatsziele und im Extremfall ein Widerstandsrecht vorgesehen werden.
Kennzeichnend ist ein Verstaatlichungsprozess: ein zusammenhängendes Staatsgebiet mit Grenzen, ein Staatsvolk mit gleichen Rechten und Pflichten, ein staatliches Gewaltmonopol im Inneren und Souveränität nach außen. Nach Uwe Backes kann die monarchische Exekutive Normen setzen und anwenden, ohne ein anderes Verfassungsorgan mit eigenen Machtbefugnissen zu benötigen. In der Praxis existierte Absolutismus aber nirgendwo in Reinform. Herrschaft blieb auf Eliten, regionale Strukturen, Kreditgeber, Kirchen und Kompromisse angewiesen. Deshalb wird teils vom „Mythos Absolutismus“ gesprochen; andere Forschende warnen vor einer fast vollständigen Demontage des früheren Bildes.
Machtsäulen des Staates
Die Herrschaft stützte sich auf sechs Bereiche: stehendes Heer, Justiz und Polizei, zentralisierte Verwaltung, Hofadel, Staatskirche und Merkantilismus. Das stehende Heer sollte Aufstände verhindern und außenpolitische Macht sichern. Frankreich hatte 1664 etwa 45.000, 1703 fast 400.000 Soldaten unter Waffen. Einheitliche Uniformen, moderne Waffen und strenger Drill stärkten die Armee, doch Militär und Kriege belasteten den Staatshaushalt stark.
Der König vereinte Regierung, Gesetzgebung und oberste Rechtsprechung. Ludwig XIV. übernahm 1661 nach Mazarins Tod persönlich die Regierung, ordnete den Conseil d’État neu und beschränkte ihn auf wenige Staatsminister. Minister und etwa 4.000 Beamte waren vom königlichen Wohlwollen abhängig. Intendanten vertraten den König in den Provinzen und zentralisierten besonders Steuern und Rechtsprechung. Die Generalstände legten traditionell Steuern fest, wurden aber nach 1614 nicht mehr einberufen.
Der Hof war gesellschaftliches und kulturelles Zentrum. Kostspielige Feste, Jagden, Mode und Schlossbauten banden den Adel finanziell an den Monarchen. Versailles wurde zum Vorbild unter anderem für Schloss Charlottenburg und Schloss Schönbrunn. Die Forschung betont jedoch, dass Höfe auch Orte der Kommunikation und Patronage zwischen Fürst und Adel waren, nicht bloß Mittel zur Disziplinierung.
Die Staatskirche legitimierte die Herrschaft durch Gottes Gnaden. In Frankreich schränkte Ludwig XIV. mit den gallikanischen Artikeln päpstlichen Einfluss ein; Protestanten wie die Hugenotten wurden nicht geduldet. Absolutistische Staaten konnten jedoch auch protestantisch sein, etwa Dänemark mit evangelisch-lutherischer Staatsreligion.
Merkantilismus war eine zentrale staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik zur Finanzierung von Heer, Verwaltung, Hof und Expansion. Dazu gehörten Exportförderung, Importvermeidung durch Zölle und Manufakturen, Ausbau von Handels- und Kriegsflotten sowie Verkehrswegen, Qualitätskontrollen und Kolonien, die wirtschaftlich vom Mutterland abhängig bleiben sollten.
Frankreich als wichtiges Beispiel
In Frankreich erreichte der Absolutismus in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts seine stärkste Ausprägung. Erste Zentralisierungsversuche gab es unter Franz I. (1515–1547) und Heinrich II. (1547–1559). Nach den Hugenottenkriegen begann Heinrich IV. (1589–1610) die Konzentration von Legislative, Exekutive und Judikative beim König. Sein Finanzverwalter Sully ordnete Finanzen und Wirtschaft neu.
Kardinal Richelieu drängte unter Ludwig XIII. den Hochadel aus wichtigen Räten und setzte Intendanten in den Provinzen ein. Sein Nachfolger Mazarin führte diese Politik fort; die Fronde von 1648–1652 war ein Höhepunkt des Widerstands des Hochadels. Ludwig XIV. regierte ab 1661 selbst, band den Hochadel durch den Versailler Hof an sich, zwang Gouverneure zur Anwesenheit am Hof und übertrug ihre Aufgaben Intendanten. Auch die parlements, Gerichtshöfe mit Ansprüchen auf Mitwirkung an der Gesetzgebung, wurden geschwächt.
Die Ständegesellschaft blieb jedoch bestehen. Klerus umfasste etwa 0,5 %, Adel etwa 1,5 % der Bevölkerung; beide besaßen Privilegien, etwa Steuerfreiheit oder bevorzugten Zugang zu hohen Ämtern. Der dritte Stand umfasste unter anderem Bürger, Kaufleute, Beamte, Handwerker, Soldaten und Bauern. Nach dem Tod Ludwigs XIV. 1715 verlor das System an Höhepunkt. Finanzkrisen und gescheiterte Steuerreformen führten 1788 zur erneuten Einberufung der Generalstände und schließlich zur Französischen Revolution, die den Absolutismus in Frankreich beendete.
Andere Staaten und aufgeklärte Reformen
In England setzte sich Absolutismus nie vollständig durch. Magna Charta von 1215 und das Parlament begrenzten die Krone. Jakob I. und Karl I. versuchten zwar, Parlamentsrechte zu beschneiden. Karl I. akzeptierte 1628 die Petition of Right, löste das Parlament aber danach auf und regierte bis 1640 elf Jahre de facto absolutistisch. Der Englische Bürgerkrieg begann 1642; Karl I. wurde 1649 hingerichtet. Nach der Glorious Revolution von 1689 entstand unter Wilhelm von Oranien eine konstitutionelle Ordnung mit Zusammenarbeit von Parlament und Monarch.
Dänemark-Norwegen führte den Absolutismus besonders konsequent ein. Nach dem Krieg gegen Schweden 1657–1660 wurde Friedrich III. am 13. Oktober 1660 das Erbkönigtum angeboten. Das Königsgesetz Kongeloven von 1665, gedruckt 1705, erklärte den König zum absoluten Erbkönig mit alleiniger höchster Gesetzgebungsgewalt. Einschränkungen waren die Bindung an die Augsburger Konfession und das Verbot der Reichsteilung. Es war die einzige Einführung des Absolutismus in Europa durch ein schriftliches Gesetz. Kirche, Zensur, Kontrolle von Veröffentlichungen und Versammlungsverbot dienten der gesellschaftlichen Durchsetzung.
In Brandenburg-Preußen baute Friedrich Wilhelm, der „Große Kurfürst“, seit dem Rezess von 1653 ein stehendes Heer und dauerhafte Besteuerung auf. Friedrich Wilhelm I. zentralisierte ab 1713 Verwaltung und Staat, führte 1717 die Schulpflicht ein und schuf 1722/23 den preußischen Gesamtstaat. Sein Heer wuchs von 30.000 auf 83.000 Mann. Die politische Entmachtung der Junker ging mit dem Schutz ihrer Güter und ihrer Macht über leibeigene Bauern einher.
Der aufgeklärte Absolutismus verband absolute Herrschaft mit Reformen für das Gemeinwohl. Vertreter waren Friedrich II. von Preußen, Maria Theresia, Josef II. und Katharina II. Friedrich II. bezeichnete sich als „ersten Diener des Staates“, hob 1740 die Folter in den meisten Strafprozessen auf und formulierte religiöse Toleranz mit „Jeder soll nach seiner Façon selig werden.“ Josef II. erlaubte 1781 und 1782 Lutheranern, Reformierten, Orthodoxen und Juden die Religionsausübung. Gewaltenteilung, Volkssouveränität und Menschenrechte wurden jedoch nicht verwirklicht; ob die Reformen aufklärerisch oder vor allem effizienter Absolutismus waren, ist umstritten.
Heute werden unter anderem die Herrscher von Brunei, Eswatini, Katar, Oman und Saudi-Arabien sowie der Papst in Vatikanstadt als absolute Monarchen bezeichnet.
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