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Römische Republik (1798–1799)

Die Römische Republik (Repubblica Romana) von 1798–1799 war eine durch französischen Revolutionsexport errichtete Tochterrepublik in Italien, gebildet aus …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grunddaten und Entstehung
  2. 2. Verfassung und Staatsaufbau
  3. 3. Französische Kontrolle und politische Wirklichkeit
  4. 4. Kirchen- und Religionspolitik
  5. 5. Innere Krisen und Niedergang
  6. 6. Aufstände und Ende

Grunddaten und Entstehung

Die Römische Republik (Repubblica Romana) von 1798–1799 war eine von Frankreich abhängige Tochterrepublik in Italien. Sie entstand aus dem Kirchenstaat, hatte Rom als Hauptstadt, Italienisch als Amtssprache und den Römischen Scudo als Währung. Ausgerufen wurde sie am 15. Februar 1798, aufgelöst im September 1799; ihr Endpunkt wird mit dem 30. September 1799 angegeben.

Ihre Entstehung hing mit dem revolutionären Frankreich und dem Ersten Koalitionskrieg zusammen. Seit 1789 stand der Kirchenstaat in einem dauernden Konflikt mit Frankreich, weil die Französische Revolution kirchliche Vorrechte abschaffte, Kirchenbesitz zum Nationaleigentum erklärte und Priester zu wählbaren Staatsbeamten mit Eidespflicht machte. Papst Pius VI. erklärte 1791 die staatliche Kirchenordnung Frankreichs für ungültig.

Schon 1791 wurde die päpstliche Grafschaft Venaissin mit Avignon von Frankreich besetzt. 1796 drang die oberitalienische Armee Bonapartes südlich des Po in päpstliche Gebiete ein, darunter Bologna, Ferrara und die Romagna. Im Frieden von Tolentino vom 19. Februar 1797 musste der Kirchenstaat diese Gebiete an eine französische Tochterrepublik abtreten; Venaissin mit Avignon ging an Frankreich. Im November 1797 wurde außerdem die Anconesische Republik abgespalten.

Nach der Ermordung des französischen Militärattachés in Rom und einer förmlichen Kriegserklärung nahmen französische Truppen unter General Louis-Alexandre Berthier am 10. Februar 1798 Rom ein. Am 15. Februar riefen römische Jakobiner oder Patrioten, also Anhänger der Revolution, die Republik aus. Papst Pius VI. floh nach Siena in das Großherzogtum Toskana. Anfang März wurde Ancona wieder angeschlossen. Am 20. März 1798 erhielt die Republik eine Verfassung nach französischem Vorbild.

Verfassung und Staatsaufbau

Die Verfassung der Römischen Republik war eine Variante der französischen Direktorialverfassung des Jahres III von 1795. Sie wurde in Rom im März 1798 unter starkem französischem Einfluss eingeführt. Exekutive bedeutet ausführende Staatsgewalt: Sie lag bei einem Direktorium aus fünf Mitgliedern, die in Rom allerdings Konsuln (console) hießen. Die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt, bestand aus zwei Kammern: Tribunat und Senat.

Beide Kammern sollten indirekt gewählt werden. Das bedeutet: Die Bürger wählten nicht direkt die Abgeordneten, sondern Wahlmänner, die Grundbesitz haben mussten. Das Tribunat war nur einer begrenzten Bevölkerungsgruppe zugänglich, nämlich verheirateten Männern und Witwern über 40 Jahren. Bürgerrechte erhielten nur „des Schreibens mächtige Römer, die Grund- oder Kopfsteuer zahlten, in der Nationalgarde dienten und einem geregelten Beruf nachgingen“. Damit war die politische Beteiligung sozial stark eingeschränkt.

Das Tribunat wählte die Konsuln; jedes Jahr stand ein Regierungsmitglied zur Wahl und sollte dann fünf Jahre amtieren. Der Senat stellte jedoch für jede Wahl eine Vorschlagsliste zusammen, aus der das Tribunat die Konsuln oder andere Amtsträger auswählen musste. Gesetzesvorschläge durfte nur das Tribunat einbringen, aber der Senat konnte sein Veto einlegen. Die beiden Kammern durften keine gemeinsamen Ausschüsse bilden. Das Konsulat durfte mit der Legislative nur schriftlich verkehren.

Ein wichtiges Prinzip war die strikte Gewaltenteilung: Exekutive, Legislative und Gerichtswesen sollten getrennt sein. Die Gerichte waren unabhängig und auf allen Ebenen wählbar. Zugleich konnte die Regierung die Kammern nicht auflösen, und die Legislative konnte die Regierung nicht abberufen. Diese Regel sollte Machtmissbrauch verhindern, führte aber später zu schweren Blockaden.

Die Verfassung hatte einen sozialkonservativen Charakter. Sie misstraute einer zu breiten demokratischen Beteiligung und lehnte sozialegalitäre Grundsätze des Jakobinismus ab. In Italien wurden die Direktorien, also die Regierungen nach französischem Muster, gegenüber dem französischen Vorbild teilweise gestärkt, besonders in finanziellen Fragen.

Französische Kontrolle und politische Wirklichkeit

Obwohl die Römische Republik eine eigene Verfassung und eigene Institutionen besaß, blieb sie stark von Frankreich abhängig. Besonders wichtig war Artikel 368 der Verfassung. Danach durfte der französische Militärkommandant bis zum Abschluss eines Freundschaftsvertrages Gesetze erlassen und alle wichtigen Staatsämter selbst besetzen. Seit dem 23. Februar 1798 überwachte außerdem eine Zivilkommission des französischen Direktoriums alle nichtmilitärischen Entscheidungen des Konsulats.

Diese französische Kontrolle bedeutete, dass ein großer Teil der tatsächlichen Souveränität nicht bei den römischen Organen lag. Souveränität meint die höchste Entscheidungsgewalt eines Staates. Am Ende der republikanischen Phase bildete die französische Zivilkommission kraft Artikel 368 faktisch die eigentliche Regierung.

Trotzdem war die Republik nicht völlig handlungsunfähig. Der Artikel betont, dass die Existenz dieses Totalvorbehalts die eigene gesetzgeberische und organisatorische Tätigkeit der Republik in ihrer kurzen Lebenszeit nicht ungeschehen macht. Frankreich musste nicht ständig eingreifen, weil die Verfassung bereits eine Regierung hervorbrachte, die sich von der politischen Linie in Paris kaum entfernen konnte.

Insgesamt sollte die Verfassung den politischen Prozess mäßigen: Eine sozial begrenzte Bürgerschaft wählte über grundbesitzende Wahlmänner eine Legislative, in der die Entscheidungsmacht vor allem beim etablierten Bürgertum lag. Die staatstragende Rolle sollte also ein ohnehin schmaler Mittelstand übernehmen.

Kirchen- und Religionspolitik

Die Religionspolitik war für die Römische Republik besonders wichtig, weil sie aus dem Kirchenstaat hervorging. In der Souveränitätsakte vom 15. Februar 1798 wurde das Papsttum ausdrücklich unter den Schutz der Republik gestellt. Das entsprach der Haltung vieler römischer Revolutionäre. Das französische Direktorium war jedoch misstrauischer: Man fürchtete, der Papst könne eine Gefahr für die Republik sein. Deshalb wurde er aus dem Vatikan entfernt, und auch alle anderen Kardinäle wurden ausgewiesen. In Rom blieb nur ein apostolischer Legat.

Die endgültige Verfassung enthielt keine staatskirchenrechtlichen Bestimmungen. Staatskirchenrecht meint Regeln darüber, wie Staat und Kirche zueinander stehen. Die weitere Religionspolitik wird im Artikel als moderat beschrieben. Eine commissione ecclesiastica sollte sich mit einer Kirchenreform und einer Demokratisierung des Klerus befassen. Ziel war nicht eine völlige Zerstörung der kirchlichen Institutionen, sondern ihre gesellschaftliche Entmachtung, also ihre schrittweise Verdrängung aus dem öffentlichen Leben und ihre Unterordnung unter den demokratischen Staat.

Die Zahl der Geistlichen sollte verringert werden. Dazu wurden ausländische Geistliche ausgewiesen und etwa 340 Klöster aufgehoben. Auch zahlreiche andere kirchliche Immobilien wurden nationalisiert, also in staatliches Eigentum überführt. Predigten wurden zunehmend zensiert oder ihr Inhalt direkt vorgeschrieben.

Zugleich führte das Regime einen „Kult der Freiheit“ ein, vergleichbar mit der Verehrung der Vernunft im Frankreich der Jahre 1793/94. In Rom wurden viele Freiheitsbäume aufgestellt. Christliche Prozessionen wurden rasch verboten. Historiker stellten aber fest, dass Formen traditioneller Liturgie und Volksfrömmigkeit in veränderter Form in der republikanischen Festkultur weiterlebten. Diese Sakralisierung republikanischer Symbole trug auch zum christlich begründeten Widerstand gegen die Republik bei. Im Januar 1799 wurde jede Zusammenarbeit von Klerikern mit Aufständischen mit dem Tod bedroht.

Innere Krisen und Niedergang

Der Niedergang der Römischen Republik begann schon vor der militärischen Rückeroberung Roms. Die Republik litt unter politischen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen. Sie war zwar nicht unbedingt gegen den Willen der Mehrheit entstanden, aber doch nach dem Wunsch einer Minderheit. Bürger- und Wahlrecht standen nur einer Minderheit zu. Nach der Suspendierung der Wahlkomitien im Januar 1799 fanden keine Wahlen mehr statt.

Ein Grundproblem war der Widerspruch zwischen demokratischen Institutionen und französischer Besatzungsherrschaft. Die politische Klasse hatte ihre neue Ordnung den Eroberern zu verdanken, aber ein wichtiger Teil der Souveränität blieb bei ihnen. Zusätzlich gab es Konflikte zwischen französischer Zivil- und Militärgewalt, also zwischen Zivilkommission und Stadtkommandant. Auch Konsulat und Tribunat stritten fast ständig miteinander.

Die Verfassung enthielt keine Regeln für solche Konfliktfälle. Regierung und Legislative konnten einander weder auflösen noch abberufen. Dadurch blockierte sich das System schnell. Paris reagierte auf Spannungen zwischen seinen Vertretern mit häufigem Austausch der Oberkommandierenden. In der Folge kam es zu mehreren Konsulatskrisen.

Schon in der ersten Woche traten zwei der fünf Konsuln zurück, weil die Zivilkommission keine Kandidaten für zwei weitere Konsulate fand. Im September 1798 musste die französische Zivilbehörde die gesamte Regierung auswechseln. Grund waren Vorwürfe aus der größten Zeitung der Republik, zu denen die Konsuln öffentlich keine Rechenschaft ablegen wollten. Eine Anweisung, missliebige Tribunen zu entlassen, wurde jedoch nicht umgesetzt.

Auch in den Provinzen hatte die Regierung große Durchsetzungsschwierigkeiten. Sonderkommissare sowie republikanische und französische Truppen mussten eingesetzt werden. Dazu kamen wirtschaftliche Probleme aus der Zeit des Kirchenstaats: drohender Staatsbankrott, französische Kontributionen und eine marode Währung. Eine umfassende Wirtschafts- und Währungsreform gelang nicht. Eine Agrarreform kam wegen ideologischer Konflikte in Tribunat und Senat nicht voran.

Der Verkauf von Nationalgütern stabilisierte die Währung nicht. Unregelmäßigkeiten und unlautere Praktiken bei diesen Verkäufen schadeten dem Ansehen des Regimes. Anfang 1799 musste das Annonarsystem, also ein System zur Versorgung mit Lebensmitteln, in veränderter Form wieder eingeführt werden, um eine Hungersnot abzuwenden. Auch einige unbeliebte päpstliche Steuern wurden wieder erhoben. Das führte zu ersten ernsthaften Ausschreitungen. Manche Kommunen versuchten, sich ganz vom neuen Staat loszusagen; dieses Verhalten wird als municipalismo bezeichnet.

Aufstände und Ende

Von Anfang an wurde die Republik von lokalen Aufständen begleitet, besonders auf dem Land. Solche Aufstände hatten allerdings schon 1789 begonnen und richteten sich allgemein gegen alte Strukturen. 1799 bildete sich in vielen Teilen Italiens ein antifranzösischer Widerstand aus einfachen Leuten und Bauern. Diese konterrevolutionären Legitimisten wurden Sanfedisten genannt. Sie bereiteten den österreichisch-russischen Koalitionstruppen im Frühjahr 1799 den Weg.

Besonders im Süden waren solche Bewegungen erfolgreich. In Neapel konnte Kardinal Ruffo die Parthenopäische Republik stürzen, die im Januar 1799 kurzzeitig aus einem französischen Angriff hervorgegangen war. Opfer der Aufständischen wurden vor allem radikale Patrioten, die als giacobini bezeichnet wurden, sowie Juden.

Als die Unruhen vom Land auf die Stadt überzugreifen begannen, hatten Tribunat und Konsulat einander politisch endgültig blockiert. Der Stadtkommandant General Garnier verhängte am 11. Juni 1799 den Belagerungszustand über Rom und suspendierte die Verfassung. Der französische Botschafter Bertolio übernahm mit einem Ministerrat die Regierungsgewalt, nachdem ein Tribunatsausschuss versucht hatte, die Konsuln mit Garniers Hilfe abzusetzen.

Nach dem Sieg der Koalitionstruppen in der Schlacht an der Trebbia am 19. Juni 1799 stand der Weg nach Mittelitalien offen. Am 23. Juni verließen französische Truppen Neapel nach Norden, und am 19. September gab Frankreich Rom im allgemeinen militärischen Rückzug auf. Am 30. September 1799 marschierte die neapolitanische Armee unter König Ferdinand I. in Rom ein und setzte eine provisorische Regierung aus ehemaligen Beamten der Republik ein.

Wie zuvor in Neapel kam es auch in Rom zu blutigen Racheakten gegen Vertreter der ehemaligen Republik. Es wurde ein Tribunal eingerichtet, bei dem Adel und Klerus Immunität genossen. Nachdem auch eine russische Armee Rom erreicht hatte, zog der neue Papst Pius VII. am 3. Juli 1800 wieder in die Ewige Stadt ein.

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