Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Senat
Römischer Senat Der Römische Senat war der oberste Rat des römischen Reiches, zusammengesetzt nur aus männlichen Vollbürgern.
Inhalt5 Abschnitte
Begriff und Grundformen
Ein Senat ist ein Kollegialorgan, also ein Gremium aus mehreren gemeinsam beratenden oder entscheidenden Mitgliedern. Er kann zur Exekutive, Legislative oder Judikative gehören: zur ausführenden Gewalt, zur gesetzgebenden Gewalt oder zur Rechtsprechung. Je nach Zusammenhang übernimmt er daher sehr unterschiedliche Aufgaben. Seine Mitglieder heißen meist Senatoren; die weibliche Form lautet Senatorin, selten auch Senatrix.
Senate können beispielsweise eine Parlamentskammer, eine Regierung, einen Spruchkörper eines Gerichts, ein beratendes Verfassungsorgan oder das zentrale Selbstverwaltungsorgan einer Hochschule bilden. Der Artikel weist darauf hin, dass einige seiner Angaben nicht hinreichend durch Einzelnachweise belegt sind.
Senate in der Antike
Im antiken Griechenland gehörten Ältesten- oder Adelsräte neben Volksversammlungen und Magistraturen zu den typischen Einrichtungen einer Polis, also eines griechischen Stadtstaates. Bekannte Beispiele sind die Gerusia in Sparta und der Areopag in Athen. Auch im nichtgriechischen Karthago bestand ein Adelsrat, den lateinische Quellen als Senat bezeichneten.
Der Römische Senat war der oberste Rat des Römischen Reiches und bestand nur aus männlichen Vollbürgern. In der Römischen Republik war er formal eine beratende Versammlung ehemaliger Amtsträger, tatsächlich aber das Machtzentrum des Staates. Höhere Beamte erhielten nach ihrer Amtszeit normalerweise einen Senatssitz. Dazu gehörten zunächst ehemalige kurulische Aedilen, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. auch ehemalige Volkstribune und plebejische Aedilen sowie nach den Reformen Sullas ehemalige Quaestoren. Ansehen und Einfluss eines Senators richteten sich nach seinem zuletzt ausgeübten Amt.
Die höchsten Stufen des cursus honorum, der römischen Ämterlaufbahn, waren Praetur, Konsulat und Censur. Wegen der hohen Wahlkampfkosten wurden sie fast ausschließlich von Männern weniger einflussreicher und wohlhabender Familien erreicht. Über niedrigere Ämter konnten jedoch auch Bürger außerhalb dieses engsten Kreises in den Senat gelangen.
Der Senat hatte in der frühen Republik etwa 100 Mitglieder, später ungefähr 300, seit Sulla 600 und unter Caesar mehr als 900. In der frühen Kaiserzeit wurde die Zahl wieder auf etwa 600 verringert. Gleichzeitig verlor das Gremium den größten Teil seiner politischen Macht, seine Mitglieder blieben aber hoch angesehen. Zu ihren Privilegien gehörten die Tunica mit einem breiten Purpurstreifen, dem latus clavus, und besondere Ehrensitze im Theater. Nur wenige homines novi, also Männer ohne senatorische Vorfahren, gelangten durch kaiserliche Ernennung, die adlectio, in den Senat.
Seit dem 4. Jahrhundert bestand zusätzlich ein Senat in Konstantinopel, der seit Constantius II. dieselben Rechte wie der Senat in Rom besaß. Der weströmische Senat überdauerte das Ende des westlichen Kaisertums im Jahr 476 und verschwand erst um 600. In Ostrom beziehungsweise Byzanz bestand der Senat ohne wirkliche Macht und in veränderter Form bis in die Palaiologenzeit fort.
Spätantike und Mittelalter
In der ausgehenden Spätantike und im beginnenden Frühmittelalter nannten sich im gallorömischen, besonders im südlichen Gallien Angehörige der romanischen Reichsaristokratie Senatoren. Ihre Vorfahren hatten in römischer Zeit staatliche Ämter ausgeübt. Die Familien bewahrten ihre herausgehobene gesellschaftliche Stellung durch hohe lokale und kirchliche Ämter.
Im Mittelalter bezeichneten sich einzelne Personen weiterhin als Senatoren Roms, obwohl es bis ins 12. Jahrhundert keinen Senat im eigentlichen Sinne mehr gab. Im Jahr 1143 bildete sich in Rom erneut ein Senat, der von breiten Teilen der Stadtbevölkerung getragen wurde. Er sollte vor allem die Interessen der römischen Kommune gegenüber dem Papst, hohen Geistlichen und großen Adelsfamilien vertreten. Senatoren sind noch für das Spätmittelalter belegt.
Politik und Recht in der Neuzeit
In politischen Systemen mit zwei Parlamentskammern, dem Bikameralismus, heißt häufig die erste Kammer Senat. Sie vertritt oft Stände oder Regionen. Beispiele sind die Senate Frankreichs, Kanadas, Italiens, Irlands, Spaniens, Polens, Belgiens, Rumäniens, Tschechiens, Australiens, Brasiliens und der Vereinigten Staaten. In den USA besitzen außerdem 49 Bundesstaaten einen Senat; nur Nebraska hat ein Parlament mit einer einzigen Kammer. Historische Beispiele sind der Bayerische Senat, der Senat der Republik in der Türkei und der japanische Genrōin, der bis 1890 bestand.
Ein Senat kann auch Teil der Exekutive sein. In Deutschland heißen die Landesregierungen der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg Senat. Wien besitzt als Stadtregierung den Wiener Stadtsenat. Historische Regierungssenate bestanden unter anderem in Lübeck, Frankfurt, Danzig und Hannover.
In der Judikative ist ein Senat ein Spruchkörper innerhalb eines oberen oder höchsten Gerichts. In Deutschland handelt es sich um ein mehrköpfiges Gremium aus Berufsrichtern. Es unterscheidet sich vom Einzelrichter, vom Geschworenengericht mit Laienbank und vom Schöffengericht mit ehrenamtlichen Richtern. Senate entscheiden typischerweise schwierigere Fälle, besonders an Höchstgerichten, und werden je nach Rechtsgebiet unter anderem in Zivilsenate und Strafsenate eingeteilt. Im deutschen Gerichtswesen wird außerdem zwischen einem Senat im eigentlichen Sinne und einer Kammer unterschieden. Auch gerichtsähnliche Verwaltungsgremien können Senat heißen, beispielsweise die österreichischen Verwaltungssenate.
Eine besondere Form war der Sénat conservateur. Er wirkte während des französischen Konsulats und des Ersten Kaiserreichs als beratendes Verfassungsorgan.
Hochschulen und wissenschaftliche Organisationen
An einer Hochschule ist der Akademische Senat ein demokratisch gewähltes Kollegialorgan der Selbstverwaltung und das oberste Gremium. Er steht neben Einzelorganen wie Rektor, Präsident oder Kanzler. Abhängig von der gesetzlichen Regelung erfüllt er legislative, beratende, strategische, kontrollierende und leitende Aufgaben. Dazu können Satzungsbeschlüsse, die Einrichtung von Studiengängen, Ausschreibungen für Professorenstellen und die Behandlung vorgeschlagener Berufungslisten gehören.
In Deutschland veränderte die Einführung von Hochschulräten die frühere Verteilung der Zuständigkeiten. In Bayern schwächten das Hochschulgesetz von 2006, der neue Hochschulrat und die gestärkte Stellung des Präsidenten den Einfluss des Senats.
Hochschulen können die Würde eines Ehrensenators für außergewöhnliche Verdienste um die Hochschule verleihen; sie gilt als höchste Auszeichnung einer Hochschule. Geehrt werden können beispielsweise Amtsträger, Persönlichkeiten aus Stiftungen, Forschung und Lehre sowie Manager oder Unternehmer, wenn sie sich in außergewöhnlichem Maß für die Einrichtung eingesetzt haben. Die formale Anrede lautet Herr oder Frau Senator beziehungsweise Senatorin plus Name oder Herr oder Frau Ehrensenator beziehungsweise Ehrensenatorin.
Auch ein Gremium gewählter Mitglieder einer wissenschaftlichen Gesellschaft oder eines akademischen Berufsverbandes kann als Senat bezeichnet werden.