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Römische Reichskirche
Als römische Reichskirche wird in der historischen Forschung die christliche Kirche im spätantiken Römischen Reich und im frühmittelalterlichen oströmischen …
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Begriff und Bedeutung
Als römische Reichskirche bezeichnet die historische Forschung die christliche Kirche im spätantiken Römischen Reich sowie im frühmittelalterlichen oströmischen beziehungsweise byzantinischen Reich. Kennzeichnend war die enge ideelle, institutionelle und personelle Verbindung zwischen dem Christentum und dem politischen Herrschaftssystem. Aus dieser Verbindung gingen unter anderem die heutige römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen des Ostens hervor.
Die Reichskirche übernahm eine politische Funktion: Das Christentum diente als Bindeglied zwischen den Teilen des Weltreiches, eine Aufgabe, die zuvor die römische Religion erfüllt hatte. Die Hinwendung zum Christentum wurde zur Bürgerpflicht. Umgekehrt betrachtete der römische Kaiser die Förderung einer einheitlichen Kirche als seine Pflicht, weil er in ihr eine Kraft gegen eine weitere Zersplitterung des Reiches sah.
Entstehung unter den römischen Kaisern
Konstantin der Große war der erste römische Kaiser, der das Christentum offiziell privilegierte. Dies gilt als Wendepunkt in der Christianisierung des Römischen Reiches. Im Jahr 313 erklärte er gemeinsam mit Kaiser Licinius in der Mailänder Vereinbarung, den Christen und allen Bürgern des Reiches künftig volle Religionsfreiheit gewähren zu wollen. Die Vereinbarung wird häufig fälschlich als „Toleranzedikt“ bezeichnet.
Konstantin förderte das Christentum anschließend weiter. Diese Veränderung der römischen Religionspolitik wird als konstantinische Wende bezeichnet. Nach seinem Tod im Jahr 337 setzten seine Söhne, besonders Constantius II., die Förderung des Christentums und die Benachteiligung des Heidentums fort. Constantius II. griff bereits aktiv in kirchenpolitische Angelegenheiten und innerchristliche Kontroversen ein.
Offizielle Reichsreligion und Folgen
Einen wesentlichen Schritt zur römischen Reichskirche bildete das Edikt cunctos populos aus dem Jahr 380. Es erklärte den römisch-alexandrinischen trinitarischen Glauben zur offiziellen Religion des Römischen Reiches und sollte innerchristliche Streitigkeiten beenden. Im Edikt von 391 verbot Theodosius I. die heidnischen Kulte. Damit war die römisch-katholische Kirche endgültig zur Reichskirche geworden. Nach der heutigen Sicht vieler Forscher setzte sich das Christentum im Römischen Reich jedoch erst unter Justinian I. in der Mitte des 6. Jahrhunderts tatsächlich gegen das Heidentum durch.
Die enge Verbindung von Kaiser und Kirche zeigte sich unter anderem darin, dass Kaiser Konzilien einberiefen, auf Dogmen Einfluss nahmen und die Autorität der Bischöfe stärkten. Gerade die gestärkte Stellung der Bischöfe trug dazu bei, dass nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches eine weitgehend intakte Rechts- und Verwaltungsstruktur in Gestalt der römischen Kirche erhalten blieb.
Ende der Einheit von Reich und Kirche
Nach dem Wegfall der weströmischen Mitkaiser waren die römischen Kaiser in Konstantinopel wieder die einzigen legitimen Herrscher auf ehemals römischem Gebiet. Dadurch wurde auch die Stellung der Päpste in Rom gegenüber ihrem Mitpatriarchen in Konstantinopel geschwächt.
Nach dem Ende der Reichseinheit setzte Papst Gelasius I. Kaiser Anastasios I. Ende des 5. Jahrhunderts die Zwei-Schwerter-Theorie entgegen. Spätestens mit der Trennung von der oströmischen Kirche im Morgenländischen Schisma von 1054 waren sowohl die Einheit des Reichsgebietes als auch die Einheit von Kirche und Staat endgültig beendet.