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Römische Priester und Priesterschaften

Das Priesterwesen durchdrang im antiken Rom Staat und Zivilgesellschaft gleichermaßen. Der Kultus wurde für das gesamte Staatswesen rezipiert.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundzüge der römischen Religion
  2. 2. Aufbau, Aufgaben und Stellung des Staatspriestertums
  3. 3. Priester und Rechtsprechung
  4. 4. Die vier angesehensten Priesterkollegien
  5. 5. Priesterliche Sodalitäten und besondere Kulte

Grundzüge der römischen Religion

Das Priesterwesen durchdrang im antiken Rom Staat und Gesellschaft. Religiöse Handlungen galten als entscheidend für das Staatsverständnis: Magistrate und andere Staatsorgane konsultierten Priester, um sich der Zustimmung der Götter zu versichern. Die religiösen Aufgaben waren jedoch auf verschiedene Ämter und Vereinigungen verteilt; eine geschlossene Priesterkaste gab es in Rom nie.

Die römische Kultur war über weite Teile ihrer Geschichte eine „plurireligiöse Gesellschaft“. Vorherrschend war der römische Polytheismus mit der Verehrung von Jupiter, Juno, Mars und anderen Göttern. Die römische Religion besaß keine Glaubenslehre im strengen Sinn, keine „heilige Schrift“ und kein vollständig zusammenhängendes Glaubenssystem. Im Mittelpunkt standen weniger individuelles Seelenheil und persönliche Moral als ein gutes Verhältnis zwischen der communitas populi Romani, der römischen Gemeinschaft, und den Göttern. Von ihnen erwartete man Erfolg und Wohlstand.

Die Römer übernahmen außerdem Göttervorstellungen eroberter Völker und passten sie durch die interpretatio romana an die eigene religiöse Sichtweise an. Öffentliche Kommunikation mit den Göttern, besonders die Divination, lag in der Republik bei der politischen Elite. Diese entschied trotz priesterlicher Beratung selbstständig. Der Senat tagte in einem sakral bestimmten Raum, dem templum, und führte zuvor ein Weihrauch- und Weinopfer durch. Im privaten Bereich übernahm der pater familias, das Familienoberhaupt, die kultischen Handlungen der Familie.

Aufbau, Aufgaben und Stellung des Staatspriestertums

Die sacerdotes, genauer sacerdotes publici populi Romani Quiritium („öffentliche Priester der römischen Bürgerschaft“), waren ehrenamtliche Priester aus der politischen und sozialen Elite. Ihr Gremium leitete ein magister. Die meisten Ämter waren annuitiv, also auf eine Amtszeit begrenzt; eine Ausnahme war der pontifex maximus, der auf Lebenszeit gewählt wurde. Die Priester wirkten öffentlich an Ritualen und Opfern mit, kannten sich im Sakralrecht und in den Eigentumsverhältnissen der Götter aus und vermittelten zwischen politischer Gemeinschaft und sakraler Sphäre. Die Übersetzung „Priester“ ist daher nur annähernd passend, da sacerdotes eher öffentlichen Organen als Geistlichen im heutigen Sinn glichen.

Die Staatspriesterschaft gliederte sich in drei Hauptgruppen. Zur ersten gehörten fünfzehn flamines als Einzel- und Opferpriester bestimmter Götter, der rex sacrorum als „Opferkönig“ und sechs Vestalinnen, die Vesta dienten. Zur zweiten Gruppe zählten Priesterkollegien: pontifices, augures, der ordo haruspicum LX, die tresviri beziehungsweise septemviri epulonum sowie die duoviri, decemviri beziehungsweise quindecimviri sacris faciundis. Sie waren vor allem für die Verwaltung religiöser Angelegenheiten und die Zeichendeutung zuständig. Die dritte Gruppe bildeten stadtrömische Kultsodalitäten wie zwanzig fetiales, vierundzwanzig salii, die luperci, zwölf fratres arvales und die sodales titii. In der Kaiserzeit kamen mehrere Augustales sodales hinzu.

Das einzige staatliche Priesteramt, das ausschließlich von Frauen ausgeübt wurde, war das der Vestalinnen. Ehefrauen von Priestern konnten ebenfalls eine priesterliche Stellung innehaben, etwa als regina sacrorum oder flaminica. Ursprünglich ergänzten sich die Priesterschaften durch Kooptation selbst. Rex sacrorum, flamines und Vestalinnen wurden vom pontifex maximus ernannt. Seit dem Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. wurde der pontifex maximus durch die Bevölkerung gewählt; seit der lex Domitia von 104 v. Chr. galt dies auch für die Priesterkollegien. Priesterämter wurden im Allgemeinen lebenslang ausgeübt. Der Amtsantritt hieß inaugoratio, das Ausscheiden exaugoratio; beide Vorgänge wurden mit einer großen Zeremonie begangen.

Während der Monarchie übte der rex die obersten priesterlichen Funktionen aus, während der Republik der Oberpriester. Seit Augustus die Stellung des princeps mit dem Oberpontifikat vereinigte, war der princeps beziehungsweise Kaiser das religiöse Oberhaupt; diese Verbindung erfolgte 12 v. Chr. Priester genossen besondere Ehren und Vorrechte und galten als Hüter der Tradition. Ihre altertümliche Tracht umfasste unter anderem apex, tutulus, galerus und toga praetexta. Körperliche Defekte konnten den Eintritt in ein Priesteramt verhindern. Die höchsten Priesterstellen waren lange den Patriziern vorbehalten. Erst die lex Ogulnia von 300 v. Chr. erlaubte Plebejern, Pontifikat und Augurat auszuüben.

Priester galten bei staatlich anerkannten Sakralhandlungen als publici, ansonsten als homines privati; damit unterschieden sie sich von den Magistraten. Die Bezeichnung sacerdos publicus blieb im Allgemeinen dem pontifex maximus und dem flamen dialis vorbehalten, die von Amts wegen im Senat saßen. Insgesamt bestand eine strenge Trennung zwischen Priesterschaft und Magistratur, wobei Magistrate während der Republik sogar höher geschätzt wurden. Die Priester bestimmten jedoch den Kalender, unterschieden dies fasti, dies nefasti und dies comitiales, prüften anhand von Vorzeichen die Rechtsgültigkeit staatlicher Beschlüsse und konnten Magistrate wegen religiöser Verfehlungen absetzen. Deshalb waren ihre Ämter während der Bürgerkriege starkem politischem Einfluss ausgesetzt. Zunächst wirkten die Priesterschaften vor allem in Rom und im latinischen Umland, später rekrutierten sie sich aus dem gesamten Imperium.

Priester und Rechtsprechung

Die altrömische Rechtsprechung beruhte zunächst auf einer wenig geordneten Verbindung von Gewohnheitsrecht und Sakralrecht. Sie regelte sowohl religiöse Angelegenheiten der Bürgergemeinde als auch private Rechtsstreitigkeiten in Einzelfallentscheidungen. In der Königszeit oblag die Rechtsfindung dem König und einem Priesterkollegium, das den königlichen Oberpriester beriet.

In der Republik entwickelte sich diese auf religiösen und sittlichen Grundsätzen beruhende Rechtsprechung schrittweise zu einer sachlich-juristisch ausgerichteten Jurisdiktion, die in der Kaiserzeit ihren Höhepunkt erreichte. Das archaische Sakralrecht blieb jedoch mit seinen Satzungen, Vorschriften und religiösen Verbrechenstatbeständen, etwa dem Crimen incesti, in der Zuständigkeit des Priesterkollegiums unter dem Vorsitz des pontifex maximus.

Die vier angesehensten Priesterkollegien

Seit der späten Republik galten die quattuor amplissima collegia, die vier angesehensten Priesterkollegien, als besonders ehrenvoll. Ihre Mitglieder wurden gewählt. Viele bedeutende Politiker bekleideten während ihrer Laufbahn als Magistrat mindestens einmal ein solches Amt. Die tatsächliche Mitgliederzahl schwankte trotz der festen Zahl im Namen, unter anderem unter Sulla, Caesar und Augustus.

Die pontifices überwachten die Ausführung der altrömischen Religion. Zu ihrem Bereich wurden auch Flamines und Vestalinnen gerechnet. An der Spitze stand der pontifex maximus. Er organisierte das Kollegium, pflegte den Kalender und konnte Priesterkollegen bestrafen. Formal stand er unter dem rex sacrorum, der die kultischen Handlungen vollzog. Nach dem Tod des Kaisers Augustus war das Amt des pontifex maximus erblich an den jeweiligen Kaiser gebunden.

Die augures vollzogen kultische Akte, mit denen die Zustimmung oder Ablehnung einer Gottheit ermittelt werden sollte. Dazu gehörten vor allem die Vogelschau und die Deutung von Naturereignissen, etwa von Blitzeinschlägen; diese Deutung wird als Mantik bezeichnet.

Die quindecimviri sacris faciundis gingen aus einer Kommission zur Befragung der sibyllinischen Bücher hervor. Sie waren für den ritus Graecus zuständig, also im Wesentlichen für aus Griechenland übernommene und gegebenenfalls an römische Vorstellungen angepasste religiöse Formen. Bei den Säkularfeiern hatten sie eine besondere Aufgabe.

Die septemviri epulonum waren das jüngste der vier Kollegien und entwickelten sich aus den Pontifices. Sie organisierten das Festbankett der ludi Romani und ludi plebei.

Priesterliche Sodalitäten und besondere Kulte

Sodales oder Sodalitäten waren meist genossenschaftlich organisierte priesterliche Vereinigungen. Sie pflegten alte Kulte und Riten, für die die Staatspriester nicht zuständig waren und deren Sinn teilweise schon den Zeitgenossen unverständlich erschien. Solche Kultvereine gab es auch außerhalb Roms; für sie galt keine staatliche Beschränkung. In der Kaiserzeit entstanden die Augustales als neue Vereinigungen für den Kaiserkult.

Die fetiales waren für religiöse Zeremonien im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen Roms zuständig, besonders für Verträge und Kriegserklärungen. Während der Republik verloren sie an Bedeutung. Die salii vollzogen in voller Kampfausrüstung erstarrte Tänze für Kriegsgottheiten. Dazu gehörte das Salierlied, eines der ältesten Textzeugnisse des alten Rom. Für die Aufnahme war noch in der Kaiserzeit die Zugehörigkeit zu einem patrizischen Geschlecht notwendig.

Die fratres arvales führten feierliche Flurumgänge zu Ehren der Dea Dia und des Mars durch. Dies zeigt sich auch im Kultlied carmen arvale. In der Kaiserzeit standen sie dem Kaiserkult besonders nahe. Die sodales titii wurden angeblich von Titus Tatius zur Pflege sabinischer Kulte eingerichtet. Augustus erneuerte diese Priesterschaft und trat ihr selbst bei.

Die luperci spielten vor allem beim Lupercalien-Fest am 15. Februar, dem Februarius, eine Rolle. Sie bestanden aus zwei Kollegien, den fabiani und den quinctiani, mit jeweils 12 Mitgliedern. Bei den Lupercalien opferten sie Ziegen und Hunde, bestrichen sich mit dem Blut der Tiere und tanzten halbnackt um den Palatin. Marcus Antonius stiftete 45 zu Ehren Caesars ein drittes Kollegium, die juliani. Die Bedeutung des Tanzes und des Rituals blieb unklar. Vermutlich handelte es sich ursprünglich um einen Ritus für Mars, dessen Symbol der Wolf war, um sein Wohlwollen zu gewinnen und die Herden vor Wölfen zu schützen.

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