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Cursus honorum

Der cursus honorum (lateinisch ‚Ämterlaufbahn') war die traditionelle Abfolge der Magistraturen, die Politiker der Römischen Republik durchliefen und die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Grundaufbau
  2. 2. Wahlen, Befugnisse und Senat
  3. 3. Zugang und allgemeine Amtsregeln
  4. 4. Sullas verbindliche Ordnung
  5. 5. Fortbestand und Wandel in der Kaiserzeit

Bedeutung und Grundaufbau

Der cursus honorum war die traditionelle Ämterlaufbahn römischer Politiker. Er bestimmte, in welcher Reihenfolge die Magistraturen, also die gewählten staatlichen Ämter, übernommen werden sollten. Seine Entwicklung begann in der frühen Römischen Republik; grundsätzlich bestand er noch in der Kaiserzeit fort.

Nach dem Ende des römischen Königtums ging die Befehlsgewalt allmählich auf den Senat und jährlich gewählte Magistrate über. Der Überlieferung zufolge wurden 509 v. Chr. die ersten beiden Konsuln gewählt, doch wird diese Darstellung vielfach bezweifelt. Möglicherweise gab es zunächst nur einen praetor maximus.

Die übliche Laufbahn begann nach einem Militärdienst, der ursprünglich zehn Jahre dauern sollte und in der späteren Republik kürzer sein konnte. Darauf konnte eine Tätigkeit im Kollegium der vigintisexviri, einer Gruppe untergeordneter Verwaltungsbeamter, oder als Militärtribun folgen. Die eigentliche Ämterfolge lautete:

• Quästur als Einstiegsamt; • Volkstribunat, das ausschließlich Plebejern offenstand, und gegebenenfalls Ädilität, die nicht verpflichtend war; • Prätur als erste hohe Magistratur; • Konsulat als höchstes reguläres Amt.

Der cursus wurde 180 v. Chr. durch die lex Villia annalis gesetzlich verankert, nachdem ein entsprechender Antrag 199 v. Chr. noch gescheitert war. Die Regelung reagierte auf die wachsende Konkurrenz innerhalb der Nobilität, der politisch führenden Oberschicht.

Wahlen, Befugnisse und Senat

Die Magistrate wurden in verschiedenen Volksversammlungen, den comitia, gewählt. Volkstribune und plebeische Ädile wählte das concilium plebis; Quästoren und kurulische Ädile die comitia tributa. Prätoren und Konsuln, die über militärische Kommandogewalt, das imperium, verfügten, wurden von den comitia centuriata, den Zenturiatskomitien, gewählt. Die Befugnis der niederen Magistrate hieß potestas.

Im Jahr 153 v. Chr. wurde der Amtsantritt der Konsuln vom 15. März auf den 1. Januar verlegt. Weil die Jahre nach den amtierenden Konsuln benannt wurden, begann damit auch das römische Jahr am 1. Januar. Volkstribune traten ihr Amt bereits am 10. Dezember an.

Höhere Magistrate durften mit Volk und Senat verhandeln, gegen niedere Beamte vorgehen und Verhaftungen vornehmen. Je nach Amt wurden sie von einer festgelegten Zahl bewaffneter Liktoren begleitet. Während ihrer Amtszeit genossen sie Immunität; erst danach konnten sie für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden.

Die Bekleidung eines Amtes erleichterte die Aufnahme in den Senat. Zunächst galt dies vor allem für ehemalige Konsuln, Prätoren und kurulische Ädile. Seit Sulla erhielten auch ehemalige Quästoren und Volkstribune auf diesem Weg lebenslange Senatssitze. Nach Sullas Reformen erfolgte die Aufnahme bereits nach der Quästur automatisch und ohne Bestätigung durch die Zensoren.

Zugang und allgemeine Amtsregeln

Anfangs standen die Ämter wahrscheinlich nur Patriziern offen. Nach den Ständekämpfen des 4. Jahrhunderts v. Chr. konnten theoretisch alle römischen Bürger die Laufbahn einschlagen. Nach den traditionell auf 367 v. Chr. datierten leges Liciniae Sextiae durfte nach einer Überlieferung einer der beiden Konsuln Plebejer sein; Livius zufolge musste dies sogar so sein. Der zweite Konsul blieb Patrizier.

Da die Magistraturen unbezahlte Ehrenämter waren, konnten sich meist nur Angehörige wohlhabender Familien eine politische Karriere leisten. Bewerber setzten häufig eigenes Vermögen für die Allgemeinheit ein und gewannen Wähler auch durch Bestechung. Daher stammten die meisten Kandidaten aus der Nobilität. Ein Bewerber ohne adelige Vorfahren hieß homo novus, wörtlich „neuer Mensch“. Die Flamines, Angehörige bedeutender Priesterämter, waren vom cursus honorum ausgeschlossen. Zugelassene Kandidaten trugen bei der Wahlwerbung, der ambitio, die auffällige weiße toga candida; hiervon stammt die Bezeichnung candidatus.

Für Magistraturen galten gemeinsame Grundsätze:

• Annuitätsprinzip: Wahl für nur ein Jahr; • Kollegialität: Ein Amt war mehrfach besetzt, und die Kollegen konnten durch das Interzessionsrecht aufeinander einwirken; • Iterationsverbot: keine unmittelbare Wiederwahl in dasselbe Amt; • feste Reihenfolge der Ämter; • Biennität: zwei amtsfreie Jahre zwischen zwei Magistraturen; • Kumulationsverbot: keine gleichzeitige Ausübung zweier Ämter.

Die lex Villia annalis legte 180 v. Chr. erstmals Mindestalter fest. Nach zehn Jahren Militärdienst war eine Kandidatur für die Quästur ab 27 Jahren möglich. Zwischen zwei Konsulaten sollten sogar zehn Jahre liegen. In der späten Republik wurden solche Regeln jedoch wiederholt verletzt: Gaius Marius war seit 107 v. Chr. sechsmal in Folge Konsul.

Nach der Amtszeit konnte das imperium eines Konsuls oder Prätors verlängert werden; er amtierte dann als Promagistrat. Außerhalb des cursus lagen die Zensur, für die nur ehemalige Konsuln kandidieren konnten, die in Kriegszeiten vergebene Diktatur und die Zwischenkönigschaft. Magistrate erfüllten neben politischen auch sakrale Aufgaben, etwa bei der Befragung der Götter.

Sullas verbindliche Ordnung

Sulla regelte die Laufbahn 81 v. Chr. durch die lex de magistratibus verbindlich. Insbesondere durfte nur für das Konsulat kandidieren, wer zuvor Prätor gewesen war. Zugleich erhöhte er wegen der Verwaltungsbedürfnisse des römischen Weltreichs die Zahl der Amtsträger.

Der cursus umfasste nun:

• eine Position im Kreis der vigintisexviri; • Quästur: 20 Quästoren, Mindestalter zunächst 28, später 31 Jahre; • Volkstribunat mit 10 Volkstribunen oder Ädilität mit 4 Ädilen, Mindestalter 37 Jahre; • Prätur: 8 Prätoren, Mindestalter 40 Jahre; • Konsulat: 2 Konsuln, Mindestalter 43 Jahre.

Die Ädilität blieb freiwillig, konnte aber die Karriere fördern, weil ein Ädil durch aufwendige Spiele öffentliche Zustimmung gewinnen konnte. Nach Prätur und Konsulat wurde eine einjährige Promagistratur als Statthalter in einer Provinz verpflichtend.

Die lex Cornelia de tribunis plebis beschränkte die Macht der Volkstribune und verhinderte deren weitere politische Laufbahn, wurde aber bald nach Sullas Tod aufgehoben. Auch andere Vorschriften wurden in der späten Republik umgangen. Pompeius erhielt 77 v. Chr. ohne vorheriges Amt ein prokonsularisches imperium für Hispania citerior und wurde 70 v. Chr. direkt Konsul.

Seit Sulla fanden Wahlen normalerweise im Quintilis, dem späteren Iulius, statt; der Amtsantritt folgte am 1. Januar des nächsten Jahres. Unter Sulla hatten Patrizier und Eques bei den Wahlen ein so großes Gewicht, dass die Stimmen der übrigen Wähler nahezu wirkungslos waren. Nur wenige Politiker wie Cicero bekleideten alle Ämter suo anno, also jeweils im frühestmöglichen Alter. Caesar erhöhte später die Zahl der Prätoren und Ädile jeweils um zwei.

Fortbestand und Wandel in der Kaiserzeit

Mit dem von Augustus errichteten Prinzipat entstand eine faktische Alleinherrschaft. Dadurch verloren die republikanischen Ämter weitgehend ihre politische Bedeutung, behielten aber ihr gesellschaftliches Prestige. Volkstribunat, Prätur und Konsulat bestanden deshalb bis weit in die Spätantike fort. Der letzte nichtkaiserliche Konsul amtierte 541 unter Kaiser Justinian.

Seit 14 n. Chr. wurden die Magistrate nicht mehr vom Volk gewählt, sondern vom Senat oder unmittelbar vom Kaiser ernannt. Außerdem sank das vorgeschriebene Eintrittsalter schrittweise erheblich.

Augustus schuf daneben eine eigene Laufbahn für Angehörige des Ritterstandes. Sie führte von militärischen Kommandos in den Legionen über Verwaltungsstellen als kaiserliche Prokuratoren, procuratores Augusti, bis zur Präfektur. Eine Präfektur war ein hohes militärisches oder administratives Leitungsamt und konnte auch statthalterähnliche Aufgaben in einer Randprovinz umfassen; ein bekanntes Beispiel ist Pontius Pilatus.

Die ritterliche Laufbahn war sozial durchlässiger als die senatorische. Männer aus einfachen Verhältnissen oder städtische Notabeln konnten über bestimmte Ämter in den Ritterstand aufsteigen. Bereits im 1. Jahrhundert sind Laufbahnen vom Legionär über den Primus Pilus, den ranghöchsten Zenturio, zum ritterlichen Kohortenpräfekten belegt; in einem Fall gelang sogar der Aufstieg zum Prätorianerpräfekten. Als weiteres Beispiel gilt Marcus Bassaeus Rufus, der dieses Amt unter Antoninus Pius ausübte. Insgesamt war die ritterliche Laufbahn stärker auf militärische Führung und Finanzverwaltung ausgerichtet, während der traditionelle cursus honorum von Beginn an auf politische Ämter zielte.

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