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Römische Familie
Man zählte darunter alle Abkömmlinge eines gemeinsamen männlichen Vorfahren. Aber auch alle Sklaven und Freigelassenen des Familienoberhauptes konnten zur …
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Grundidee und Familienoberhaupt
Die römische Familie war im antiken Rom kein Haushalt im heutigen Sinn einer kleinen Kernfamilie, sondern ein Personenkreis unter der Vollmacht eines Familienoberhauptes. Zur familia gehörten alle Nachkommen eines gemeinsamen männlichen Vorfahren, außerdem konnten auch Sklaven und Freigelassene des Familienoberhauptes dazugehören. Mit domus konnte nicht nur das Haus, sondern auch die ganze Hausgemeinschaft gemeint sein.
Der pater familias war der Vorstand dieser Hausgemeinschaft. Pater familias konnte nur ein Mann sein, der durch Geburt oder Ernennung römischer Bürger war. Er hatte die patria potestas, also die rechtliche Gewalt über die ihm unterstellten Personen. Dazu gehörten Obhut, Rechtsvertretung und Leitung des Haushalts. Frauen konnten diese Rolle nicht übernehmen.
Theoretisch durfte der pater familias nach dem Zwölftafelgesetz sogar über Leben und Tod eines Haushaltsmitglieds entscheiden (ius vitae necisque). Praktisch wurde in solchen Fällen eher ein Familiengericht einberufen. Die patria potestas dauerte bis zum Tod des pater familias und ging danach an den ältesten Sohn über. Bis dahin standen auch erwachsene und verheiratete Söhne unter seiner Vormundschaft und durften kein eigenes Vermögen erwerben. Das konnte dazu führen, dass ein Sohn bereits Senator oder Feldherr war, aber rechtlich noch unter seinem Vater stand.
Ehe, Ehefrauen und Scheidung
Jungen konnten ab 14 Jahren, Mädchen ab 12 Jahren heiraten. Tatsächlich heirateten Frauen meist mit etwa 15 bis 20 Jahren, Männer mit 25 bis 35 Jahren. Viele Ehen wurden von den Eltern arrangiert. Die rechtliche Ehefähigkeit hieß conubium und stand nur römischen Bürgern zu. Eine rechtlich anerkannte Ehe hieß matrimonium. Notwendig war außerdem der consensus, also die Zustimmung von Mann und Frau; standen sie noch unter patria potestas, brauchten sie zusätzlich die Erlaubnis der jeweiligen pater familias.
Die Verlobung wurde durch sponsalia, einen Ehevertrag und die Übergabe eines Verlobungsrings (anulus pronubius) offiziell gemacht. Im Vertrag wurden finanzielle Fragen geregelt, besonders die Mitgift. Nach der Verlobung blieb die Verlobte bis zur Hochzeit im Elternhaus.
Eine wichtige Eheform war die manus-Ehe: Die Frau wechselte aus der „Hand“ ihres Vaters in die des Ehemannes oder Schwiegervaters. Sie wurde Teil der neuen Familie, ihr Besitz ging in diese über, und eine Scheidung war fast unmöglich. In der späten Republik und Kaiserzeit verlor diese Form an Bedeutung. Üblicher wurde eine manus-freie Ehe, bei der die Frau nicht in die Familie des Mannes überging. Sie blieb unter der Vormundschaft ihres eigenen pater familias und behielt zusammen mit ihrer Familie Rechte an Mitgift und Vermögen.
Eine Ehefrau wurde matrona genannt. Von ihr erwartete man, Kinder zu gebären und aufzuziehen, Hausarbeiten wie Spinnen, Weben und Nähen zu übernehmen und Sklaven oder Bedienstete zu beaufsichtigen. Als Tugend galt Pudicitia, also Bescheidenheit und sittsames Verhalten. Frauen waren dem Ehemann untergeordnet und in politischen, rechtlichen und finanziellen Fragen eingeschränkt. Ab 17 v. Chr. konnten Ehefrauen nach den Ehegesetzen des Augustus nach der Geburt von drei Kindern von der tutela, der Vormundschaft eines Mannes, befreit werden und volle Rechts- und Finanzfähigkeit erhalten.
Scheidungen waren in der manus-Ehe lange selten. Anfangs konnte nur der Mann die Ehe lösen. Ab dem zweiten Jahrhundert v. Chr. sind häufiger Scheidungen überliefert, auch durch Frauen beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter. Augustus erschwerte Scheidungen und verlangte Begründungen. Da Ehen oft Bündnisse zwischen Familien waren, konnte der pater familias eine Ehe auflösen, wenn eine günstigere Verbindung möglich war. Mark Aurel verbot später, dass ein pater familias eine glückliche Ehe auflöste.
Kinder, Erziehung und Namen
Nach der Geburt wurde ein Kind vermutlich durch eine Hebamme (obstretix) auf seine Lebensfähigkeit geprüft. Danach legte man es vor den pater familias auf den Boden. Hob er es auf, erkannte er es symbolisch als sein Kind an. Dieser Aufnahmeritus hieß confessio patris.
Am dies lustricus, bei Mädchen am achten und bei Jungen am neunten Tag nach der Geburt, erhielt das Kind seinen Namen und eine Halskette mit einem Amulett. Dieses Amulett hieß bulla und kennzeichnete das Kind als freigeboren.
Die ersten sechs Jahre verbrachten Kinder zu Hause. Sie wurden von Mutter und Vater, Sklaven oder einem Kindermädchen betreut. Funde von Spielzeug wie Stoffpuppen oder Kinderrasseln deuten auf eine zunächst spielerische Kindheit hin. Jungen erhielten im Durchschnitt eher und mehr Bildung als Mädchen. Ein römischer Junge begann die Grundschule meist mit etwa 6 bis 7 Jahren. Wohlhabende Familien konnten Privatlehrer beschäftigen; andere Jungen besuchten einen ludus unter einem magister ludi. Dort lernten sie Lesen, Schreiben und Rechnen. Mit zehn bis elf Jahren konnten Jungen eine weiterführende Schule beim grammaticus besuchen, wo lateinische und griechische Literatur, Sprachen, Geschichte, Geografie, Geometrie, Musik und Astronomie gelehrt wurden. Mit 13 bis 14 Jahren konnte Unterricht bei einem rhetor folgen, besonders für spätere Laufbahnen in Politik und Recht. Mit sechzehn Jahren galt ein Junge als erwachsener Mann.
Mädchen wurden früher auf ihre Rolle als Ehefrau vorbereitet. Mutter oder weibliche Verwandte unterrichteten sie in Tätigkeiten wie Spinnen und Weben. Wenn Schulgeld bezahlt werden konnte, konnten auch Mädchen eine Grundschule besuchen, hörten aber wegen Heirat oft früher auf. Reichere Familien konnten Privatunterricht in Gesang, Tanz und Musikinstrumenten ermöglichen.
Ein römischer Name bestand normalerweise aus Vorname, Familienname (nomen gentile) und gegebenenfalls Zusatzname (cognomen). Der cognomen konnte auf Aussehen, Verdienste oder Eigenschaften verweisen. Der älteste Sohn erhielt meist denselben Vornamen wie der pater familias. Bei Mädchen wurde der Vorname weggelassen; bei mehreren Mädchen konnte „die Jüngere“ oder „die Ältere“ als Zusatz dienen. Bei einer manus-Ehe legte eine Frau ihren Familiennamen ab und nahm den ihres Mannes an. Freigelassene übernahmen den Namen ihres Herrn und hängten ihren eigenen Namen als cognomen an.
Sklaven, Freigelassene und Klienten
Wohlhabende Familien hatten häufig Sklaven, die im Haushalt arbeiteten. Gut ausgebildete Sklaven konnten auch als Hauslehrer oder Ärzte tätig sein. Weibliche Sklaven dienten auch als Konkubinen. Rechtlich galten Sklaven nicht als Menschen mit Menschenrechten, sondern als Sachen. Sie durften nicht heiraten, konnten aber eheähnliche Bindungen eingehen. Der Herr konnte solche Bindungen verhindern und den sexuellen Zugang zu Sklaven kontrollieren. Kinder einer Sklavin gehörten dem Herrn.
Die Behandlung von Sklaven hing vom Hausherrn ab. Im frühen römischen Reich wurden Sklaven oft hart bestraft. Bei Flucht konnte ihnen FUG von fugitivus, „Ausreißer“, auf die Stirn gebrannt werden; bei Diebstahl FUR von fur, „Dieb“. Plinius berichtet einerseits von Gewalt gegen den Senator Larcius Macedo durch Sklaven, andererseits auch von seiner eigenen Fürsorge für kranke Sklaven. Sklaven konnten als Belohnung freigelassen werden, durch Testament nach dem Tod des Herrn oder durch Freikauf. Danach waren sie Freigelassene, durften aber nicht wählen und keine Toga tragen.
Das Klientelwesen war besonders in der Zeit der Zweiten Republik wichtig und verlor bis zum Aufstieg des Augustus an Bedeutung. Es war ein persönliches und juristisches Verhältnis zwischen Patron und Klient. Der Patron war meist ein Adeliger, der Klient kam eher aus einer niedrigeren Schicht. Grundlage war do ut des: Wer eine Wohltat empfängt, soll etwas zurückgeben. Der Klient musste dem Patron gehorchen, ihn bei der meritoria salutatio begleiten, ihn bei Reden durch Aufmerksamkeit und Beifall unterstützen und bei Wahlen für ihn stimmen. Der Patron musste dem Klienten Fürsorge leisten, seine Interessen vertreten, ihn finanziell durch sportulae unterstützen und auf die Einhaltung von Gesetzen achten.
Adoption und Kindesaussetzung
Der Abschnitt zur Kindesaussetzung und Adoption ist im Artikel als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet. Diese Unsicherheit sollte bei der Nutzung als Lernmaterial mitgedacht werden.
Nicht vom pater familias anerkannte Kinder konnten getötet, verkauft oder ausgesetzt werden. Das Aussetzen wird als häufigste Möglichkeit genannt. Es geschah vor allem bei schwachen oder missgebildeten Säuglingen. Familien der unteren Schicht setzten vermehrt Mädchen aus, weil für Töchter später eine Mitgift an den Ehemann gezahlt werden musste, was ärmere Familien oft nicht leisten konnten. Manche ausgesetzten Kinder wurden von Frauen aufgenommen, die ein Kind verloren hatten oder kein Kind bekommen konnten; andere nahmen Findelkinder auf, um sie später als billige Arbeitskräfte zu nutzen.
Adoptionen waren in Rom möglich und üblich. Gründe konnten Kinderwunsch, die Suche nach einem geeigneten Erben oder einer Erbin, die Sicherung des Familien-, Hausgötter- und Ahnenkultes (sacra), die Versorgung armer Kinder oder politische Ziele sein. Familien mit vielen Söhnen konnten Söhne zur Adoption freigeben, um Erbprobleme zu mindern und zugleich Verbindungen zu anderen Familien zu schaffen. Nicht-römische Personen konnten nach römischem Adoptionsrecht nicht von römischen Bürgern adoptiert werden; Freigelassene galten jedoch als römische Bürger und konnten adoptiert werden.
Bei Adoptionen unterschied man zwischen Personen unter der Gewalt eines pater familias (alieni iuris) und Personen, die selbst pater familias waren (iuris sui). Ein alieni iuris brachte keinen eigenen Besitz in die neue Familie mit; eigene Kinder blieben in der Ursprungsfamilie. Wurde ein iuris sui adoptiert, brachte er Besitz und Nachkommen mit. Dieser Vorgang hieß Adrogation. Die adrogatio verband sakralrechtliche und öffentlich-rechtliche Schritte: Prüfung durch die pontifices, Abschwören der sacra (detestatio sacrorum), Zustimmung der Beteiligten und Zustimmung der comitia curiata. Die adoptio war dagegen ein privatrechtliches Verfahren vor einem Magistrat. Dabei wurde die Person zuerst aus der patria potestas des ursprünglichen pater familias gelöst und dann als Kind in die neue Familie überführt.
Vorfahren und soziale Ordnung
Der mos maiorum bezeichnete die sozialen Normen und Bräuche der Vorfahren. Die Römer richteten politisches und gesellschaftliches Handeln stark am Beispiel früherer Generationen aus. Besonders Vorfahren, die tapfere Taten (virtus) im Krieg vollbracht oder hohe Ämter bekleidet hatten, galten als exempla, also Vorbilder.
Für Familien aus dem Senatorenstand war das Ansehen umso größer, je mehr berühmte Politiker oder Feldherren sie im Stammbaum hatten. Im Empfangszimmer eines römischen Hauses wurden Gesichter berühmter Vorfahren als Wachsmasken ausgestellt. Der Philosoph Seneca wird im Artikel als Beispiel genannt: In seinen Schriften erscheint etwa Marcus Porcius Cato der Jüngere als Vorbild für römische Tugendhaftigkeit.