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Preisgrenze
Die Preisgrenze ist in der Preispolitik von Unternehmen und in der Volkswirtschaftslehre ein kritischer Preis, der beim Höchstpreis nicht überschritten und …
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Begriff und Bedeutung
Eine Preisgrenze ist ein kritischer Preis in der Preispolitik von Unternehmen und in der Volkswirtschaftslehre. Ein Höchstpreis darf nicht überschritten, ein Mindestpreis nicht unterschritten werden. Preisgrenzen beschränken in Marktwirtschaften die freie Preisbildung durch Angebot und Nachfrage. Sie beruhen entweder auf einer unternehmerischen Entscheidung über Marktpreise oder auf einer staatlichen Entscheidung über administrierte Preise. In Zentralverwaltungswirtschaften sind Preisgrenzen üblich.
In Unternehmen gehören Preisgrenzen als Preisstrategie zum strategischen Management. In der Beschaffung bestimmt eine Preisobergrenze den maximal zulässigen Einkaufspreis von Gütern und Dienstleistungen. Im Vertrieb bezeichnet eine Preisuntergrenze den niedrigsten zulässigen Verkaufspreis. Die Differenz zwischen Preisuntergrenze und Preisobergrenze heißt Preisspanne. Üblicherweise liegt die Preisuntergrenze unterhalb und die Preisobergrenze oberhalb des Marktpreises.
Ziele und zeitliche Wirkung
Da viele Marktdaten unsicher sind, müssen Entscheidungen über Preisgrenzen unter Unsicherheit getroffen werden. Reichen die Gesamtkosten als Grundlage einer preispolitischen Entscheidung nicht aus, richtet sich die Preisgestaltung nach den Unternehmenszielen.
Erfolgswirksame Preisgrenzen dienen der Gewinnmaximierung: Sie sollen die Gesamtkosten einschließlich einer Gewinnmarge decken. Liquiditätswirksame Preisgrenzen dienen der Liquiditätssicherung und orientieren sich an der Deckung der zahlungswirksamen Kosten. Kurzfristig wirkende Grenzen werden als statische Preisgrenzen bezeichnet; mittel- und langfristig wirkende Grenzen heißen dynamische Preisgrenzen.
Preisober- und Preisuntergrenzen
Preisobergrenzen in der Beschaffung können beispielsweise für Büromaterial, Fertigungsmaterial oder Nahrungsmittel für die Kantine gelten. Sie begrenzen die Zahlungsbereitschaft des Unternehmens und damit seine Anschaffungskosten.
Preisuntergrenzen im Vertrieb sind kritische Verkaufspreise. Fällt der Marktpreis darunter, erwirtschaftet das Unternehmen Verluste. Unterschieden werden die kurzfristige und die langfristige Preisuntergrenze. Sie entsprechen entweder dem Betriebsminimum oder dem Betriebsoptimum. Eine Preisuntergrenze ist ein Indifferenzpreis: Bei diesem Verkaufspreis ist es für den Anbieter wirtschaftlich gleichgültig, ob er eine weitere Gütereinheit verkauft oder nicht.
Einheitspreis und Preisstrategien
Güter können zu einem einheitlichen Preis oder im Rahmen einer Preisdifferenzierung zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Für einen Einheitspreis nennt der Artikel drei Strategien:
- Bei der Kostenpreisstrategie wird das Gut zum Plankostenpreis angeboten. Dieser kann entsprechend der Marktentwicklung angepasst werden.
- Bei der Auslastungspreisstrategie wird der Einheitspreis dem Preis bei Vollbeschäftigung angenähert. Dieser entspricht der unteren kritischen Preisgrenze der eigenen Absatzfunktion.
- Bei der Gewinnpreisstrategie wird der Einheitspreis dem Cournotpreis angenähert, um das Gewinnmaximum zu erreichen. Dadurch steigt das Auslastungsrisiko.
Je nach Strategie stehen somit Plankosten, Vollbeschäftigung oder Cournotpreis im Mittelpunkt der Preisfindung.
Preisgrenzen beim Monopol
Nach Antoine-Augustin Cournot besitzt ein Monopolanbieter einen optimalen Angebotspreis pA_opt und eine optimale Angebotsmenge mA_opt, die gemeinsam zum Gewinnmaximum führen.
Die Verkaufsquote eines Händlers beziehungsweise die Auslastung eines Herstellers wird im Artikel mit p = m_k / m_a angegeben. Sie beträgt bis zur unteren kritischen Preisgrenze 100 %. Die obere kritische Preisgrenze p₂ ist für alle monopolistischen Anbieter mit dem oberen Grenzpreis p_No der Gesamtnachfrage identisch: P₂ = p_No.
Die untere kritische Preisgrenze p₁ ist dagegen auf einem Markt mit hoher Wettbewerbsintensität vom Verhältnis zwischen der Angebotsmenge und dem Angebotsgrenzpreis eines Anbieters einerseits sowie den Mengen und Preisen der übrigen Anbieter andererseits abhängig.
Marktfolgen und staatliche Regulierung
Staatlich festgelegte Höchst- und Mindestpreise sind ebenfalls Preisgrenzen, gehören aber zur staatlichen Marktregulierung. Sie werden vom Staat für die betroffenen Unternehmen vorgegeben und sind daher von den unternehmensintern bestimmten Grenzen der Preispolitik abzugrenzen.
Preisgrenzen können in einer Marktwirtschaft Über- oder Unterversorgung auslösen. Liegt ein Mindestpreis über dem Gleichgewichtspreis, entsteht Überversorgung beziehungsweise Überproduktion; als Beispiel wird der „Butterberg“ genannt. Liegt ein Höchstpreis unter dem Gleichgewichtspreis, entsteht Unterversorgung beziehungsweise Unterkonsumtion. Eine solche Knappheit kann Schwarz- oder Graumärkte begünstigen und eine Rationierung notwendig machen.