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Mindestpreis

Mindestpreise sind in der Wirtschaft ein Instrument der staatlichen Marktregulierung, bei denen ein bestimmter Preis nicht unterschritten, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und Zweck
  2. 2. Wirkungsweise im Markt
  3. 3. Wichtige Formen und Beispiele
  4. 4. Abgrenzung und alternative Förderung
  5. 5. Wirtschaftliche Folgen
  6. 6. Historische Einordnung

Definition und Zweck

Ein Mindestpreis ist eine staatlich festgelegte Preisuntergrenze: Ein bestimmter Preis darf nicht unterschritten, aber überschritten werden. Als administrierter Preis wird er auch Garantiepreis genannt. Sein Gegenstück ist der Höchstpreis, der nicht überschritten werden darf.

Auf freien Märkten entstehen Preise durch Angebot und Nachfrage. Kommt es zu Marktversagen oder extrem niedrigen beziehungsweise hohen Preisen, kann der Staat zunächst mit moralischen Appellen und anschließend mit gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen eingreifen. Mindest- und Höchstpreise setzen dabei die freie Preisbildung teilweise außer Kraft und gelten deshalb in einer Marktwirtschaft als systemwidrige und nicht marktkonforme Eingriffe. Mindestpreise dienen vor allem dem Schutz der Anbieter und ihrer Einkommen; Höchstpreise schützen dagegen die Nachfrager.

Ein Mindestpreis kann außerdem bei einem natürlichen Monopol eingesetzt werden. Dort sinken die Grenzkosten aufgrund von Skaleneffekten, also Kostenvorteilen einer steigenden Produktion, fortlaufend. Der Eingriff beseitigt in diesem Fall keine wettbewerbspolitische Fehlallokation, sondern nimmt aus sozialpolitischen Gründen eine Reallokation vor.

Wirkungsweise im Markt

Ausgangspunkt ist häufig ein Nachfragemangel, der einen Angebotsüberschuss verursacht. Dadurch können die Marktpreise so stark sinken, dass Unternehmen ihre unternehmerische Preisuntergrenze unterschreiten, ihre Selbstkosten nicht mehr decken und möglicherweise in eine Krise geraten. Besonders gefährdet sind Grenzanbieter, die bei ungünstigen Marktbedingungen aus dem Markt ausscheiden könnten. Niedrige Preise belasten somit die Anbieter und begünstigen die Nachfrager. Reicht die Verhandlungs- oder Marktmacht einer betroffenen Gruppe nicht aus, soll ein Mindestpreis ihr Einkommen nach unten absichern.

Wirksam ist ein Mindestpreis, wenn er über dem Gleichgewichtspreis liegt, also über jenem Preis, bei dem angebotene und nachgefragte Menge übereinstimmen. Er kann sogar in Höhe der Herstellungskosten liegen. Die staatliche Preisgarantie macht es für Anbieter attraktiv, ihre Produktion trotz sinkender Nachfrage zu erhöhen.

Liegt die Preisuntergrenze oberhalb des Gleichgewichtspreises, sinkt die von den Verbrauchern nachgefragte Menge auf q1. Gleichzeitig dehnen die Hersteller ihr Angebot auf q2 aus. Da die Verbraucher weiterhin nur q1 nachfragen, entsteht ein Angebotsüberhang in Höhe von q2 − q1.

Wichtige Formen und Beispiele

Mindestpreise treten in verschiedenen Bereichen auf:

• In der Währungspolitik wirkten die im Juli 1944 eingeführten Wechselkursbandbreiten des Bretton-Woods-Systems als Mindest- und Höchstpreise für Fremdwährungen. Erreichte eine Währung den Mindestpreis, den „unteren Interventionspunkt“, musste die zuständige Zentralbank durch den Kauf von Devisen eingreifen. Das System brach nach dem Nixon-Schock vom 15. August 1971 zusammen.

• In der Landwirtschaft sollen Mindestpreise bei Überproduktion die Einkommen der Landwirte sichern. Im Januar 1962 beschloss der EWG-Ministerrat nach Art. 44 EWG-Vertrag Grundsätze für Mindestpreissysteme. Interventionslager nehmen überschüssige Waren vom Markt, um Preise zu stabilisieren; der sogenannte Butterberg ist ein Beispiel dafür. Solche Lager sind eine Subventionierung und können weitere Überproduktion fördern, weil die Landwirte das Lagerrisiko nicht mehr tragen. Seit März 1983 bestand außerdem ein staatlich garantierter Abnahmepreis für Milch. Produktionsquoten wie die Milchquote sollten die Erzeugung begrenzen. Weitere Mittel zur Absicherung von Mindestpreisen sind Abschöpfungen, Exportsubventionen, Agrarprotektionismus, Einfuhrkontingente und Zölle. Abschöpfungen sind eine Art Zoll auf bestimmte Agrarimporte aus Drittstaaten, wenn deren Preise unter den Mindestpreisen der EU-Mitgliedstaaten liegen.

• Interventionspreise der EU sind garantierte Mindestpreise für Agrarprodukte. Interventionsstellen kaufen die betroffenen Produkte auf, sodass die Erzeuger mit einem festen Mindestpreis kalkulieren können.

• Der Mindestlohn soll Arbeitnehmern ein Mindesteinkommen sichern, wenn der Markt dies nicht gewährleistet. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO verabschiedete 1928 ein „Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen“; seine Bedeutung wurde 1970 erneut bekräftigt. Mindestlöhne sollen Schutz vor unangemessen niedrigen Löhnen bieten und Lohndumping verhindern. In Deutschland besteht seit August 2014 ein Mindestlohngesetz mit einem branchenübergreifenden Mindestlohn.

Abgrenzung und alternative Förderung

Nicht jeder Mindestpreis ist eine erlaubte staatliche Regelung. Er kann auch aus einem verbotenen Preiskartell entstehen, wenn Wettbewerber unzulässig vereinbaren, bestimmte Produkte nicht unter einem festgelegten Preis anzubieten. Eine kartellrechtswidrige vertikale Preisbindung liegt vor, wenn ein Hersteller seinen Wiederverkäufern einen Mindestverkaufspreis vorschreibt. Dies verstößt gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV, weil es die unternehmerische Freiheit bei der Festsetzung eines zentralen Wettbewerbsparameters beschränkt. So darf die Firma Almased Apotheken keinen Mindestpreis für den Verkauf ihrer Produkte vorgeben.

Als Alternative kann der Staat den freien Gleichgewichtspreis bestehen lassen und stattdessen die Nachfrager pro gekaufter Einheit durch eine Preissubvention unterstützen. Die in Deutschland zwischen Januar und September 2009 gezahlte Umwelt- beziehungsweise „Abwrackprämie“ senkte auf diese Weise den Kaufpreis von Neuwagen. Der Umweltbonus verringerte von Mai 2016 bis zum 17. Dezember 2023 den Kaufpreis neuer Elektroautos und Plug-in-Hybride. Auch der Kauf von Pelletheizungen und bestimmten Wärmepumpenheizungen wird gefördert.

Wirtschaftliche Folgen

Mindestpreise verhindern, dass ein Preis bis zum Marktgleichgewicht fällt. Der staatlich garantierte Abnahmepreis liegt über dem Preis, der sich bei freien Marktkräften ergeben hätte. Dadurch erhalten Anbieter einen Anreiz, mehr zu produzieren, obwohl keine zusätzliche Nachfrage zu erwarten ist.

Die wichtigsten Folgen sind:

• Es entsteht eine Überschussproduktion, weil die angebotene Menge größer als die nachgefragte Menge ist.

• Nicht verkaufte Waren verursachen zusätzliche Lager- oder Vernichtungskosten. Nimmt der Staat den Anbietern durch Preisgarantien und Interventionslager sowohl das Preis- als auch das Lagerrisiko ab, wird der Anreiz zur Überproduktion verstärkt.

• Verbraucher müssen einen Preis oberhalb des Gleichgewichtspreises bezahlen. Ihre Konsumentenrente, also ihr wirtschaftlicher Vorteil aus Käufen zu einem für sie günstigen Preis, sinkt. Die Produzentenrente, der entsprechende Vorteil der Anbieter, steigt.

• Bei einem Angebotsüberschuss liegt die Verhandlungsmacht stärker beim Käufer; es entsteht ein Käufermarkt. Zugleich besteht eine Tendenz, den vorgeschriebenen Mindestpreis illegal auf einem grauen Markt zu unterschreiten.

Zur Begrenzung der Überschüsse kann der Staat Produktionsquoten festlegen. Beispiele sind Anbauflächenbeschränkungen in der Landwirtschaft der USA und die im September 2017 entfallene Zuckerquote für Rübenzucker in der EU.

Historische Einordnung

Preisregelungen sind bereits aus dem Codex Hammurapi um 1800 vor Christus bekannt. Im Mittelalter wurden teilweise Mindestpreise zum Schutz der Verkäufer festgesetzt. Zünfte legten Preisuntergrenzen fest und verboten Verkäufe unter Wert; vor 1520 gab es im deutschen Eisenerzbergbau Produktionsquoten und Mindestpreise. Jean Gerson (1363–1429) forderte staatliche Behörden auf, die Preise aller Waren festzulegen.

In sozialistischen oder zentral verwalteten Wirtschaftssystemen sind administrierte Mindest- und Höchstpreise nicht ausnahmsweise, sondern systembedingt weit verbreitet. Der Staat setzt dort beispielsweise eine Preisuntergrenze für Arbeitseinkommen in Form des Mindestlohns oder Preisobergrenzen für Grundnahrungsmittel, andere Lebensmittel und Haushaltsgeräte fest.

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