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Administrierter Preis
Ein administrierter Preis ist in der Wirtschaft ein Preis für eine auf einem Markt angebotene Leistung, der durch eine staatliche Intervention festgelegt …
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Begriff und Formen
Ein administrierter Preis ist ein Preis für eine auf einem Markt angebotene Leistung, der durch staatliche Intervention festgelegt wird. Er entsteht also nicht durch freie Preisbildung aus Angebot und Nachfrage, sondern einseitig durch einen staatlichen Hoheitsakt. Betroffen sein können Güter und Dienstleistungen, deren Preise vollständig oder überwiegend vom Staat oder von Regulierungsbehörden bestimmt werden. In weiterem Sinn zählen auch Preise großer Unternehmen dazu, sofern sie aus deren Marktmacht gesetzt werden.
Nach der Intensität staatlicher Einflussnahme werden vier Formen unterschieden:
- Direkt administrierte Preise werden unmittelbar festgesetzt, etwa Beförderungstarife, Gebührenordnungen, Rundfunkbeitrag und Gebühren für Nachrichtenübermittlung. Ihr Anteil am Warenkorb beträgt 4,6 %.
- Teiladministrierte Preise, etwa öffentliche Versorgungstarife, Versicherungstarife, Gesundheitspflege und Flugtarife, werden kontrolliert und sind genehmigungspflichtig. Ihr Warenkorbanteil beträgt 10,9 %.
- Quasi-administrierte Preise werden vor allem über einen hohen Steueranteil beeinflusst; Beispiele sind Benzin, Heizöl, Tabak und Alkohol. Ihr Anteil beträgt 10,9 %.
- Indirekt administrierte Preise werden beispielsweise im Lebensmittelbereich über EU-Marktordnungen mit Mindest-, Höchst- oder Richtpreisen beeinflusst. Ihr Anteil beträgt 14,9 %.
Insgesamt haben damit, gemessen am Warenkorb, 41,3 % der Güter und Dienstleistungen administrierte Preise.
Rechtliche Regeln in Deutschland
Administrierte Preise sind in Deutschland Festpreise. Sie werden durch Gesetze festgelegt und erscheinen meist als feste Gebühren. Eine Rechtsgrundlage ist das Bundesgebührengesetz (BGebG), das Gebühren für öffentliche Leistungen von Behörden regelt.
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und mit Behörden werden Bruttopreise vereinbart. Diese bleiben auch bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer verbindlich. Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn der Preis mehr als vier Monate vor dem Inkrafttreten der Steueränderung vereinbart wurde (§ 29 UStG).
Ökonomischer Zweck und Inflation
Administrierte Preise werden häufig eingesetzt, wenn Marktversagen vorliegt oder die Daseinsvorsorge gesichert werden soll. Marktversagen bedeutet, dass der Markt allein keine gewünschte oder ausreichende Versorgung hervorbringt. Öffentliche Güter sind ein typisches Beispiel: Ihre Versorgung soll nicht allein von marktlicher Preisbildung abhängen. Sie werden direkt durch öffentliche Verwaltung oder indirekt durch Staatsunternehmen und öffentliche Unternehmen bereitgestellt; finanziert werden sie durch Zwangsabgaben oder administrierte Preise.
Für die Geldpolitik sind diese Preise wichtig, weil sie eine natürliche Preisstarrheit besitzen: Sie reagieren kaum auf Änderungen der Zinspolitik durch Zentralbanken. Statistische Ämter berechnen deshalb oft eine eigene Inflationsrate für administrierte Preise, um ihren Einfluss auf den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) getrennt zu erfassen. Je größer ihr Anteil am Warenkorb ist, desto weniger kann die Geldpolitik die gesamte Inflationsrate kurzfristig steuern.
Typische Einsatzbereiche
Der klassische Bereich administrierter Preise in einer Marktwirtschaft war historisch die Landwirtschaft. Der Staat sicherte dort zur Gewährleistung einer autarken Versorgung mit Nahrungsmitteln beispielsweise Mindestpreise zu. Diese Agrarpreis-Garantien gingen mit weltweiten Liberalisierungstendenzen weitgehend zurück.
Erhalten haben sich administrierte Preise besonders im Gesundheitswesen. Auch die Autobahnmaut und vergleichbare Benutzungsgebühren für öffentliche Infrastruktur zählen dazu.
Euroraum und Schweiz
Die Bedeutung administrierter Preise unterscheidet sich im Euroraum deutlich. Eurostat gab ihren durchschnittlichen Anteil am HVPI-Warenkorb für 2010 mit 11,0 % an. Die Anteile betrugen in der Slowakei 23,6 %, in Deutschland 13,0 %, in Österreich 12,6 %, in Slowenien 6,4 %, in Malta etwa 6,0 % und in Finnland 5,0 %. Für den HVPI verwendet Eurostat eine eigene methodische Definition und unterscheidet nur zwischen „vollständig administrierten Preisen“ und „hauptsächlich administrierten Preisen“.
In der Schweiz dient Preisadministrierung der Grundversorgung und der Korrektur von Marktversagen. Eine Bestandsaufnahme von 2026 unterscheidet direkt administrierte Preise, Preise öffentlicher Monopole, fiskalisch beeinflusste Preise sowie indirekt regulatorisch beeinflusste Preise. Öffentliche Monopole betreffen besonders Netzsektoren wie Strom und Post. Fiskalische Einflüsse entstehen durch Lenkungs- und Verbrauchssteuern, etwa Tabak- oder Mineralölsteuer, sowie durch Subventionen. Indirekte Regulierung kann Preise etwa durch Sicherheitsvorschriften bestimmen.
Schwerpunkte liegen in gesundheitsnahen und energiebezogenen Märkten. Der Bund kann Krankenkassenprämien zur Überarbeitung zurückweisen, wenn sie die zur Deckung von Kostensteigerungen notwendigen Beträge unverhältnismäßig übersteigen. Weitere Mittel sind staatlich festgelegte ärztliche Labortarife, wie 2009 durch Bundesrat Pascal Couchepin initiiert, sowie Höchstpreise für Medikamente zur Kostendämpfung. Auch Eingriffe des Preisüberwachers gegen Preismissbräuche in monopolistischen Strukturen gelten im weiteren Sinn als Preis-Administrierung.