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Preise im Mittelalter
Die Preise von Gütern und Dienstleistungen im Mittelalter sind sehr breit gefächert und auch nur sporadisch überliefert. Durch eine hohe Zahl an Münzen und …
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Gegenstand und Aussagekraft
Die Preise für Güter und Dienstleistungen im Mittelalter waren regional, zeitlich und sachlich sehr unterschiedlich. Ihre Überlieferung ist nur sporadisch, und die große Zahl verschiedener Münzen und Zahlungseinheiten erschwert Vergleiche. Gewichte, Maße, Münzen, Preise und Löhne konnten sich von Land zu Land, von Region zu Region und sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden. Reisende und überregional tätige Kaufleute mussten deshalb Landeswährungen ständig umrechnen.
Preise und Löhne schwankten stark. Ursachen waren vor allem Ernte- und Produktionsprobleme, Wetter, Dürre, Überschwemmungen, Kriege, Hungersnöte und Epidemien. Die Menschen waren stärker als heute vom Rhythmus der Jahreszeiten und Ernteperioden abhängig. Löhne werden im Artikel auch genannt, weil sie Dienstleistungen vergüteten und zugleich einen Vergleich von Geldwert und Kaufkraft ermöglichen. Einzelne Preisbeispiele dienen daher nur zur Veranschaulichung und bilden keine allgemeingültige mittelalterliche Preisliste.
Krisen und Preisunterschiede im 12. und 13. Jahrhundert
Nach schlechten Ernten in den Jahren 1150 und 1151 stieg der Getreidepreis massiv. Aus Sachsen, Flandern, dem Oberrheingebiet, Lothringen, angrenzenden Teilen Frankreichs und Süddeutschland liegen Berichte über eine Hungersnot mit überregionalem Ausmaß vor. Für ein Malter Weizen ist ein Preis von 60 Solidi überliefert, der als geradezu unbezahlbar galt. Eine prozentuale Steigerung lässt sich wegen einer fehlenden Normalbasis nicht berechnen; aus vergleichbaren späteren Situationen wird jedoch deutlich, dass Preissteigerungen von 400–500 % nicht ungewöhnlich waren.
Im 13. Jahrhundert unterschieden sich Stadt und Land auch wegen ihrer unterschiedlichen Nachfrage. Stadtmieten wurden teilweise jährlich, vereinzelt monatlich bezahlt, während Bauern ihren Pachtzins einmal jährlich entrichteten. Städter kauften Brot laibweise und Fleisch pfundweise in vielen kleineren Zahlungen. Bauern kauften oder verkauften Getreide scheffelweise und ganze Schlachttiere, also seltener, aber in größeren Mengen.
Die Colmarer Chronik berichtet für 1293 von steigenden Korn- und Mehlpreisen. Obwohl genügend Getreide vorhanden war, führten Dürre und Wassermangel dazu, dass Wassermühlen ausfielen und Mehl knapp wurde. Die Brotpreise stiegen; ärmere Menschen mahlten ihr Mehl selbst mit Mörsern oder Gewürzmühlen.
Eine Markt- und Gewerbeordnung Herzog Heinrichs von Niederbayern für Landshut aus dem Jahr 1256 setzte für ein Jahr Warenpreise und Bußgelder fest. 2 ½ Pfund Ochsenfleisch und anderes Fleisch durften 1 Denarius kosten, Ziegenfleisch 1 Denar je 3 Pfund. Zwei gewöhnliche gebackene Brote kosteten höchstens 1 Denar. Ein Eimer Römerwein durfte höchstens 5 Schilling kosten; für Fremde werden für dasselbe Maß ½ Pfennig und 10 Denare genannt. Bester Frankenwein kostete 75 Denare, mittelmäßiger 55 Denare. Schuhmacher sollten Sohlen und Absätze für 1 Denar, Absätze für 1 Obolus anfertigen.
Löhne, Waren und Kaufkraft im 14. Jahrhundert
Im 14. Jahrhundert stiegen in den Städten Löhne und Preise. Der Arbeitskräftemangel förderte die Migration vom Land in die Stadt. Eine verstärkte Produktion von Nahrungsmitteln für die Stadtbevölkerung konnte anschließend zu Preisverfall und wieder zu Landflucht führen. Durch einen Münzverein der Kurfürsten von Köln, Mainz und Trier sowie des Pfalzgrafen bei Rhein entstand der Rheinische Gulden, der sich zu einer Art Leitwährung im Reich entwickelte.
Für Köln galt um 1300 vor der Umstellung auf den Rheinischen Gulden: 1 Mark = 16 Schilling = 48 Witten = 96 Blaffert = 192 Pfennige. Ein Pfund Butter, Reis, Lachs oder Karpfen kostete jeweils 24 Pfennige; 100 Eier 132 Pfennige (= 11 Schilling), 100 Äpfel 72 Pfennige (= 6 Schilling) und ein Paar Schuhe 84 Pfennige (= 7 Schilling).
In Hamburg und Lübeck kostete ein Pfund Butter 4 Pfennige. 100 kg Weizen oder Roggen kosteten 6 Schillinge, 100 kg Hafer 4 Schillinge. Ein Paar Schuhe kostete 3 Schillinge, ein Paar Stiefel 11 Schillinge. Ein Pferd brachte dem Händler 8 Mark, ein Ochse kostete 4 Mark und ein Schwein von etwa 25 kg 15 Schillinge.
In Bamberg galt: 1 Gulden = 20 Schillinge = 120 Pfennige = 240 Heller. Für 1328 sind bei Bauhandwerkern unterschiedliche Tageslöhne überliefert: Ein Meister erhielt im Sommer 22, im Winter 18 Heller; ein Geselle 16 beziehungsweise 14 Heller; ein Handlanger 10 beziehungsweise 8 Heller. Badegeld konnte 2 Heller für einen Meister und 1 Heller für andere Handwerker betragen. In Mecklenburg verdiente ein Zimmermann 1361 täglich 1 Schilling, 1379 1 Schilling und 1 Pfennig.
Witterung verursachte starke Getreideschwankungen. Nach der schlechten Ernte von 1366 wurden um 1367 in Frankfurt am Main, England und Antwerpen Spitzenpreise gezahlt; in Lübeck kostete ein Scheffel Roggen 5 oder sogar 6 Schillinge. Nach der reichlicheren Ernte von 1367 fielen die Preise. 1368 herrschte in Köln Getreideknappheit, während in Straßburg der Roggenpreis innerhalb von 4 Tagen von 20 auf 7 Schillinge sank. In Frankfurt stiegen die Preise bis 1370 weiter und fielen bis 1373 stark.
Um 1380 verdiente ein Maurer 40 Heller im Sommer und 32 im Winter, ein Handlanger 22 beziehungsweise 18 Heller. Ein Brot kostete 1–2 Heller, ein Fisch 1 Heller, ein Pfund Butter 2 Heller und ein Pfund Rindfleisch 4 Heller. Ein ganzes Rind kostete 2 Gulden, ein Pferd 10 Gulden, ein Meisterbrief 2 Gulden und ein Baugrundstück mit Abbruchhaus 172 Gulden. Ein Haus am Nürnberger Marktplatz kostete laut Ulman Stromer 1825 Gulden; die Maklergebühr betrug 16 Heller.
Löhne konnten teilweise durch Naturalien ergänzt werden. Um 1390 erhielt ein Kölner Handwerksmeister 8 Schilling (= 96 Pfennige), mit Kost aber nur 48 Pfennige; ein Geselle erhielt 5 Schilling (= 60 Pfennige), mit Verpflegung 28 Pfennige. Ein Lehrling bekam 3 Schilling (= 36 Pfennige) ohne Kost. Ein Pfund Pfeffer kostete 24 Schillinge, ein Pfund Safran 5 Gulden. Ein Paar Schuhe oder ein Kittel kostete 8 Schillinge, ein Paar Hosen 28 Schillinge. In der Toskana kostete 1355 eine juwelenbesetzte Bischofsmütze des Goldschmieds Bonaccorso de Vanni 280 Florins; dies entsprach zehn Jahreslöhnen eines Webers und eineinhalb Jahresgehältern eines Ritters.
Schwankende Preise und geregelte Löhne im 15. Jahrhundert
Der Artikel weist darauf hin, dass der Abschnitt zum 15. Jahrhundert grundsätzlich überarbeitet werden müsse. Die überlieferten durchschnittlichen Getreidepreise von 1403 bis 1485 zeigen dennoch, dass die Preise nicht unaufhaltsam stiegen, sondern sich abhängig von Wetter, Ernte und Wirtschaftslage nach oben oder unten bewegten. Besonders hoch war der Weizenpreis 1433 mit 40,80 g Feinsilber; 1441 fielen Weizen auf 9,07 und Hafer auf 7,01 g Feinsilber. 1484 lagen Roggen bei 21,67, Weizen bei 27,20 und Hafer bei 27,02 g Feinsilber; 1485 sanken Roggen auf 14,45, Weizen auf 23,80 und Hafer auf 21,02 g Feinsilber.
Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts galten 60–80 Gulden als durchschnittliche Einkünfte eines Mehrpersonenhaushalts. Ein regelmäßiges Einkommen von 50 Gulden lag über dem Durchschnitt eines unselbstständigen kleinen Handwerkers, 30 Gulden galten als ausreichend. Einkommen über 100 Gulden waren eine absolute Ausnahme; bis zu diesem Betrag galt ein Einkommen als Spitzenlohn.
In Frankfurt galt um 1450: 1 Gulden = 24 Schilling Heller = 216 Heller und 1 Englischer = 6 Heller. Für 1425 sind folgende Tageslöhne überliefert: Zimmerleute erhielten 45 Heller im Sommer und 36 im Winter, Maurer 40 beziehungsweise 32, Ofenbauer oder Strohdachdecker 36 beziehungsweise 27 und Weinbergarbeiter 10–14 Heller. Ein Brot kostete 2 Heller, ein Fisch 1 Heller, ein Pfund Butter 2 Heller und ein Pfund Rindfleisch 4 Heller. Ein Rind kostete 4 Gulden, ein Pferd 20–24 Gulden.
Der Frankfurter Rat regelte 1450, dass die Bezahlung von der Arbeitsleistung abhängen sollte. Zimmerleute und Schieferdachdecker sollten im Sommer 5 Schilling Heller ohne Kost oder 3 ½ Schilling Heller mit Morgensuppe, Mittagessen und Vesperbrot erhalten; ein Abendessen war nicht eingeschlossen. Im Winter galten mindestens 4 Schilling Heller ohne Kost oder 3 Schilling Heller mit derselben Verköstigung. Weinbergarbeiter bekamen je nach Jahreszeit 14, 18 oder 20 Heller ohne Kost. Frauen und Mädchen erhielten für bestimmte Arbeiten 10 oder 12 Heller, ebenfalls ohne Essen.
Auch Mieten und Häuser werden nach Berufsgruppen unterschieden: Ein Maurer zahlte jährlich 1,6 Gulden, ein Bierbrauer 4 Gulden und ein Goldschmied 10 Gulden. Ein kleines einfaches Haus kostete 20–30 Gulden, ein Handwerkerhaus 40–100 Gulden und ein Patrizierhaus ungefähr 800 Gulden. In Nürnberg entsprach der durchschnittliche Tageslohn eines Bauhandwerksgesellen 1454 18,24 d, 1464 18,60 d und 1484 22,60 d. Für 1 Simmer Korn waren je nach Jahr 28,00, 15,30 beziehungsweise 24,40 Arbeitstage nötig; 1 Simmer entsprach 318 l beziehungsweise 231 kg Roggen. 100 Maß Wein erforderten 29,50, 37,60 beziehungsweise 37,20 Arbeitstage. Ein Simmer Fleisch erforderte 11,84, 12,30 beziehungsweise 14,20 Arbeitstage bei den angegebenen Preisen; 1 Maß entsprach 1,069 l und 1 Pfund 475–480 g.
Im 15. Jahrhundert wurde Wein in oberdeutschen Städten im Durchschnitt mit 1,3 Litern pro Kopf und Tag konsumiert. Durch die Verlagerung von Anbaugebieten nach Norden wurde Wein unter anderem in Kassel, Itzehoe, Bad Wildungen, Braunschweig und am Marburger Schlossberg angebaut; die geringe Qualität führte zur Bezeichnung „Knechtsweine“. Ein Bericht über Vieheinkäufe von Konrad Kümpf zeigt außerdem, dass Unterbringung und Futter eines Pferdes in Reisekosten enthalten waren und Pferdekosten bei Reisegruppen tendenziell etwa ein Drittel der Gesamtkosten ausmachten.
Preissteigerungen im 16. Jahrhundert
Im 16. Jahrhundert nahmen die Preise stark zu, besonders die Getreidepreise. Dadurch verteuerte sich das wichtigste Grundnahrungsmittel. Die Entwicklung unterschied sich regional, weil Ernteausfälle örtlich verschieden ausfielen und hohe Transportkosten zur Versorgung der Bevölkerung entstanden. Auch Dienstleistungen wurden teurer, wobei ihre Preise ebenfalls regional schwankten. Der Anstieg der Dienstleistungspreise konnte die höheren Lebenshaltungskosten jedoch nicht ausgleichen.
Obrigkeitliche Eingriffe in Preise und Löhne
Herrscher, Städte und andere Obrigkeiten griffen wiederholt in die Preisbildung ein. Das Capitulare Missorum von Nijmegen aus März 806 sowie Regelungen von 813 in Châlons verboten, Wein oder Getreide nach Missernten billig aufzukaufen und später teurer weiterzuverkaufen; dies wurde als „turpe lucrum“ bezeichnet. Königliche Vasallen sollten beim Verkauf von Überschüssen Höchstpreise beachten. 808 folgte eine Taxe für bessere und einfachere Pelze und Mäntel.
Das Konzil von Paris wandte sich 829 gegen willkürliche Preisbestimmungen von Bischöfen und Grafen. Das Edictum Pistense Karls des Kahlen von 864 sollte die bereits städtische Preisregelung reichsweit einführen und den Städten die Preisfestsetzung erleichtern. Friedrich Barbarossa nahm die Regelung 1152 in den Reichslandfrieden auf und befahl den Grafen, jährlich für jede Provinz den Getreidepreis den Zeitumständen entsprechend festzustellen. Wegen fehlender Wiederholungen durch Friedrich I. oder seine Nachfolger und wegen fehlender Überwachung war die Wirkung vermutlich gering.
Zwischen dem Ende des 11. und dem Beginn des 12. Jahrhunderts sind Preisregelungen unter anderem für Augsburg vor 1104, Halberstadt spätestens 1105, Schwindratsheim und Hochfelden vor 1164, Hagenau 1164, Freiburg i. Breisgau gegen Ende des 12. Jahrhunderts und Hamburg 1189 überliefert. Auch Nürnberg, München und Regensburg besaßen bereits im 12. Jahrhundert entsprechende Regelungen. 1256 musste in Basel ein Bäcker, der Brot zu einem anderen als dem gewöhnlichen Preis verkaufen wollte, vorher die Erlaubnis des Bischofs und des Viztums einholen.
Beim „großen Schied“ zwischen dem Erzbischof und der Stadt Köln wurde am 28. Juni 1258 den Zünften verboten, die Einkaufs- und Verkaufspreise ihrer Waren festzusetzen. Als Begründung galt, dass die Zünfte Einkaufspreise erhöhten und Verkaufspreise herabdrückten. Dennoch setzten die Kölner Gewandschneider 1270 Mindestlöhne für Tuchschneider fest. Dadurch verteuerte sich kölnisches Tuch, und die Nachfrage nach auswärtigem Tuch stieg.
Die Frankfurter Lohnregelung von 1450 war eine verbindliche Orientierung, die sich an den Preisen lebensnotwendiger Güter ausrichtete, aber eine Abstufung nach Arbeitsleistung zuließ. Die Marktüberwachung konzentrierte sich vor allem auf Lebensmittel. Welche Regeln erlassen wurden, hing von den Ratsmehrheiten und vom Einfluss der Zünfte ab. In Ulm führten zünftische Regeln der Metzger zur Fleischverknappung. Der Rat erlaubte 1416 das Schlachten jeder Fleischsorte zu jeder Zeit, revidierte diese Regelung 1489 jedoch erneut. Nach einer weiteren Verknappung führte er 1490 Höchstpreistaxen ein, die von den Metzgern bekämpft und häufig überschritten wurden. Insgesamt reagierten Preisregulierungen sowohl auf Wucher und Ausbeutung als auch auf Zunftinteressen, Lebensmittelknappheit, Witterung und Lieferschwierigkeiten.