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Politische Bildung für die Berufsschule
Betriebliche Mitbestimmung. Dieser Bereich befasst sich mit den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers im Betrieb. Hierzu gehören das …
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Überblick und Bedeutung
Politische Bildung an Berufsschulen in Deutschland umfasst Schulstoff für das Fach Politik. Der Artikel beschreibt besonders die Situation für gewerblich-technische Ausbildungsberufe, zum Beispiel Elektroniker oder Mechatroniker.
Grundlage ist eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 18. Mai 1984. Sie legt sechs Lerngebiete als Mindeststandard fest. Jedes Bundesland hat zusätzlich einen eigenen Rahmenlehrplan, der sich an diesem KMK-Beschluss orientiert. Neben den festen Lerngebieten werden im Unterricht auch aktuelle politische Themen behandelt. Durch einen weiteren Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Mai 2007 wurden die sechs Lerngebiete erweitert.
Berufsbildung und Betrieb
Das Lerngebiet Berufsbildung behandelt die rechtlichen Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses. Dazu gehören vor allem das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung und der Berufsausbildungsvertrag. Beim Berufsausbildungsvertrag geht es um Vertragspartner, Abschluss, Dauer und Beendigung sowie um die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Außerdem werden Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung und Umschulung besprochen. Dabei geht es um Arten von Fortbildung und Umschulung sowie um staatliche Fördermaßnahmen, zum Beispiel nach dem Arbeitsförderungsgesetz oder die Ich-AG.
Das Lerngebiet Betrieb in Wirtschaft und Gesellschaft erklärt, wie ein Handwerks- oder Industriebetrieb aufgebaut ist, welche Aufgaben er hat und welche Unternehmensformen es gibt. Wichtige Inhalte sind Betriebswirtschaftslehre, Geschäftsprozess und wirtschaftliche Organisation. Zu den Aufgaben eines Betriebs zählen Beschaffung, Produktion und Absatz. Behandelt werden außerdem Ziele erwerbswirtschaftlicher und öffentlicher Betriebe, etwa Gewinnerzielung und Kostendeckung.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
Im Bereich Betrieb in Wirtschaft und Gesellschaft werden wichtige betriebliche Kenngrößen behandelt: Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Rentabilität. Produktivität beschreibt das Verhältnis von Leistung zu eingesetzten Mitteln, Wirtschaftlichkeit das Verhältnis von Aufwand und Ertrag, Rentabilität den wirtschaftlichen Erfolg im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.
Zu den behandelten Unternehmensformen gehören Einzelunternehmen, Personengesellschaften, die OHG, KG, Kapitalgesellschaften, AG, GmbH und Genossenschaften. Thema sind auch wirtschaftliche Verflechtungen und Grundzüge der Verfassung mit Bezug auf Wirtschaft und Arbeitswelt, etwa Sozialstaat und Grundgesetz.
Außerdem geht es um Zusammenhänge zwischen Betrieb, Wirtschaft, Verbänden, Parteien, Gesellschaft und Staat. Behandelt werden Aufgaben von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, zum Beispiel Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, sowie Interessenvertretungen wie Innung und IHK.
Arbeitsrecht, Tarifrecht und Schutz
Das Lerngebiet Arbeitsrecht und Tarifrecht, Arbeitsschutz behandelt zentrale Bereiche des Arbeitsvertrags, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes. Dazu gehören Lohn- und Gehaltszahlung, Arbeitszeit und Arbeitszeitordnungen nach dem Arbeitszeitgesetz.
Weitere Themen sind Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz, Kündigung und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Besondere Schutzregelungen betreffen Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz, weibliche Mitarbeiterinnen durch Frauenarbeitsschutz und Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz sowie versehrte Mitarbeiter durch den Schwerbehindertenschutz nach dem Schwerbehindertengesetz.
Auch der betriebliche Urlaubsanspruch gehört dazu, etwa nach dem Bundesurlaubsgesetz sowie Bildungsurlaub. Im Tarifrecht werden Bedeutung und Aufgabe von Tarifverträgen, Tarifautonomie, Tarifvertragsparteien, Rahmentarifvertrag, Manteltarifvertrag, Lohn- und Gehaltstarifvertrag, Laufzeiten, Friedenspflicht und Verbindlichkeit behandelt. Ebenso gehören Streik, Aussperrung und Schlichtung zum Stoff.
Mitbestimmung und Sozialversicherung
Das Lerngebiet Betriebliche Mitbestimmung behandelt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Arbeitnehmern im Betrieb. Dazu gehören das Betriebsverfassungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz sowie die Aufgaben des Betriebsrates und der Jugendvertretung.
Das Lerngebiet Sozialversicherung erklärt Regelungen und Bedeutung der gesetzlichen Sozialversicherungen. Behandelt werden Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Außerdem geht es um die geschichtliche Entwicklung der Sozialversicherung in Deutschland, einschließlich Kaiserlicher Botschaft.
Wichtige Grundprinzipien sind Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität. Weitere Inhalte sind die Sozialversicherungsträger, Versicherungspflicht, Beitragszahlung und Leistungen.
Gerichtsbarkeit und Abgrenzung
Das Lerngebiet Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit behandelt wichtige Regelungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit. Dazu gehören Aufgaben und Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts, der Instanzenweg und das Arbeitsgerichtsgesetz. Für die Sozialgerichtsbarkeit werden Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Sozialgerichts sowie das Sozialgerichtsgesetz behandelt.
Nicht zu diesen sechs Lernbereichen gehören nach dem Artikel die Themengebiete der Europäischen Union oder der allgemeinen deutschen Politik.