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Pille danach

Die Notfallverhütung (auch Notfallkontrazeption; umgangssprachlich Pille danach) ist ein hormonell wirksames Präparat zur Empfängnisverhütung, das nach dem …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen und Abgrenzung
  2. 2. Levonorgestrel
  3. 3. Ulipristalacetat
  4. 4. Nebenwirkungen und Verhalten nach der Einnahme
  5. 5. Abgabe, Kosten und Präparate
  6. 6. Kirchliche Positionen

Grundlagen und Abgrenzung

Die Notfallverhütung, auch Notfallkontrazeption oder umgangssprachlich „Pille danach“, ist ein hormonell wirksames Arzneimittel, das nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhindern soll. Als Wirkstoffe werden das künstliche Gestagen Levonorgestrel oder der Progesteron-Rezeptor-Modulator Ulipristalacetat eingesetzt. Das Präparat muss so früh wie möglich innerhalb der für den Wirkstoff geltenden Frist eingenommen werden. Es ist nicht für die regelmäßige Empfängnisverhütung geeignet und greift in den natürlichen Menstruationszyklus ein.

Die Pille danach ist von der gewöhnlichen Antibabypille zu unterscheiden. Diese wird ab dem ersten Tag der Menstruation täglich eingenommen. Ebenfalls nicht verwechselt werden darf sie mit der sogenannten Abtreibungspille, die den Wirkstoff Mifepriston enthält. Als weitere Form der Notfallverhütung kann bis spätestens fünf Tage nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine „Spirale danach“ eingesetzt werden.

Die wichtigste beabsichtigte Wirkung der Pille danach ist, den Eisprung, medizinisch Ovulation genannt, zu verhindern oder zu verzögern. Zusätzlich werden Wirkungen auf Spermien und insbesondere bei Ulipristalacetat eine mögliche Hemmung der Nidation diskutiert. Nidation bezeichnet die Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Wenn sich die befruchtete Eizelle bereits eingenistet hat, sind Levonorgestrel und Ulipristalacetat wirkungslos.

Levonorgestrel

Levonorgestrel muss spätestens 72 Stunden, also drei Tage, nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Je früher die Einnahme erfolgt, desto geringer ist die beobachtete Schwangerschaftsrate: bei Einnahme innerhalb von 24 Stunden etwa 0,6 %, am zweiten Tag etwa 1,2 % und am dritten Tag etwa 2,7 %.

Der genaue Wirkungsmechanismus ist nicht vollständig geklärt. Als Hauptwirkung gilt die Verhinderung des Eisprungs. Etwa 14 bis 16 Tage vor der nächsten Menstruation löst ein sprunghafter Anstieg des Luteinisierenden Hormons, kurz LH, den Eisprung aus. Levonorgestrel ist ein künstlich hergestelltes Gestagen und hemmt die Ausschüttung von LH. Dadurch kann es die Reifung der Eizelle und den Eisprung verhindern. Hat der LH-Anstieg bereits begonnen, was 12 bis 24 Stunden vor dem Eisprung geschieht, beeinflusst Levonorgestrel die abschließende Reifung des Follikels und den Eisprung nicht mehr.

Experimentell wurden außerdem Wirkungen auf Spermien festgestellt. Levonorgestrel kann ihre Zahl in der Gebärmutter verringern. Das Sekret der Gebärmutterschleimhaut wird weniger sauer, sein pH-Wert steigt, wodurch die Beweglichkeit der Spermien abnimmt. Zugleich wird das Sekret des Gebärmutterhalses zäher, sodass weitere Spermien schwerer aus der Vagina in die Gebärmutter gelangen.

Ob Levonorgestrel zusätzlich die Nidation hemmt, ist wissenschaftlich umstritten. Direkte Hinweise darauf gibt es nicht. Untersuchungen zu möglichen Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wirkungen nach einer Befruchtung gelten insgesamt als wenig bedeutsam für die empfängnisverhütende Wirkung. Eine versehentlich zu späte Einnahme wirkt sich nach dem dargestellten Wissensstand nicht negativ auf eine bereits bestehende Schwangerschaft aus.

Ulipristalacetat

Ulipristalacetat ist unter dem Handelsnamen ellaOne erhältlich und wird in Deutschland seit Ende 2010 zur Notfallverhütung eingesetzt. Es muss innerhalb von 120 Stunden, also fünf Tagen, nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Auch hier steigt die Sicherheit, je früher die Einnahme erfolgt.

Der Wirkstoff kann den Eisprung noch wenige Stunden vor seinem erwarteten Zeitpunkt verhindern, selbst wenn der LH-Anstieg bereits begonnen hat. Ulipristalacetat ist ein selektiver Progesteron-Rezeptormodulator, kurz SPRM. Es verhindert, dass das körpereigene Sexualhormon Progesteron an seinen Rezeptor bindet und dort wirkt. Dadurch wird der Eisprung verhindert oder verzögert. Außerdem wird die Bildung von Proteinen unterdrückt, die für Beginn und Erhalt einer Schwangerschaft notwendig sind. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin bezeichnete Ulipristalacetat im Februar 2013 als Standardmedikament für die Notfallkontrazeption.

Nebenwirkungen und Verhalten nach der Einnahme

Bei Levonorgestrel treten sehr häufig, also bei mehr als 10 % der Anwenderinnen, Übelkeit, Kopfschmerzen und Unterbauchschmerzen auf. Unabhängig von der Menstruation sind Zwischenblutungen möglich. Die folgende Menstruation kann verspätet einsetzen. Bleibt sie eine Woche über den erwarteten Zeitpunkt hinaus aus oder fällt sie schwächer als üblich aus, sollte ein Schwangerschaftstest vorgenommen werden.

Kommt es innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme zum Erbrechen, wird eine erneute Einnahme von Levonorgestrel empfohlen. Übelkeit und Erbrechen können mit Metoclopramid behandelt werden. Bei Ulipristalacetat gehören Unterleibsschmerzen, Menstruationsstörungen, Übelkeit und Kopfschmerzen zu den häufigsten Nebenwirkungen.

Frauen mit einem Risiko für Eileiterentzündungen sowie für Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaften sollen ärztlich klären, ob die Pille danach für sie als Notfallverhütung geeignet ist.

Abgabe, Kosten und Präparate

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt einen rezeptfreien Zugang zu Levonorgestrel, weil es relativ gut verträglich ist und vor der Einnahme keine ärztliche Untersuchung erforderlich ist. In fast allen europäischen Ländern ist der Wirkstoff ohne Rezept erhältlich; als Ausnahmen nennt der Artikel Polen und Ungarn. Auch Ulipristalacetat ist in der EU grundsätzlich rezeptfrei: Die Europäische Arzneimittel-Agentur empfahl dies im November 2014, und die EU-Kommission hob die Rezeptpflicht für ellaOne am 8. Januar 2015 EU-weit auf.

In Deutschland sind Levonorgestrel und ellaOne seit dem 14. März 2015 rezeptfrei. Jugendliche ab 14 Jahren benötigen dafür nicht die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Ulipristalacetat ist seit dem 8. Januar 2016 allgemein rezeptfrei, wenn es zur oralen Notfallkontrazeption ohne weitere Wirkstoffe, mit höchstens 30 mg je Arzneiform und höchstens 30 mg je Packung angeboten wird. Für Patientinnen unter 20 Jahren blieb zunächst eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich; seit dem 29. März 2019 gilt dies für Patientinnen unter 22 Jahren. In Deutschland sind die direkte Werbung gegenüber Patientinnen und der Versandhandel verboten.

Levonorgestrel ist unter anderem als PiDaNa 1,5, Duofem, NorLevo, Vikela, Postinor und Plan B erhältlich. Meist enthält eine Packung eine Tablette mit 1,5 mg. Es gibt auch Packungen mit zwei Tabletten zu je 0,75 mg; für die Wirkung ist die Aufteilung der Gesamtdosis unerheblich. Ältere Kombinationspräparate aus Gestagen und Östrogen nach der Yuzpe-Methode, beispielsweise Tetragynon mit vier Dragées zu jeweils 0,25 mg Levonorgestrel und 0,05 mg Ethinylestradiol, werden wegen erheblicher Nebenwirkungen nicht mehr verwendet. Ulipristalacetat wird als ellaOne angeboten. Stiftung Warentest bewertete PiDaNa als geeignet und ellaOne als nur mit Einschränkung geeignet.

In Österreich ist Levonorgestrel seit 2009, in der Schweiz seit November 2002 und in den USA seit 2013 rezeptfrei. In der Schweiz darf die Tablette mit 1,5 mg ohne Rezept nur nach einem ausführlichen Gespräch mit einem Apotheker abgegeben werden. Polen führte im Mai 2024 ein Pilotprojekt ein: Teilnehmende Apotheker dürfen das Medikament nach einem verpflichtenden Gespräch in einem separaten Raum abgeben; bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich. In Ungarn bleibt ellaOne verschreibungspflichtig.

Kirchliche Positionen

Die römisch-katholische Kirche lehnt die Pille danach grundsätzlich sowohl wegen einer empfängnisverhütenden als auch wegen einer möglicherweise nidationshemmenden Wirkung ab. Die Empfängnisverhütung widerspricht ihrer Lehre; eine Verhinderung der Einnistung nach der Befruchtung gilt ihr bereits als Abtreibung. In der Instruktion Donum vitae von 1987 wird die Auffassung vertreten, dass mit der Befruchtung ein neues menschliches Leben beginnt.

Für Vergewaltigungsfälle lässt die Kirche jedoch eine Ausnahme zu, wenn ein Präparat die Befruchtung verhindert und nicht den Tod eines bereits entstandenen Embryos bewirkt. Nach einer öffentlichen Debatte erklärte der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner 2013 eine solche Anwendung für vertretbar. Die Deutsche Bischofskonferenz bestätigte, dass in katholischen Krankenhäusern nach einer Vergewaltigung neben menschlicher, medizinischer, psychologischer und seelsorglicher Hilfe auch eine Pille danach gegeben werden kann, sofern sie verhütend und nicht abortiv wirkt. Die Entscheidung der betroffenen Frau sei in jedem Fall zu respektieren. Auch die Spanische Bischofskonferenz erklärte im Februar 2013 eine Verschreibung nach Vergewaltigungen unter dieser Voraussetzung für zulässig, äußerte aber Zweifel, ob entsprechende Präparate ohne abtreibende Wirkung verfügbar seien.

In evangelisch-lutherischen Kirchen spielt neben dem Lebensschutz die individuelle Verantwortung eine wichtige Rolle. Eine kirchenweit bindende Position gibt es nach Darstellung des Artikels nicht. Über Ulipristalacetat wird wegen der nicht bewiesenen möglichen Nidationshemmung gestritten. Nach Angaben des Evangelischen Krankenhausverbandes wird dennoch in allen evangelischen Krankenhäusern eine Notfallversorgung angeboten, unabhängig von der allgemeinen Haltung des jeweiligen Hauses oder behandelnden Arztes zum Lebensschutz.

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