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Geschlechtsverkehr

Der menschliche Geschlechtsverkehr, auch Geschlechtsakt (von lateinisch actus ‚Antrieb, Bewegung'), lateinisch Koitus oder Coitus (von lateinisch coitus …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Formen
  2. 2. Rechtliche Begriffe und Schutz
  3. 3. Rechtliche und gesellschaftliche Situation
  4. 4. Heterosexueller Verkehr und Fortpflanzung
  5. 5. Häufigkeit, Dauer und Wohlbefinden
  6. 6. Gesundheit, Störungen und kulturelle Einordnung

Begriff und Formen

Geschlechtsverkehr, auch Geschlechtsakt, Koitus/Coitus, Kopulation oder juristisch Beischlaf, bezeichnet die sexuelle Vereinigung zweier Sexualpartner. Mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensentwürfe wird der Begriff auch auf homosexuelle Sexualpraktiken bezogen.

Im engeren fachsprachlichen Sinn stehen unter anderem die Begriffe Beischlaf, Beiwohnung, Kohabitation und Begattung dafür. Bezeichnungen können die jeweilige Praxis genauer benennen: coitus per vaginam bedeutet Vaginalverkehr, coitus per anum oder per rectum Analverkehr und coitus per os Oralverkehr. Coitus interruptus ist der „unterbrochene Geschlechtsverkehr“; früher wurde angenommen, er könne eine Empfängnis verhüten.

Im Deutschen gibt es neutrale Umschreibungen wie „geschlechtlichen Verkehr haben“, „miteinander ins Bett gehen“ oder „miteinander schlafen“. Umgangssprachliche Ausdrücke können vulgär, abwertend oder aggressiv wirken. Das Wort „Sex“ wird häufig für Geschlechtsverkehr benutzt, kann aber weiter gefasst alle zwischenmenschlichen Handlungen zur sexuellen Befriedigung meinen.

Rechtliche Begriffe und Schutz

Juristisch bedeutet „Beischlaf“ zumindest teilweises Eindringen des Penis in den Scheidenvorhof. Als dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung gelten jedenfalls Oral- oder Analverkehr mit dem Penis sowie die Penetration weiblicher Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.

Die Einordnung unterscheidet sich nach Staat: In Deutschland gilt das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den Anus nicht als beischlafsähnliche Handlung, weil der Anus kein Geschlechtsteil ist. In Österreich zählt nach Urteilen des Obersten Gerichtshofs seit 1990 jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebs gerichtete orale, vaginale oder anale Penetration dazu, also auch digitale Analpenetration und Penetration mit Gegenständen; Rechtsexperten vertreten hierzu teils andere Auffassungen. In Liechtenstein zählen Analpenetration mit Finger oder Gegenständen und orale Stimulation weiblicher Geschlechtsteile dazu.

Andere sexuelle Handlungen umfassen beispielsweise Petting und gegenseitige Masturbation; sie können auch ohne Körperkontakt stattfinden. Für die Strafbarkeit eines Versuchs müssen beim Beischlaf oder bei beischlafähnlichen Handlungen weder Eindringen noch Samenerguss erfolgt sein: Entscheidend ist der auf Eindringen gerichtete Vorsatz. Das Schutzalter bezeichnet das Alter, bis zu dem sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr generell verboten sind. „Beiwohnung“ kann im deutschen und österreichischen Abstammungsrecht außerdem eine Bedeutung haben, die nicht genau mit Geschlechtsverkehr übereinstimmt.

Rechtliche und gesellschaftliche Situation

Vergewaltigung, also gegen den Willen eines Partners herbeigeführter Geschlechtsverkehr, ist praktisch weltweit strafbar. Auch sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist strafbar. Eine Untersuchung für 1995 und 167 Staaten ergab: In etwa 60 % waren Prostitution und die Beteiligung Dritter, etwa durch den Betrieb eines Bordells, strafbar; in etwa 35 % war Prostitution selbst nicht strafbar, die Beteiligung Dritter aber schon; in etwa 5 % waren beide nicht strafbar.

In Staaten, deren Strafrecht auf der Scharia beruht, kann Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten als Zinā strafbar sein. Die Strafen für außerehelichen Geschlechtsverkehr können bis zur Todesstrafe reichen; in Saudi-Arabien und Iran wird bei Ihsān-Status beispielsweise Steinigung genannt.

In Deutschland wurde § 175, der sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte, 1969 und 1973 abgemildert und 1994 aufgehoben. In der DDR war die Strafverfolgung Homosexueller ab 1958 eingeschränkt, die Strafbarkeit 1968 weiter eingeschränkt und 1989 abgeschafft. In Österreich fiel der ähnliche § 129 I b, der auch Frauen einschloss, 1971 weg. In vielen Staaten bestehen jedoch weiterhin Strafgesetze gegen Homosexualität, teils mit Körperstrafen oder Todesstrafe. Gleichgeschlechtliche Paare können seit Oktober 2017 in Deutschland, seit 2019 in Österreich und seit 2022 in der Schweiz heiraten; die Niederlande legalisierten die gleichgeschlechtliche Ehe bereits 2001.

Heterosexueller Verkehr und Fortpflanzung

Heterosexueller Geschlechtsverkehr im weiteren Sinn umfasst verschiedene Praktiken zwischen Mann und Frau. Vaginalverkehr im engeren Sinn ist das Einführen des Penis in die Vagina (penil-vaginale Penetration). Seine biologische Funktion ist die geschlechtliche Fortpflanzung: Nachkommen werden gezeugt und erhalten genetische Information beider leiblicher Eltern.

Bei einvernehmlichem Vaginalsex gehört sexuelle Erregung beider Partner zu den physiologischen Funktionen. Nach dem Anstieg der Erregung können einer oder beide Partner nacheinander oder gleichzeitig einen Orgasmus erleben.

Die Häufigkeit hängt unter anderem vom individuellen Sexualtrieb und von der Verfügbarkeit eines Partners ab. Sie kann von mehrmals täglich bis zu einigen Malen jährlich reichen; daraus folgt keine allgemeine „gesunde“ oder normale Häufigkeit. Studien nennen in den meisten Liebesbeziehungen durchschnittlich zwei- bis dreimal wöchentlich. Für Deutschland wird über alle Geschlechter und Altersgruppen etwa zweimal pro Woche angegeben. Die Häufigkeit hängt in heterosexuellen Partnerschaften deutlich von der Beziehungsdauer ab.

Häufigkeit, Dauer und Wohlbefinden

Für Paare in Hamburg und Leipzig, die in den 1990er Jahren bis etwa zwei Jahre zusammen waren, wurden acht bis zehn Kontakte pro Monat berichtet; bei elf bis 20 Jahren Beziehungsdauer vier bis sechs. Eine Studie des Kinsey Institute von 2017 nennt für die USA durchschnittlich 112-mal jährlich bei 18- bis 29-Jährigen, 86-mal bei 30- bis 39-Jährigen und 69-mal bei 40- bis 49-Jährigen.

Der erste Geschlechtsverkehr findet oft in der Pubertät statt. In einer Studie von 2008 hatten je nach Land 14,1 % der 15-Jährigen in Kroatien bis 37,6 % in England bereits Koitus gehabt. Nach der Studie Jugendsexualität 2006 hatten 12 % der 14-jährigen Mädchen bereits Sex. Petting gilt als verbreitetste Form des Sexualverhaltens bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Zwischen Penetration und erster Ejakulation liegen im Durchschnitt fünf bis sechs Minuten. In einer Studie mit 491 Männern in stabilen heterosexuellen Beziehungen betrug der Median 5,4 Minuten; die Werte reichten von 0,55 bis 44,1 Minuten. Nach Alter lagen die Mittelwerte bei 6,5 Minuten (18–30), 5,4 Minuten (31–50) und 4,3 Minuten (über 51). Kondome änderten die mittlere Dauer nicht. Die Aussagekraft ist unter anderem durch Stichprobengröße, wenige Beobachtungen pro Person und mögliche psychologische Wirkungen der Stoppuhr begrenzt.

Psychologische Studien berichten bei selbstbestimmt motivierter sexueller Aktivität ein höheres Wohlbefinden, emotionale Erfüllung, größere Nähe zum Partner und höhere Beziehungszufriedenheit. Diese Faktoren korrelierten positiv mit sexueller Motivation und Befriedigung. Regelmäßiger und befriedigender Geschlechtsverkehr kann nach neueren Studien bis ins hohe Alter möglich sein.

Gesundheit, Störungen und kulturelle Einordnung

Zur Vorbeugung sexuell übertragbarer Infektionen (STI) wird allgemein Safer Sex empfohlen. Für die Diagnose und das Screening asymptomatischer Infektionen stehen in Ländern mit hohem Einkommen genaue STI-Tests zur Verfügung. Prävention richtet sich auch auf die Veränderung von Risikoverhalten.

Störungen der Libido haben primär psychische Ursachen. Funktionsstörungen wie vorzeitiger Samenerguss beim Mann, mit einer Prävalenz von 20 %, können ebenfalls bedeutsam sein. Kinderwunsch, Unfruchtbarkeit, Behandlungen oder psychische Belastungen können das Sexualverhalten beeinflussen. Organische Fehlbildungen können Geschlechtsverkehr unmöglich machen oder einschränken, sind teilweise operativ korrigierbar. Eine längere Sexpause kann auf Beziehungsprobleme hinweisen, wenn Stress und körperliche Ursachen nicht vorliegen.

Wegen seiner Fortpflanzungsfunktion wurde Geschlechtsverkehr in Gesellschaften als physiologischer und normativer Teil des Sexuallebens zwischen Mann und Frau betrachtet. Je nach Sexualmoral kann Ehe als Voraussetzung gelten und vorehelicher Geschlechtsverkehr geächtet sein. Moderne Empfängnisverhütung und veränderte Moralvorstellungen haben Sexualität in hohem Maß von der Fortpflanzungsfunktion entkoppelt. Neben der gesellschaftlichen Einordnung wird Koitus meist als Teil eines umfassenderen Sexuallebens verstanden, zu dem auch andere körperliche Zärtlichkeiten gehören.

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