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Person (Grammatik)

Sprecher der Äußerung: die Pronomen „ich“, „wir“, · Adressaten der Äußerung (Angesprochene): Pronomen „du“, „ihr“, „Sie“ · Dritte, die weder Sprecher noch …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff
  2. 2. Ausdruck und Kongruenz
  3. 3. Person als Flexionsmerkmal
  4. 4. Weitere Träger von Person
  5. 5. Personalpronomen und Wir-Formen
  6. 6. Umstrittene zusätzliche Personen

Grundbegriff

Die grammatische Kategorie der Person gibt an, welche Rolle Lebewesen oder Dinge in einer Sprechsituation spielen. Direkt bezeichnet wird nur diese Teilnehmerrolle: Sprecher, Angesprochene oder Besprochene. Häufig ist Person mit Numerus verbunden, also mit Einzahl oder Mehrzahl.

Die meisten Systeme unterscheiden drei Werte: 1. Person für den Sprecher der Äußerung, zum Beispiel „ich“ und „wir“; 2. Person für den Adressaten, zum Beispiel „du“, „ihr“ und „Sie“; 3. Person für Dritte, die weder Sprecher noch Adressaten sind, zum Beispiel „er“, „es“ und „sie“. Diese Kategorie kommt in allen Sprachen der Welt vor, aber nicht jede Sprache unterscheidet alle drei Personen vollständig durch eigene Formen.

Das Merkmal Person tritt besonders bei Personalpronomen und Possessivpronomen auf. Andere Pronomenarten, etwa Indefinitpronomen, sowie Substantive tragen ebenfalls ein Personalmerkmal, sind aber auf die 3. Person festgelegt. Der grammatische Begriff „Person“ meint dabei nicht nur Menschen: Auch Dinge und abstrakte Inhalte können grammatisch in einer Person stehen.

Ausdruck und Kongruenz

Grammatische Person kann auf zwei Arten auftreten. Erstens kann sie einem Ausdruck fest zukommen, der selbst Individuen bezeichnet. Dann zeigt der Ausdruck, ob das bezeichnete Individuum Sprecher, Adressat oder Dritter ist. Das ist der typische Fall bei Personalpronomen.

Zweitens kann Person als Flexionsmerkmal erscheinen. Flexion bedeutet grammatische Formenbildung. Dann trägt ein Wort ein Personalmerkmal nicht aus sich selbst heraus, sondern weil es durch Kongruenz, also Merkmalsübereinstimmung, mit einem anderen Ausdruck verbunden ist. Ein finites Verb kann zum Beispiel die Person seines Subjekts widerspiegeln.

Die grammatische Kategorie Person geht immer von einem Individuum aus, das im Satzinhalt vorkommt. Nicht dazu gehören bloße Markierungen der Äußerungssituation, etwa Respekt gegenüber dem Adressaten oder Angaben zum sozialen Status oder Geschlecht des tatsächlichen Sprechers.

Grammatische Form und inhaltliche Deutung können auseinanderfallen. Ein Sprecher kann sich selbst mit einem Ausdruck der 3. Person bezeichnen, etwa wenn ein Vater zu seinem Kind sagt: „Der Papa geht kurz weg.“ Auch Höflichkeitsformen können grammatisch anders gebaut sein als ihre Funktion nahelegt: Das deutsche Höflichkeitspronomen „Sie“ ist historisch eine Form der 3. Person.

Person als Flexionsmerkmal

Personalflexion wird meist durch ein Argument eines Wortes ausgelöst. Ein Argument ist eine grammatische Ergänzung, zum Beispiel Subjekt, Objekt oder Besitzer. Wenn ein Wort mit einem Argument kongruiert, enthält die Kongruenzform häufig auch die Person.

Das bekannteste Beispiel ist die Subjektkongruenz des Verbs. In vielen Sprachen zeigt die finite Verbform die Person des Subjekts: im Deutschen etwa „ich mach-e“, „du mach-st“, „er/sie/es mach-t“, „wir mach-en“, „ihr mach-t“, „sie mach-en“. Das Dänische zeigt als Gegenbeispiel finite Verbformen ohne Personalmerkmale: „jeg gør“, „du gør“, „vi gør“ usw.; die finite Form unterscheidet sich dort zwar vom Infinitiv, ist aber personenneutral.

Personenmarkierung kann nach dem Verbstamm stehen, wie in vielen indoeuropäischen Sprachen, oder davor, wie im Swahili. Im Swahili kann eine Verbform sogar Personalmerkmale von Subjekt und Objekt enthalten, etwa u-na-tu-fanya: „du machst uns“, mit 2. Person Singular und 1. Person Plural. In manchen Sprachen zeigt allein das Verb die Person von Subjekt oder Objekt; dieser Mechanismus heißt „Cross-Reference“ oder Kreuzreferenz.

Person kann auch an Substantiven erscheinen, wenn die Person des Besitzers markiert wird. Im Ungarischen zeigt zum Beispiel kép-em „mein Bild“, kép-ed „dein Bild“, kép-e „sein/ihr Bild“, kép-ünk „unser Bild“, kép-etek „euer Bild“ und kép-ük „ihr Bild“. Der Besitzer muss nur zusätzlich genannt werden, wenn er betont werden soll, etwa in az én képem „MEIN Bild“.

Weitere Träger von Person

Personalformen können auch an Präpositionen und Postpositionen auftreten; beide werden zusammen Adpositionen genannt. Nach der Stichprobe des World Atlas of Language Structures besitzen etwa ein Drittel der Sprachen, die überhaupt Adpositionen haben, solche Formen. Oft stimmen sie mit der Ergänzung der Adposition überein, besonders wenn diese Ergänzung pronominal ist. Beispiele sind konjugierte Präpositionen in modernen keltischen Sprachen sowie Postpositionen im Ungarischen und Finnischen.

Ein seltenerer Fall ist das Abchasische, wo eine Postposition mit pronominalen und substantivischen Ergänzungen Personenkongruenz zeigen kann. Beispiele sind a-jə̀yas a-q’nə̀ „am Fluss“ mit einer Form der 3. Person Singular und sarà s-q’ənt˚’ „von mir“ mit einer Form der 1. Person Singular.

Zu den Sonderfällen gehören kongruierende Konjunktionen. Im Bairischen kann eine unterordnende Konjunktion mit dem Subjekt und dem finiten Verb kongruieren, etwa in „weil-st du ka Ahnung ho-st“. Sehr selten ist Personenkongruenz in attributiven Konstruktionen. In der uralischen Sprache Nenzisch kann Possessorkongruenz eines Substantivs auch auf ein begleitendes Adjektiv übergreifen, etwa in einer Konstruktion mit der Bedeutung „mein weißes Rentier“.

Relativpronomen können zwar von Ausdrücken der 1. oder 2. Person abhängen, zeigen aber anscheinend nie eigene Personalformen außer der 3. Person. Im Deutschen wird dies gelöst, indem dem Relativpronomen ein Personalpronomen zugesetzt wird: „O Diener, der du dadurch dien-st …“

Personalpronomen und Wir-Formen

Personalpronomen drücken vor allem Person aus, meist zusammen mit Numerus und oft mit weiteren Merkmalen wie Genus, Belebtheit oder Respekt. Im typischen Fall gibt es für jede Person oder jede Kombination aus Person und Numerus eigene, nicht weiter zerlegbare Formen, wie im Deutschen „ich“, „du“, „er/sie“.

Es gibt aber auch systematisch aufgebaute Pronominalformen. In Lakhota besteht das Personalpronomen aus einem neutralen Stamm ye, der nur „Pronomen“ bezeichnet, und Affixen, die auch als Possessivaffixe dienen: mi-ye für 1. Person Singular, uki-ye für 1. Person Plural und ni-ye für 2. Person.

Die 1. Person Plural ist nicht einfach ein Plural von „ich“, sondern bezeichnet eine Gruppe, die den Sprecher enthält. Viele Sprachen unterscheiden deshalb ein inklusives Wir, das die Angesprochenen einschließt, und ein exklusives Wir, das sie nicht einschließt. Im Indonesischen heißt kita „wir zusammen mit dir/euch“ und kami „wir ohne dich/euch“, also „ich und Dritte“.

Manche Sprachen unterscheiden noch feiner. Sierra Popoluca hat ein exklusives Wir, ein „beschränktes“ inklusives Wir für „ich und Adressat, ohne Dritte“ und ein „generalisiertes“ inklusives Wir für „ich, Adressat(en) und Dritte“. Für das Abchasische ist auch eine Unterscheidung bei der 2. Person Plural beschrieben worden, zwischen einem exklusiven Ihr und einem inklusiven Ihr; diese Unterscheidung scheint aber nicht sehr robust.

Solche Formen wurden gelegentlich als zusätzliche Personen oder sogar als „4. Person“ beschrieben. Der Artikel betont jedoch, dass das eigentliche Problem hier das Verhältnis von Person und Numerus ist: Je nach System kann die kleinste Gruppe bei einer Person unterschiedlich groß sein, statt dass Singular, Dual oder Plural immer gleich auf alle Personen angewendet werden.

Umstrittene zusätzliche Personen

In manchen Sprachen gibt es Formen, die wie zusätzliche Personen wirken, aber nicht allgemein als neue Werte neben 1., 2. und 3. Person anerkannt sind. Ein Beispiel sind unpersönliche oder generische Formen. Das deutsche Pronomen „man“ gilt normalerweise nicht als eigene Person, weil das Verb dazu in der 3. Person Singular steht. Im Irischen und Finnischen gibt es dagegen besondere Verbformen für ein unpersönliches oder generisches Subjekt. Im Irischen zeigt die Konjugation von bris- „brechen“ neben Formen für 1., 2. und 3. Person auch unpersönliche Formen wie bristear im Präsens und brisfear im Futur. Da diese zusätzliche Form aber nicht bei Personalpronomen, Possessivpronomen oder konjugierten Präpositionen vorkommt, sagt man gewöhnlich nicht, dass Irisch grundsätzlich mehr als drei Personen hat.

Ein wichtiger Sonderfall ist die sogenannte „vierte Person“ im Grönländischen. Manche Sprachen markieren in Nebensätzen, ob ein dort erwähntes Individuum mit einem Individuum im Hauptsatz identisch ist oder nicht. Ein solches System heißt Switch-Reference, also Referenzumschaltung. Im Grönländischen werden Formen, die Identität oder Verschiedenheit anzeigen, traditionell als 3. und 4. Person bezeichnet. In Beispielen mit Juuna und Kaali kann die Verbmarkierung zeigen, ob das „er“ im Hauptsatz Kaali, Juuna oder ein Dritter ist.

Diese Einordnung ist in der Fachliteratur teils bestritten. Die sogenannte 4. Person bezeichnet keine neue Teilnehmerrolle in der Sprechsituation, sondern eine Beziehung im grammatischen Kontext: Sie zeigt, ob ein Individuum mit einer anderen 3. Person identisch ist. Deshalb wird „vierte Person“ in neuerer Literatur oft in Anführungszeichen gesetzt. Thomas Gehling schreibt dazu, dass wegen vorhandener terminologischer Alternativen die Notwendigkeit des Ausdrucks „vierte Person“ bezweifelt werden darf. Paul Forchheimer formuliert allgemeiner: „There is no room, in our definition, for a fourth person“.

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