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Paul Blobel
Paul Wilhelm Hermann Blobel (* 13. August 1894 in Potsdam; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher, verurteilter Kriegsverbrecher, …
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Rolle im Holocaust
Paul Wilhelm Hermann Blobel (13. August 1894 in Potsdam; 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Offizier und verurteilter Kriegsverbrecher. Als Führer des Sonderkommandos 4a der Einsatzgruppe C hatte er eine führende Rolle bei den geplanten und systematisch ausgeführten Massenerschießungen sowjetischer Juden in der Ukraine. Besonders bekannt ist seine Verantwortung für das Massaker von Babyn Jar bei Kiew: Am 29. und 30. September 1941 wurden dort nach den Meldungen „33.771 Juden“ erschossen.
Später leitete Blobel das Sonderkommando 1005. Dessen Aufgabe war es, Massengräber zu öffnen, Leichen zu verbrennen und damit Spuren der Massenmorde zu verwischen. Nach dem Krieg wurde er im Einsatzgruppen-Prozess zum Tode durch den Strang verurteilt und 1951 hingerichtet.
Herkunft, Beruf und Familie
Blobel wuchs in Remscheid auf. Bis 1912 machte er eine Lehre als Maurer und Zimmermann. Von 1912 bis 1913 studierte er Architektur an der Kgl. Preußischen Baugewerkschule zu Barmen/Elberfeld. Im Ersten Weltkrieg war er Frontsoldat einer Pioniereinheit und wurde bei Kriegsende als Vizefeldwebel entlassen.
Nach Arbeitslosigkeit setzte er das Architekturstudium fort und schloss es im August 1920 mit einem „guten“ Zeugnis ab. Ab 1924 arbeitete er als selbstständiger Architekt in Solingen. Wegen der Weltwirtschaftskrise hatte er ab 1929 keine Aufträge mehr und war von 1930 bis 1933 arbeitslos gemeldet. Am 1. Dezember 1931 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 844.662), im Januar 1932 der SS (SS-Nummer 29.100).
Verbrechen und Vertuschung
Ab Juni 1935 arbeitete Blobel im SS-Sicherheitsdienst (SD) und stieg zum SD-Abschnittsführer von Düsseldorf auf. Während der Novemberpogrome 1938 koordinierte er die Sicherstellung von Materialien aus zerstörten Synagogen in Solingen, Wuppertal und Remscheid.
Nach dem Überfall auf die Sowjetunion wurde er im Juni 1941 als SS-Standartenführer Führer des Sonderkommandos 4a. Dieses war hinter der Front im Gebiet der Heeresgruppe Süd tätig. Bis Januar 1942 ermordete das Kommando etwa 60.000 Menschen. Zu den dokumentierten Erschießungen gehörten unter anderem 2.531 Personen bei Schitomir, 1.800 Personen in Lubny und 1.538 Juden in Poltawa. In Fastow wurden „alle Juden im Alter zwischen 12 und 60 Jahren“ ermordet. Die Opfer waren nicht nur Juden, sondern beispielsweise auch als Kommunisten bezeichnete Menschen und Roma.
Nach seiner Ablösung am 13. Januar 1942 erhielt Blobel im Juni 1942 von Gestapo-Chef Heinrich Müller den Auftrag zur sogenannten Sonderaktion 1005, auch „Enterdungsaktion“ genannt. Schriftverkehr darüber war untersagt. Die Aktion sollte Mordspuren beseitigen und zugleich Gesundheitsgefahren durch die massenhaft verscharrten Leichen eindämmen. Wegen des schnellen Vorrückens der Roten Armee gelang dies nur teilweise.
Urteil und Hinrichtung
Im Einsatzgruppen-Prozess, Fall 9 der Nürnberger Nachfolgeprozesse, war Blobel wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation angeklagt. Ihm wurde die Ermordung von 60.000 Menschen zwischen Juni 1941 und Januar 1942 vorgeworfen.
Blobel behauptete, sein Kommando habe höchstens 10.000 bis 15.000 Menschen erschossen. Außerdem hielt er bestimmte Tötungen für durch die Haager Konvention gedeckt. Das Gericht folgte dieser Verteidigung nicht und sprach ihn in allen drei Punkten schuldig. Am 10. April 1948 wurde die Todesstrafe durch den Strang festgesetzt. Blobel wurde am 7. Juni 1951 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg gehängt. Sein Beisetzungsort ist strittig. Die an diesem Tag in Landsberg vollstreckten sieben Todesurteile waren die letzten Vollstreckungen der Todesstrafe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.