Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Patriziat (Römisches Reich)
Das Patriziat war die ursprüngliche gesellschaftliche und zunächst auch politische adlige Oberschicht im antiken Rom. Seine Angehörigen waren die Patrizier …
Inhalt6 Abschnitte
Bedeutung und gesellschaftliche Stellung
Das Patriziat war ursprünglich die gesellschaftliche und zunächst auch politische adlige Oberschicht des antiken Rom. Seine Angehörigen hießen Patrizier. Im Verlauf der römischen Geschichte veränderte sich ihre Stellung erheblich: In historisch besser belegter Zeit gehörten sie zur Nobilität, der politischen Führungsschicht Roms, besaßen aber nur noch wenige besondere Rechte. Diese bestanden vor allem im religiösen Bereich.
Patrizier waren von den Plebejern, dem nichtpatrizischen Teil der Bürgerschaft, zu unterscheiden. Seit der mittleren Republik bildeten jedoch patrizische und einflussreiche plebejische Familien gemeinsam die Nobilität. Diese verstand sich nicht als reiner Erbadel, sondern als Leistungsaristokratie: Entscheidend war insbesondere, dass Angehörige einer Familie hohe politische Ämter erreicht hatten.
Umstrittene Ursprünge
Die Entstehung des Patriziats ist umstritten und war bereits in der Antike von Gründungsmythen geprägt. Nach dem viel später schreibenden römischen Geschichtsschreiber Livius stammten die Patrizier von einhundert Senatoren ab, die Romulus ausgewählt habe; alle übrigen Bürger seien Plebejer gewesen. Dionysios von Halikarnassos berichtete dagegen, Romulus habe die Patrizier nach ihrem Vermögen ausgewählt. Plutarch meinte, Romulus habe einhundert wehrfähige Männer aus dem Volk zu Senatoren gemacht und diese Patrizier genannt. Außerdem glaubte man allgemein, die Patrizier stammten von den Familiengruppen Tities, Ramnes und Luceres ab, die Rom gegründet oder sich kurz nach der Gründung dort angesiedelt hätten.
Die moderne Forschung nimmt meist an, dass die Patrizier erst während der frühen Republik zu einem abgeschlossenen Erbadel wurden. Viele Einzelheiten der Überlieferung sind unsicher, weil zuverlässige Quellen für diese Frühzeit fehlen. Angeblich waren Mischehen, lateinisch conubium, zwischen Patriziern und Plebejern zunächst verboten. Erst die Lex Canuleia de conubio patrum et plebis soll sie 445 v. Chr. gesetzlich zugelassen haben. Viele Historiker bezweifeln diese Darstellung, weil die als authentisch angesehenen Teile des Zwölftafelgesetzes Patrizier und Plebejer nicht erwähnen.
Ebenso unsicher ist die Behauptung, Patrizier hätten ihr Einkommen anfangs nur aus Grundbesitz, Landwirtschaft oder Kriegsbeute beziehen dürfen, während Gewerbe, Handel und Bankgeschäfte verboten gewesen seien. Da es in der betreffenden Frühzeit in Rom noch keine Geldwirtschaft gab, könnte auch diese Regel eine spätere Konstruktion sein.
Ständekämpfe und politische Entwicklung
Während der sogenannten Ständekämpfe verloren die Patrizier schrittweise ihre politische Sonderstellung. Wohlhabende Plebejer erstritten sich die Beteiligung an der staatlichen Macht. Bedeutende Schritte waren die Leges Liciniae Sextiae, die erste politische Beteiligungsmöglichkeiten eröffneten, und die Lex Hortensia, durch die Beschlüsse der plebejischen Volksversammlung, die Plebiszite, Gesetzeskraft erhielten.
Für die späte Republik ist die Quellenlage verlässlicher. Damals bestanden noch 14 patrizische gentes, also größere Familienverbände, denen ungefähr 30 Familien angehörten. Zu den bekannten patrizischen Familien zählten die Cornelier, Valerier, Julier, Claudier, Aemilier und Fabier. Aus ihnen gingen zahlreiche Konsuln und andere hohe Amtsträger der Republik hervor.
Obwohl die Patrizier weiterhin besonderes Ansehen genossen, bildeten sie keine einheitliche politische Gruppe. Viele standen den Optimaten nahe, einer politischen Richtung, welche die Vorrangstellung des Senats verteidigte. Einzelne Patrizier wie Gaius Iulius Caesar oder Publius Clodius Pulcher wechselten jedoch zu den Popularen, wenn sie sich davon politische Vorteile versprachen. Die Popularen versuchten, ihre Ziele stärker über die Volksversammlung und die Volkstribunen durchzusetzen.
Ämter und Vorrechte
Einige religiöse Ämter blieben den Patriziern bis in die Kaiserzeit vorbehalten. Dazu gehörten der flamen dialis, der Eigenpriester des Gottes Iuppiter, der rex sacrorum sowie die Priesterämter der Salier, des Marspriesters Flamen Martialis und des Quirinus- beziehungsweise Romuluspriesters Flamen Quirinalis.
Das Amt des Pontifex Maximus, des obersten Priesters, war dagegen nur bis zur Lex Ogulnia von 300 v. Chr. ausschließlich patrizisch. Danach konnten es auch Plebejer übernehmen. Plebejische Pontifices Maximi stammten beispielsweise aus den gentes Liciniae, Muciae, Caeciliae und Domitiae.
Auch bestimmte weltliche Ämter waren ausschließlich Patriziern zugänglich. Dazu zählten der Princeps senatus, der Vorsitzende des Senats, und der Interrex, ein vorübergehend eingesetzter Amtsträger. Umgekehrt durften Patrizier einige plebejische Ämter nicht bekleiden, besonders das in der späten Republik mächtige Volkstribunat und das Amt des plebejischen Ädils.
Niedergang und Kaiserzeit
Seit etwa 150 v. Chr. nahm die Zahl der patrizischen Familien deutlich ab. Gründe waren eine geringe Zahl von Nachkommen sowie Verluste durch Kriege, Bürgerkriege und Proskriptionen, also staatlich angeordnete Verfolgungen und Ächtungen. Bis 30 v. Chr. verschwanden viele der einst staatstragenden Geschlechter, besonders während des zweiten Triumvirats.
Kaiser Augustus gehörte seit seiner testamentarischen Adoption durch Gaius Iulius Caesar selbst einer patrizischen gens an. Er versuchte, das Patriziat durch die Förderung alter Familien zu stärken. Im Jahr 29 v. Chr. verlieh ihm der Senat durch die Lex Saenia das Recht, neue Patrizier zu ernennen. Zuvor hatte bereits Caesar dieses Recht durch die Lex Cassia erhalten. Auch die späteren Kaiser beanspruchten es.
Die Senatoren der Kaiserzeit hatten besonders seit der Zeit der Soldatenkaiser nur noch begrenzten politischen Einfluss. Dennoch verfügten sie weiterhin über sehr großen Landbesitz, auch in weit entfernten Provinzen. Dort errichteten sie umfangreiche ländliche Palastanlagen; ein Beispiel ist die Villa Romana del Casale auf Sizilien.
Patricius als spätantiker Ehrentitel
In der Spätantike erhielt der Ausdruck patricius eine neue Bedeutung. Kaiser Konstantin der Große führte ihn als Auszeichnung für Männer ein, die sich um den Kaiser verdient gemacht hatten. Bis zum Ende der Antike blieb patricius ein bedeutender Ehrentitel; ein Träger war beispielsweise Petros Patrikios.
Im Weströmischen Reich bezeichnete der Titel seit Constantius III. den obersten magister militum, also den höchsten Heermeister, der häufig zugleich der tatsächliche Machthaber war. Im Oströmischen Reich verlor der Rang nach dem 7. Jahrhundert einen Teil seiner Exklusivität. Als patrikios blieb er jedoch auch im Mittelalter ein begehrter Ehrenrang.