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Konsulat (Römisches Reich)
Es bestand bis in die Spätantike und verlor zwar mit dem Beginn der Kaiserzeit einen Großteil seiner politischen Bedeutung und Macht, blieb jedoch weiterhin ein …
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Bedeutung und Grundform des Konsulats
Das Konsulat war das höchste zivile und militärische Amt der römischen Ämterlaufbahn, des cursus honorum, in der Römischen Republik. Es bestand bis in die Spätantike fort. Mit Beginn der Kaiserzeit verlor es zwar den größten Teil seiner politischen Macht, blieb aber ein Amt von außergewöhnlich hohem Ansehen.
Grundsätzlich wurden jedes Jahr zwei Konsuln gewählt. Sie waren eponyme, also „namensgebende“, Beamte: Die Römer bezeichneten ein Jahr durch die Namen der beiden amtierenden Konsuln. Die Formulierung Cn. Domitio C. Sosio consulibus bedeutet beispielsweise, dass ein Ereignis im Jahr 32 v. Chr. stattfand, als Gnaeus Domitius und Gaius Sosius Konsuln waren. Die Namen standen dabei im Ablativ. Seit 153 v. Chr. begann die Amtszeit am 1. Januar, der dadurch zum Jahresanfang wurde. Zuvor hatte das Amtsjahr zu wechselnden Terminen begonnen; daher war der Dezember ursprünglich der zehnte Monat.
Ein ehemaliger Konsul hieß consularis beziehungsweise Konsular. Konsulare genossen besonderes Ansehen und gehörten zur senatorischen Elite. Während der Republik eröffnete das Konsulat zudem gewöhnlich den Weg zu einer anschließenden Statthalterschaft in einer Provinz.
Entstehung und Wahl in der Republik
Nach der späteren römischen Überlieferung entstand das Konsulat 509 v. Chr. nach dem Sturz des letzten Königs; Lucius Iunius Brutus soll der erste Konsul gewesen sein. Diese Darstellung ist stark umstritten, da die römische Geschichte vor etwa 300 v. Chr. insgesamt nur unsicher überliefert ist. Viele, besonders deutsche, Althistoriker nehmen an, das Konsulat sei erst zwischen 367 und 300 v. Chr. geschaffen worden. Zuvor habe möglicherweise ein einzelner Oberbeamter, der praetor maximus, den Staat geleitet. Nach dieser Auffassung wurden die frühen Konsullisten erst nachträglich konstruiert.
Anfangs waren die höchsten Ämter wahrscheinlich den Patriziern vorbehalten. Die leges Liciniae Sextiae von 367 v. Chr. öffneten am Ende der frühen Ständekämpfe die wichtigen Magistraturen auch für Plebejer. Angeblich musste von da an einer der beiden Konsuln aus einer plebejischen Familie stammen, vermutlich damit sich die beiden Stände gegenseitig kontrollierten. Erst 172 v. Chr. wurden erstmals zwei Plebejer gleichzeitig zu Konsuln gewählt. Nach den Samnitenkriegen, ab 290 v. Chr., verschmolzen führende patrizische und plebejische Familien zur Nobilität, einer neuen Aristokratie, die ihren Rang vor allem mit Leistungen für die Republik begründete.
In der Republik wählten die Zenturiatskomitien, die comitia centuriata, die Konsuln. Bewerber mussten normalerweise zuvor die Ämter des cursus honorum durchlaufen haben. Gegen Ende der Republik betrug das Mindestalter 42 Jahre. Starb ein Konsul oder trat er zurück, wurde ein consul suffectus, ein Ersatz- oder Suffektkonsul, gewählt. Fielen beide Konsuln aus, ernannte der Senat einen interrex, der neue Konsulwahlen organisierte. Eine außergewöhnliche Lösung gab es in der Krise von 52 v. Chr.: Gnaeus Pompeius Magnus wurde zunächst ohne Wahl zum alleinigen Konsul, zum consul sine collega, ernannt und erhielt erst einige Monate später einen Kollegen.
Amtsgewalt, Aufgaben und Begrenzungen
Konsuln und Prätoren waren die einzigen regulären römischen Magistrate mit imperium. Dieser Begriff bezeichnete die höchste Befehls- und Amtsgewalt. Sie umfasste die Führung von Truppen und grundsätzlich auch die Verhängung der Todesstrafe über römische Bürger. Innerhalb Roms schränkte jedoch das Provokationsrecht diese Gewalt ein: Ein römischer Bürger konnte sich gegen eine Verurteilung an die Volksversammlung wenden, die das Urteil überprüfte.
Die beiden Konsuln leiteten den Senat und wechselten sich dabei monatlich ab. Sie brachten Gesetzesanträge im Senat ein; die Quästoren mussten deren Ausführung überwachen. Außerdem durften die Konsuln die Zenturiatskomitien einberufen. Zu ihren religiösen Pflichten gehörten die Einweihung von Tempeln, Opferhandlungen und die Auspizien, also die religiöse Prüfung göttlicher Zeichen. Im Krieg besaßen sie den Oberbefehl. Befanden sich beide beim selben Heer, wechselten sie sich dabei täglich ab. Ob sich diese Regelung seit Sulla veränderte, ist in der Forschung umstritten. Verwaltungsaufgaben gingen im Lauf der Zeit zunehmend auf andere Amtsträger über, sodass das Konsulat immer stärker ein politisches Amt wurde.
Zwei Grundsätze sollten Alleinherrschaft und Amtsmissbrauch verhindern: Annuität bedeutete die Begrenzung der Amtszeit auf ein Jahr; Kollegialität bedeutete die gleichberechtigte Verteilung des Amtes auf zwei Konsuln. Jeder Konsul konnte Entscheidungen seines Kollegen durch ein Veto, wörtlich „ich verbiete“, stoppen. Auch ein Volkstribun konnte eingreifen.
Wann das Konsulat seine entscheidenden Machtbefugnisse verlor, ist umstritten. Einige Althistoriker setzen den wesentlichen Machtverlust, insbesondere beim militärischen Kommando, bereits um 80 v. Chr. unter Sulla an. Die meisten sehen den entscheidenden Einschnitt erst im frühen Prinzipat, als Augustus 18 v. Chr. die militärischen Kompetenzen des Amtes stark einschränkte.
Rang, Zeichen und Vorteile
Zu den sichtbaren Amtszeichen eines Konsuls gehörten der kurulische Stuhl, die toga praetexta und zwölf Liktoren als Amtsdiener. Die Liktoren trugen die fasces, Rutenbündel als Zeichen der Amtsgewalt. Außerhalb des Pomeriums, der heiligen Stadtgrenze Roms, steckten Äxte in den fasces. Sie symbolisierten das Recht, im Krieg auch römische Bürger hinrichten zu lassen. Der Amtsantritt wurde häufig mit einem processus consularis, einem zunehmend prächtigen Festzug, begangen.
Die meisten Konsuln stammten aus Familien, die das Amt bereits zuvor erreicht hatten. Entscheidend war nicht nur das Amtsjahr selbst: Erst ehemalige Konsuln gehörten zur eigentlichen Machtelite. Die consulares bildeten eine besonders einflussreiche Gruppe im Senat. Gelangte ein Bürger als erstes Mitglied seiner Familie zum Konsulat, wurde er homo novus genannt. Sein Aufstieg kam einer Aufnahme in die Nobilität gleich; er und seine unmittelbaren Nachkommen waren damit faktisch geadelt. Gegen Ende der Republik geschah dies nur noch selten, während es in der Kaiserzeit wieder häufiger vorkam.
Wie andere römische Staatsämter war das Konsulat unbezahlt. Von Amtsträgern wurde vielmehr erwartet, eigenes Vermögen für den Staat einzusetzen. Einen Ausgleich bot die anschließende prokonsularische Statthalterschaft: Ein ehemaliger Konsul erhielt gewöhnlich für ein, seltener zwei Jahre eine Provinz und regierte dort pro consule mit militärischem Kommando. Besonders in der späten Republik bot dies Möglichkeiten, großen Reichtum und durch militärische Erfolge zusätzlichen Ruhm zu erwerben.
Vom Prinzipat bis zur Abschaffung
In der Kaiserzeit verlor das Konsulat rasch seinen tatsächlichen politischen Einfluss. Kaiser Tiberius übertrug 14 n. Chr. die Wahl der Konsuln und Prätoren auf den Senat; später verlieh der Kaiser das Amt selbst. Sein gesellschaftlicher Wert blieb zunächst sehr hoch, weil es den Zugang zur Reichsaristokratie und zu Spitzenämtern eröffnete. Bis ins 3. Jahrhundert, bis Macrinus beziehungsweise Maximinus Thrax, galten nur ehemalige Konsuln als capax imperii, also als grundsätzlich zum Kaisertum befähigt. Ämter wie die Stadtpräfektur sowie die Statthalterschaft von Asia, Africa oder einer Provinz mit mehreren Legionen waren Konsularen vorbehalten. Selbst das von 260 bis 274 bestehende Gallische Sonderreich besaß Konsuln.
Kaiserzeitliche Konsuln blieben häufig nur einige Monate im Amt, damit mehrere Suffektkonsuln nacheinander den Rang eines Konsulars und die Qualifikation für höchste Ämter erwerben konnten. Besonders ehrenvoll war das ordentliche Konsulat: Ein consul ordinarius trat zu Jahresbeginn an und gab dem Jahr seinen Namen. Als höchste Auszeichnung galt es, Kollege eines Kaisers zu sein. Rechtlich waren frühere Suffektkonsuln dennoch vollwertige Konsulare; dazu gehörte etwa der spätere Kaiser Septimius Severus. Seit dem 3. Jahrhundert konnte der Kaiser jemanden durch eine adlectio inter consulares auch unmittelbar im Rang eines ehemaligen Konsuls in den Senat aufnehmen, ohne dass die Person das Konsulat ausgeübt hatte. Von amtierenden Konsuln erwartete man kostspielige Spiele oder Wagenrennen zum Amtsantritt; später wurden sie dazu gesetzlich verpflichtet.
Seit der Mitte des 3. Jahrhunderts war konsularischer Rang für wichtige Posten nicht mehr notwendig. Dadurch verlor besonders das Suffektkonsulat an Ansehen. Das ordentliche Konsulat blieb dagegen im 4. bis 6. Jahrhundert prestigeträchtig und wurde häufig von Kaisern übernommen; Theodosius II. war achtzehnmal ordentlicher Konsul. Der Kaiser bestimmte nun die Jahreskonsuln vollständig, während der Senat noch Suffekt- und Ehrenkonsulate verleihen durfte. Der ordentliche Konsul war formal weiterhin der höchste Magistrat und hatte vor allen Würdenträgern außer dem Kaiser Vorrang, obwohl er tatsächlich machtlos war. Er trug die toga picta beziehungsweise die trabea. Der Amtsantritt am 1. Januar war mit einer pompa, Geldgeschenken an Volk und Heer sowie außerordentlich teuren Spielen oder Wagenrennen verbunden. Der zuerst genannte consul prior besaß einen gewissen Ehrenvorrang.
Nach der Reichsteilung von 395 ernannte gewöhnlich der Ost- und der Westkaiser jeweils einen Konsul; im gesamten Reich datierte man weiterhin nach beiden. Diese Praxis bestand auch nach dem Ende des weströmischen Kaisertums 476/80 noch einige Jahrzehnte. Der letzte weströmische Konsul amtierte 534 unter der Herrschaft der Ostgoten. Im Oströmischen Reich schaffte Justinian I. das Konsulat 542 faktisch ab, indem er keine neuen Konsuln mehr ernannte.
Die Erinnerung an das Amt blieb bestehen. Gregor der Große wurde in seiner Grabinschrift als consul Dei, „Konsul Gottes“, bezeichnet. In Ostrom übernahmen Kaiser nach Justinian zu Beginn ihrer Herrschaft noch einmalig den Konsulrang; Maurikios bekleidete ihn 602 ein zweites Mal. Auch hochrangige Personen wie Germanus konnten konsularischen Rang erhalten, ohne das Amt auszuüben. Herakleios war schließlich der letzte Kaiser, der in seinem ersten Regierungsjahr formal Konsul war. Bereits 608 hatte er sich während der Rebellion gegen Kaiser Phokas gemeinsam mit seinem gleichnamigen Vater in Karthago zum Konsul erheben lassen. Unter Herakleios, der von 610 bis 641 regierte, wurde diese altrömische Tradition im Zuge der Modernisierung und Gräzisierung des Reiches endgültig abgeschafft.