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Plebejer
Die Plebejer (lateinisch plebs, f, „Menge, Volk“) waren in der römischen Republik alle Bürger, die nicht dem alten Erbadel, den Patriziern (von lat. patres …
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Begriff und gesellschaftliche Stellung
Die Plebejer, lateinisch plebs („Menge, Volk“), waren in der römischen Republik alle Bürger, die nicht zum alten Erbadel der Patrizier gehörten. Sie bildeten die große Mehrheit der römischen Bevölkerung. Zu ihnen zählten vor allem Bauern und Handwerker, aber auch Händler und wohlhabende Bürger.
Plebejer waren daher nicht grundsätzlich arm. Sie dürfen insbesondere nicht mit den proletarii gleichgesetzt werden: Die Proletarier bildeten nur einen Teil der plebs. Gerade wohlhabende Plebejer stellten schon früh die politische Vorherrschaft der Patrizier infrage.
Aus dem Konflikt zwischen Patriziern und Plebejern entstand schließlich eine neue Führungsschicht, die Nobilität. Ihr gehörten sowohl patrizische als auch erfolgreiche plebejische Familien an. Diese Elite begründete ihre Stellung nicht mehr ausschließlich mit ihrer Abstammung, sondern mit den Leistungen ihrer Angehörigen für den Staat.
Ständekämpfe und politische Rechte
Während der Ständekämpfe, die ungefähr von 500 bis 287 v. Chr. dauerten, forderten die Plebejer wirtschaftliche, rechtliche und politische Gleichstellung. Als wichtiges Druckmittel gilt nach der späteren römischen Überlieferung die secessio plebis, der gemeinsame Auszug beziehungsweise Streik der Plebejer. Da Rom fast ständig Krieg gegen seine Nachbarn führte und auf seine Bürger angewiesen war, mussten die Patrizier häufig Kompromisse eingehen.
Für 494 v. Chr. wird die erste secessio plebis überliefert. 449 v. Chr. soll es zu einem zweiten Auszug aus Rom gekommen sein. Durch die lex Canuleia erhielten Plebejer 445 v. Chr. das Recht, Patrizier zu heiraten. Im Jahr 367 v. Chr. verfügten sie über eigene politische Strukturen: eine Volksversammlung sowie die neuen Ämter des Volkstribuns und des plebejischen Ädils.
Die Volkstribune vertraten die Interessen der Plebejer. Sie wurden schließlich offiziell als Beamte im Rahmen des cursus honorum, der römischen Ämterlaufbahn, anerkannt. Sie konnten Maßnahmen anderer Magistrate verbieten, beispielsweise die Bestrafung eines Plebejers.
Die überlieferten Einzelheiten sind jedoch nicht völlig sicher. Historiker wie Uwe Walter weisen darauf hin, dass viele Berichte über die frühen Ständekämpfe wahrscheinlich Rückprojektionen aus späterer Zeit sind. Die späteren Römer könnten also politische Verhältnisse und Vorstellungen ihrer eigenen Epoche auf die frühe Republik übertragen haben.
Abschluss des Konflikts und späte Republik
Der Ständekonflikt wurde 287 v. Chr. endgültig gelöst. Der plebejische Diktator Quintus Hortensius setzte die lex Hortensia durch. Danach waren die Beschlüsse der plebejischen Volksversammlung nicht mehr nur für Plebejer, sondern für alle römischen Bürger bindend und damit allgemeine Gesetze.
In der Folge stiegen mehrere plebejische Geschlechter in die Nobilität auf. Die Patrizier hatten die meisten ihrer politischen Vorrechte verloren. Den Plebejern blieben allerdings das Amt des kurulischen Ädils und einige Priestertümer weiterhin verschlossen.
In der späten Republik veränderte sich die Verwendung des Wortes plebs. Es bezeichnete nun häufig die Bürger unterhalb des Senatoren- und Ritterstands. Dabei unterschied man zwischen der städtischen plebs urbana und der ländlichen plebs rustica. Die plebs urbana umfasste nur die in der Stadt Rom lebenden Plebejer. Wegen ihres Wohnorts konnte sie an den Volksversammlungen und an der Wahl der Magistrate teilnehmen.
Deshalb warben populare Politiker um die städtische plebs, etwa durch Getreidezuweisungen. Sie konnte außerdem durch Massendemonstrationen und Ausschreitungen körperlichen Druck ausüben. Umstritten ist, ob sie dadurch einen eigenständigen politischen Faktor darstellte oder hauptsächlich ein „Spielball“ populärer Politiker war.
Heutige Bedeutung
Das Wort Plebs wurde später über seine historische Bedeutung hinaus erweitert. Heute kann es allgemein „viel Volk“ bedeuten, wird aber besonders als abwertende Bezeichnung für das „einfache Volk“ oder eine „ungebildete Masse“ verwendet. Das Adjektiv plebejisch bedeutet außerhalb des historischen Zusammenhangs entsprechend „ungebildet, vulgär, pöbelhaft“.
Während der historische Begriff feminin ist – die Plebs –, schwankt das grammatische Geschlecht in der verallgemeinerten modernen Bedeutung: Üblich ist der Plebs, seltener die Plebs. Ein ähnlicher Bedeutungsunterschied besteht zwischen Proletarier als historischem Begriff und Prolet als abwertender Bezeichnung.
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