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Pariser Verträge
Die Pariser Verträge sind ein 1954/55 ausgearbeitetes und verabschiedetes internationales Vertragswerk, das am 5. Mai 1955 in Kraft trat, darunter auch der …
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Kern und Bedeutung
Die Pariser Verträge sind ein internationales Vertragswerk, das 1954/55 ausgearbeitet und verabschiedet wurde und am 5. Mai 1955 in Kraft trat. Ihr wichtigster Teil war der revidierte Deutschlandvertrag. Die Verträge beendeten das Besatzungsregime in Westdeutschland, hoben das Besatzungsstatut auf und stellten für die Bundesrepublik Deutschland eine Teilsouveränität her.
Zur Vertragsgruppe gehörten insgesamt elf Verträge und Abkommen. Wichtige Einzelverträge waren der Generalvertrag zur Aufhebung des Besatzungsregimes, der Beitritt zur Westeuropäischen Union (WEU), der Beitritt zur NATO, der Aufenthaltsvertrag über ausländische Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über das Statut der Saar.
Nach Artikel 1 des Generalvertrags erhielt die Bundesrepublik „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“. Diese Souveränität war jedoch nicht vollständig: Die drei Westmächte behielten Rechte aus der Berliner Deklaration von 1945 in Bezug auf Gesamtdeutschland und Berlin. Formale alliierte Vorbehaltsrechte bestanden noch über die Wiedervereinigung 1990 hinaus bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991; sie wurden von den Alliierten aber schon am 1. Oktober 1990 suspendiert.
Entstehung des Vertragswerks
Der Weg zu den Pariser Verträgen begann nach dem Scheitern der Ratifikation des Deutschlandvertrags am 30. August 1954 in der französischen Nationalversammlung. Damit scheiterte auch die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Danach wurden Alternativpläne beraten, die der britische Außenminister Anthony Eden vorbereitet hatte.
Vom 28. September bis zum 3. Oktober 1954 fand im Lancaster House im Londoner West End eine Neunmächtekonferenz statt. Daran nahmen die sechs EVG-Staaten, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada teil. Die Regierungen der USA unter dem Kabinett Eisenhower und Großbritanniens unter dem Kabinett Churchill III erklärten ihre Bereitschaft, Streitkräfte auf dem europäischen Kontinent zu stationieren.
Die Abschlusskonferenz über die Londoner Akte wurde für den 23. Oktober 1954 in Paris angesetzt. Auf der Pariser Außenministerkonferenz vom 19. bis 23. Oktober beschlossen die beteiligten Staaten die entsprechenden Verträge. Dabei arbeiteten mehrere Konferenzen parallel: Eine Viererkonferenz befasste sich mit der Beendigung des Besatzungsregimes, eine Sieben-Mächte-Konferenz mit der Erweiterung des Brüsseler Paktes, eine Fünfzehn-Mächte-Konferenz mit der Aufnahme der Bundesrepublik in die NATO, und Frankreich sowie die Bundesrepublik verhandelten über die Saarfrage und das deutsch-französische Verhältnis.
Die Verträge wurden am 23. Oktober 1954 von den Mitgliedern des Brüsseler Fünfmächtepakts, der Bundesrepublik Deutschland und Italien in Paris unterzeichnet.
Souveränität und Vorbehalte
Die Pariser Verträge sicherten der Bundesrepublik Deutschland Souveränität in einem ausgehandelten System von Zusagen und Bindungen zu. Die Alliierte Hohe Kommission und die Dienststellen der Landeskommissare wurden aufgelöst, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben.
Trotzdem blieb die Souveränität eingeschränkt. Die alliierten Truppen in der Bundesrepublik erhielten vertraglich zugesicherte Sonderrechte auf Grundlage der NATO-Verträge. Die drei Westmächte blieben außerdem für Abrüstung und „Entmilitarisierung“ Deutschlands zuständig. Auch ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes blieben bestehen, einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Berlin stand weiterhin im Zusammenhang mit dem Viermächte-Status. Die Westalliierten erklärten allerdings, sie wollten die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen beteiligen, die Berlin betrafen.
In den Verhandlungen wurden mehrere Bestimmungen des Deutschlandvertrags von 1952 gestrichen oder geändert, weil sie als Einschränkungen deutscher Souveränität verstanden werden konnten. Dazu gehörten das Recht der drei westlichen Siegermächte, nach eigenem Ermessen Streitkräfte in der Bundesrepublik zu stationieren, die sogenannte „Notstandsklausel“, die den Westmächten Maßnahmen bei einem Notstand erlaubt hätte, Befugnisse eines geplanten Schiedsgerichts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie einzelne Bestimmungen im Überleitungsvertrag.
Als parallele Entwicklung erkannte die Sowjetunion am 20. September 1955 in einem Staatsvertrag die Souveränität der DDR an und löste die Hohe Kommission der SMAD auf. Kurz zuvor hatte sie diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik aufgenommen. Im Juli 1955 hatte Parteichef Nikita Chruschtschow bei einem DDR-Besuch die Zwei-Staaten-Theorie verkündet: Aus sowjetischer Sicht war die deutsche Wiedervereinigung nicht mehr Aufgabe der Alliierten, sondern Aufgabe der beiden deutschen Staaten.
Einbindung in WEU und NATO
Mit den Pariser Verträgen wurden Italien und die Bundesrepublik Deutschland in den Brüsseler Pakt aufgenommen. Dieser wurde dadurch zur Westeuropäischen Union (WEU) erweitert. Die Bundesrepublik wurde in das System gegenseitiger militärischer Hilfeleistung einbezogen.
Die WEU schuf ein System der Rüstungskontrolle und legte für jedes Mitgliedsland Obergrenzen für die Streitkräfte fest. Die Bundesrepublik erklärte zugleich ihren Verzicht auf ABC-Waffen, also atomare, biologische und chemische Waffen. Die USA, Großbritannien und Kanada sagten zu, Streitkräfte auf dem europäischen Kontinent zu belassen.
Die Bundesrepublik wurde außerdem als weitgehend gleichberechtigter Mitgliedsstaat in die NATO aufgenommen. Sämtliche Streitkräfte der NATO-Mitgliedsstaaten in Europa wurden dem Obersten Alliierten Befehlshaber in Europa unterstellt.
Ein weiterer Teil der Verträge betraf das Saarland. Im Abkommen über das Saarstatut war eine „Europäisierung“ vorgesehen. Das Saarland war zuvor von Frankreich aus der französischen Besatzungszone und dann auch aus der Bundesrepublik herausgelöst worden. Die vorgesehene Lösung entsprach französischen Interessen, scheiterte aber später in einer Volksabstimmung.
Am Tag der Unterzeichnung erhielten die Westmächte eine diplomatische Note der Sowjetunion. Darin schlug sie eine Viererkonferenz über die Wiederherstellung der deutschen Einheit vor. Später schlug sie eine europäische Sicherheitskonferenz vor. Kurz vor der ersten Lesung der Verträge im Bundestag folgte eine dritte Note: Wenn die westdeutsche Wiederbewaffnung beschlossen werde, werde die Sowjetunion die deutsche Einheit nicht mehr diskutieren.
Ratifikation und Folgen
In der Bundesrepublik waren die Verträge politisch umstritten. Der SPD-Parteivorsitzende Erich Ollenhauer verlangte am 23. Januar 1955 in einem Brief an Bundeskanzler Konrad Adenauer, die sowjetischen Angebote vor der Ratifizierung zu prüfen, um durch Viermächteverhandlungen die Einheit Deutschlands wiederherzustellen. Die SPD meinte, die Annahme der Verträge festige die deutsche Teilung. Die westlichen Regierungen sahen den sowjetischen Vorstoß dagegen als Stör- und Täuschungsmanöver, das die Ratifizierung verhindern sollte.
Der Deutsche Bundestag billigte die Pariser Verträge und das Saar-Statut am 27. Februar 1955 gegen die Stimmen der Sozialdemokraten. Der Bundesrat stimmte am 18. März 1955 zu. Nach der Ratifikation trat der Deutschlandvertrag am 5. Mai 1955 in Kraft; am folgenden Tag wurde die Bundesrepublik Mitglied der WEU und der NATO.
Die Sowjetunion reagierte am 14. Mai 1955 mit einer Konferenz in Warschau. Dort unterzeichnete sie zusammen mit Albanien, Bulgarien, der DDR, Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, den Warschauer Pakt.
Nach der Ablehnung des Europäischen Saarstatuts in der Volksabstimmung wurde es am 17. Oktober 1956 durch das deutsch-französische Saarabkommen ersetzt. Das Saarland wurde zum 1. Januar 1957 als neues Land in die Bundesrepublik eingegliedert. Die im Deutschlandvertrag vereinbarten Vorbehaltsrechte der früheren westlichen Besatzungsmächte hinsichtlich der Sicherheit ihrer in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte erloschen mit den Verfassungsänderungen des Grundgesetzes vom 14. Juni 1968, der „Notstandsverfassung“.
Europäische Einordnung
Zeitlich stehen die Pariser Verträge in einer Reihe wichtiger europäischer Verträge und Integrationsschritte nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Brüsseler Pakt wurde 1948 unterzeichnet und trat ebenfalls 1948 in Kraft. Die Pariser Verträge wurden 1954 unterzeichnet und traten 1955 in Kraft.
In der weiteren Entwicklung folgten unter anderem die Römischen Verträge von 1957, die 1958 in Kraft traten, der Fusionsvertrag von 1965, der 1967 in Kraft trat, die Einheitliche Europäische Akte von 1986, die 1987 in Kraft trat, sowie die Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon. Die WEU entwickelte sich aus der Westunion und wurde zum 1. Juli 2011 aufgelöst.