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Friedensvertrag
Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der den Kriegszustand beendet (Frieden) und einen Friedensschluss …
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Begriff und Zweck
Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der den Kriegszustand beendet und Frieden herstellt. Er kann als definitiver Friedensvertrag den Friedensschluss selbst regeln oder als Präliminarfrieden zunächst die wesentlichen Bedingungen vorläufig festlegen. Beide Formen folgen denselben rechtlichen Regeln zu Form, Wirkung und ähnlichen Fragen.
Anders als ein Waffenstillstand kann ein Friedensvertrag in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen geschlossen werden. Sein Ergebnis ist der Vertragsfrieden, also ein Friedenszustand, der durch vertragliche Vereinbarungen geregelt ist.
Inhalte und Grenzen
Wichtige Bestandteile von Friedensverträgen sind schriftliche Regelungen zur territorialen Souveränität, also zur Herrschaft über Gebiete, und zu den politischen Verhältnissen. Dazu kommen oft Absichtserklärungen zur künftigen Gestaltung der bilateralen oder multilateralen Beziehungen, also der Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Staaten.
Weitere mögliche Inhalte sind Art und Umfang von Entschädigungsansprüchen sowie militärische Folgen, zum Beispiel die Demobilisierung der Streitkräfte. Demobilisierung bedeutet, dass Streitkräfte aus dem Kriegszustand zurückgeführt oder aufgelöst werden.
Ein Friedensvertrag klärt nicht immer alle Streitfragen. Die Parteien können vereinbaren, offene Punkte später zu verhandeln, eine internationale Kommission einzusetzen oder bestehende internationale Organisationen einzuschalten. Manche Bestimmungen sind bewusst nicht eindeutig formuliert, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommt. Solche Pseudovereinbarungen können aber grundlegende Gegensätze verdecken und später neue Konflikte begünstigen. Wichtig sind deshalb wirksame Instrumente, die die Erfüllung der Vereinbarungen garantieren sollen.
Frieden ohne Friedensvertrag
Ein Friedensvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Der Friedenszustand kann nach einem Krieg oder Waffenstillstand auch auf andere Weise hergestellt werden. Auch ein anderer Vertrag kann dieselbe Wirkung haben, etwa ein Vertrag zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen, aus dem sich mittelbar die Beendigung des Kriegszustandes ergibt, oder ein Vertrag über die Errichtung freundschaftlicher Beziehungen.
Historische Entwicklung
Als erster dokumentierter Friedensvertrag gilt der Ägyptisch-Hethitische Friedensvertrag von 1259 v. Chr. zwischen dem ägyptischen Pharao Ramses II. und dem König Ḫattušili III. von Ḫatti. Er enthielt nicht nur einen Nichtangriffspakt, sondern auch einen Bündnisvertrag gegen Angriffe Dritter. Es gab zwei verschiedene Versionen, eine hethitische und eine ägyptische. Dadurch konnten beide Seiten vor dem eigenen Volk als Sieger erscheinen und ihre Ehre bewahren.
Im Altertum, im Mittelalter und später in den Beziehungen zwischen europäischen und mohammedanischen Staaten wurden Friedensverträge häufig nur für eine bestimmte Zeit geschlossen. Das entspricht heute eher einem befristeten Waffenstillstand. Seit dem späten 19. Jahrhundert waren solche Abschlüsse nicht mehr vom Völkerrecht gedeckt.
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich mit zunehmender wirtschaftlicher Verflechtung der Staaten auch der völkerrechtliche Status von Friedensverträgen. Nach Kriegen mussten bilaterale Verträge, die während der Feindseligkeiten außer Kraft gesetzt waren, entweder wieder in Kraft gesetzt oder neu ausgehandelt werden. Zugleich gewann eine stärker entwickelte Diplomatie an Bedeutung.
Gegen Ende des Ersten Weltkriegs wurde in der Friedensresolution ein Verständigungsfrieden gefordert, also ein frei ausgehandelter Friedensvertrag. Nach der klaren Niederlage Deutschlands musste jedoch ein Siegfrieden akzeptiert werden, also ein von den Siegermächten diktierter Friedensvertrag. Im 21. Jahrhundert werden Kriege bisweilen auch ohne Friedensvertrag beendet, etwa der Irakkrieg.