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Päpstlicher Adel

Zum päpstlichen Adel gehören Adelsfamilien, die entweder ihre Lehen im früheren Kirchenstaat hatten oder die ihre Adelstitel in Form von Adelsbriefen vom …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundformen
  2. 2. Feudaladel und Fürstenfamilien im Kirchenstaat
  3. 3. Päpstlicher Briefadel und Anerkennung
  4. 4. Reform der päpstlichen Hofämter
  5. 5. Der „Schwarze Adel“

Begriff und Grundformen

Zum päpstlichen Adel gehören Adelsfamilien, die entweder Lehen im früheren Kirchenstaat besaßen oder ihre Adelstitel durch Adelsbriefe vom Papst erhielten. Betroffen sind überwiegend, aber nicht ausschließlich, italienische Familien. Wie beim Adel anderer europäischer Staaten ist zwischen mittelalterlichem Feudaladel und neuzeitlichem Briefadel zu unterscheiden.

Der Feudaladel beruhte auf Lehen und Grundherrschaften. Der Briefadel entstand durch päpstliche Verleihung oder Erhöhung eines Adelstitels an Personen, die nicht unbedingt Lehnsnehmer waren. Päpstliche Titel konnten außerdem mit Ämtern, militärischen Rängen, akademischen Würden, kirchlichen Verdiensten oder finanzieller Unterstützung verbunden sein.

Feudaladel und Fürstenfamilien im Kirchenstaat

Der Kirchenstaat entwickelte sich aus Schenkungen und kaiserlichen Bestätigungen. Die besondere Schutzbeziehung zwischen dem Reich der Karolinger und dem entstehenden Kirchenstaat begann mit der Kaiserkrönung Karls des Großen durch Papst Leo III. am Weihnachtstag 800. Zum Kirchenstaat gehörten unter anderem das Exarchat Ravenna, später Sabina, Südtuszien und kleinere Territorien. 962 bestätigte Kaiser Otto I. die „Pippinsche Schenkung“ im Privilegium Ottonianum. 1201 kam das Herzogtum Spoleto hinzu; 1213 erkannte Kaiser Friedrich II. den Kirchenstaat in der Goldbulle von Eger offiziell an. Im 15. Jahrhundert folgten Gebiete um Parma, Modena, Bologna, Ferrara, die Romagna und Perugia. Außerdem besaßen die Päpste die südfranzösischen Exklaven Avignon und Comtat Venaissin.

In diesen Gebieten waren die Päpste Lehnsherren adliger Grundherren. Die Vasallen standen häufig in Konkurrenz zu den Kommunen und den städtischen Patriziern. In Rom kämpften seit dem frühen Mittelalter einflussreiche Adelsfamilien um Macht, Reichtum und besonders um die Besetzung des Papststuhls. Zu den wichtigsten Gegenspielern gehörten Crescentier und Tuskulaner sowie später Colonna und Orsini. Die Parteien wurden äußerlich als Ghibellinen und Guelfen bezeichnet, tatsächlich ging es vor allem um innerstädtische Machtkämpfe und den Gegensatz zu den Päpsten der jeweils anderen Partei. Über mehrere Jahrhunderte wurden fast nur Angehörige des stadtrömischen Adels zu Päpsten gewählt.

Der Wettbewerb förderte den Nepotismus, also die Bevorzugung der eigenen Familie durch einen Papst. Päpste erhoben Verwandte zu Herzögen und belehnten sie mit Territorien. So stiegen die Della Rovere durch Einheirat in die Familie Montefeltro zur Erbfolge im Herzogtum Urbino auf, die Farnese erhielten das Herzogtum Parma, während der Aufstieg der Borgia bald scheiterte.

Julius II. regelte 1511 mit der Bulle Pax romana die Rechte der Feudalherren. Pius V. bestimmte 1567 in Admonet nos Regeln für die Vererbung von Lehen und den Heimfall erledigter Lehen. Titel wie Fürst (Princeps Romanus), Herzog (Duca), Markgraf (Marchese), Graf (Conte), Baron (Barone) und „Herr von“ (Nobile) waren grundsätzlich an die Lehen gebunden. Bei Erbfolge, Neuverleihung oder Verkauf konnten sie auf andere Familien übergehen; Käufer mussten sich den Titel vom Heiligen Stuhl bestätigen lassen. Diese kostenpflichtigen Bestätigungen und Rangerhöhungen waren eine Einnahmequelle der Päpste. Die Titel Herzog und Fürst waren nur nach dem Recht der Erstgeburt zusammen mit dem Majorat vererbbar.

Pius VII. schaffte 1816 durch ein Motu proprio das Feudalsystem des Kirchenstaats ab. Die bisher an Lehen gebundenen Titel blieben ihren Inhabern jedoch als erbliche Adelstitel erhalten. Zu den bedeutenden römischen Familien zählen unter anderem Caetani, Caffarelli, Colonna, Orsini und Massimo. Aus dem Kirchenstaat stammten etwa Del Drago und Boncompagni-Ludovisi; aus Nord- und Mittelitalien gelangten Familien wie Rospigliosi, Lante della Rovere, Ruspoli, Borghese, Barberini, Chigi, Odescalchi und Corsini durch päpstliche Ämter, Verwandtschaft oder die Erhebung durch einen Papst in den römischen Hochadel. Späte Aufsteiger waren die Kaufmannsfamilie Grazioli, 1851 zum Duca di Santa Croce di Magliano erhoben, und die Bankiersfamilie Torlonia, 1814 zum Principe di Civitella Cesi sowie zum Duca di Poli e Guadagnolo erhoben.

Die Familien eines Papstes dürfen über ihrem Wappen den Baldachin des päpstlichen Thrones mit den Schlüsseln Petri führen. Seit dem 17. Jahrhundert hatten die Marchesi di Baldacchino, die „Markgrafen vom Baldachin“, einen besonderen Rang. Ursprünglich verfügten sie über eine besondere Gerichtsbarkeit. Später wurde der Titel auch herausgehobenen Familien des römischen Patriziats mit feudalem Landbesitz, Kardinälen in der Familie, fürstlichen Verbindungen oder erblichen Hofämtern verliehen. Sie durften ebenfalls den päpstlichen Baldachin mit den gekreuzten Petrusschlüsseln über ihr Wappen setzen.

Päpstlicher Briefadel und Anerkennung

In der Neuzeit verliehen die Päpste durch Adelsbriefe Adelstitel an Funktionsträger und andere verdiente Personen. Ein Kardinal konnte seinen persönlichen Adel auf die ganze Familie übertragen. Höhere militärische Ränge konnten Grafen- oder Baronstitel mit sich bringen; hohe Würden in Ritterorden führten ebenfalls zu Adelstiteln. Auch akademische Würden konnten Nobilitierungen bewirken, etwa bei Doktoren und Advokaten der Universitäten Bologna und Avignon.

Benedikt XIV. ließ 1746 in der Apostolischen Konstitution Urbem Romam ungefähr 180 stadtrömische Adelsfamilien verzeichnen, die durch Ämter oder Adelsbriefe in den Adel aufgestiegen waren. 60 dieser Familien wurden als „coscritti“ zu Patriziern von Rom ernannt.

Die Titelverleihungen beschränkten sich nicht auf Untertanen des Kirchenstaats. Bis ins 20. Jahrhundert verliehen die Päpste Adelstitel an katholische Familien in ganz Europa und weltweit. Für französische Familien wurden im 19. und 20. Jahrhundert 529 Titel verliehen, darunter 197 erbliche; 90 dieser erblichen Titel werden bis heute geführt. In Spanien bestehen noch 31, in Belgien etwa 30, in Polen mindestens 3 und in Malta 2 päpstliche Titel; in den Niederlanden und Schweden jeweils einer. Die französischen Familien schließen sich in der Réunion de la noblesse pontificale zusammen.

Die Gründe für die Verleihungen änderten sich. Zunächst standen häufig militärische Verdienste um den Kirchenstaat im Vordergrund, später karitative Werke, ideelle oder politische Unterstützung der katholischen Kirche und ihrer Lehren und Orden sowie besondere Verdienste und finanzielle Zuwendungen. 1950 ernannte Pius XII. Rose Kennedy zur Gräfin; sie war die sechste Amerikanerin mit einer solchen päpstlichen Auszeichnung.

Die Italienische Republik schaffte den Adel in Artikel 41 ihrer Verfassung von 1948 ab, toleriert aber den Gebrauch von Titeln auch in amtlichen Dokumenten. Nach Artikel 41 des Konkordats zu den Lateranverträgen von 1929 musste Italien alle seit 1870 verliehenen päpstlichen Adelstitel anerkennen. Ein Dekret des italienischen Staatspräsidenten bestätigte 1961 115 päpstliche Verleihungen seit 1870 und 30 weitere seit dem Motu proprio von 1827. Der Heilige Stuhl kann als partikuläres Völkerrechtssubjekt weiterhin Adelstitel verleihen, ist dabei aber nicht mit dem Staat Vatikan gleichzusetzen. Seit dem Pontifikat Johannes’ XXIII. wird diese Möglichkeit nicht mehr genutzt.

Reform der päpstlichen Hofämter

Am 28. März 1968 reformierte Paul VI. im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil die Strukturen des Apostolischen Palastes. Durch das sechsseitige Motu proprio Pontificalis Domus wurde der Päpstliche Hof in Päpstliches Haus umbenannt. Nach § 3 wurden zahlreiche traditionelle Hofämter gestrichen, darunter der Hofmeister, der Päpstliche Oberkämmerer, der Auditor Seiner Heiligkeit, der Magister des Heiligen Hospizes, der Großfurier, der Oberstallmeister, der Generalpostmeister, die Träger der Goldenen Rose, der Legationssekretär, der Exemte Tribun der Päpstlichen Nobelgarde, verschiedene Gruppen von Ehrenkammerherren, Geheimkaplänen und Geheimklerikern, die gewöhnlichen Kapläne, der Beichtvater der Päpstlichen Familie und der Geheime Speisenvorkoster.

Das Motu proprio trat sofort in Kraft. Schon bei den Einladungen zu den Feiern der Karwoche zeigte sich die Veränderung: Sie wurden nicht mehr auf Latein durch „Päpstliche Läufer“ überbracht, sondern als einfache italienische Bekanntmachung im Osservatore Romano veröffentlicht. Papst Franziskus erklärte 2013, keine Gentiluomo di Sua Santità mehr zu ernennen. Damit setzte er § 7 von Pontificalis Domus vorübergehend außer Kraft.

Der „Schwarze Adel“

Als „Schwarzen Adel“ bezeichnete man den Teil des italienischen Adels, der sich in den italienischen Unabhängigkeitskriegen dem Risorgimento widersetzte und nach der Einnahme des verbliebenen Kirchenstaats durch italienische Truppen 1870 auf der Seite Papst Pius’ IX. blieb. Der Kirchenstaat umfasste damals noch vor allem Latium und Rom. Pius IX. verweigerte dem neuen Königreich Italien die Anerkennung und bezeichnete sich als „Gefangener im Vatikan“. Viele, meist dem päpstlichen Adel angehörende Familien lehnten deshalb das Königreich und seine Institutionen ab. Fast der gesamte päpstliche Hochadel galt als „schwarze Prinzen“; auch kleinere römische Beamtenfamilien wie die Pacelli blieben papsttreu.

Die Aristokraten schlossen aus Trauer ihre Salons und mieden den Königshof der Savoyer im Quirinal, dem früheren päpstlichen Sommerpalast. Aufgrund der päpstlichen Bulle Non expedit nahmen sie keine politischen Ämter wie Senatorenstellen an. Zugleich übten sie weiterhin ihre traditionellen, häufig erblichen päpstlichen Ämter aus, etwa als Päpstliche Kammerherren, Gentiluomini di Sua Santità oder Offiziere der Nobelgarde und der Palatingarde.

Die Gegnerschaft endete 1929 mit den Lateranverträgen und der Gründung des Vatikanstaats, durch die die Römische Frage gelöst wurde. Einige Familien des Schwarzen Adels erhielten zusätzlich zur italienischen die vatikanische Staatsangehörigkeit und konnten dadurch ihre Titel auch nach der Abschaffung des Adels in Italien 1946 offiziell weiterführen. Gesellschaftlicher Mittelpunkt war der 1872 gegründete Club Nuovo circolo degli scacchi. Er unterschied sich vom Circolo della caccia, in dem sich in Rom der sogenannte „weiße Adel“ versammelte.

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